BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bb934ba7-b8ee-467a-a26f-a531e24929e2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bb934ba7-b8ee-467a-a26f-a531e24929e2
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bb934ba7-b8ee-467a-a26f-a531e24929e2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hammerbrook7-Klostertor8
    xpPlanDate
    • 1985-10-09
    gliederung1
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98432667-4a19-4c9a-97c1-1aba0a03b97a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a4431e86-6cee-4364-8562-69f8ca8b9c03]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Auf den mit B gekennzeichneten Flächen des Kerngebiets sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennisanlagen, Bowlingbahnen) unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bb9e727d-f41a-4d00-a1dd-b50235c7778d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bb9e727d-f41a-4d00-a1dd-b50235c7778d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bb9e727d-f41a-4d00-a1dd-b50235c7778d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf6(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2008-10-27
    gliederung1
    • D
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b120cb0-91b7-45bc-94aa-9d5e5f051c97]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2.3.1 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.1 Auf den in der Anlage mit „A“ und „D“ bezeichneten Flächen (Flurstücke 1452 und 123 der Gemarkung Sinstorf) werden die festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Festsetzungen „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ einschließlich ihrer Zweckbestimmungen, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,5), der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Außerdem wird auf der mit „A“ bezeichneten Fläche (Flurstück 1452) die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ einschließlich der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,4), die Festsetzung der offenen Bauweise – nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Auf der in der Anlage mit „C“ bezeichneten südwestlichen Teilfläche des Flurstücks 529 der Gemarkung Sinstorf wird die Festsetzung „Straßenverkehrsfläche“ aufgehoben.][§1 Nr.2.3.5 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.5 Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche wird „Reines Wohngebiet“, ein Vollgeschoss als Höchstmaß, in offener Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig, mit einer Grundflächenzahl von 0,1 und einer Geschossflächenzahl von 0,2, jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Für die Ausweisung der berbaubaren Fläche werden Baugrenzen in einem Abstand von 18 m zur nördlichen, von 5m zur östlichen, von 20 m zur südlichen und von 11 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 123 der Gemarkung Sinstorf festgesetzt.][§1 Nr.2.3.6 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.6 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbc71452-213f-49b0-a7a2-e2c5ef14e2cd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbc71452-213f-49b0-a7a2-e2c5ef14e2cd
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbc71452-213f-49b0-a7a2-e2c5ef14e2cd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)(6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_56827931-347c-436e-9630-4679f7620125]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbd2162e-e370-46ec-b738-de43906a7540

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbd2162e-e370-46ec-b738-de43906a7540
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbd2162e-e370-46ec-b738-de43906a7540
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld62
    xpPlanDate
    • 2015-03-30
    gliederung1
    • (2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_363b35e9-6ac3-4ca6-832f-9b534a0a51f4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie den mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m zugelassen werden. An den mit „(2)“ bezeichneten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m auf insgesamt 50 v. H. der über alle Obergeschosse, die Vollgeschosse sind, aufsummierten Fassadenlänge zulässig. An den mit „(3)“ bezeichneten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt 50 v. H. der über alle Obergeschosse, die Vollgeschosse sind, aufsummierten Fassadenlänge zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbeda2d2-f1f8-4cc5-a758-f42dd1145cfb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbeda2d2-f1f8-4cc5-a758-f42dd1145cfb
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bbeda2d2-f1f8-4cc5-a758-f42dd1145cfb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_5a85dce4-3a3b-4d5d-9f3c-2de91c6a34de]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc0dafdc-ea37-4e36-a066-f9d67125be01

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc0dafdc-ea37-4e36-a066-f9d67125be01
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc0dafdc-ea37-4e36-a066-f9d67125be01
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (H,O,J)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_8a76be46-b99a-4ffe-82ae-51ed6a2dade6]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 1 | In den allgemeinen Wohngebieten, urbanen Gebieten, den Gewerbegebieten mit den Ordnungsnummern „1“ und „3“ und im Sondergebiet „Mobilität und Gewerbe“ sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad auszuführen. 75 v. H. der Dachflächen der Gebäude in den in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind mit einer Neigung von 20 bis 50 Grad auszuführen.][§3 Nr. 2 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung gekennzeichneten Gebäudefassaden gelten folgende Regeln zur Farbgestaltung: 2.1. Für die mit „(I)“ bezeichneten Fassaden sind dunkelrote Rottöne der NCS-Farben (Natural Color System) S5030-R, S4040-R des Index 2050 zulässig. 2.2. Für die mit „(J)“ bezeichneten Fassaden sind mittlere Rot-töne der NCS-Farben S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R des Index 2050 zulässig. 2.3. Für die mit „(K)“ bezeichneten Fassaden sind orange-rote Farbtöne der NCS-Farben S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 zulässig. 2.4. Für die mit „(L)“ bezeichneten Fassaden sind Rottöne der NCS-Farben S5030-R, S4040-R, S4050-Y70R, S2060-Y90R, S2050-Y90R, S3050-Y80R, S2060-Y70R, S2050-Y60R, S1050-Y70R des Index 2050 mit Zusatzelementen Holz: naturbelassen und Beton: Sichtbeton der NCS-Farbe S2002-B des Index 2050 zulässig. 2.5. Für die mit „(M)“ bezeichneten Fassaden sind nur helle Farben der NCS-Farben S2002-Y20R, S0603-G40Y, S0603-R60B des Index 2050, mit roten Akzenten der NCS-Farben S4040-R, S2060-Y70R des Index 2050 mit einem Anteil von mindestens 10 v. H. und maximal 50 v. H. zulässig. Einsichtnahmestelle der NCS-Farbpalette: Freie und Hansestadt Hamburg, Staatsarchiv; zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.][§3 Nr. 6 | In den in der Nebenzeichnung mit „(O)“ bezeichneten Flächen ist ein Gebäudesockel in einer Höhe von mindestens 3 m über der nächst angrenzenden öffentlichen oder privaten Erschließungsfläche auszubilden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc0eaa77-759b-46a0-b5f9-b4cb998f4dc9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc0eaa77-759b-46a0-b5f9-b4cb998f4dc9
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc0eaa77-759b-46a0-b5f9-b4cb998f4dc9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (A,B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_e6193fd6-d492-4c42-9ff9-5848989ce50a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 19 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten gilt für die Abschnitte der Baukörper, die in der Nebenzeichnung zum Lärmschutz mit „(A)“ gekennzeichnet sind: für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr. 20 | In den allgemeinen Wohngebieten und in den urbanen Gebieten gilt für die Abschnitte der Baukörper, die in der Nebenzeichnung zum Lärmschutz mit „(B)“ gekennzeichnet sind: Schlafräume sind zur verkehrslärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmenvorzusehen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc3d99e3-e577-4d0e-af28-7228ebfc68d3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc3d99e3-e577-4d0e-af28-7228ebfc68d3
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc3d99e3-e577-4d0e-af28-7228ebfc68d3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen5
    xpPlanDate
    • 1967-11-13
    text
    • An der Elbchaussee Garagen u. KFZ-Einstellplätze in Vorgärten u. Bauwichen unzulässig; spez. Vorschr. f. Kellergaragen
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1fd8b597-a5c7-49f2-a1d7-e7cba665cbe8]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Bei den Baugrundstücken an der Elbchaussee sind Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen unzulässig. Kellergaragen sind nur zulässig soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc8f9603-55f4-4112-b248-2be1b7327ce4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc8f9603-55f4-4112-b248-2be1b7327ce4
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc8f9603-55f4-4112-b248-2be1b7327ce4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_52691438-cb8b-4025-a4f6-a3c16aec05ec]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc936218-8a77-438b-b302-480b3168a6e3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc936218-8a77-438b-b302-480b3168a6e3
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_bc936218-8a77-438b-b302-480b3168a6e3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten10
    xpPlanDate
    • 1979-04-04
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 1129 der Gemarkung Nienstedten müssen die Gebäude so errichtet werden, dass die Oberkante des Fußbodens des ersten Vollgeschosses eine Höhenlage von 6,00 m über Normalnull nicht überschreitet.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9ec122e1-0fa9-421b-a708-92c09f8cbc1f]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung