BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cdf8720a-7323-49d8-8e41-bd903a2bd4de

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cdf8720a-7323-49d8-8e41-bd903a2bd4de
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_cdf8720a-7323-49d8-8e41-bd903a2bd4de
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen16
    xpPlanDate
    • 1970-06-01
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Zwischen der Bundesautobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen ausgeschlossen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3bc66d67-daf3-4d7b-8bbd-de42bf9a2048]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce152629-20cd-491d-95b3-deaf867169dd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce152629-20cd-491d-95b3-deaf867169dd
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce152629-20cd-491d-95b3-deaf867169dd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (5)(6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_d2066080-d2c3-499a-9f5f-fc0ca0157294]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce188703-8818-4fb5-9f86-cad89eee54a5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce188703-8818-4fb5-9f86-cad89eee54a5
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce188703-8818-4fb5-9f86-cad89eee54a5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen46
    xpPlanDate
    • 2022-05-20
    gliederung1
    • (D)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a900b250-035d-4304-97bb-967c5d7cb5be]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2.11 | An den mit „(C)“ gekennzeichneten Fassadenabschnitten ist in den Obergeschossen 4, 5, 6 und 7 durch mindestens 0,55 Meter tiefe Vorbauten vor zu öffnenden Fenstern von Aufenthaltsräumen ein ausreichender Schutz vor Gewerbelärmkonflikten herzustellen. An der mit „(D)“ gekennzeichneten Fassade ist im 7. Obergeschoss auf der Südseite des südlichsten Fensters vor Aufenthaltsräumen ein mindestens 1,5 Meter tiefes und mindestens 2,3 Meter hohes Schallschutzelement vorzusehen. Im 6. Obergeschoss ist dies ebenfalls an der mit „(D“) gekennzeichneten Westfassade umzusetzen. Das Schallschutzelement muss ein bewertetes Mindestbauschalldämm-Maß R‘w von 10 dB aufweisen. An der mit „(E)“ gekennzeichneten Fassade ist im 5. Obergeschoss auf der Südseite des südlichsten Fensters von Aufenthaltsräumen ein mindestens 1,5 Meter tiefes und mindestens 2,3 Meter hohes Schallschutzelement vorzusehen. Dieses muss ein bewertetes Mindestbauschalldämm-Maß R‘w von 10 dB aufweisen. Auf die Umsetzung der zuvor genannten Festsetzung zum Schutz vor Gewerbelärmkonflikten kann verzichtet werden, wenn die Einhaltung des Richtwertes von 40 dB(A) in der lautesten Nachtstunde 0,5 m vor einem zu öffnenden Fenster eines Aufenthaltsraumes durch Einzelnachweis sicher gestellt ist.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce356893-c388-43ff-b3f6-6d89b116084c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce356893-c388-43ff-b3f6-6d89b116084c
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce356893-c388-43ff-b3f6-6d89b116084c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn22
    xpPlanDate
    • 2009-05-19
    gliederung1
    • (b)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d4497f3-dd89-4caa-b709-32b5238d9f26]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_c076f234-2b3c-4b7e-a9a9-daafc501c2c3]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.14 | In den Teilgebieten „3" und „5" sind Carports und oberirdische Garagen unzulässig. Nebenanlagen gemäß § 14 Baunutzungsverordnung sind nur innerhalb der mit „(b)" bezeichneten Flächen zulässig.][§3 Nr.2 | Innerhalb der Teilgebiete „3" und „5" sind Einfriedigungen nur in den mit „(b)" bezeichneten Flächen (privaten Gartenbereichen) zulässig. Zäune sind nur in Verbindung mit Hecken zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce3df1d8-16a7-4a8e-8589-170f7c467e6e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce3df1d8-16a7-4a8e-8589-170f7c467e6e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce3df1d8-16a7-4a8e-8589-170f7c467e6e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Roenneburg25-Sinstorf21
    xpPlanDate
    • 2005-03-03
    gliederung1
    • A
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ebd304bf-02b3-4fbe-b44a-8e725d89f4b4]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_8e2e81a9-e1f1-44ae-b1ac-3601925e3ec4][XPLAN_XP_PTO_15e06d3f-2c72-4a4f-b093-54b3f0b71a5c][XPLAN_XP_PTO_413c8d96-5699-4371-a485-b1774ffd6f76]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | Mit Ausnahme der mit „A" bezeichneten Bereiche ist das abfließende Niederschlagswasser der privaten Grundstücksflächen über Gräben oder Mulden in das vorhandene offene Entwässerungssystem abzuleiten.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce5cd3e0-58a2-4a07-93f7-bf61ca3728db

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce5cd3e0-58a2-4a07-93f7-bf61ca3728db
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce5cd3e0-58a2-4a07-93f7-bf61ca3728db
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    gliederung2
    • (F, K, L, M, 3)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_caa04a81-7ab3-4536-a68f-c7c286b8f273]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | In den mit „(K)“ bezeichneten Flächen der Urbanen Gebiete sind die Schlafräume zu den vom Schienenverkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | In den mit „(L)“ bezeichneten Flächen sind die Aufenthaltsräume für gewerbliche Nutzungen – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grund-rissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.8 | In den mit „(M)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete und der Urbanen Gebiete sind die jeweiligen Baublöcke zusammenhängend zu errichten. Davon kann abgewichen werden, wenn der jeweilige Baublock durch Lärmschutzwände oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung in der Höhe der jeweils festgesetzten zwingenden Geschossigkeit geschlossen wird. Abweichend von Satz 1 dürfen die an der Versmannstraße gelegenen Gebäude, in denen Wohnungen unzulässig sind, separat errichtet werden.][§2 Nr.9 | Die mit „(1)“, „(2)“ und „(3)“ bezeichneten Gebäudeseiten sind mit Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen entsprechend den in der Planzeichnung jeweils zugeordneten technischen Maßnahmen für reflektierende Fassaden zu versehen. Ausnahmen sind zulässig, soweit sichergestellt ist, dass mittels anderer in ihrer Wirkung vergleichbarer Maßnahmen Schallpegelsteigerungen durch Reflexionen des Schienenverkehrslärms an gegenüberliegenden Gebäudeseiten vermieden werden.][§2 Nr.14 | Außer auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen sind die Gebäudefassaden überwiegend in Ziegelmauerwerk, Keramikplatten oder eingefärbtem Beton in den Farben Rot, Braun oder Rotbunt auszuführen. Teile der Gebäudefassaden können in Glas ausgeführt werden. Der Gesamteindruck der Fassade muss durch die in Satz 1 beschriebenen Baustoffe geprägt sein. Die Gebäudefassaden auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen sind ausschließlich in hellen Materialien auszuführen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce706542-e52a-469a-99e5-54b479601917

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce706542-e52a-469a-99e5-54b479601917
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce706542-e52a-469a-99e5-54b479601917
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek56(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1996-02-19
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefiigt: „3. Die Straßenverkehrsfläche des in der Anlage schraffiert dargestellten Bereichs des Flurstückes 6237 der Gemarkung Fischbek wird als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ festgesetzt.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_63374e45-1004-48bf-8fa8-2bea3da00a0b]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce84344c-fc2d-43d4-86cb-e9b1d5f2b995

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce84344c-fc2d-43d4-86cb-e9b1d5f2b995
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce84344c-fc2d-43d4-86cb-e9b1d5f2b995
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf110
    xpPlanDate
    • 2013-03-25
    gliederung1
    • (B), (C)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.17 | In den mit „(B)“ bezeichneten Mischgebieten ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten Richtung Osten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | In den mit „(C)“ bezeichneten Misch- und Gewerbegebieten sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen - hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume - durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für die Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Vorrangig sind Pausen- und Ruheräume der lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_15cb3b95-b7e6-4253-8a73-9f4dec200c78]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce878f08-7233-4e5c-83f7-cfc73f70ca81

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce878f08-7233-4e5c-83f7-cfc73f70ca81
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce878f08-7233-4e5c-83f7-cfc73f70ca81
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHeimfeld(3Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_650acae5-d55f-4001-a827-7f58572c64fc]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans wird die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (verboten sind gewerbliche und handwerkliche Betriebe, Läden und Wirtschaften.)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§3 Nr.3 | Im Geltungsbereich der Anlage bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce936974-7f30-4b97-b047-f045e89f0609

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce936974-7f30-4b97-b047-f045e89f0609
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ce936974-7f30-4b97-b047-f045e89f0609
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli45
    xpPlanDate
    • 2024-10-24
    gliederung2
    • (C)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_555a96e0-01a5-4509-9e79-0a861c8c8d51]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_2e593c32-c3c8-4007-8da5-5d62570b2d17]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 5 | In den mit „(A)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Balkone um bis zu 1,5 m auf jeweils 40 vom Hundert (v.H.) der Fassadenlänge eines Geschosses zulässig. Ausnahmsweise können Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Vordächer um bis zu 2 m zugelassen werden, wenn die Belange der Feuerwehr (insbesondere Anleiterbarkeit von Gebäuden, Feuerwehrfahrzufahrten, Aufstellflächen für Löschfahrzeuge) nicht beeinträchtigt werden. In den mit „(B)“ gekennzeichneten Bereichen ist eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie Balkone um bis zu 1,5 m auf jeweils 60 v. H. der Fassadenlänge eines Geschosses zulässig. In den mit „(C)“ gekennzeichneten Bereichen ist ausnahmsweise eine Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Balkone, Erker und Brandschürzen um bis zu 1,5 m zulässig, sofern ihre lichte Höhe über Straßenverkehrsfläche mindestens 4 m beträgt.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung