BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_fed35bfc-1013-498b-ad3c-2a9085d23dd4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_fed35bfc-1013-498b-ad3c-2a9085d23dd4
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_fed35bfc-1013-498b-ad3c-2a9085d23dd4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_45985f4a-0485-439a-8c78-7d0cdad35165][XPLAN_XP_PPO_83696ee5-93fe-491c-bf50-77432dfd8e13]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff42da1e-f7a8-4352-bebd-47776ed9117d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff42da1e-f7a8-4352-bebd-47776ed9117d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff42da1e-f7a8-4352-bebd-47776ed9117d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung2
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf8308fc-e4e6-45bf-bcaa-294c98be2629]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_11eeeb1c-20e4-4af1-8c4e-34fbfbfd0ec2][XPLAN_XP_PTO_0284a952-77ba-49ed-a385-5fba6eaf4feb]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff49f0a4-f243-4b6c-953d-01b116c4527e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff49f0a4-f243-4b6c-953d-01b116c4527e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff49f0a4-f243-4b6c-953d-01b116c4527e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek61
    xpPlanDate
    • 1989-08-15
    gliederung2
    • (B)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_885160b5-21b1-4160-b57d-d3e691e6f115]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3868c2b7-0a55-4a59-8b05-a206efa58c1c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Für die in der Anlage mit einer rot gestrichelten Linie abgegrenzten und mit „B" bezeichneten Bereiche gilt in der zeichnerischen Darstellung der in Nummer 1 genannten Durchfuhrungspläne die Festsetzung „Mischgebiet" als Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet" nach § 4 der Baunutzunsgverordnung.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff51ac05-4edd-436e-a2d5-731904da93d6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff51ac05-4edd-436e-a2d5-731904da93d6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ff51ac05-4edd-436e-a2d5-731904da93d6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder25
    xpPlanDate
    • 2005-07-06
    gliederung1
    • J
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.10 | In dem mit „J" bezeichneten Bereich ist nur die Lagerung von aufbereitetem Baumaterial, Erdaushub, Kies, Sand und Beton zulässig.][§2 Nr.15 | Alle Aufschüttungen auf den mit „D" bis „F" bezeichneten Flächen sind bis zu einer Höhe von maximal 4,9 m über NN, auf den mit „H" „J" und „K" bezeichneten Flächen bis zu einer Höhe von maximal 5,4 m über NN zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_578b9707-5ecb-428e-8740-af858e9e002a]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ffc1b971-a158-4c1d-a7b1-1e6af356aad6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ffc1b971-a158-4c1d-a7b1-1e6af356aad6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ffc1b971-a158-4c1d-a7b1-1e6af356aad6
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (T)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b6ea3d63-288b-482d-8e91-dc490dc0f944]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | Auf den mit „(T)“ bezeichneten, oberirdischen Flächen (Gehrechte) im Kerngebiet sind Informationsstände, Verkaufsstände, Einrichtungen für Werbeveranstaltungen, und Ähnliches zulässig. Auf allen anderen mit Gehrecht belegten Flächen im Kerngebiet sind die nach Satz 1 bezeichneten Nutzungen ausnahmsweise zulässig, wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Aufstellung handelt, die öffentliche Durchgängigkeit insbesondere zu den U-Bahnzugängen und der erforderlichen Rettungswege nicht behindert ist und sich die baulichen Anlagen gestalterisch einfügen. In den Untergeschossen sind die in den Sätzen 1 und 4 bezeichneten Nutzungen allgemein zulässig. Auf allen mit Gehrecht belegten Flächen im Kerngebiet sind Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge sowie Werbe- und Informationsstelen und Sitzmöbel ausnahmsweise zulässig, wenn die öffentliche Durchgängigkeit nicht behindert ist und sie sich gestalterisch einfügen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(T)“ bezeichneten, oberirdischen Flächen (Gehrechte) im Kerngebiet sind Informationsstände, Verkaufsstände, Einrichtungen für Werbeveranstaltungen, und Ähnliches zulässig. Auf allen anderen mit Gehrecht belegten Flächen im Kerngebiet sind die nach Satz 1 bezeichneten Nutzungen ausnahmsweise zulässig, wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Aufstellung handelt, die öffentliche Durchgängigkeit insbesondere zu den U-Bahnzugängen und der erforderlichen Rettungswege nicht behindert ist und sich die baulichen Anlagen gestalterisch einfügen. In den Untergeschossen sind die in den Sätzen 1 und 4 bezeichneten Nutzungen allgemein zulässig. Auf allen mit Gehrecht belegten Flächen im Kerngebiet sind Treppen, Fahrtreppen und Aufzüge sowie Werbe- und Informationsstelen und Sitzmöbel ausnahmsweise zulässig, wenn die öffentliche Durchgängigkeit nicht behindert ist und sie sich gestalterisch einfügen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung