BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed080ca6-c6ae-4e59-bfc7-13772a099777

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed080ca6-c6ae-4e59-bfc7-13772a099777
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed080ca6-c6ae-4e59-bfc7-13772a099777
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity6
    xpPlanDate
    • 2018-03-27
    gliederung2
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0a15808a-4c20-4292-a95e-ddfe84c906a9]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_d58ecafb-e5d3-474c-8a33-91ab4d403a4f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebietes sind ab dem ersten Obergeschoss nur Wohnungen zulässig.][§2 Nr.10 | Oberhalb der festgesetzten Gebäudehöhen und Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische Aufbauten sind ausnahmsweise über den festgesetzten Gebäudehöhen und Vollgeschossen zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebietes sind Technikgeschosse und technische Aufbauten unzulässig.][§2 Nr.11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Ausnahmsweise kann auf der Westseite der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebietes eine Überschreitung der Baugrenze durch Balkone bis zu einer Tiefe von 3 m zugelassen werden, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche ist oberhalb einer lichten Höhe von 4 m zulässig. Eine Überbauung der Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung auf der Westseite der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebietes ist oberhalb einer lichten Höhe von 5 m über Geländeoberkante zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed12fcc3-93af-4223-ae66-59aadb0f3bc3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed12fcc3-93af-4223-ae66-59aadb0f3bc3
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    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed12fcc3-93af-4223-ae66-59aadb0f3bc3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge90
    xpPlanDate
    • 2010-09-06
    gliederung1
    • (D)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Auf der mit „(D)" gekennzeichneten Fläche im Mischgebiet sind die Wohn- und Schlafräume durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cb35fa46-56e9-4323-b74c-77d3a851e06c]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed164279-dc5b-4591-9542-40968a5ee2ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed164279-dc5b-4591-9542-40968a5ee2ad
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed164279-dc5b-4591-9542-40968a5ee2ad
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten1
    xpPlanDate
    • 1966-07-04
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den §§ 9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei dem im Plan rot umrandeten Gebäude.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1f7aee24-6711-4d8a-a8a7-2911e25c6e1d]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed350917-3ade-42dd-8f34-5e0db791044a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed350917-3ade-42dd-8f34-5e0db791044a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed350917-3ade-42dd-8f34-5e0db791044a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup60
    xpPlanDate
    • 2012-10-31
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.11 | Auf den durch die Kennzeichnung betroffenen Grundstücken, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Flurstück 94 und 95) sind passive bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b98e0e30-cbb1-4971-80e2-eeb086d7c337]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed477b5e-e041-489a-8369-ba31cf6df379

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed477b5e-e041-489a-8369-ba31cf6df379
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed477b5e-e041-489a-8369-ba31cf6df379
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBillbrook
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [1 | Innerhalb dieses Begietes kein Bauteil höher als 15,00 m über Terrain!]
    flaechenschluss
    • Nein
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_40178574-26b5-4cf5-8b2f-3fcc35562d59]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed7c1dfd-57f4-4eb1-99b8-a5c993285b83

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed7c1dfd-57f4-4eb1-99b8-a5c993285b83
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed7c1dfd-57f4-4eb1-99b8-a5c993285b83
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt130
    xpPlanDate
    • 2018-09-26
    gliederung2
    • (a)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b59a29cb-0141-4f56-b647-05ee62e2a054]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.20 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ und im Mischgebiet ist an den durch Baulinien festgesetzten Fassaden entlang des Spitzbergenwegs und entlang der mit „(a)“ bezeichneten Fassade am Wildschwanbrook durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed7d3ba6-e0b7-4963-b888-8056ba9a45e0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed7d3ba6-e0b7-4963-b888-8056ba9a45e0
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_ed7d3ba6-e0b7-4963-b888-8056ba9a45e0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack20
    xpPlanDate
    • 2015-02-27
    gliederung1
    • B
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a889b6fa-6e98-4391-887e-073a320ac4cb]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.16 | Innerhalb der mit „B “ bezeichneten Fläche sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den Lärm abgewandten Fassadenseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den Lärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den Lärm abgewandten Fassadenseiten zuzuordnen. Für die Räume an der Lärm zugewandten Seite muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | Innerhalb der mit „B “ bezeichneten Fläche sind Außenbereiche einer Wohnung an Lärm abgewandten Gebäudeseiten zu orientieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch Herstellung einer mindestens 1,20 m hohen Brüstung sicherzustellen, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich für Menschen in sitzender Position ein Tagpegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edaaf868-0097-4111-88ed-4625591ac5ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edaaf868-0097-4111-88ed-4625591ac5ad
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edaaf868-0097-4111-88ed-4625591ac5ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_6e679856-0467-45bb-9848-612926d73521]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edc706d1-d36a-4a0e-ab0a-209aa7745a9e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edc706d1-d36a-4a0e-ab0a-209aa7745a9e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edc706d1-d36a-4a0e-ab0a-209aa7745a9e
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung2
    • (D, K, N)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f4284578-d437-4d3a-90aa-66773d3711c5]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.29 | Die Dachflächen auf den mit „(K)“ bezeichneten Flächen sind zu mindestens 30 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen min-destens 10 v.H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Sträuchern und Stauden begrünt werden. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edcb02fe-b610-40bf-8dd5-08d22caee662

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edcb02fe-b610-40bf-8dd5-08d22caee662
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_edcb02fe-b610-40bf-8dd5-08d22caee662
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (1)(5)(6)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_684df30d-db1a-4df5-b3aa-d99c87fed75a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)“ bezeichneten Fläche Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die nach Satz 1 hergestellten Fahrwege sowie ebenerdigen Stellplätze können Ausnahmen von der nach § 19 Absatz 4 Satz 2 BauNVO möglichen Überschreitung der zulässigen Grundfläche zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung