BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03288ea0-134b-426d-a702-7ad7da0eab9e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03288ea0-134b-426d-a702-7ad7da0eab9e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03288ea0-134b-426d-a702-7ad7da0eab9e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_e51041b3-feab-467f-9c65-6282969e6f08]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03463997-cbaf-4087-a627-1fbf12c05517

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03463997-cbaf-4087-a627-1fbf12c05517
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03463997-cbaf-4087-a627-1fbf12c05517
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen23
    xpPlanDate
    • 2005-12-07
    gliederung1
    • (A)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen der Gebiete werden ausgeschlossen. Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Mischgebiete sind Wohnnutzungen unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac26e47a-cbaf-4003-af16-c9002292893b]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_0363a876-acdc-4655-b989-aa9f770f354e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_0363a876-acdc-4655-b989-aa9f770f354e
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_0363a876-acdc-4655-b989-aa9f770f354e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt47
    xpPlanDate
    • 2021-03-08
    gliederung2
    • (D)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_50aad0cb-bfbd-4218-bf0c-4495b1a69fd0]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_b35a3109-fd96-412c-b976-60eede5ef3d0]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.8 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind mindestens fünf großkronige einheimische, standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 25 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_038760ca-7502-4e43-b21e-4920d31d7d86

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_038760ca-7502-4e43-b21e-4920d31d7d86
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_038760ca-7502-4e43-b21e-4920d31d7d86
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung1
    • (D, N, Q, R)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_b435b77f-1201-4195-a88e-f66e0f34a297]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.10 | Auf der mit „(R)“ bezeichneten Fläche sind in den Luftgeschossen ausschließlich notwendige Fluchttreppenhäuser zulässig. Die Treppenhäuser sind mindestens 2 m von der Südfassade der darüber liegenden Geschosse abzurücken.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03cf54a6-3e75-43d9-8d3f-3de763b02c49

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03cf54a6-3e75-43d9-8d3f-3de763b02c49
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03cf54a6-3e75-43d9-8d3f-3de763b02c49
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld62
    xpPlanDate
    • 2015-03-30
    gliederung1
    • (2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_363b35e9-6ac3-4ca6-832f-9b534a0a51f4]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie den mit „MI 2“ bezeichneten Mischgebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m zugelassen werden. An den mit „(2)“ bezeichneten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 2 m auf insgesamt 50 v. H. der über alle Obergeschosse, die Vollgeschosse sind, aufsummierten Fassadenlänge zulässig. An den mit „(3)“ bezeichneten Fassaden ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5 m auf insgesamt 50 v. H. der über alle Obergeschosse, die Vollgeschosse sind, aufsummierten Fassadenlänge zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03e9bf00-603b-466b-b642-55c82430be1d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03e9bf00-603b-466b-b642-55c82430be1d
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03e9bf00-603b-466b-b642-55c82430be1d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg91
    xpPlanDate
    • 2024-12-09
    gliederung2
    • (U)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7bb751e-ba93-45f0-89bd-c54643ae1e15]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_17835b5a-3a0e-485a-98e5-a2a691ef4ff6]
    refTextInhalt
    • [§3 Nr. 9 | Für die in der Nebenzeichnung zur Gestaltung mit „(T)“ bezeichneten Fassaden ist eine immergrüne Fassadenbegrünung in unmittelbarer Nähe zu Fenstern unzulässig. In den mit „(U)“ bezeichneten Innenhöfen und Flächen zwischen den Gebäuden ist das Anpflanzen von großkronigen immergrünen Bäumen unzulässig. Jede zu den vorgenannten Innenhöfen und Flächen zugewandte Wohnung muss mindestens einen Wohn-/Aufenthaltsraum mit einer bodentiefen und mindestens 2 m breiten Fensteröffnung (Rohbaumaß) aufweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03ffbb77-c618-4942-85bc-4c81b66466fd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03ffbb77-c618-4942-85bc-4c81b66466fd
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_03ffbb77-c618-4942-85bc-4c81b66466fd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli38
    xpPlanDate
    • 1998-12-15
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksteilen der mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Spielplätzen, Müllgefäßen und Fahrradhäuschen ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8e4ab011-ef7e-4d70-89b5-ccfef8684982]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_040b1ea2-fb7a-4df6-9578-8f7717d0e78a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_040b1ea2-fb7a-4df6-9578-8f7717d0e78a
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_040b1ea2-fb7a-4df6-9578-8f7717d0e78a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf65
    xpPlanDate
    • 1982-02-24
    gliederung1
    • (A)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ebd09538-d462-4916-baf3-a6eda4738e02]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_328f7995-961b-4a50-8d07-34c2c597905b]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.2 | Innerhalb der mit (A) gekennzeichneten Flächen dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_0412e300-2885-42f2-8b52-0125c4be66e6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_0412e300-2885-42f2-8b52-0125c4be66e6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_0412e300-2885-42f2-8b52-0125c4be66e6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg26
    xpPlanDate
    • 1984-06-27
    gliederung2
    • (A)
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_ac5898e5-b356-4d81-8e7b-8bff2647b75c]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.5 | Die Dachflächen von Tiefgaragen und der mit A gekennzeichneten eingeschossigen Bebauung sind zu bepflanzen und als Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_87837415-c38f-42e6-9e9c-cff0283434c0]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_041d3825-3686-4dc4-8946-49405c495a09

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_041d3825-3686-4dc4-8946-49405c495a09
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_041d3825-3686-4dc4-8946-49405c495a09
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-04-11
    text
    • Gebiet der Änderung
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 17 vom 7. November 1966 (HmbGVBl. S. 239), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 499), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Lohbrügge 17 wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. § 2 wird wie folgt geändert:][§1 Nr.2.1.3 | 2.1 Es werden folgende Nummern 3 bis 3.10 angefügt: „3. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung gilt:][§1 Nr.2.1.3.1 | Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551).][§1 Nr.2.1.3.2 | Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden in den Gewerbegebieten ausgeschlossen.][§1 Nr.2.1.3.3 | Die genehmigte Festhalle auf dem Flurstück 998 der Gemarkung Boberg bleibt weiterhin zulässig; die genehmigte Geschossfläche darf jedoch nicht erweitert werden. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Die genehmigten Flächen für Werbung dürfen nicht vergrößert werden. Werbeanlagen mit Wechsellicht sind unzulässig.][§1 Nr.2.1.3.4 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§1 Nr.2.1.3.5 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig mit Ausnahme von Verkaufsflächen, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben oder Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 150 m² Verkaufsfläche je Betrieb umfassen. Die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sowie die Einzelhandelsnutzungen mit nichtzentrenrelevanten Sortimenten auf den Flurstücken 954, 1141, 2945, 2946, und 3801 der Gemarkung Boberg sind auch weiterhin zulässig. Sie dürfen ihre Verkaufsfläche jeweils um bis zu 20 v. H. der genehmigten Verkaufsfläche erweitern. Eine Sortimentsänderung ist ausgeschlossen. Der Gebäudebestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Maßgeblich ist die Hamburger Sortimentsliste gemäß den „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ (Auslegestelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung).][§1 Nr.2.1.3.6 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen. Alternativ sind bei genehmigten Nutzungen – sofern aufgrund der bestehenden baulichen Dichte die Maßnahme nach Satz 1 nicht oder nicht ohne erheblichen Aufwand realisierbar sein sollte – Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von weniger als 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Wintergärten und Gewächshäuser sind von der Begrünungsverpflichtung ausgenommen.][§1 Nr.2.1.3.7 | In den Gewerbegebieten ist für je sechs Stellplätze ein Laubbaum zu pflanzen. Die für die Baumpflanzung benötigten Flächen können auf die in Nummer 3.6 Satz 1 genannten Vegetationsflächen angerechnet werden.][§1 Nr.2.1.3.8 | In den Gewerbegebieten sind für die Baumpflanzungen heimische, standortgerechte Gehölze zu verwenden. Je Baum ist ein offener Vegetationsraum von mindestens 16 m² Fläche und 0,8 m Tiefe anzulegen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang der anzupflanzenden Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen und zu erhalten.][§1 Nr.2.1.3.10 | In einem Abstand von 50 m vom Lot des äußeren Leiters einer Hochspannungsfreileitung sind Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke sowie für die Kinder- und Altenbetreuung unzulässig.“]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_18e15b5c-3cab-4796-91ec-f469b9454f98]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung