BP_TextlicheFestsetzungsFlaeche



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  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4b600f52-b596-42aa-947f-fdb40ca3bc52

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4b600f52-b596-42aa-947f-fdb40ca3bc52
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4b600f52-b596-42aa-947f-fdb40ca3bc52
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder29-Allermoehe29-Neuallermoehe1
    xpPlanDate
    • 2019-01-30
    gliederung1
    • (TF2)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9be72b26-3056-4e1d-8780-6e3ac8eec7eb]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ba5ba158-f846-4bca-933e-c1e6335ac498]
    startBedingung
    endeBedingung
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.17 | Im Gewerbegebiet sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Lärmemissionen tags (6 Uhr bis 22 Uhr) und nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg Universitätsbibliothek/Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI) nicht überschreiten. Emissionskontingente für den Tag- und Nachtzeitraum in dB(A), Emissionshöhe 1 m: Teilfläche TF1 : Lek. tags 60dB(A)/m² , Lek. nachts 45dB(A)/m²; Teilfläche TF2 : Lek. tags 60dB(A)/m² , Lek. nachts 42dB(A)/m²; Teilfläche TF3 : Lek. tags 60dB(A)/m² , Lek. nachts 43dB(A)/m². Für die innerhalb des vom gekennzeichneten Bezugspunkt ausgehenden Richtungssektors liegenden Immissionsorte (Richtungssektor West 200° bis 310°) erhöhen sich die in der vorstehenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK im Gewerbegebiet um folgende Zusatzkontingente: Richtungssektor: West (Bezugspunkt 574615,89; 5927.896,51; 200°/310°): Zusatzkontingent LEK, zus für TF1 tags/nachts 5/5 dB(A)/m2; LEK, zus für TF2 tags/nachts 5/8 dB(A)/m2; LEK, zus für TF3 tags/nachts 5/7 dB(A)/m2; Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, vom Dezember 2006, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte im Richtungssektor West LEK,i durch LEK,i + LEK,zus,i zu ersetzen ist. Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4b98aa03-f085-405d-85b6-71309a3313bf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4b98aa03-f085-405d-85b6-71309a3313bf
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4b98aa03-f085-405d-85b6-71309a3313bf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel28
    xpPlanDate
    • 2019-01-09
    gliederung1
    • (X)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9e707d20-0c04-4462-963a-5d7a452e1eec]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_16d51a98-7105-4f35-936c-bfa9983241a7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Für die mit „(x)“ bezeichneten Außenwände ist überwiegend rotes Ziegelmauerwerk zu verwenden.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4ba28216-d70c-4663-974a-fd43feca2f74

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4ba28216-d70c-4663-974a-fd43feca2f74
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4ba28216-d70c-4663-974a-fd43feca2f74
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt127
    xpPlanDate
    • 2016-12-19
    gliederung1
    • (4)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4715f299-0e56-434b-8055-3df20f2233aa]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_eda6524c-443e-4a2b-badb-29db902f3fe7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.9 | Auf den mit „(4)“ bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4bb2ac30-5c4a-478f-80d1-7bae1fef645b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4bb2ac30-5c4a-478f-80d1-7bae1fef645b
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4bb2ac30-5c4a-478f-80d1-7bae1fef645b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    gliederung1
    • (1), (7), (15)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.3 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete ist höchstens eine Grundfläche von 80 m² je Grundstück zulässig. Ausnahmsweise kann eine Grundfläche von höchstens 120 m² je Grundstück zugelassen werden. Auf diesen Flächen dürfen seitliche Abstandsflächen bis auf 2,50 m verringert werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter in den Vorgärten, sowie Stellplätze und Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(1)", „(2)" und „(3)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig. Auf diesen Flächen sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine Staffelgeschosse zulässig. Stützkonstruktionen von Anlagen, die der Gewinnung von Solarenergie dienen, sind auf Flachdächern so zu konstruieren, dass sie vom öffentlichen Raum nicht eingesehen werden können. Dachüberstände sind unzulässig. Dacheindeckungen, Dachrinnen und Regenfallrohre dürfen kein Kupfer enthalten. Als Ausnahme sind auf den mit „(15)" bezeichneten Flächen maximal 30 Grad nach Süden geneigte Pultdächer zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(7)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind neu zu errichtende Gebäude an das Blockheizkraftwerk, welches auf der Betriebsfläche von Hamburg Wasser betrieben wird, über ein Wärmenetz anzuschließen.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4beb3705-c28b-43ff-8402-34c3ebbc9989

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4beb3705-c28b-43ff-8402-34c3ebbc9989
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4beb3705-c28b-43ff-8402-34c3ebbc9989
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde1(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2015-07-10
    text
    • Gebiet der Änderung
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Hohenfelde 1 vom 21. Dezember 1976 (HmbGVBl. S. 286) wird wie folgt geändert: (1) Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hohenfelde 1“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | (2) In § 2 werden folgende Nummern 3 bis 3.3 angefügt:][§1 Nr.2.3 | 3. Für das in der Anlage dargestellte Änderungsgebiet nördlich des Graumannsweges gilt:][§1 Nr.2.3.1 | In den Wohngebieten wird ein Erhaltungsbereich nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzt.][§1 Nr.2.3.2 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§1 Nr.2.3.3 | Die zwingende Festsetzung der Geschossigkeit wird aufgehoben und in ein Höchstmaß geändert. Oberhalb des letzten Vollgeschosses ist kein weiteres Geschoss zulässig. Ausnahmsweise kann ein Staffelgeschoss zugelassen werden, wenn es sich in die städtebauliche Gestalt des Gebietes einfügt.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b3d7e092-cb64-4814-b916-c93dce6d36c8]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4bfa9efb-f60d-4e6b-a921-6cbafa64f6e6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4bfa9efb-f60d-4e6b-a921-6cbafa64f6e6
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4bfa9efb-f60d-4e6b-a921-6cbafa64f6e6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel10(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2016-12-05
    gliederung1
    • Teilbereich3
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b53fbf78-e7b1-40a4-a3cf-5d5af916d544]
    refTextInhalt
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Groß Borstel 10“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:][§1 Nr.2.3 | Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Groß Borstel 10, für das die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), maßgebend ist, gilt:][§1 Nr.2.3.1 | In den Gewerbe- und Industriegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Betriebe des Versandhandels.][§1 Nr.2.3.2 | Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf), wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche nicht mehr als zehn vom Hundert der Geschossfläche des Betriebs beträgt.][§1 Nr.2.3.3 | Kioske mit einer Verkaufsfläche von höchstens 30 m² je Betrieb können ausnahmsweise zugelassen werden.][§1 Nr.2.3.4 | Im „Teilbereich 3“ der Anlage sind Einzelhandelsbetriebe, die mit Teppichen handeln, diese ausstellen oder lagern, ausnahmsweise zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c07a165-5d29-47a6-b9c0-bae5f12a2a14

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c07a165-5d29-47a6-b9c0-bae5f12a2a14
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c07a165-5d29-47a6-b9c0-bae5f12a2a14
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    xpPlanDate
    • 2014-09-23
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.27 | In den mit „(G)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge), besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschritten wird. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.28 | In den mit „(H)“ bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets sind einseitig zur öffentlichen Grünfläche oder zur Harkortstraße ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An diesen Gebäudeseiten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fens terkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fens tern während der Tagzeit nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1a555e87-c04e-448c-8742-be7ef8c24d3b]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c0b7d45-0687-4621-ba9a-23a124526851

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c0b7d45-0687-4621-ba9a-23a124526851
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c0b7d45-0687-4621-ba9a-23a124526851
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity15
    xpPlanDate
    • 2023-01-17
    gliederung1
    • (D, N, Q)
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82720ff0-be71-43e2-b9c7-7ca0fc79fe31]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_c2a569ca-b171-45e1-9ca3-ec028017eb3a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen ab dem ersten Obergeschoss allgemein zulässig. Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen sind ab dem zweiten Obergeschoss sowie auf den mit „(C)“ bezeichneten Flächen ab dem vierten Obergeschoss ausschließlich Wohnungen zulässig. Im Erdgeschoss und auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen sind bauliche oder technische Vorkehrungen zur passiven Belüftung an den Gebäuden erforderlich, um gesunde Arbeitsverhältnisse aufgrund der während der Liegezeit von Kreuzfahrtschiffen entstehenden Luftverunreinigungen zu gewährleisten.][§2 Nr.9 | Unterhalb des ersten Untergeschosses ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(E)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel unzulässig. Auf den mit „(F)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im ersten Untergeschoss und auf den mit „(Q)“ bezeichneten Flächen im Erdgeschoss unzulässig. Auf den mit „(G)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel ab dem ersten Obergeschoss und auf den mit „(H)“ bezeichneten Flächen ab dem zweiten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(U)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss, im ersten Obergeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf den mit „(Z)“ bezeichneten Flächen ist Einzelhandel im Erdgeschoss und ab dem dritten Obergeschoss unzulässig. Auf allen anderen Flächen ist Einzelhandel ab dem dritten Obergeschoss unzulässig.][§2 Nr.32 | Außer im Sondergebiet, auf den Straßenverkehrsflächen der Hübenerstraße und der Überseeallee und den mit „(N)“ bezeichneten Flächen ist das Freimachen und Her-richten beziehungsweise die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nur in dem Zeitraum zwischen 1. September und 28. Februar zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c1d522f-c351-45fb-9e30-fe4281610f45

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c1d522f-c351-45fb-9e30-fe4281610f45
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c1d522f-c351-45fb-9e30-fe4281610f45
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli38
    xpPlanDate
    • 1998-12-15
    gliederung1
    • (B)
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksteilen der mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Spielplätzen, Müllgefäßen und Fahrradhäuschen ausgeschlossen.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8e4ab011-ef7e-4d70-89b5-ccfef8684982]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
  • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c43e941-f753-4f4d-b5d5-6bd246487dfd

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_textlichefestsetzungsflaeche/items/XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c43e941-f753-4f4d-b5d5-6bd246487dfd
    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTLICHEFESTSETZUNGSFLAECHE_4c43e941-f753-4f4d-b5d5-6bd246487dfd
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld41
    xpPlanDate
    • 1989-11-14
    gliederung1
    • A
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.7 | In dem mit „A" bezeichneten Bereich der Gewerbegebiete kann eine Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile, die der Unterbringung von Dienstleistungsfunktionen für die Gewerbegebiete dienen, bis zu 8 m zugelassen werden.]
    flaechenschluss
    • No
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_46183b6e-dcd8-4bd6-a702-cfbfb695c0f7]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung