[§2 Nr.5 | Das festgesetze Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.]
[§2 Nr.13 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, die bezeichneten Flächen als allgemein zugängliche Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.]
[§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1651 umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
[§2 Nr.1 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Hamburger Hochbahn AG und der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische Kabel zu verlegen.]
flaechenschluss
No
zugunstenVon
Hamburger Hochbahn AG und Hamburgischen Electrizitäts-Werke AG
[§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1276 der Gemarkung Stellingen umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]