• XPLAN_SO_PLAN_1c26eab2-cc7c-410f-9b14-73bc649c2672

    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_1c26eab2-cc7c-410f-9b14-73bc649c2672
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Apostelkirche-Lutterothstrasse-Lastropsweg
    name
    • StErhVO_Apostelkirche-Lutterothstrasse-Lastropsweg
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-03
    genehmigungsDatum
    • 2012-04-20
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_1c26eab2-cc7c-410f-9b14-73bc649c2672&filename=StErhVO_Apostelkirche-Lutterothstrasse-Lastropsweg.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze durchgezogene Linie abgegrenzten Flächen für das Gebiet zwischen Steenwisch, Eidelstedter Weg, Unnastraße, Ottersbekallee, Am Weiher, Eichenstraße, Wiesenstraße, Stellinger Weg, Hellkamp, Osterstraße, westlich Schwenckestraße, Bei der Apostelkirche, Faberstraße, Spengelweg, Rellinger Straße, nördlich Matthesonstraße, Langenfelder Damm, Sillemstraße, Sartoriusstraße, Hartwig-Hesse- Straße und Högenstraße in der Gemarkung Eimsbüttel des Bezirks Eimsbüttel, Ortsteile 301, 302, 304.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 301, 302, 304]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_b58ef6c3-58f1-4961-a006-5b2389ef6a9b]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200