• XPLAN_SO_PLAN_4632fe5f-6366-43c7-bc63-4530525e090f

    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_4632fe5f-6366-43c7-bc63-4530525e090f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Dockenhuden_II
    name
    • StErhVO_Dockenhuden_II
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    genehmigungsDatum
    • 2020-10-01
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_4632fe5f-6366-43c7-bc63-4530525e090f&filename=StErhVO_Dockenhuden_II.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der Anlage durch eine durchgehende rote Linie abgegrenzte Fläche im Stadtteil Blankenese für das Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop (westlich) und Elbchaussee (Bezirk Altona, Ortsteil 223). Das Erhaltungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenzen der Flurstücke 3004, 3005, 4331, 4704, 4333, 3009, 3010, 3011, 3031, 3013, 3014, 3015, 3016, 3017 und 5786, Ostgrenzen der Flurstücke 5786, 5788, 5789, 3020 und 3021, Südgrenzen der Flurstücke 3022, 3040 (Godeffroystraße), 3052, 3794, 3053, 3054, 3055, 3056, 3057, 3067 (Ole Hoop), 3068, 3069, 5945 und 706, Westgrenzen der Flurstücke 706, 1676, 707 und 708, Südgrenze des Flurstücks 4760, Westgrenzen der Flurstücke 4760, 4759 und 3078, Nordgrenze des Flurstücks 3078, Westgrenzen der Flurstücke 3080 und 3082, Nordgrenzen der Flurstücke 3082 und 3081, über das Flurstück 3040 (Godeffroystraße), Westgrenzen der Flurstücke 3039 und 3004 der Gemarkung Dockenhuden.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung; und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird. Das Erhaltungsgebiet besteht aus zwei Teilbereichen, diese sind der „Anlage zur Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese – Dockenhuden II – Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop –westlich– und Elbchaussee –“ zu entnehmen.][3 | Es wird auf folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_e33f91cb-d552-489d-875b-a29d4a46faec]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}17200