• XPLAN_SO_PLAN_64573c9f-60b6-4e9d-a7f4-abb3952d6f7b

    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_64573c9f-60b6-4e9d-a7f4-abb3952d6f7b
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Othmarschen-Ottensen-Teilbereich3
    name
    • StErhVO_Othmarschen-Ottensen-Teilbereich3
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-12
    genehmigungsDatum
    • 2005-05-03
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_64573c9f-60b6-4e9d-a7f4-abb3952d6f7b&filename=StErhVO_Othmarschen-Ottensen-Teilbereich3.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine durchgehende rote Linie abgegrenzten Flächen in Ottensen und Othmarschen (Bezirk Altona, Ortsteile 213 und 218).][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung; und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt und das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich sind a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dem In-Kraft- Treten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213, 2018]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_a748d665-2c2b-46be-ba3b-c8eb824910ab]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200