• XPLAN_SO_PLAN_a72baa7a-9bf8-4b64-a981-0426aa6a47bf

    gmlId
    • XPLAN_SO_PLAN_a72baa7a-9bf8-4b64-a981-0426aa6a47bf
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Hansaplatz
    name
    • StErhVO_Hansaplatz
    beschreibung
    • siehe Lageplan
    technHerstellDatum
    • 2019-06-07
    genehmigungsDatum
    • 2008-05-19
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_SO_PLAN_a72baa7a-9bf8-4b64-a981-0426aa6a47bf&filename=StErhVO_Hansaplatz.pdf | Verordnung]
    texte
    • [1 | Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzten Flächen in St. Georg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114). Und zwar für das Gebiet zwischen Steintorweg, Robert-Nhil-Straße, Ellmenreichstraße, Kirchenweg, Danziger Straße und Steindamm im Stadtteil St. Georg.][2 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem im Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), geändert am 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157), eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die baulichen Anlagen allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][3 | Es wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und b) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 020000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
    plangeber
    • [Name: ]
    bereich
    • [XPLAN_SO_BEREICH_8a4ed716-db22-4a93-a2e4-ac258b762c9d]
    planArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200
    planArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.1/0}17200