SO_TextAbschnitt



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  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_24a08f97-67f4-4097-be9d-39e7db29064a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_24a08f97-67f4-4097-be9d-39e7db29064a
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_24a08f97-67f4-4097-be9d-39e7db29064a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal18
    xpPlanDate
    • 1991-01-22
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten und im Plangebiet nördlich der Jüthornstraße sowie im Blockinnenbereich des Flurstücks 3031 werden Flachdächer und Staffelgeschosse ausgeschlossen.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_24b111ea-9dea-4604-8648-7a99a4f36436

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_24b111ea-9dea-4604-8648-7a99a4f36436
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_24b111ea-9dea-4604-8648-7a99a4f36436
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Dockenhuden_II
    schluessel
    • 2
    text
    • Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in dem in Absatz 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung; und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird. Das Erhaltungsgebiet besteht aus zwei Teilbereichen, diese sind der „Anlage zur Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen in Blankenese – Dockenhuden II – Gebiet zwischen den Straßen Dockenhudener Straße, Godeffroystraße, Ole Hoop –westlich– und Elbchaussee –“ zu entnehmen.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25327c0e-c23c-4c6f-9074-af8cd67f9fb2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25327c0e-c23c-4c6f-9074-af8cd67f9fb2
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25327c0e-c23c-4c6f-9074-af8cd67f9fb2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli39-Neustadt38
    xpPlanDate
    • 1994-12-07
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • FestsetzungBPlan
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25c1209f-a4ec-4e5d-aae9-82ecb06a6fc7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25c1209f-a4ec-4e5d-aae9-82ecb06a6fc7
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25c1209f-a4ec-4e5d-aae9-82ecb06a6fc7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt115
    xpPlanDate
    • 2006-01-24
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im Erhaltungsbereich sind Drempel auf maximal 60 cm begrenzt. Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 80 cm über dem öffentlichen Gehweg liegen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • FestsetzungBPlan
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25e47b20-053c-4477-927c-650fbe89e6d4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25e47b20-053c-4477-927c-650fbe89e6d4
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_25e47b20-053c-4477-927c-650fbe89e6d4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder22
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • FestsetzungBPlan
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_26ca5400-b205-4c58-87e8-ff82920f3b1c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_26ca5400-b205-4c58-87e8-ff82920f3b1c
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_26ca5400-b205-4c58-87e8-ff82920f3b1c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf42
    xpPlanDate
    • 2005-09-07
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • FestsetzungBPlan
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_26f40208-fa8f-4c2a-bfa1-056bf9fc27a3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_26f40208-fa8f-4c2a-bfa1-056bf9fc27a3
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_26f40208-fa8f-4c2a-bfa1-056bf9fc27a3
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_WohlersAllee
    schluessel
    • 1
    text
    • Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine durchgehende rote Linie abgegrenzte Fläche in Altona-Altstadt für das Gebiet zwischen den Straßen Wohlers Allee, Stresemannstraße, Bernstorffstraße und Thadenstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 206). Das Erhaltungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 989, Ostgrenze des Flurstücks 989, Nordgrenze des Flurstücks 990, Ostgrenzen der Flurstücke 990, 991, 992, 993, 994, 995, 996, 997, 998, Nordgrenzen der Flurstücke 999, 958, 959, Westgrenzen der Flurstücke 959, 961, 962, 963, 2263, Nordgrenze des Flurstücks 2263, Westgrenze des Flurstücks 2263, Nordgrenze des Flurstücks 2263, Ostgrenze des Flurstücks 2263, Nordgrenze des Flurstücks 2263, Ostgrenze des Flurstücks 2263, Nordgrenze des Flurstücks 2261, Westgrenze des Flurstücks 965, Nordgrenzen der Flurstücke 965, 966, Ostgrenze des Flurstücks 966, Nordgrenzen der Flurstücke 967, 968, Nordwestgrenze des Flurstücks 970, Nordgrenze des Flurstücks 970, über das Flurstück 954 (Mistralstraße), Ostgrenze des Flurstücks 954 (Mistralstraße), Nordgrenze des Flurstücks 2295, Ostgrenze des Flurstücks 2295, Nordgrenze des Flurstücks 874, Ostgrenze des Flur-
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_276f3b61-6808-4534-b033-3ac7c4eab8cf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_276f3b61-6808-4534-b033-3ac7c4eab8cf
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_276f3b61-6808-4534-b033-3ac7c4eab8cf
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_Roedingsmarkt-Steintwiete
    schluessel
    • 1
    text
    • Diese Verordnung gilt für die in der anliegenden Karte durch eine schwarze Linie abgegrenzten Flächen in Hamburg-Altstadt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102). Das Erhaltungsgebiet wird umgrenzt durch: Willi-Brandt-Straße – Ostgrenze der Flurstücke 1852, 348 und 1845 der Gemarkung Altstadt-Süd – Steintwiete – Rödingsmarkt (Ortsteil 102).
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_27cacd09-de9f-44d0-9559-9da9f3bb739c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_27cacd09-de9f-44d0-9559-9da9f3bb739c
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_27cacd09-de9f-44d0-9559-9da9f3bb739c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord17
    xpPlanDate
    • 2006-02-10
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • FestsetzungBPlan
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_2911bc7a-2dfd-45a2-9908-66d99d8503d7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnitt/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_2911bc7a-2dfd-45a2-9908-66d99d8503d7
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITT_2911bc7a-2dfd-45a2-9908-66d99d8503d7
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • SO_Plan
    xpPlanName
    • StErhVO_FrankscheSiedlung
    schluessel
    • §4 Nr.5
    text
    • Außenanlagen und Freiflächen Feste Schränke für Abfallbehälter sind als Stahlschränke oder aus glattem Sichtbeton herzustellen. Metallteile an den Schränken sind im gleichen dunkelroten Farbton wie die Geländer zu streichen. Die Schränke sollen in vorhandene bauliche Anlagen, wie Stützmauern oder Treppenwangen, eingebunden oder eingegrünt werden.
    rechtscharakter
    • 9999
    rechtscharakterWert
    • Sonstiges