SO_TextAbschnittFlaeche



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  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_496c6649-73fc-44c5-b3be-5f914a92c048

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_496c6649-73fc-44c5-b3be-5f914a92c048
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_496c6649-73fc-44c5-b3be-5f914a92c048
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    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (J), (ES)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a240bf2a-57d7-4210-b353-6eb3b361386a]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 25. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(J)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 54 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 33. | Auf den Baugrundstücken, die in dem in der Nebenzeichnung mit „(ES)“ bezeichneten Bereich liegen, ist der Erschütterungsschutz für die Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeilen 2, 3 und 4 eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.2 der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), nicht überschreitet. Die DIN 4150 ist zu kostenfreier Einsicht im Staatsarchiv niedergelegt, Bezugsquelle für DIN-Normen: Beuth Verlag GmbH, Berlin.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_49f8c664-6045-4820-b23d-86b855d89771

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_49f8c664-6045-4820-b23d-86b855d89771
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_49f8c664-6045-4820-b23d-86b855d89771
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (K)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_ec26f7c5-9256-4724-80f8-919d4dddabbe]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 26. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(K)“ bezeichneten Flächen ist, wenn vor Fenstern von Schlafräumen ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 49 dB(A) nachts überschritten wird, durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/ Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnung und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4a908d23-f870-4572-a483-81c561e09445

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4a908d23-f870-4572-a483-81c561e09445
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4a908d23-f870-4572-a483-81c561e09445
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup66
    xpPlanDate
    • 2024-10-29
    gliederung2
    • (D, F)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d98c043c-57b6-42df-9d06-24953b02b372]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_780599ca-a85b-4633-a526-713c8a0c7860][XPLAN_XP_PTO_3b109b82-65a7-4e20-bf89-ed734cf9f10e]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 15. | Schlafräume sind zu den mit „(D)“ bezeichneten Fassaden hin unzulässig. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 18. | Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen - hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume –sind zu den mit „(F)“ gekennzeichneten Fassaden hin unzulässig. –Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4acd6ac2-9b62-4cf3-b6b8-e2a1a9f88200

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4acd6ac2-9b62-4cf3-b6b8-e2a1a9f88200
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4acd6ac2-9b62-4cf3-b6b8-e2a1a9f88200
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_5b2a944b-7ed4-4ba8-840f-75f8df95cd7c]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 1 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 3,2 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4af5c909-5893-488c-9f33-0d1414bd30a9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4af5c909-5893-488c-9f33-0d1414bd30a9
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4af5c909-5893-488c-9f33-0d1414bd30a9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung1
    • (M)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 28. | Auf den in der Nebenzeichnung mit „(M)“ bezeichneten Flächen sind, wenn vor Fenstern von lärmempfindlichen Räumen (zum Beispiel Klassen- und Unterrichtsräume, Pausenräume für Lehrkräfte, Entspannungsräume, Bibliotheksräume) ein Verkehrslärmpegel in Höhe von 57 dB(A) tags überschritten wird, durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung lärmempfindliche Räume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller lärmempfindlichen Räume an die verkehrslärmabgewandte Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen für lärmempfindliche Räume geschaffen werden, der es ermöglicht, dass durch die baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, durch die in den lärmempfindlichen Räumen ein Innenraumpegel von 35 dB(A) tags nicht überschritten wird.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4bda70ff-6d94-4c52-80a2-a9f71f01da99

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4bda70ff-6d94-4c52-80a2-a9f71f01da99
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    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4bda70ff-6d94-4c52-80a2-a9f71f01da99
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup66
    xpPlanDate
    • 2024-10-29
    gliederung2
    • (E)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d98c043c-57b6-42df-9d06-24953b02b372]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_9ae0a841-0da6-49d2-a876-26a9f68b8de3]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 17. | An den mit „(E)“ gekennzeichneten Fassaden und den im Allgemeinen Wohngebiet mit „(E)“ gekennzeichneten Bereichen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4ce1fda4-8502-4c42-a96e-36a0d20f4dca

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4ce1fda4-8502-4c42-a96e-36a0d20f4dca
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4ce1fda4-8502-4c42-a96e-36a0d20f4dca
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (D)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_a806a827-459e-4626-87e4-10735402df09]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 2 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(D)“ bezeichneten Flächen ist eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 4,0 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4cf72149-2c3c-4bd6-946f-94ae49ecbba0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4cf72149-2c3c-4bd6-946f-94ae49ecbba0
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4cf72149-2c3c-4bd6-946f-94ae49ecbba0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_3cb990c4-d6c2-4813-9ffd-e135e581ad48]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 1. | In den urbanen Gebieten sind in den Gebäudeteilen, die in der Nebenzeichnung zu den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen ausgerichtet sind, in den Erdgeschossen Wohnungen und allgemein oder ausnahmsweise zulässige Stellplätze für Kraftfahrzeuge nach Nummer 17 unzulässig. Den Wohnungen in den Obergeschossen zugeordnete Fahrradabstell- und Nebenräume sowie Eingangsbereiche im Erdgeschoss können zugelassen werden. In den Gewerbegebieten sind in den Gebäudeteilen, die in der Nebenzeichnung zu den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen ausgerichtet sind, in den Erdgeschossen allgemein oder ausnahmsweise zulässige Stellplätze für Kraftfahrzeuge nach Nummer 17 unzulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4d216247-08b5-41f4-9659-d4c20909c768

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4d216247-08b5-41f4-9659-d4c20909c768
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4d216247-08b5-41f4-9659-d4c20909c768
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
    gliederung2
    • (C)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a0b50244-8f85-48f7-bf54-cf086e3c1c83]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_084336bd-cf56-4845-a000-59259afa66aa]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 12. Absatz 1 | Innerhalb der in der Nebenzeichnung mit „(C)“ bezeichneten Flächen ist eine Grundflächenzahl von bis zu 0,8 und eine Überschreitung der in dem Baugebiet jeweils festgesetzten Geschossflächenzahl bis zu einer Geschossflächenzahl von 3,2 zulässig.][§2 Nr. 13. | Für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, ist auf den in der Nebenzeichnung mit „(C)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.]
    flaechenschluss
    • No
  • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4d23487a-43cd-48df-85fb-e4439ed3a941

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/so_textabschnittflaeche/items/XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4d23487a-43cd-48df-85fb-e4439ed3a941
    gmlId
    • XPLAN_SO_TEXTABSCHNITTFLAECHE_4d23487a-43cd-48df-85fb-e4439ed3a941
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord38
    xpPlanDate
    • 2024-10-02
    gliederung2
    • (A)
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ab86fbf3-dfbd-49fe-a512-cc44d8ebb699]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_8aa9919c-0576-4eb8-b755-10b8c592c0cc]
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    refTextInhalt
    • [§2 7. | In den allgemeinen Wohngebieten ist an den mit „(A)“ bezeichneten straßenzugewandten Fassadenabschnitten für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    flaechenschluss
    • No