Die Beheizungsanlagen der erdgeschossigen Garage und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.
Die Beheizungsanlage der Garage unter Erdgleiche (GaK) und der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.
In den reinen Wohngebieten geschlossener Bauweise sind Tiefgaragen und Stellplätze auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Für die mit „(A)" bezeichneten Baukörper sind die Tiefgaragen- und Stellplatzzufahrten am Schleswiger Damm anzulegen.
Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.
Auf der Gemeinbedarfsfläche (Kirche, Gemeindehaus) sind die Dachflächen von eingeschossigen Gebäuden mit einer extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen.
2. In den Kerngebieten gilt:
2.2 für sonstige Nutzungen:
2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.
Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.
Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet
nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung:
Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur
lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-
Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer
sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an
Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht
oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser
Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen
in Form von verglasten Vorbauten
(zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder
vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen
Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch
Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder
durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel
verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen,
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht
wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung
zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner
65 dB(A) erreicht wird.“
Für das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum" gilt:
Auf die zulässige Geschossfläche werden Stellplätze in Garagengeschossen und auf der Dachebene nicht angerechnet.