Im Gewerbegebiet sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche ein Emissionskontingent LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ von 60 dB(A)/m² tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und von 45 dB(A)/m² nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschreiten. Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691, Dezember 2006, Abschnitt 5. Die DIN 45691 kann beim Beuth Verlag GmbH, 10722 Berlin bezogen werden; die DIN kann im Übrigen bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek Technik Wirtschaft Innovation, eingesehen werden.
In den Wohngebieten entlang der Straßen Alsterblick, Bredenbekstraße, Sthamerstraße und Ohlstedter Platz 27- 36 sowie nördlich, östlich und südlich der Sportanlage Sthamerstraße 30 sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.
Im Kerngebiet am Georgsplatz, Glockengießerwall und der Spitalerstraße sind die Erdgeschosse, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, ladenartig zu gestalten.
Die Bebauung auf den Flurstücken 484 bis 489 der Gemarkung Bergedorf ist zur Alten Holstenstraße giebelständig auszurichten. Die Dächer sind mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszubilden.
Die Schutzwand ist mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, von denen mindestens 50 vom Hundert immergrüne Arten sein müssen. In Abschnitten, die mit holzverschalten Wandelementen gestaltet sind, ist je 3 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden; ansonsten ist je 1 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.