Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind Auskragungen über Straßenverkehrsfläche bis zu 2 m bei Einhaltung einer lichten Höhe von mindestens 3 m zulässig.
In den Baugebieten kann die festgesetzte Grundflächenzahl durch Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis auf 0,9 überschritten werden.
Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter des Gehölzbestandes erhalten bleiben.
Im Kerngebiet kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahl zugelassen werden. Die Dächer sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.
Im Bereich der neungeschossigen Ausweisung südlich Kehrwiederfleet (Flurstück 1588 der Gemarkung Hamburg- Altstadt Süd) kann eine Erhöhung bis zu der in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.
Entlang der Schanzenstraße und der Straße Schulterblatt sind durch geeignete Grundrißgestaltung im Kerngebiet die Aufenthaltsräume und in den allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
Für die viergeschossige Bebauung kann ein weiteres Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächen zugelassen werden, wenn im Erdgeschoß Garagen untergebracht werden.
Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.