Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.
Auf der Grünfläche „Golfplatz" gilt:
Auf der mit „(C)" bezeichneten Fläche sind bauliche Anlagen für sonstige golfplatzbezogene Nutzungen (z. B. Betriebshof) zulässig.
„4. Für die mit „A“ bis „H“ bezeichneten Flächen gilt:
4.1 Die mit „G“ bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßen-verkehrsfläche festgesetzt.
Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens
4.31 für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8) : 24,0 m
4.32 für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g): 4,5 m.
Auf den mit „(K 1)“ und „(K 2)“ bezeichneten Flächen des
Sondergebiets sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen)
zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen
angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags
(6 Uhr bis 22 Uhr) noch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) über schreiten.Teilfläche
LEK, Tag
[dB(A)]
LEK, Nacht
[dB(A)]
K 1 54 37
K 2 52 35
Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich
das Emissionskontingent LEK für die Flächen (K 1) und
(K 2) in den Tag- und Nachtzeiträumen um folgendes
Zusatzkontingent:
Richtungssektor für Teilflächen
(Bezugspunkt: x = 3568047;
y = 5942626)
Sektor A zw. 0°/49°
(0° im Norden rechtsdrehend)
Zusatzkontingent
[dB]
Tag
Zusatzkontingent
[dB]
Nacht
K 1 6 15
K 2 8 20
Richtungssektor für Teilflächen
(Bezugspunkt: x = 3568047;
y = 5942626)
Sektor B zw. 49°/133°
(0° im Norden rechtsdrehend)
Zusatzkontingent
[dB]
Tag
Zusatzkontingent
[dB]
Nacht
K 1 6 3
K 2 8 13
Richtungssektor für Teilflächen
(Bezugspunkt: x = 3568047;
y = 5942626)
Sektor C zw. 133°/278°
(0° im Norden rechtsdrehend)
Zusatzkontingent
[dB]
Tag
Zusatzkontingent
[dB]
Nacht
K 1 6 13
K 2 8 15
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente
erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5 (Bezugsquelle:
Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; Auslegestelle:
TU Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg,
Fachbibliothek TWI).
Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge
des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.
„2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit „A“ bis „F“ bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze.
Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.