Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- oder Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig. Sofern Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) in den Grund- oder Stauwasserspiegel eingreifen, ist deren Entwässerung nur in einem geschlossenen Leitungssystem zulässig.
Das festgesetzte Gehrecht zwischen der Planstraße B und der öffentlichen Grünfläche an der Brackwettern umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglicher Weg. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.
Im Wohngebiet an der Kieler Straße sind auf rückwärtigen Grundstücksflächen für jede 150m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder fiir jede 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt.
In einem Abstand von 50 m vom Lot des äußeren
Leiters einer Hochspannungsfreileitung sind Einrichtungen
für gesundheitliche Zwecke sowie für die
Kinder- und Altenbetreuung unzulässig.“
Für die Bebauung auf den Flurstücken 531, 532, 535 bis 537,541, 542, 550, 1065 bis 1070, 1083, 1084, 1162 bis 1165, 1261 bis 1264, 1370 bis 1372, 1375 bis 1377, 1766 bis 1773, 1778 §1 bis 1785, 3117 und 3137 der Gemarkung Marienthal ist eine einseitige Grenzbebauung mit einem eingeschossigen Eingangsvorbau in einer Länge von maximal 8 m innerhalb der Abstandsfläche zulässig.
Für die Baugebiete des Geltungsbereichs, die in dem Bebauungsplan
St. Pauli 34 als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen sind,
wird als Art der baulichen Nutzung „Gewerbegebiet“ gemäß
§ 8 BauNVO 1990 festgesetzt.
Auf Flächen der Gewerbegebiete dürfen zur Einhaltung des für ein Wohngebiet in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zulässigen Beurteilungspegels von Lr = 40 dB(A) (allgemeine Wohngebiete) beziehungsweise Lr = 45 dB(A) (Mischgebiete) der immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) maximal 45 dB(A) /m betragen. Der IFSP für den Tageszeitraum darf maximal 60 dB(A) / m2 betragen.