Im allgemeinen Wohngebiet ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewach senen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt, zu pflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.
Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.
In § 2 Nummer 3 wird nach Satz 2 eingefugt: „Ausgeschlossen sind Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist.“
Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.
Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten (Wettbüros,
Spielhallen und ähnliche Unternehmen) im Sinne von §1
Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes (HmbSpielhG) vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505),
zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75,
77), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Verkaufsräume und Verkaufsflächen,
deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem
Charakter gerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige
Betriebe unzulässig.
Innerhalb des Gewerbegebiets und des Kerngebiets sind auf den privaten Grundstücksflächen Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und lufttundurchlässigem Aufbau herzustellen. Im übrigen Plangebiet sind auf den privaten Grundstücksflächen Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.
Für die festgesetzten Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.