Die private Grünfläche mit Vormerkung „vorgesehene
Oberflächenentwässerung“ ist naturnah zu gestalten und
zu bepflanzen, eine Entwässerungsmulde ist mit belebter
Bodenzone und bepflanztem Ufer auszubilden.
Im Sondergebiet „SO“ mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ ist die Anbringung von zu öffentlichen Verkehrsflächen hin ausgerichteten Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und bis zu einer maximalen Höhe von 5 m, gemessen ab der Geländeoberfläche, zulässig.
Außenleuchten sind nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig. Außenleuchten dürfen nicht in Richtung Schleusengraben ausgerichtet werden.
Im Kerngebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Tiefgaragen sind unter Erdgleiche herzustellen.
Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind auf den Flurstücken 926, 927 und 928 der Gemarkung Hohenfelde insgesamt 7 standortgerechte, einheimische Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Groß- bis kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdbodefläche oder versickerungsfähige Baumscheibe von mindestens 12 m² vorzusehen.
Flächen, die tiefer als 2 m über Normalnull (NN) liegen, sind für Wohngebäude, Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen auf 2 m über NN aufzuhöhen. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig
a) für Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind oder
b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.
Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen; im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.