XP_TextAbschnitt



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  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_93f73ddf-bdd1-4b96-aa77-5a18775e16ba

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_93f73ddf-bdd1-4b96-aa77-5a18775e16ba
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_93f73ddf-bdd1-4b96-aa77-5a18775e16ba
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf30
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind die Außenwände der Gebäude in roten Ziegelsteinen zu verblenden, Dachgauben als Flachdachgauben auszubilden und entlang der Straßenflucht quadratische Fensterformate zu verwenden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_93f7874c-a825-4819-a681-f94b37adfe4d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_93f7874c-a825-4819-a681-f94b37adfe4d
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_93f7874c-a825-4819-a681-f94b37adfe4d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf75
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Die mit „(B)" bezeichneten Außenwände der Gebäude sind als geschlossene Wände auszuführen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_941179ab-6552-4e44-818a-5569b8427f28

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_941179ab-6552-4e44-818a-5569b8427f28
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_941179ab-6552-4e44-818a-5569b8427f28
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hoheluft-West13
    schluessel
    • §2 Nr.2
    text
    • Im Kerngebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Kinderzimmer sowie Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen. Soweit die Anordnung der Wohnräume oder einzelner Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten ausnahmsweise nicht möglich ist, ist in allen Fällen, in denen der Verkehrslärmpegel tags 70 dB(A) beziehungsweise nachts 60 dB(A) überschreitet, vor den Fenstern von Wohn- und Schlafräumen zwingend durch den Einsatz von verglasten Loggien oder vergleichbaren Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Fassadenpegel von kleiner 70 dB (A) am Tag beziehungsweise kleiner 60 dB (A) in der Nacht erreicht wird. In den Schlafräumen ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, besondere Fensterkonstruktionen oder vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB (A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Für straßenseitige Außenwohnbereiche ist durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Verglasung sicherzustellen, dass ein Tagpegel im bebauten Außenwohnbereich von kleiner 65 dB (A) gewährleistet wird. In den allgemeinen Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Kinderzimmer sowie Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen. Soweit die Anordnung der Wohnräume oder in besonderen Ausnahmefällen aller Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94216bd9-8ec4-433c-9a59-8224ab4a5d0a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94216bd9-8ec4-433c-9a59-8224ab4a5d0a
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94216bd9-8ec4-433c-9a59-8224ab4a5d0a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup27
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Entlang der Luruper Hauptstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabge­ wandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maß­ nahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_9421de8b-c54a-4286-8889-414030d6c6ef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_9421de8b-c54a-4286-8889-414030d6c6ef
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_9421de8b-c54a-4286-8889-414030d6c6ef
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn20
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_9423ac08-c128-4f9a-ad62-774b3a61a30f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_9423ac08-c128-4f9a-ad62-774b3a61a30f
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_9423ac08-c128-4f9a-ad62-774b3a61a30f
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek72
    schluessel
    • § 2 Nr. 20
    text
    • In den Allgemeinen Wohngebieten ist das anfallende Niederschlagswasser, das nicht genutzt wird und das nicht in das Regen- oder Mischwassersiel eingeleitet werden kann, über die belebte Bodenzone zur Versickerung zu bringen. Bei fehlendem Mindestabstand zum Grundwasser von 1 m im Sickerraum ist das Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation einzuleiten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_942aed47-26bf-4e29-b0d3-71b65d86b24a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_942aed47-26bf-4e29-b0d3-71b65d86b24a
    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_942aed47-26bf-4e29-b0d3-71b65d86b24a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Nord26
    schluessel
    • §2 Nr.34
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten sind Einfriedigungen nur als Hecken oder Hecken in Verbindung mit Zäunen bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_942d45df-fccd-4f2d-b95f-d830ba9e9dd0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_942d45df-fccd-4f2d-b95f-d830ba9e9dd0
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    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_942d45df-fccd-4f2d-b95f-d830ba9e9dd0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D285
    schluessel
    • Nr. 2.32
    text
    • Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für das achtgeschossige Wohnhaus (W8) 25,0 m.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_943ff8f1-0b84-4790-823a-e927172e7055

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_943ff8f1-0b84-4790-823a-e927172e7055
    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_943ff8f1-0b84-4790-823a-e927172e7055
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf2(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.1
    text
    • In der zeichnerischen Darstellung wird für den Bereich Kamerstücken — Westgrenze des Flurstücks 86 der Gemarkung Sülldorf — Sülldorfer Knick — Klobbenheeg auf Teilen der ehemaligen Flurstücke 86, 87 und 89 der Gemarkung Sülldorf zweigeschossiges reines Wohngebiet in offener Bauweise festgesetzt. Es sind nicht mehr als zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Die Traufhöhe beträgt max. 5,5 m.
  • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94444700-0898-4b95-8af3-a178eb336d7e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/xp_textabschnitt/items/XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94444700-0898-4b95-8af3-a178eb336d7e
    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_94444700-0898-4b95-8af3-a178eb336d7e
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord38
    schluessel
    • §2 18.
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten sowie in der privaten Grünfläche ist für die Außenbeleuchtung nur die Verwendung von Lampentypen zulässig, die ein für Fledermäuse und Insekten wirkungsarmes Spektrum aufweisen. Die Lichtquellen sind im allgemeinen Wohngebiet „WA1“ außerdem zum Osterbekkanal und zum Böschungsgehölz hin abzuschirmen oder so auszurichen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan