Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind Gebäudeabriss- und -umbauarbeiten sowie Vegetationsräumungs- und Rodungsarbeiten zwischen dem 1. Oktober und 28./29. Februar durchzuführen. Außerhalb dieser Zeitspanne sind derartige Arbeiten nur zulässig, wenn im Vorwege durch eine Überprüfung aktuelle Vorkommen von Vögeln oder Fledermäusen ausgeschlossen werden.
Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.
Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein. In dem orange umrandeten Wohngebiet sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie einem beonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.
Das Sondergebiet „Einrichtungen des Golf- und Reitsports" dient der Unterbringung baulicher Anlagen des Golfsports und eines Reiterhofes sowie der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen, Stellplätze und notwendigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Es gelten nachstehende Anforderungen:
Für die mit „(B)" bezeichnete Fläche:
a) Zulässig ist die Errichtung einer Reithalle.
b) Das Dach der Reithalle ist als Satteldach mit einer Neigung von maximal 30 Grad auszubilden. Es sollen ziegelrote Dachpfannen verwendet werden.
c) Die Giebelwände der Reithalle sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.
Die beigefugte „Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20“ wird der Verordnung hinzugefügt.
Die gärtnerisch anzulegenden Flächen oberhalb von Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.
Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist durch ein System aus Regenwassernutzung, Rückhaltung und Verdunstung in offen geführten Mulden und Gräben sowie durch Versickerung im Plangebiet zu bewirtschaften.