Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Auf den Tiefgaragen sind mindestens sieben kleinkronig wachsende, einheimische Laubbäume als Baumreihe zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei Absterben der Bäume ist eine entsprechende Ersatzpflanzung vorzunehmen.
An den Fassaden zur Maxstraße und zur Schellingstraße sowie an den zum Innenhof ausgerichteten Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Vorbauten um bis zu 2,5 m und durch Terrassen um bis zu 5 m zulässig. An den übrigen Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Vorbauten um bis zu 1,5 m und durch Terrassen um bis zu 5 m zulässig.
Der vorhandene Baumbestand am Erna-Stahl-Ring ist zu
erhalten und in die Vorgartengestaltung der privaten Gärten
zu integrieren. Können diese Bäume dort aus zwingenden
Gründen nicht erhalten werden, sind sie auf den privaten
Grundstücken am Erna-Stahl-Ring mit derselben Art
unter Berücksichtigung des Zuwachses zu ersetzen.
Für den in der Anlage mit „Gl" bezeichneten Bereich gilt in der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Baustufenplans Wandsbek-Marienthal in der Fassung seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtlicher Anzeiger Seite 61) die Festsetzung „Industriegebiet" als Festsetzung „Industriegebiet" nach §9 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479).