Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
In den Wohngebieten mit drei- und viergeschossiger Bebauung sind nur Dächer mit beidseitig gleicher Neigung von maximal 40 Grad zulässig. In den reinen Wohngebieten mit zweigeschossiger Bebauung sind die Dächer mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszubilden.
Im Vorhabengebiet sind die Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von einer Dachbegrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen genutzt werden, oder die der Belichtung, Be- und Entlüftung sowie der Aufnahme technischer Anlagen dienen.
In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ (Gemeindezentrum) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ geändert. Für dieses Wohngebiet werden zwei Vollgeschosse (als Höchstgrenze) und die Bauweise „Reihenhäuser" bei einer Grundflächenzahl von maximal 0.4 und einer Geschoßflächenzahl von maximal 0,6 festgesetzt.
In den mit „(3)“ bezeichneten Wohngebieten beiderseits der Hermann-Renner-Straße sind Verblendungen nur mit dun¬kelroten Vormauersteinen sowie ausschließlich weiße Fen¬sterrahmen zulässig.