Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische öffentliche Sielanlagen und Gasleitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.
Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern die Anordnung der Wohnräume oder in besonderen Ausnahmefällen nicht aller Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohnräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
An den mit „(H)“ bezeichneten Baugrenzen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den verkehrslärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
§ 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung:
„2. In dem in der Anlage schraffiert dar gestellten Bereich zwischen Weiherheide — Meckelfelder Weg — Landes¬grenze — Südgrenzen der Flurstücke 498 (neu: 1331), 499 (neu: 1329), 311 (neu: 1327), 312, 313, 496, 314 bis 323 und 327 der Gemarkung Sinstorf werden die Festsetzungen für die westlich der Straße Höpengrund abzweigende rückwärtige öffentliche Erschließungsstraße mit 8 m Breite und Kehrenkopf sowie das Leitungsrecht von 5 m Breite zwischen dem Kehrenkopf und der Straße Weiherheide aufgehoben. Die ausgewiesenen Straßenverkehrsflächen für die Straßen Höpengrund und Kickbuschweg werden auf die Grenzen der
für diese Straßen neu gebildeten Flurstücke 304 und 297 reduziert. Die aufgehobenen Straßenverkehrsflächen werden als nicht überbaubare Grundstücksflächen ausgewiesen. Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.“
14.2 Ausnahmsweise können Verkaufsstätten zugelassen
werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und
funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbeoder
Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf),
wenn die jeweilige Summe der Verkaufs- und Ausstellungsfläche
nicht mehr als zehn vom Hundert der
Geschossfläche des Betriebs beträgt und kein erheblicher
Zu- und Abfahrtsverkehr hiermit verbunden
ist.“