Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung.
Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Abweichend von Satz 2 muss der Stammumfang des mit einem Anpflanzgebot für Einzelbäume festgesetzten Baumes mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.
12. Für festgesetzte Baumanpflanzungen und Ersatzpflanzungen
sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden
und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang
von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem
Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich
jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von
mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen. Für
anzupflanzende Bäume auf unterbauten Flächen muss
auf einer Fläche von mindestens 12m² je Baum die
Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus
mindestens 1 m betragen.
Für festgesetzte Heckenanpflanzungen ist auf den Flurstücken 926 und 927 der Gemarkung Hohenfelde eine mindestens 30 m lange Hecke mit einheimischen Laubgehölzen zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für Heckenpflanzungen sind mindestens 3 x verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße minmit mindestens 3 Pflanzen je Meter zu verwenden.
Die festgesetzte Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.
Für die Kerngebiete an der Spaldingstraße werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.
Auf dem Flurstück 525 kann eine Überschreitung der westlichen Baugrenze im Eckbereich Neue Rabenstraße/Alsterterrasse auf einer Länge von 11 m für die Ausbildung einer rechtwinkligen Gebäudeecke zugelassen werden.