Auf den festgesetzten Baulinien ist in einer Höhe zwischen 45 und 47 m über Normalnull eine Traufkante auszubilden, indem die Fassade oberhalb dieser Traufkante in einem Winkel von mindestens 10 Grad gegenüber der Senkrechten zurückgeneigt wird oder indem die Fassade oberhalb dieser Traufkante um mindestens 0,5 m zurückgestaffelt wird.
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" (Dezember 2006, Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin, Auslegestelle: Technische Universität Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek sowie Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI) nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) nicht überschreiten.
Emissionskontingente LEK des Industriegebietes für die betroffenen Gebiete in dB für den Nachtzeitraum (22 Uhr bis 6 Uhr):
Industriegebiet (Gebiet k): „MI Nordost": 61 LEK, „WA Südost": 50 LEK, „MI Süd": 60 LEK
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691 : 2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) LEK, i durch LEK, i, k zu ersetzen ist.
Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge der jeweiligen Genehmigungsverfahren nachzuweisen.
Der Uferbereich der Brackwettern ist naturnah zu gestalten und mit einem Bewuchs aus standortgerechten, gebietsheimischen Kräutern, Gräsern und einzelnen Schwarzerlen zu entwickeln. Erlen sind als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m zu pflanzen. Die Uferrandstreifen dürfen nicht gedüngt we
Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter sind von den öffentlich zugänglichen Erschließungsflächen abzuschirmen und mit heimischen Laubgehölzhecken als geschnittene Hecken in einer Höhe von 1,5 m einzugrünen.
In den Erdgeschossen der Gebäude, die an begehbaren Verkehrsflächen liegen, sind nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.
Im Kerngebiet mit dreigeschossiger Bebauung und im allgemeinen Wohngebiet auf den Flurstücken 795 bis 800, 3712 und 2911 der Gemarkung Fischbek kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um ein Vollgeschoß im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen zugelassen werden. Im Wohngebiet mit achtgeschossigen Gebäuden kann ausnahmsweise ein weiteres Geschoß zugelassen werden, wenn eine Geschoßflächenzahl von 1,0 nicht überschritten wird.