Für die mit 12 m Tiefe festgesetzten Baukörper kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2 m bei einer Fassadenbreite von 3 m zugelassen werden. Sie dürfen insgesamt 50 vom Hundert (v. H.) der Fassadenlängen nicht überschreiten. Von dieser Regelung ausgeschlossen ist die unmittelbar zur Parkanlage angrenzende eingeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise.
Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Lohbrügge 87 vom 17. August 1999 (HmbGVBl. S. 215) wird insoweit geändert, dass ein Teilbereich des Blattes 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans Lohbrügge 87 durch die zeichnerische Darstellung „Lohbrügge 87 - Änderung“ ersetzt wird; die Legende der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans Lohbrügge 87 wird um die zusätzlich verwendeten Symbole ergänzt.
Im Vorhabengebiet „Büro“ sind in den oberirdischen Geschossen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Schank- und Speisewirtschaften und ausnahmsweise Wohnungen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), allgemein zulässig. 3. Im Vorhabengebiet „Wohnen“ ist in den oberirdischen Geschossen nur Wohnen zulässig. In den unterirdischen Geschossen sind Stellplätze sowie Abstell- und Technikräume allgemein zulässig. Darüber hinaus sind im Vorhabengebiet Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 1 BauNVO allgemein zulässig.
Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen, sofern nicht Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie Verwendung finden. Ausnahmen für die Gewerbegebiete südlich des Steinbeker Grenzdamms können zugelassen werden, wenn Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe verwendet werden.