BP_BaugebietsTeilFlaeche



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  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8a9b66b9-4d1c-4abc-85f7-e63aa606fd2f

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8a9b66b9-4d1c-4abc-85f7-e63aa606fd2f
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    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek73
    gliederung1
    • 1
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0cc6c3b3-60a8-4e59-95b6-ceecbe6e93a3]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PTO_947cb1ea-273e-46c8-8605-91d76b3a053b][XPLAN_XP_PTO_d6c7bc87-97cf-441a-aa39-60361d3fe7c4][XPLAN_XP_PTO_485b6497-5a58-4bb1-a230-27aa3d9c59ab][XPLAN_XP_PTO_dd5adbc2-310a-4d8d-a46b-898317a0341a]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr. 1 | Im urbanen Gebiet „MU1“ und in dem mit (A) bezeichneten Bereich des „MU2“ sind in den Erdgeschossen Wohnnutzungen unzulässig.][§2 Nr. 2 | In den urbanen Gebieten sind Spielhallen, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6a Absatz 3 Nummer 1 und 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6), werden ausgeschlossen.][§2 Nr. 3 | Im Plangebiet sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der zulässigen Vollgeschosse keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr. 4 | Technische Anlagen, Dachausgänge und Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien dürfen die Oberkante-Rohdach des obersten zulässigen Geschosses in der Höhe maximal 3 m überschreiten, sofern sie um mindestens 2 m – gemessen von der Innenkante Attika – zurückversetzt errichtet werden. Ausnahmen können zugelassen werden, sofern die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr. 5 | Offene Stellplätze sowie Tiefgaragen und ihre Zufahrten sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen und innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr. 6 | Werbeanlagen sind nur erdgeschossig an der Stätte der Leistung und nur an Gebäuden zulässig.][§ 2 Nr. 7 | Die zum öffentlichen Raum gerichteten Außenfassaden aller Gebäude sind in Verblendmauerwerk auszuführen. Zur Gliederung dieser Fassaden können weitere Materialien zugelassen werden.][§2 Nr. 8 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 3 m beträgt sowie fensterlose Wände sind mit selbstklimmenden Kletterpflanzen oder mit Schling- und Rankpflanzen inklusive Ranksystem zu begrünen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr. 12 | Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 54 dB(A) in der Nacht überschritten, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- /Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr. 13 | Die gewerblichen Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr. 14 | Im urbanen Gebiet „MU1“ ist der Aufbau der Tiefgaragenflächen so auszubilden, dass anfallendes Niederschlagswasser in einer Retentionsschicht zurückgehalten werden kann.][§2 Nr. 15 | Im urbanen Gebiet „MU1“ ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser (auf den jeweiligen Grundstücken) zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung nicht möglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Niederschlagswassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Siel zugelassen werden.][§2 Nr. 16 | Im Plangebiet sind Tiefgaragen und Kellergeschosse sowie andere bauliche Maßnahmen mit einer Konstruktionsunterkante von oberhalb + 5,50 m NHN zulässig.][§2 Nr. 17 | Im Plangebiet sind Tiefgaragen und deren Zufahrten in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr. 18 | In den urbanen Gebieten sind Dachflächen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 15 Grad zu errichten und zu mindestens 70 von Hundert (v.H.), bezogen auf die Grundfläche des jeweiligen Gebäudes gemäß § 19 Absatz 2 BauNVO, mit einem mindestens 15 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortgerechten einheimischen Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Ausnahmen von der Begrünung können für Dachaufbauten, Dachterrassen und technische Anlagen – mit Ausnahme von Solaranlagen – zugelassen werden. Im urbanen Gebiet „MU1“ sind die Dachflächen, bezogen auf die Grundfläche des jeweiligen Gebäudes gemäß § 19 Absatz 2 BauNVO, zu mindestens 70 v.H. als Retentionsgründächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen mit einem Retentionsvolumen von mindestens 22 Litern pro m² Retentionsdach.][§2 Nr. 19 | In den urbanen Gebieten ist je 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksflächen ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Der zur Anpflanzung oder zum Erhalt festgesetzte Baum ist anrechenbar.][§2 Nr. 21 | Außenleuchten sind zum Schutz von wildlebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten staubdicht geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GFZ
    • 3
    GRZ
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1550
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Urbanes Gebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • Geschlossene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8a9cf3d2-c472-428b-be90-263c22754f61

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8a9cf3d2-c472-428b-be90-263c22754f61
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt10
    xpPlanDate
    • 1981-07-02
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f00c7108-aade-4a9d-86f3-a653892b878a]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_079f407e-570d-4582-b981-ef072dbea00e][XPLAN_XP_PPO_562cbbeb-0add-4f06-acce-27cf203a6739][XPLAN_XP_PPO_b2500a56-f768-4036-b87a-ca7501b8f584][XPLAN_XP_PPO_5b92a1b6-b056-40c4-a81d-846f34ed2b50][XPLAN_XP_PPO_28d25b3c-5387-498b-9415-079c20b46527][XPLAN_XP_PPO_14336e7d-e81b-4a59-9b22-6016273329c1][XPLAN_XP_PPO_532d4a5b-d3b8-4c3e-8b9a-72c883ba1be6]
    flaechenschluss
    • Ja
    MaxZahlWohnungen
    • 2
    GFZ
    • 0.5
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1100
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • ReinesWohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • OffeneBauweise
    bebauungsArt
    • 4000
    bebauungsArtWert
    • EinzelDoppelhaeuser
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa00723-7695-4d06-b919-53fe43e6e478

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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa00723-7695-4d06-b919-53fe43e6e478
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D436
    xpPlanDate
    • 1961-06-19
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f826ab9c-7309-4472-8171-5c5046aaccc2]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa20630-ac40-4605-812c-7bdd48593b53

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa20630-ac40-4605-812c-7bdd48593b53
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    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa20630-ac40-4605-812c-7bdd48593b53
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D265
    xpPlanDate
    • 1955-07-06
    ebene
    • 0
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 3
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d7a99e1e-d7bc-42da-b605-26a176286aad]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • WohnBauflaeche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • 11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • 11000
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa22b8c-2544-477d-9e37-1f5297d52d24

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa22b8c-2544-477d-9e37-1f5297d52d24
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa22b8c-2544-477d-9e37-1f5297d52d24
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf84
    xpPlanDate
    • 1991-02-04
    ebene
    • 0
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.]
    flaechenschluss
    • Ja
    gehoertZuBP_Bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dbbff0ef-f080-45b7-8af9-ee2d9914f025]
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa43e8b-d52c-480e-9d70-146fd40f2640

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa43e8b-d52c-480e-9d70-146fd40f2640
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aa43e8b-d52c-480e-9d70-146fd40f2640
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne39
    xpPlanDate
    • 2025-07-08
    ebene
    • 0
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4df7aeca-cee8-4e30-bcc8-c79d90a85dfc]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_246f2893-5e1f-4a77-a634-1d4cad65bb03][XPLAN_XP_PPO_63d8b925-7a1b-4513-863d-c0ee80603140]
    refTextInhalt
    • [§ 2.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§ 2.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig.][§ 2.3 | Im allgemeinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,50 m ausnahmsweise zugelassen werden. Für Terrassen können die Baugrenzen um bis zu 3 m überschritten werden. Überschreitungen der Baugrenzen sind unzulässig im Kronenbereich von zu erhaltenden Bäumen und Gehölzen.][§ 2.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahrwege, oberirdische Stellplätze sowie Feuer-wehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§ 2.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dächer von Hauptanlagen als geneigte Dächer mit unterschiedlichen Dachneigungen herzustellen. Im allgemeinen Wohngebiet ist auf den der Fläche mit Ausschluss von Nebenanlagen zugewandten Dachseiten eine Neigung von 10 bis 20 Grad und auf den abgewandten Dachseiten eine Neigung von 25 bis 35 Grad herzustellen.][§ 2.13 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das Niederschlagswasser, sofern und soweit es nicht gesammelt und genutzt wird, über naturnah zu gestaltende, standortgerecht zu bepflanzende Rinnen, Mulden, Gräben oder Regenrückhaltebecken zurückzuhalten und in die öffentliche Vorflut abzuleiten. Die Bepflanzung ist zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Sofern und soweit eine oberirdische Rückhaltung nicht möglich ist, kann die Rückhaltung ausnahmsweise auch durch unterirdische Anlagen (zum Beispiel Mulden-Rigolen-Systeme, Rigolen) erfolgen.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.3
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aadf7b9-5d4b-4219-9397-e2a7a0cd5071

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aadf7b9-5d4b-4219-9397-e2a7a0cd5071
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8aadf7b9-5d4b-4219-9397-e2a7a0cd5071
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne16
    xpPlanDate
    • 2002-03-19
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_663dba78-bf36-4948-a046-650a6e6dd017]
    wirdDargestelltDurch
    • [XPLAN_XP_PPO_f5af03fa-7c74-4be3-9b4f-dccdd96bce51][XPLAN_XP_PPO_2e6277f5-6f04-4fcc-8aca-4124c5ec0062][XPLAN_XP_PPO_f2c30313-9680-4d99-9ed3-9b79b1c94e65][XPLAN_XP_PPO_37baafa7-cce1-461c-9059-9ca066ef2a4f]
    refTextInhalt
    • [§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Kerngebieten, dem Mischgebiet und dem Gewerbegebiet Teilflächen der außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 1190 der Gemarkung Tonndorf sowie 1721, 2428 und 2679 der Gemarkung Jenfeld zugeordnet.]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 2
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 2300
    GFUOM
    • m2
    GR
    • 1300
    GRUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 3000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GewerblicheBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1700
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Gewerbegebiet
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8ab3cd34-1743-4016-b99a-fa9ed0c15d28

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8ab3cd34-1743-4016-b99a-fa9ed0c15d28
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8ab3cd34-1743-4016-b99a-fa9ed0c15d28
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg23
    xpPlanDate
    • 1978-05-03
    ebene
    • 1
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9031c755-7b7d-4403-839b-c76520861357]
    flaechenschluss
    • Nein
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 8200
    GFUOM
    • m2
    GR
    • 3400
    GRUOM
    • m2
    allgArtDerBaulNutzung
    • 2000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • GemischteBauflaeche
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1600
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • Kerngebiet
    bauweise
    • 2000
    bauweiseWert
    • GeschlosseneBauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8ab423d4-ca44-4d95-9951-fa381e808d66

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8ab423d4-ca44-4d95-9951-fa381e808d66
    gmlId
    • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8ab423d4-ca44-4d95-9951-fa381e808d66
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSNiendorf-Lokstedt-Schnelsen
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    gehoertZuBereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_89945e4d-bdb3-459d-b16c-a5ed6d4a698d]
    flaechenschluss
    • Ja
    Z
    • 1
    rechtsstand
    • 1000
    rechtsstandWert
    • Geplant
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan
    allgArtDerBaulNutzung
    • 1000
    allgArtDerBaulNutzungWert
    • Wohnbaufläche
    detaillierteArtDerBaulNutzung
    • {}11000
    detaillierteArtDerBaulNutzungWert
    • Wohngebiet
    bauweise
    • 1000
    bauweiseWert
    • Offene Bauweise
  • XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_8ab613d1-4322-4e23-b985-6ca569ffa84c

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    • Blankenese52
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    • 2023-03-16
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    refTextInhalt
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6 S. 1, 3), für Beherbergungsgewerbe, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind bei der Berechnung der Geschossfläche die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume mitzurechnen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet können Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone bis zu einer Tiefe von 1,5m auf insgesamt 50 vom Hundert der jeweiligen Fassadenlänge und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu einer Tiefe von 3m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis maximal 15 Grad zulässig. Diese Dächer sind mit einem mindestens 12 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Dachterrassen oder der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, mit Ausnahme der Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie. Die zu begrünende Fläche muss mindestens 50 vom Hundert der Dachfläche betragen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Außenwände von Gebäuden zu mindestens 30 vom Hundert der Wandflächen mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 1m Wandlänge der zu begrünenden Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Die Pflanzen sind in den anstehenden Boden zu pflanzen, zu pflegen und zu erhalten.][§2 Nr.7 | Standplätze für Abfall- und Sammelbehälter sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen in mindestens gleicher Höhe wie die Behälter einzufassen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den privaten Grünflächen sind für die an den Björnsonweg und die Wege Brinkstücken und Notenbarg angrenzenden Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig zugeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zuwegungen sind zulässig.][§2 Nr.9 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den privaten Grünflächen sind Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind im vegetationsfähigen Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Das auf den privaten Grundflächen anfallende Niederschlagswasser ist, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird, auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens vier großkronige Bäume zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.16 | Im allgemeinen Wohngebiet und auf den privaten Grünflächen sind die Leuchtmittel von Außenleuchten mit einer Wellenlänge zwischen 540 und 700 Nanometern und einer korrelierten Farbtemperatur bis maximal 3000 Kelvin auszustatten. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Lichtquellen sind nach oben sowie seitlich abzuschirmen.][§2 Nr.17 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den Außenfassaden der Gebäude oder an den Bäumen mindestens fünf Nistkästen für Halbhöhlenbrüter, fünf Nistkästen für Höhlenbrüter und zehn Quartiere für Fledermäuse an artenschutzfachlich geeigneten Stellen fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.]
    flaechenschluss
    • Ja
    GRZ
    • 0.4
    Z
    • 2
    Z_Staffel
    • 1
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung
    GF
    • 3.300
    GFUOM
    • m2
    besondereArtDerBaulNutzung
    • 1200
    besondereArtDerBaulNutzungWert
    • AllgWohngebiet