https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_baugebietsteilflaeche/items/XPLAN_BP_BAUGEBIETSTEILFLAECHE_fa77a1ad-b246-4574-b86d-4ded3a874811
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hoehenangabe
- [Höhenbezug: Absolut NHN|Bezugspunkt: Gebäudehöhe|Höhe Min: 25.3|Höhe Max: 29.6]
gehoertZuBereich
- [XPLAN_BP_BEREICH_7cf17ef1-af4a-49c4-8570-17f02811da3a]
wirdDargestelltDurch
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refTextInhalt
- [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.
Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den mit 10 m Tiefe ausgewiesenen Vorgärten der Gewerbegebiete können in bis zu 5 m Tiefe Stellplätze angelegt werden, wenn dabei 20 vom Hundert der Grundstücksbreite nicht überschritten werden.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten sind auf den nicht überbaubaren Flächen dichtwachsende einheimische Bäume und Sträucher anzupflanzen.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind die zur Parkanlage gerichteten fensterlosen Fassaden und Außenwände von baulichen Anlagen, deren Fensterabstand mehr als 5 m Breite beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | In den mit „(b)", „(c)" und „(d)" bezeichneten Gewerbegebieten sind die Dachflächen von Gebäuden zu begrünen. Das Niederschlagswasser dieser Dachflächen soll dem in der angrenzenden Parkanlage geführten Graben zugeleitet werden.][§2 Nr.9 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22 Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.10 | Das in den Gewerbegebieten auf den Straßen- und Hofflächen anfallende Niederschlagswasser ist zusammen mit dem Schmutzwasser in das öffentliche Schmutzwassersiel einzuleiten.]
allgArtDerBaulNutzungWert
besondereArtDerBaulNutzung
besondereArtDerBaulNutzungWert