Der Bebauungsplan Heimfeld 37 für den Geltungsbereich zwischen Ellernweg und Autobahnzubringer (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Ellernweg — Westgrenze des Flurstücks 46, über die Flurstücke 46, 47 und 48, Nordgrenzen der Flurstücke 2893 und 2884, über das Flurstück 2178 der Gemarkung Heimfeld.
technHerstellDatum
2015-06-03
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 4.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 4.3 | Die nicht bebaubaren Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 4.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 4.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
Der Bebauungsplan Bahrenfeld 13 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - Kielkamp - Lutherhöhe - Bahrenfelder Chaussee (Bezirk Altona, Ortsteil 214) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-30
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn „Westliche Umgehung Hamburg" und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.
Außerhalb dieser Flächen sind Garagen l.tnter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Autobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]
[Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den Öffentlichen Grund entsprechend den straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.31 für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m,
2.32 für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m,
2.33 für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m,
2.34 für die achtgeschossigen Geschäftshäuser (G8) 25,0 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe G8 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115]
Der Bebauungsplan Lurup 13 für das Plangebiet Landesgrenze - Swatten Weg - Luruper Hauptstraße - Brooksheide - Flaßbarg - Am Barls - Böttcherkamp - Luruper Moorgraben (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-11
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
Der Bebauungsplan Hohenfelde 5 für das Plangebiet Alfredstraße — Neubertstraße — Güntherstraße — Lübecker Straße — Landwehr — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 417) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-29
texte
[§2 Nr.1 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Flurstücke 634 bis 640 und 698 bis 703 der Gemarkung Hohenfelde. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im übrigen Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 417]
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Eppendorf 24
für den Geltungsbereich zwischen Tarpenbekstraße – Breitenfelder
Straße – Frickestraße – Martinistraße (Bezirk Hamburg-
Nord, Ortsteil 403) wird festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind nur solche Vorhaben
zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger
im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag
oder 60 dB(A) in der Nacht erreicht oder überschritten,
sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten
Wohn- oder Schlafräume bauliche Schallschutzmaßnahmen
in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel
verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare
Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.3 | Durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie
zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum
Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere
Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare
Maßnahmen ist sicherzustellen, dass durch diese baulichen
Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz
erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein
Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A)
während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt
die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten
Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in
Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie
Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.4 | Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder
durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten
oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum
Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen
sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen
insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es
ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen
Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht
wird.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die notwendigen Stellplätze
in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine geringfügige Überschreitung
der Baugrenzen für nach den Nummern 2 bis 4
notwendige untergeordnete Bauteile zum Schutz vor
Lärmimmissionen bis zu einer Breite von 3 m und einer
Tiefe von 1 m zulässig.][§2 Nr.7 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten
großkronigen Laubbäumen vorzunehmen. Die
Ersatzbäume müssen einen Stammumfang von mindestens
25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten
Baumstandorten können zugelassen werden.
Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind
Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich
dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Für den nach der Planzeichnung anzupflanzenden Einzelbaum
ist eine Blutbuche mit einem Stammumfang von
mindestens 40 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf der nach der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsund
Erhaltungsgebot festgesetzten Fläche sind Ergänzungspflanzungen
und Ersatzpflanzungen mit heimischen
Bäumen und mit Sträuchern so vorzunehmen, dass der
Charakter des geschlossenen Gehölzstreifens aus durchschnittlich
mindestens vier klein- und großkronigen Bäumen
und fünf Sträuchern je 100 m² erhalten und entwickelt
wird. Anzupflanzende und zu ersetzende Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe
über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der
Gebäudeteile mit vier Vollgeschossen mindestens zu
70 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Eine eingeschossige Dachfläche ist auf
mindestens 250 m² mit einem mindestens 35 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und als
Dachgarten (Stauden-Gehölz-Dach) zu gestalten.][§2 Nr.11 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege
und Terrassen beanspruchten Tiefgaragenflächen sind mit
einem mindestens 45 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Für
kleinkronige Baumpflanzungen auf Tiefgaragen muss auf
einer Fläche von mindestens 8 m² die Schichtstärke des
durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 55 cm betragen.][§2 Nr.12 | Die in der Planzeichnung an der Tarpenbekstraße festgesetzte
Schutzwand ist beidseitig auf mindestens 30 vom
Hundert der Wandfläche mit mindestens drei unterschiedlichen
Arten beziehungsweise Sorten von Schling- oder
Kletterpflanzen zu begrünen; in den bepflanzten Abschnitten
ist je 2 m Wandlänge mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehwege
sowie Terrassen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau
herzustellen]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 403]
aufstellungsbeschlussDatum
2009-07-20
auslegungsStartDatum
2011-09-26
auslegungsEndDatum
2011-10-25
rechtsverordnungsDatum
2016-04-11
staedtebaulicherVertrag
No
erschliessungsVertrag
No
durchfuehrungsVertrag
Yes
gruenordnungsplan
No
versionBauNVO
[Name: Bekanntmachung vom 23.01.1990, geändert am 22.4.1993]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossigen Geschäftshäuser(G2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die sechsgeschossigen Geschäftshäuser (G6g) 19,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern und die Flächen über der Garage unter Erdgleiche sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die bauliche Gestaltung der Arkaden auf öffentlichem Grund, insbesondere auch die lichte Höhe, wird entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.][Nr. 2.7 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 311]
[§1 Nr.1 | Die anliegende „Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Heimfeld 1“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2.1 | § 2 erhält folgende Fassung:
Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§1 Nr.2.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, werden ausgeschlossen.][§1 Nr.2.3 | Durch geeignete Grundrißgestaltung sind die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
[§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 7“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 4 werden folgende Sätze angefügt:
„Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig ist Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]