BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_65edc21c-404f-4cf0-a932-6d5a93e80d7a

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    • XPLAN_BP_PLAN_65edc21c-404f-4cf0-a932-6d5a93e80d7a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder19
    xpPlanDate
    • 1975-06-27
    name
    • Finkenwerder19
    internalId
    • 591dbf3a-1fd8-49d5-81c7-54223c92e503
    technHerstellDatum
    • 2014-12-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den mit „WR II o + e o" gekennzeichneten Gebieten gilt die offene und einseitig offene Bauweise. In der einseitig offenen Bauweise kann einer der seitlichen Grenzabstände ganz oder teilweise überbaut werden. In diesem Grenzabstand dürfen Gebäudeteile von mehr als 4,50 m Höhe nur errichtet werden, wenn sie für jeden Meter zusätzlicher Höhe einen Grenzabstand von je 1,50 m einhalten; für Zwischenmaße gilt das entsprechende Verhältnis.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet eingeschossiger Bauweise sollen die Dächer mindestens 35 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Die Einfriedigung der Grundstücke beiderseits der 7,0 m breiten Straßen darf zum öffentlichen Weg hin nicht höher als 0,60 m sein.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-06-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_42844bab-e176-44d4-bb02-f65dd5dba561]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_65f5e988-8add-4646-95f8-10aea8a6c77b

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_65f5e988-8add-4646-95f8-10aea8a6c77b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf3
    xpPlanDate
    • 1978-05-03
    name
    • Niendorf3
    internalId
    • b11b0469-8ead-44da-abb8-e0ef0ed66dce
    technHerstellDatum
    • 2015-04-13
    texte
    • [§2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gilt nachstehende Vorschrift: Auf dem Flurstück 3103 der Gemarkung Niendorf ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Klubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Private Sportanlage" notwendigen Räumen zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-05-03
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e8be7611-9b8d-4dff-95e6-e82940d4d6a5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_65f9fff6-11ee-42ba-a2a5-969551975894

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_65f9fff6-11ee-42ba-a2a5-969551975894
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_65f9fff6-11ee-42ba-a2a5-969551975894
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB335
    xpPlanDate
    • 1958-10-24
    name
    • TB335
    internalId
    • 8c314e2c-903e-4e09-a38a-3b8e2540deec
    technHerstellDatum
    • 2016-06-29
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 418, 419]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-10-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_449fc413-1ff8-4ebf-a11e-26bd7044e848]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_660f82f5-8364-49f0-9141-c950d12d9a56

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_660f82f5-8364-49f0-9141-c950d12d9a56
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_660f82f5-8364-49f0-9141-c950d12d9a56
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder24
    xpPlanDate
    • 2014-03-24
    name
    • Kirchwerder24
    internalId
    • 82c966d9-3349-4bd9-a5aa-5ff2e997dcd6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Kirchwerder 24 für den Geltungsbereich südlich Kirchwerder Hausdeich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 607) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kirchwerder Hausdeich - Südostgrenzen der Flurstücke 9669, 9533, 9670, Südost-, Südwest-, Nordwest-, Südwest- und Nordwestgrenze des Flurstücks 8418, Nordwestgrenzen der Flurstücke 9670 und 7662 der Gemarkung Kirchwerder.
    technHerstellDatum
    • 2017-06-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet „Baustoffhandel" ist nur ein Betrieb zulässig, der mit Baustoffen handelt beziehungsweise diese lagert, wie zum Beispiel Schüttgüter (zum Beispiel Sand, Kies, Kiesel, Mörtel und Hochofenschlacke), Holz, Kalk, Gips, Zement, Glas, Verbundwerkstoffe, Baumetalle, Dicht- und Dämmstoffe, Mauer- und Dachsteine. Auf 25 vom Hundert der Fläche ist die Lagerung, Ausstellung und der Verkauf von Werkzeugen und sonstigem Baubedarf sowie von Gartenbedarf zulässig.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen sowie in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Mischgebiets Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist das Wohnen ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet darf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens straßenseitig höchstens 0,4 m über der vorhandenen oder aufgehöhten Geländeoberfläche liegen. Geländeaufhöhungen sind nur zulässig a) für Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.][§2 Nr.5 | Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäusern sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Im Bereich von geneigten Dachflächen dürfen Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) sowie Zwerchgiebel insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.6 | Im Mischgebiet sind die Fassaden von baulichen Anlagen in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen; für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden ist weißer Putz oder weiße oder braune Holzverblendung zulässig.][§2 Nr.7 | Werbeanlagen sind im Sonder- und im Mischgebiet nur an der Stätte der Leistung an Fassaden unterhalb der Dächer auf einer Länge bis zu einem Drittel der zugehörigen Gebäudeseite zulässig.][§2 Nr.8 | Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Im Sondergebiet und im Mischgebiet sind Flächen, auf denen Stoffe lagern, die eine Gefahr für Boden und Grundwasser darstellen, wie zum Beispiel Maschinentreibstoffe, -öle und -reinigungsmittel in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.10 | Die Entfernung von Weichschichten des Bodens ist unzulässig.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten. Die Sträucher müssen bei der Pflanzung eine Höhe von mindestens 0,80 m aufweisen. Es sind zwei Sträucher pro laufenden Meter zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Außenleuchten im Sondergebiet sind nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig.][§2 Nr.14 | Das auf den privaten Grundstücken anfallende Oberflächenwasser ist, sofern es nicht versickert oder gesammelt und genutzt wird, den Sielgräben des Ent- und Bewässerungsverbands der Marsch- und Vierlande zuzuführen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-03-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e55e0a3c-58c4-4785-a819-3ccbb65fa3ba]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6627cf03-aef1-4c67-ae15-9cf1e465e8a9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6627cf03-aef1-4c67-ae15-9cf1e465e8a9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6627cf03-aef1-4c67-ae15-9cf1e465e8a9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSBahrenfeld
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSBahrenfeld
    internalId
    • 30d180f0-f1fc-4579-8189-c399833eb2a6
    technHerstellDatum
    • 2017-02-15
    texte
    • [1. | In den Industrieflächen südlich der Straße "Am Diebsteich - Holstenkamp" sind besonders gefährdende + belästigende Betriebe - sowie Betriebe gemäß §16 der Reichsgewerbeordnung ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214, 215, 216]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f055040e-f6b6-40bc-bedb-d00a943f5f92]
    versionBauNVOText
    • BauregelungsVO 1936
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_665902d8-6fc0-4ee2-8883-0b4f419b4032

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_665902d8-6fc0-4ee2-8883-0b4f419b4032
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_665902d8-6fc0-4ee2-8883-0b4f419b4032
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt8
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    name
    • Billstedt8
    internalId
    • f56bb86e-2b74-45ea-85a8-bc7d57afb94e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 8 für das Plangebiet Öjendorfer Weg — Nordgrenze des Flurstücks 2040, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2047 sowie Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 745 der Gemarkung Öjendorf — Archenholzstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-31
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbietbaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 4 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Öjendorf, Schiffbek und Kirchsteinbek (Billstedt) vom 17. Januar 1958 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-s).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-06-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c9124176-b773-4990-97bc-602b5d2d89d0]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Billstedt59|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_669431d5-e4dc-47af-93a1-ce37f91ecdd1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_669431d5-e4dc-47af-93a1-ce37f91ecdd1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_669431d5-e4dc-47af-93a1-ce37f91ecdd1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Borgfelde1
    xpPlanDate
    • 1963-12-09
    name
    • Borgfelde1
    internalId
    • 221711a0-83fa-488b-ab01-3e7f9dcda0a8
    technHerstellDatum
    • 2015-03-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-12-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7e4d72c4-c269-411a-a1b7-18e52bc0dc43]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_66960f43-1dde-444d-8ec7-c0a7e5dc1ad0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_66960f43-1dde-444d-8ec7-c0a7e5dc1ad0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_66960f43-1dde-444d-8ec7-c0a7e5dc1ad0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ohlsdorf6
    xpPlanDate
    • 1968-02-13
    name
    • Ohlsdorf6
    internalId
    • 64b22ec8-140a-41a6-817b-de7850e64778
    technHerstellDatum
    • 2014-04-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Auf dem Flurstück 38 der Gemarkung Klein Borstel sind auch Hausgruppen mit einer Länge von höchstens 50 m zulässig.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c665dcd0-86fd-4f9b-bffe-419df93841e5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_66c10ad7-9d5e-4721-8beb-5259e1452f0c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_66c10ad7-9d5e-4721-8beb-5259e1452f0c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_66c10ad7-9d5e-4721-8beb-5259e1452f0c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen28
    xpPlanDate
    • 1985-07-17
    name
    • Ottensen28
    nummer
    • 28
    internalId
    • 05c54b3b-5e14-47bf-a2f5-a52d44def3a3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 28 für den Geltungsbereich Bahrenfelder Straße - Nöltingstraße - Am Born - Behringstraße - Barnerstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Dachgeschosse sind mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad auszubilden. Aufgehende Wände von Erkern und Türmen können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker und Türme zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien und Balkone bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Entlang der Barnerstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume von Wohn­ gebäuden den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeteilen nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Entlang der Barnerstraße sind Wohnungen im Erdgeschoß ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | [Aufgehoben durch Ottensen49]: Auf dem Flurstück 3637 der Gemarkung Ottensen sind Wohnungen allgemein zulässig; im übrigen Kerngebiet sind Wohnungen mit Ausnahme von Hausmeisterwohnungen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | [Kerngebiet aufgehoben durch Ottensen49]: In den Kern- und Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | [Aufgehoben durch Ottensen49]: In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesesetzblatt 1 Seite 1764) unzulässig.][§2 Nr.8 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammel­ heizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.9 | Im Mischgebiet östlich der Friedensallee sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 % der Dachfläche ist zu begrünen.][§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie im allgemeinen Wohngebiet südlich der Bergiusstraße ist für je 150 mit der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronen­ durchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für je 300 m!!: der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Mindeststammumfang von 14 bis 16 cm in einer Höhe von eiriem Meter aufweisen.][§2 Nr.11 | Die Außenwände der mit A bezeichneten Abschnitte sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet südlich der Bergiusstraße sind ebenerdige Stellplätze und Garagen auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken unzulässig.][§2 Nr.13 | [Aufgehoben durch Ottensen49]: Das festgesetzte Gebrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212]
    plangeber
    • [Name: 212]
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    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-07-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
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    • No
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    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_47d7d5f6-e6ef-4908-ba35-e701a77276e8]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL64|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL90|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL117|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL189|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL203|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_66e8e8dd-aef8-4838-a552-ab53529fa24c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_66e8e8dd-aef8-4838-a552-ab53529fa24c
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    • Volksdorf42
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    technHerstellDatum
    • 2015-10-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten außerhalb der Erhaltungsbereiche ist je Baugrundstück eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 300 m² als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten innerhalb der Erhaltungsbereiche und in den reinen Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(E)" und „(F)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 300 m², auf den mit „(B)" und „(G)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 150 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 80 m² jeweils als Höchstmaß zulässig. Für Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten der offenen Bauweise werden die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m und die hintere Baugrenze in einem Abstand von 25 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(C)", „(F)" und „(G)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten entlang der U-Bahntrasse FarmsenVolksdorf-Ohlstedt sind in einer Tiefe von 150 m parallel zur U-Bahntrasse, gemessen von der Plangebietsgrenze sowie entlang der Hauptverkehrsstraßen Farmsener Landstraße, Halenreie und Volksdorfer Damm in einer Tiefe von 70 m, gemessen von der Straßenmitte, durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Für Ausgleichsmaßnahmen für die zu rodende Waldfläche wird der mit „(Z)" bezeichneten Wohnbaufläche eine 20.000 m² große Teilfläche des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 6152 der Gemarkung Volksdorf zugeordnet.]
    begruendungsTexte
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    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-09-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0ad328c3-0007-4fd8-ae4c-e28ae435463a]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung