BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_61e880bc-0c37-4239-b43d-17b3427235f1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_61e880bc-0c37-4239-b43d-17b3427235f1
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    • XPLAN_BP_PLAN_61e880bc-0c37-4239-b43d-17b3427235f1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt68
    xpPlanDate
    • 1973-03-12
    name
    • Rahlstedt68
    internalId
    • b4ec5832-e2f7-4aa7-ab11-a8ef9311b0a6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 68 für den Geltungsbereich Schöneberger Straße — Liliencronstraße — Schleemer Bach — über das Flurstück 1225 zur Südgrenze des Flurstücks 3737 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Hüllenkoppel — Düpheid — über das Flurstück 4040 zur Westgrenze dieses Flurstücks, Westgrenze des Flurstücks 1222 der Gemarkung Alt-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 1235 der Gemarkung Alt-Rahlstedt umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-03-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_07bf9c99-f43a-40af-ab1b-789788af0571]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_61eb68e7-2124-4c2f-aa5f-d7c83eeb62d0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_61eb68e7-2124-4c2f-aa5f-d7c83eeb62d0
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    • XPLAN_BP_PLAN_61eb68e7-2124-4c2f-aa5f-d7c83eeb62d0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued29
    xpPlanDate
    • 1994-12-07
    name
    • Barmbek-Sued29
    internalId
    • 4378641a-b2e9-47d0-9e42-9ec7c95b395d
    technHerstellDatum
    • 2014-04-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Wohngebieten auf den Flurstücken 5698, 259, 2848, 1596 und 2880 der Gemarkung Barmbek sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in Dachgeschossen nicht auf die festgesetzen Geschoßflächenzahlen anzurechnen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet ist im Erdgeschoß auch ein Kindertagesheim zulässig.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten (mit Ausnahme des Flurstücks 2955 an der Weidestraße) sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.5 | Entlang Weidestraße, Biedermannplatz, Schleidenstraße und Osterbekstraße sind im Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume sowie auf den Gemeinbedarfsflächen die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß fiir diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten und auf den Gemeinbedarfsflächen ist für jede 150 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder für jede 300 m² mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Der Stammumfang muß bei kleinkronigen Bäumen mindestens 14 cm und bei großkronigen Bäumen mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden betragen.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet ist die Nutzung der unteren zwei Geschosse nur als Garagengeschosse zulässig. Ein Staffel- oder Dachgeschoß über dem 17. Vollgeschoß ist ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet sind Nutzungen durch Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), sowie Nutzungen durch Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 BauNVO unzulässig.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.10 | Die im reinen Wohngebiet festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.11 | Das im Gewerbegebiet festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG, eine Zu- und Abfahrt zum Abspannwerk anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Das auf dem Flurstück 5832 festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Gaswerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Auf Stellplatzflächen ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² und mit mindestens 1 m durchwurzelbarer Bodentiefe anzulegen.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Im Gewerbe- und Kerngebiet sind die nicht überbauten Grundstücksflächen mit standortgerechten einheimischen Bäumen, Sträuchern und Stauden zu bepflanzen.][§2 Nr.16 | Auf den Gemeinbedarfsflächen des Amtsgerichts und der Jugendbetreuung sind Flachdächer von bis zu dreigeschossigen Gebäuden oder Gebäudeteilen mit einer extensiven Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.17 | Für die nach der Planzeichnimg zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen großkronigen Laubholzarten, die einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweisen müssen, vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 419]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1994-12-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d32ddf4f-5267-4b86-b9dc-a0d8e99317b0]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6246add7-68fb-43a9-980a-2d49cd9aa9a1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6246add7-68fb-43a9-980a-2d49cd9aa9a1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6246add7-68fb-43a9-980a-2d49cd9aa9a1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek37
    xpPlanDate
    • 1969-06-18
    name
    • Wandsbek37
    internalId
    • e2c5272b-e4d9-456f-a1cd-fe3894ff3254
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 37 für den Geltungsbereich Eulenkamp — Tilsiter Straße — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2276, Südgrenze des Flurstücks 2275, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2273 der Gemarkung Wandsbek (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 509) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-13
    texte
    • [$2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Erdgeschoß nur die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe zulässig.][$2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][$2 Nr.3 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 509]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ca25a5eb-1df1-4f9e-976d-b0df8ab11577]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6248c065-f448-4783-88c9-5c83a05fb67f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_6248c065-f448-4783-88c9-5c83a05fb67f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6248c065-f448-4783-88c9-5c83a05fb67f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D175
    xpPlanDate
    • 1954-12-22
    name
    • D175
    internalId
    • 417f61bf-f33f-41ec-9c01-b0c87bbf359f
    technHerstellDatum
    • 2016-04-27
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 308]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-12-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f25d10b4-bf87-412b-8a82-1d8435433c38]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_624e26f4-5194-41cf-9246-afc872360aef

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_624e26f4-5194-41cf-9246-afc872360aef
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_624e26f4-5194-41cf-9246-afc872360aef
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt97
    xpPlanDate
    • 1990-01-02
    name
    • Rahlstedt97
    internalId
    • 513d109b-fcd3-4bb3-870e-62db5be9f5d0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 97 für den Geltungsbereich Pogwischrund/östlich Wilmersdorfer Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt : Wilmersdorfer Straße — Nordgrenzen der Flurstücke 2728, 2736, 2743, 2750 und 2757, über das Flurstück 2716 (Pogwischrund), Nordgrenzen der Flurstücke 2763, 2770 und 2777, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2779, Ostgrenzen der Flurstücke 2780 bis 2786, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2818, Südgrenzen der Flurstücke 2817 und 2862, über das Flurstück 2861 (Reinickendorfer Straße), Südgrenze des Flurstücks 2860 der Gemarkung Altrahlstedt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-17
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die eingeschossigen Anbauten sind im Material und in der Farbe der Außenwände an die vorhandene Reihenhausbebauung anzupassen.][§2 Nr.2 | Die Dächer der eingeschossigen Anbauten von Reihenhäusern sollen sechs Grad geneigt sein. Die Anbauten sind innerhalb einer Reihenhauszeile mit einer einheitlichen Traufhöhe auszubilden. Staffelgeschosse und die Ausbildung von begehbaren Terrassen auf den Anbauten sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-01-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1879a746-4c99-41da-97a9-feb0f98ac03f]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_625542da-de40-440c-936e-304b52430aba

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_625542da-de40-440c-936e-304b52430aba
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_625542da-de40-440c-936e-304b52430aba
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt52-Eppendorf9-Gross-Borstel11
    xpPlanDate
    • 2018-05-22
    name
    • Lokstedt52-Eppendorf9-Gross-Borstel11
    internalId
    • b3601816-a243-424d-b03f-9bac1c93b2e7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lokstedt 52/Eppendorf 9/Groß Borstel 11 für den Geltungsbereich beiderseits der Straße Nedderfeld zwischen Kollaustraße und Tarpenbekstraße sowie nördlich der Osterfeldstraße in den Stadtteilen Lokstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) sowie Eppendorf und Groß Borstel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 405 und 406) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kollaustraße – Bahnanlagen – Bezirksgrenze – Nordgrenze des Flurstücks 3572, West- und Nordgrenzen der Flurstücke 3548 und 3580 der Gemarkung Eppendorf – Bahnanlagen – Nord- grenze des Flurstücks 1457 (Tarpenbekstraße) der Gemarkung Eppendorf – Tarpenbekstraße – Im Winkel – Südgrenze des Flurstücks 2709, über die Flurstücke 3994 und 3993 (alt: 3161), Südgrenzen der Flurstücke 3793 und 3791 (alt: 3162), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3335, über das Flurstück 3335, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3335, über das Flurstück 2930, Südgrenze des Flurstücks 3038, über das Flurstück 2930, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3644, Ost-, Nord- und Süd- grenze des Flurstücks 3452 der Gemarkung Eppendorf – Bezirksgrenze – über das Flurstück 5548 (Offakamp) (alt: 861), Westgrenze des Flurstücks 5548 (alt: 861), Südgrenzen der Flurstücke 5537 (alt: 2253), 849 und 4150, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4088, Südgrenze des Flurstücks 810, über das Flurstück 808 (Jägerlauf), Südgrenzen der Flur- stücke 803 und 768 der Gemarkung Lokstedt – Lembekstraße – Südgrenzen der Flurstücke 762 und 720 der Gemarkung Lokstedt – Ahornallee – Südgrenzen der Flurstücke 5222 (alt: 3138) und 687, Ostgrenzen der Flurstücke 2540, 688 und 689, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4915, Ostgrenze des Flur- stücks 927, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4268, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 690 der Gemarkung Lokstedt.
    technHerstellDatum
    • 2017-11-03
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr. 1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichböden, Fußbodenbelägen und sonstigen Flächen beanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln. Randsortimente dürfen auf bis zu 10 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche, maximal jedoch auf 1.200 m², angeboten werden. Ausnahmsweise ist Einzelhandel zulässig, der im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammen- hang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbe- betrieben steht und nicht mehr als 10 v. H. der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 100 m² Geschossfläche umfasst. Tankstellenshops bis zu einer Geschossfläche von 150 m² sind zulässig.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), ausgeschlossen. Ausgenommen sind die Gewerbegebiete, die südlich der Straße Nedderfeld gelegen sind und mehr als 50 m Abstand vom äußeren Leiter der Hochspannungsfreileitung haben.][§2 Nr.4 | Auf den gekennzeichneten Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sind bauliche Vorkehrungen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen beziehungsweise Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(B)“ bezeichneten Flächen des Gewerbegebietes bleiben die genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe, das Einkaufszentrum auf dem Flurstück 3644 und der Fachmarkt auf dem Flurstück 3038 der Gemarkung Eppendorf weiterhin zulässig. Der Gebäude- bestand darf baulich umgestaltet oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden, soweit die vorhandenen Verkaufsflächen nicht erweitert werden. Eine Erweiterung der vorhandenen Verkaufsflächen ist nur im Rahmen der in Nummer 1 genannten Sortimente zulässig.][§2 Nr.6 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummern 6 bis 8 BauNVO unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen. Im Mischgebiet an der Kollaustraße und an der Alten Kollaustraße sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Mischgebieten und den allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 1,5 m auf einer Fassadenlänge von 30 v. H. zugelassen werden. In den allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen bis zu 5 m auf einer Fassadenlänge von 30 v. H. zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Die Mindesttiefe der Abstandsflächen zu der mit „(1)“ bezeichneten Plangebietsgrenze beträgt 1 H.][§2 Nr.10 | In den Gewerbegebieten darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.11 | In den Mischgebieten und in den Gewerbegebieten sind die Aufenthaltsräume für die gewerbliche Nutzung – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.12 | In den Mischgebieten sind in Wohngebäuden die Schlaf- räume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.13 | In den allgemeinen Wohngebieten und in dem Mischgebiet westlich der Straße Im Winkel sind durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bau- teilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | In den Mischgebieten sind für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese bauliche Maßnahme insgesamt eine Pegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.15 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Gewerbe- gebiete südlich der Straße Nedderfeld sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ von 60 dB (A)/m² tags (LEK, tags von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) sowie von 45 dB (A)/m² nachts (LEK, nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschrei- ten. Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH 10772 Berlin, Auslegestelle: TU Hamburg-Harburg Universitätsbibliothek sowie Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI).][§2 Nr.16 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen der Gewerbe- gebiete südlich der Straße Nedderfeld sind Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemission das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.17 | Die Flächen mit einem Anpflanzgebot sowie Erhaltungs- und Anpflanzgebot sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; dabei ist für je 2 m² ein Strauch zu verwenden. Es sind kleinkronige Bäume im Abstand von 8 m bis 10 m zu pflanzen.][§2 Nr.18 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden und anzupflanzenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter einer geschlossenen Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je sechs Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.20 | In den Gewerbegebieten sind mindestens 70 v. H. der Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durch wurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.21 | In den Gewerbegebieten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fenster- losen Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Fassadenlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.22 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.23 | Auf den Flurstücken 3335, 3789, 3791 und 3793 (alt: 3162),sowie 3790 und 3792 (alt: 2923) der Gemarkung Eppendorf sind insgesamt vier großkronige Laubbäume der Sorte Quercus robur (Stieleiche) mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, als Hochstamm zu pflanzen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    plangeber
    • [Name: 317]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-05-22
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b907b47e-f6d7-4b9e-b063-56858e4a81db]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6257525c-a607-4eae-8695-083a0a95cef2

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    • XPLAN_BP_PLAN_6257525c-a607-4eae-8695-083a0a95cef2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf23
    xpPlanDate
    • 1971-06-21
    name
    • Eissendorf23
    internalId
    • 0276d8ed-8629-48c2-8ce9-c3320da910f1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eißendorf 23 für den Geltungsbereich Bremer Straße — Hohe Straße — Marmstorfer Weg — Am Kleinen Dahlen — über die Flurstücke 2008, 20, 15, 10, 1982, 9 und 8 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet beiderseits der neu ausgewiesenen Stichstraße auf den Flurstücken 19, 24, 25, 26, 29, 35, 39, 46, 47, 56, 1933, 1990, 2016, 2046, 2150 und 60 der Gemarkung Wilstorf sollen die Dächer höchstens drei Grad geneigt sein. Dachflächen, die innerhalb von Abstandsflächen liegen, sind als begehbare Terrassen auszubilden.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 66 der Gemarkung Wilstorf an die Bremer Straße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-06-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6b0f1be2-a3e5-4805-8caf-ddb7d5ddd23d]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_626c48b7-2a35-4a52-b841-e11beda241fc

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn14
    xpPlanDate
    • 1982-08-10
    name
    • Langenhorn14
    internalId
    • 7f0c5a92-3690-4ca6-9d07-fb3516faa9a3
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 14 für den Geltungsbereich Fritz-Schumacher-Allee — Hohe Liedt — Raakmoorgraben — Schwenweg (Bezirk Hamburg Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-02-10
    texte
    • [§2 | Für die mit 13,0 m Gebäudetiefe festgesetzten Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen und rückwärtigen Baugrenzen bis zu 2,0 m durch vortretende Gebäudeteile, wie Erker, Loggien und Balkone zugelassen werden, wenn diese insgesamt die Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses nicht überschreiten und ein Abstand von mindestens 18 m zwischen den Gebäuden verbleibt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-08-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_590c8426-2dc1-4c82-a1d5-816e1d1950c3]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_6285808c-95e6-45c9-aa10-3bc3116026d3

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    • XPLAN_BP_PLAN_6285808c-95e6-45c9-aa10-3bc3116026d3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt1
    xpPlanDate
    • 1967-01-16
    name
    • Eidelstedt1
    internalId
    • 24bc851d-37f4-4f1f-9bf3-3cf7114f100c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 1 für das Plangebiet Baumacker — Hellasweg — Dallbregen — Heidacker — Baumacker — über das Flurstück 578 zur Nordgrenze dieses Flurstücks, Nordgrenzen der Flurstücke 578, 3075, 3365 und 954 der Gemarkung Eidelstedt — Eidelstedter Brook — Bahnanlagen — Hörgensweg — Südgrenze des Flurstücks 779 der Gemarkung Eidelstedt — Dallbregen — Südgrenzen der Flurstücke 775 und 763 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Ausgeschlossen sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung und Größe auf die Benutzer der Umgehungsstraße Eidelstedt einwirken können.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-01-16
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4db07843-9eb0-4e2d-bcbf-f30a7fc0f942]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_62aacacc-aa53-4815-9289-23d96018e204

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_62aacacc-aa53-4815-9289-23d96018e204
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_62aacacc-aa53-4815-9289-23d96018e204
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek3
    xpPlanDate
    • 1965-04-06
    name
    • Gross-Flottbek3
    internalId
    • ebde9bab-afdb-4d90-b7cb-84251fc19bd8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Flottbek 3 für das Plangebiet Hemmingstedter Weg - Baron-Voght-Straße - Langkamp -Westgrenze des Flurstücks 1221 der Gemarkung Groß Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Ausnahmsweise können auf den Flurstücken 1221 bis 1224 der Gemarkung Groß Flottbek zweigeschossige Reihenhäuser zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl 0,4 nicht überschritten wird. Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-04-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d010c687-d002-4224-9ce7-9bf09b33a475]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung