BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_70f85cdb-49bd-45e2-affc-ae90254e9264

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    • XPLAN_BP_PLAN_70f85cdb-49bd-45e2-affc-ae90254e9264
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel2
    xpPlanDate
    • 1964-05-05
    name
    • Poppenbuettel2
    internalId
    • 0bdd8c17-89e6-47c6-94cf-d7883a8afab6
    technHerstellDatum
    • 2015-12-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet an der Harksheider Straße sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. ]uni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.6 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen, sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 8 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-05-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ea800458-774b-4c78-aded-3899bac84558]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_71206db8-f495-498f-8fb3-2e0b9c77cfee

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    • XPLAN_BP_PLAN_71206db8-f495-498f-8fb3-2e0b9c77cfee
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rothenburgsort7
    xpPlanDate
    • 1977-11-09
    name
    • Rothenburgsort7
    internalId
    • c2e0002a-b8d2-4718-acf8-618eed0c8c11
    technHerstellDatum
    • 2014-10-02
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 852 und 3 der Gemarkung Billwerder Ausschlag an die Marckmannstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-11-09
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ef12bf3-6724-4d67-861a-48f8976c87a5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7123153c-1a0d-47e3-a89a-1dd36d06e432

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    • XPLAN_BP_PLAN_7123153c-1a0d-47e3-a89a-1dd36d06e432
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf28
    xpPlanDate
    • 1983-03-15
    name
    • Volksdorf28
    internalId
    • ccc440bd-ec49-41bf-8a0d-f83118ce519f
    technHerstellDatum
    • 2015-10-19
    texte
    • [§2 | Im Gewerbegebiet sind nur friedhofsbezogene Betriebe, insbesondere Blumengeschäfte, Kranzbindereien und Steinmetzbetriebe zulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-03-15
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e30d2a33-cc3e-4865-bfe7-8a143d10e1ce]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_712814b8-96ca-4c82-9326-2c0eeb1dfa71

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_712814b8-96ca-4c82-9326-2c0eeb1dfa71
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    • XPLAN_BP_PLAN_712814b8-96ca-4c82-9326-2c0eeb1dfa71
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld30
    xpPlanDate
    • 1970-08-18
    name
    • Bahrenfeld30
    internalId
    • 2d2f7a99-9ba3-4bff-a101-35a184c9bbce
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 30 für den Geltungsbereich Von-Sauer-Straße zwischen den Westgrenzen der Flurstücke 2141 und 2156 der Gemarkung Bahrenfeld und Bahrenfelder Chaussee einschließlich angrenzender Flurstücksteile - Bahrenfelder Chaussee zwischen den Nordwestgren­ zen der Flurstücke 2158 und 1979 der Gemarkung Bahren feld und Bornkampsweg einschließlich angrenzender Flurstücksteile - Stresemannstraße zwischen Bornkampsweg und den Ostgrenzen der Flurstücke 1717 und 1975 der Gemarkung Ottensen einschließlich angrenzender Flurstücksteile - Bahrenfelder Steindamm zwischen der Stresemannstraße und der Südostgrenze des Flurstücks 1983 der Gemarkung Ottensen einschließlich angrenzender Flurstücksteile (Bezirk Altona, Ortsteile 214 und 215) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214, 215]
    plangeber
    • [Name: 214, 215]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-08-18
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0848a08-9402-4402-afde-41ce4199fd20]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld17|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Bahrenfeld43|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7136c833-26a4-403d-868c-b3cbeca22f6f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7136c833-26a4-403d-868c-b3cbeca22f6f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7136c833-26a4-403d-868c-b3cbeca22f6f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum25
    xpPlanDate
    • 1989-09-27
    name
    • Rotherbaum25
    internalId
    • 5ec8ac97-ff59-4320-8f0d-67b0b7026265
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rotherbaum 25 für den Geltungsbereich beiderseits Fontenay-Allee / Klein Fontenay (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Mittelweg — Fontenay — Alsterufer Südgrenze des Flurstücks 1380, über das Flurstück 632 (Warburgstraße), Südgrenzen der Flurstücke 1379 und 1317 der Gemarkung Rotherbaum.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für jeden infolge der Bebauung zu entfernenden Baum ab 25 cm Stammdurchmesser sind jeweils zwei großkronige Laubbäume (Hartholzarten) mit je einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind Räume im Sinne von § 13 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) nicht zulässig; außerdem werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf den Flurstücken 1318, 1336, 1342 und 1341 sowie auf dem innerhalb des reinen Wohngebiets liegenden Flurstücksteil 1319 dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.4 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.5 | Das Staffelgeschoß ist allseitig um mindestens 2 m zurückzusetzen.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet am Mittelweg sind Nutzungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung sowie Einzelhandelsbetriebe (mit Ausnahme von Läden) unzulässig.][§2 Nr.7 | Für die viergeschossige Wohnbebauung in geschlossener Bauweise beträgt die Gebäudetiefe maximal 15 m. Eine Überschreitung der Gebäudetiefe durch Treppenhausvorbauten, Loggien, Erker und Balkone bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Die in den Kerngebieten festgesetzten Gebäudehöhen können durch Aufzugs- und Lüftungsanlagen sowie andere haustechnische Anlagen um 3 m überschritten werden.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§3 Nr.1 | Auf dem Flurstück 1318 sind nur helle Putz- oder helle Verblendbauten zulässig.][§3 Nr.2 | Auf den Flurstücken 1318 und 1387 sowie auf dem innerhalb des reinen Wohngebiets liegenden Flurstücksteil 1319 sind die Fassaden der Gebäude architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Balkonen, Loggien und Erkern.][§3 Nr.3 | Die Fassaden des obersten Vollgeschosses einschließlich der Dachaufbauten der viergeschossigen Wohnbebauung in geschlossener Bauweise müssen von den Fassaden der darunterliegenden Vollgeschosse gestalterisch abgesetzt sein]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-09-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_664599f3-5e42-48e2-8295-881c31541652]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_713f67d1-4cbb-475f-9b75-bd87b78b8724

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_713f67d1-4cbb-475f-9b75-bd87b78b8724
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_713f67d1-4cbb-475f-9b75-bd87b78b8724
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek9
    xpPlanDate
    • 1989-11-14
    name
    • Gross-Flottbek9
    internalId
    • 2f49daa5-456f-4f72-8c37-fa3a8043fecb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Flottbek 9 für den Geltungsbereich nördlich Hemmingstedter Weg/Baron­ Voght-Straße, westlich Groß Flottbeker Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hemmingstedter Weg Westgrenze des Flurstücks 1187, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1186, Nordgrenze des Flurstücks 1181 der Gemarkung Groß Flottbek - Windmühlenweg - Windmühlenstieg - Seestraße - Röbbek - Groß Flottbeker Straße - Baron-Voght-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-29
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Dorfgebiet können Nutzungen nach § 5 Absatz 2 Nummern 4 bis 9 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) nur ausnahmsweise zugelassen werden; Tankstellen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 60 Grad zulässig; Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§2 Nr.5 | Die Außenwände von Gebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen in einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§2 Nr.6 | Nach jedem zweiten Stellplatz ist ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen; im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.7 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    plangeber
    • [Name: 217]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-11-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c2ab7d1d-2209-41d3-b282-2b3a7e9cf12f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Gross-Flottbek2|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_71456af6-7012-4655-9d0f-928681252cca

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_71456af6-7012-4655-9d0f-928681252cca
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_71456af6-7012-4655-9d0f-928681252cca
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn7
    xpPlanDate
    • 1965-11-08
    name
    • Horn7
    internalId
    • 8c153922-311a-490c-ac8c-139ae4e8f1a4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 7 für das Plangebiet Manshardtstraße — Speckenreye — Querkamp — Hermannstal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-11-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b11f671a-f891-4819-ae6c-cd2cd574b3b1]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_714c72fb-a312-452e-b574-a38065482046

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_714c72fb-a312-452e-b574-a38065482046
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_714c72fb-a312-452e-b574-a38065482046
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord8
    xpPlanDate
    • 2015-07-06
    name
    • Barmbek-Nord8
    internalId
    • 6b5dc01e-d2c6-4bd5-8245-b2d0b6f27663
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek- Nord 8 für den Geltungsbereich zwischen Osterbek, Habichtstraße, Lämmersieth und Sonderburger Straße (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 426) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Habichtstraße – Lämmersieth – Sonderburger Straße – über das Flurstück 3916 der Gemarkung Barmbek.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-08
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 der Baunutzungsverordnung (BauN-VO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479) unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1 der BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.4 | Im Allgemeinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Vorbauten bis zu 2 m ist zulässig. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. Der vorhandene Straßenbaumbestand darf nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Im Allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen im Wohngebiet zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,35 darf für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BauNVO bis 0,7 überschritten werden.][§2 Nr.7 | An der mit „(A)“ bezeichneten Gebäudeseite sind vor den zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), verglaste Laubengänge oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Soll die mit „(A)“ bezeichnete Gebäudeseite geschlossen ausgeführt werden, müssen Fenster zur lärmabgewandten Seite angeordnet werden, die den Anforderungen des § 44 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 33) entsprechen. Im Fall von Satz 2 müssen Fenster, die zur lärmzugewandten Seite ausgerichtet sind, als nicht zu öffnende Fenster ausgeführt werden. Außenbereiche von Wohnungen (Terrassen, offene Balkone) sind dementsprechend an diesen Fassaden unzulässig.][§2 Nr.8 | Die Wohn- und Schlafräume sind mit Ausnahme der mit „(A)“ bezeichneten Gebäudeseiten durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- /Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.9 | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume - hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume - durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden und neu zu pflanzenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes großkronigen Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu erhalten. Als Strauch- und Heckenpflanzen sind zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 bis 150 cm, zu verwenden.][§2 Nr.12 | In den Baugebieten sind mindestens 80 vom Hundert der Dachflächen von Flachdächern, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegungen und Terrassenflächen dienen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist mindestens mit 4 großkronigen Bäumen und dicht mit Sträuchern zu bepflanzen; dabei ist je 2 m2 eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.14 | Im Allgemeinen Wohngebiet sind Geh- und Fahrwege sowie im Kerngebiet Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Im Kerngebiet sind Garagenwände, Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.16 | Nicht überbaubare Flächen von Tiefgaragen im Allgemeinen Wohngebiet sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Im Bereich zu pflanzender Bäume muss der Substrataufbau mindestens 1 m betragen und je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mind. 12 m2 anzulegen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wohnhöfe, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen.]
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    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
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    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
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