Der Bebauungsplan Horn 8 für das Plangebiet Querkamp — Speckenreye — Legienstraße — Hermannstal (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt
technHerstellDatum
2015-07-17
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Gewerbegebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 34 für den Geltungsbereich Esmarchstraße — Thedestraße — Schomburgstraße — Hospitalstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 204 und 205) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-27
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21301 —h), zuletzt geändert am 2. März 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 38) tritt im Plangebiet außer Kraft.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 841 und 842 der Gemarkung Altona-Nordwest an die Virchowstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Im Blockinnern sind Dächer von Gebäuden oder Gebäudeteilen auf den eingeschossig überbaubaren Flächen im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet bis zu einer Tiefe von 5,0 m vor den aufgehenden Wänden der Blockrandbebauung als begehbare Terrassen und darüber hinaus als bekieste Flachdächer auszubilden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet südlich der Billrothstraße ist das fünfte Vollgeschoß nur als Dachgeschoß mit einer Dachneigung von maximal 60 Grad zulässig.][§2 Nr.5 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.6 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204, 205]
Der Bebauungsplan Langenhorn 62 für den Geltungsbereich zwischen Wulffsblöcken, Diekmoorweg und Timmerloh (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Wulffsblöcken — West- und Nordgrenze des Flurstücks 2916 der Gemarkung Langenhorn — Weg Nr. 360 — über das Flurstück 397, Nordgrenzen der Flurstücke 397 und 506, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1238 der Gemarkung Langenhorn — Timmerloh — Weg Nr. 360 — Südgrenze des Flurstücks 2918 der Gemarkung Langenhorn.
technHerstellDatum
2014-03-19
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Wohngebiets können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.2 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
Der Bebauungsplan Neustadt 12 für das Plangebiet Colonnaden — Esplanade — Neuer Jungfernstieg — Fehlandtstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 107) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-09
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten; Ausnahmen können zugelassen werden, wenn die festgesetzten Grundflächen- und Geschoßflächenzahlen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig. Weitergehende Anforderungen nach der Binnenalster-Verordnung vom 3. Mai 1949 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301 - c) sind zu erfüllen.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme, des § 7 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]
Der Bebauungsplan Steilshoop 8 für den Geltungsbereich Gründgensstraße — Ostgrenze des Flurstücks 582 der Gemarkung Steilshoop — Ruwoldtweg — Eichenlohweg — Hordgrenze des Flurstücks 98 und Westgrenze des Flurstücks 580 der Gemarkung Steilshoop (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-02
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Deutschen Bundespost und der Hamburgischen Electricitäts-Werke, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 516]
[§1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49 vom 16. September 1997 (HmbGVBl. S. 477) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 49“ wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird in Nummer 2 folgender Satz angefügt:
„Weiterhin sind in den Kerngebieten Wettbüros sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]