Der Bebauungsplan Wandsbek 4 für den Geltungsbereich Schädlerstraße — Rüterstraße — Morewoodstraße — Böhmestraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-05-26
texte
[§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei
eingeschossigen Läden 5,0 m,
zweigeschossigen Läden 7,5 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Einfriedungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.4 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.5 | Die gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt ist als Gemeinschaftsanlage für die Nutzung der angrenzenden Garagen bestimmt. Bei Errichtung oder wesentlicher Veränderung baulicher Anlagen oder ihrer Nutzung kann gefordert werden, daß die Gemeinschaftsanlage zu schaffen ist. Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung werden im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
Der Bebauungsplan St. Pauli 12 für den Geltungsbereich Wohlwillstraße — Beim Grünen Jäger — Neuer Pferdemarkt — Budapester Straße — Paulinenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 108 und 111) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-23
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108, 111]
Der Bebauungsplan Schnelsen 89 für den Geltungsbereich
südlich der Peter-Timm-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil
319) wird festgestellt.
Das Gebiet ist wie folgt begrenzt:
Peter-Timm-Straße – Ost- und Südgrenze des Flurstücks
8799 (alt: 8682), über das Flurstück 8799, Westgrenze des
Flurstücks 8799, über das Flurstück 8799, Westgrenze des
Flurstücks 8799 der Gemarkung Schnelsen.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe
und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m
zulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 8799 der
Gemarkung Schnelsen umfasst die Befugnis der Freien und
Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung
gestellt werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur auf der Fläche für Stellplätze und innerhalb
der überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 40 vom
Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche
herzurichten. Sie ist zu mindestens 50 v. H.
mit standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen zu
bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Dabei sind für je
200 m² Pflanzfläche ein Laubbaum und 100 Sträucher zu
pflanzen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 80 v. H. der
Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Geh- und Fahrwege und
nicht überdachte ebenerdige Stellplatzflächen in wasserund
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten
und Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden
Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften
Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind
unzulässig.][§2 Nr.10 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und
von den Flächen für die Regelung des Wasserabflusses sind
Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen
im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen
Bäumen und hochwachsenden Sträuchern so vorzunehmen,
dass der Charakter einer geschlossenen Gehölzpflanzung
erhalten bleibt. Baumarten müssen als dreimal verpflanzte
Hochstämme einen Stammumfang von mindestens 18 cm,
in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Für die festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäume sind bei
Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.12 | Zur Beleuchtung der Wege, Stellplätze und Außenflächen
im Bereich der Gebäude ist nur die Verwendung von monochromatisch
abstrahlenden Leuchten zulässig.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sollen sieben Fledermauskästen in dem zu erhaltenden
Baumbestand aufgehängt werden. Die Kästen sind
fachgerecht zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.14 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem mit „z“ bezeichneten
allgemeinen Wohngebiet das außerhalb des Plangebietes
liegende Flurstück 556 und Teile des außerhalb des Plangebietes
liegenden Flurstücks 5953 der Gemarkung Schnelsen
zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
Der Bebauungsplan Groß Borstel 13 / Alsterdorf 14 für den Geltungsbereich Alsterkrugchaussee von Alsterberg bis Sengelmannstraße / Weg beim Jäger einschließlich angrenzender Flurstücksteile und eines Teils des Flurstücks 1982 der Gemarkung Fuhlsbüttel (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 406 und 407) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-17
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406,407]
[Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die zulässigen Traufhöhen betragen für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) höchstens 5,0 m.][Nr. 4.3 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 4.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird][Nr. 4.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet an der Harksheider Straße sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. ]uni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.6 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen, sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§3 Absatz 3 und 8 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 30 für den Geltungsbereich Neugrabener Bahnhofstraße — Thiemannstraße — über das Flurstück 1611 der Gemarkung Fischbek zum Kiesbarg — Thiemannstraße — Gannerbarg — über das Flurstück 1603 der Gemarkung Fischbek zur Thiemannstraße — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3123, Ostgrenze des Flurstücks 3124, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3709, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1612, über das Flurstück 72/10 der Gemarkung Fischbek — Bergheide — Ringheide (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-11
texte
[§2 | Die Dächer der ein- und zweigeschossigen Reihenhäuser sollen höchstens sechs Grad geneigt sein.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]