BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_72c27e43-85d1-4222-9ffd-1696cd00255e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72c27e43-85d1-4222-9ffd-1696cd00255e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72c27e43-85d1-4222-9ffd-1696cd00255e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese48
    xpPlanDate
    • 2012-06-12
    name
    • Blankenese48
    internalId
    • 549e0258-7a24-4bec-98ab-7ff79dda8e06
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 48 für den Geltungsbereich zwischen Ingwersens Weg, Blankeneser Hauptstraße, Flashoffs Treppe, Baurs Weg, Strandtreppe und Elbstrand (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flashoffs Treppe – über das Flurstück 438 (Beckers Treppe), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 2219 und 445, Nordgrenze des Flurstücks 2272 (Hoher Weg), West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 447, Nordgrenze des Flurstücks 448, West- und Nordgrenze des Flurstücks 453, über das Flurstück 453, Nordgrenze des Flurstücks 459, West- und Nordgrenze des Flurstücks 460, Nordgrenze des Flurstücks 461, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 462, über das Flurstück 2272 (Hoher Weg), Ostgrenze des Flurstücks 467, über das Flurstück 474 (Blankeneser Hauptstraße), über das Flurstück 1796, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1796, über das Flurstück 644 (Baurs Weg) – Baurs Weg – Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1870, über das Flurstück 562 (Strandtreppe) – Strandtreppe – über die Flurstücke 77 (Strandweg), 2461 und 2435, Südgrenze des Flurstücks 2435 – über das Flurstück 2435, Westgrenze des Flurstücks 1568, über das Flurstück 77 (Strandweg) der Gemarkung Blankenese – Am Hang – Ingwersens Weg – Grube (Flurstück 523) – Blankeneser Hauptstraße – Op'n Kamp.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich festgesetzten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Erweiterung der zulässigen Grundfläche eines Gebäudes über die festgesetzten Baugrenzen hinaus bis zu 10 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Grundfläche von 150 m² nicht überschritten wird und ...][§2 Nr.3.1 | ... durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und ...][§2 Nr.3.2 | ... keine nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume beeinträchtigt werden. Das gilt nicht für Terrassen im Sinne von Nummer 2 und für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen.][§2 Nr.4 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehören-den Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berech-nungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper und die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.][§2 Nr.5 | Auf den als Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Nebenanlagen gekenn-zeichneten Flächen ist die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.9 | Bei Putzbauten sind für die Fassadengestaltung helle Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.10 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ können notwendige Stellplätze des jeweiligen Wohngrundstücks ausnahmsweise zugelassen werden, wenn auf diesem Wohngrundstück ein Stellplatz nicht untergebracht werden kann, die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt wird und das durch die Gärten geprägte Straßenbild erhalten bleibt. Offene Stellplätze sind nur in einem 6 m breiten Streifen hinter der Straßenbegrenzungslinie zulässig und dürfen insgesamt nicht mehr als 25 vom Hundert der Straßenfront der jeweiligen privaten Grünfläche in Anspruch nehmen. Die Stellplätze sind mit höchstens 1,2 m hohen Hecken einzufassen; sie sind mit Naturstein, Klinker oder wassergebundener Decke herzustellen. Überdachte Stellplätze sind nicht zulässig. Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Wassergärten“ dürfen höchstens 10 vom Hundert der Fläche befestigt werden.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind Nebenanlagen und Gehölze, die die vor-handenen Blickbeziehungen einschränken, nicht zulässig.][§2 Nr.13 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.14 | Die Errichtung von Flutschutzmauern ist nur zulässig, wenn der Flutschutz nicht am Gebäude umgesetzt werden kann. Sie sind an den sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen. Sofern Flutschutzmauern eine Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, überschreiten, ist die Flutschutzanlage in der Höhe gestaffelt anzulegen. Die entsprechenden Stufen müssen eine Mindesttiefe von 1,5 m aufweisen, die Flächen sind mit standort-gerechten Pflanzen zu begrünen.][§2 Nr.15 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.16 | Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen, Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.][§2 Nr.17 | Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sind standort-gerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßen-verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.18 | Stellplätze sind mit Hecken oder dichtwachsenden Gehölzen einzufassen. Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.19 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | Das Niederschlagswasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: 223]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-06-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2c341804-2147-498f-bc0e-6cfb1985f856]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL18|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_72ee90c2-82a1-4d66-90a6-a7992ba20f25

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_72ee90c2-82a1-4d66-90a6-a7992ba20f25
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_72ee90c2-82a1-4d66-90a6-a7992ba20f25
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf1
    xpPlanDate
    • 1964-06-26
    name
    • Osdorf1
    internalId
    • d72f08b8-4121-469c-ad6d-ca5e61de8ac1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 1 für das Plangebiet Rugenbarg - Blomkamp - Am Landpflegeheim - Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | [Aufgehoben durch Osdorf 33/40:] Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die nicht überhauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünfläche festgesetzten Teile anderer Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.5 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze von 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im drei-. und viergeschossigen Wohngebiet und für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | [Aufgehoben durch Osdorf 33/40:] Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme der §§ 3 Absatz 3, 4 Absatz 3 Nummern 2 und 5 sowie 8 Absatz 3 Nummer 2 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-06-26
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d1fbeda6-40b2-40ea-9355-633fb50434ab]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Osdorf33|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_73045212-e7f0-4754-be4e-ce974afbdbf4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_73045212-e7f0-4754-be4e-ce974afbdbf4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_73045212-e7f0-4754-be4e-ce974afbdbf4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen7
    xpPlanDate
    • 1968-01-09
    name
    • Othmarschen7
    internalId
    • 40b8f666-8a01-4dd7-a7e3-816994ac3b1a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 7 für das Plangebiet Liebermannstraße Bernadottestraße - Trenknerweg - Strehlowweg (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-10
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser an der Straße Jes-Juhl-Weg. Die Fläche darf für Einstellplätze und Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechte 21 302-n)]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    plangeber
    • [Name: 218]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-01-09
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1d3fbe30-e91d-422a-9d0f-fac501d02cd7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7323d760-9ad0-424e-8e71-6c3cd2fda59e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7323d760-9ad0-424e-8e71-6c3cd2fda59e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7323d760-9ad0-424e-8e71-6c3cd2fda59e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf6(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2008-10-27
    name
    • Sinstorf6(1Aend)
    internalId
    • 18deb9b5-b40f-433b-9608-ceae21f49942
    beschreibung
    • siehe Sinstorf6
    technHerstellDatum
    • 2018-11-16
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_7323d760-9ad0-424e-8e71-6c3cd2fda59e&filename=Sinstorf6(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Sinstorf 6“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:][§1 Nr.2.3.1 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.1 Auf den in der Anlage mit „A“ und „D“ bezeichneten Flächen (Flurstücke 1452 und 123 der Gemarkung Sinstorf) werden die festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Festsetzungen „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ einschließlich ihrer Zweckbestimmungen, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,5), der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Außerdem wird auf der mit „A“ bezeichneten Fläche (Flurstück 1452) die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ einschließlich der Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzungen (Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,4), die Festsetzung der offenen Bauweise – nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, der Zahl der Vollgeschosse und der Baugrenzen aufgehoben. Auf der in der Anlage mit „C“ bezeichneten südwestlichen Teilfläche des Flurstücks 529 der Gemarkung Sinstorf wird die Festsetzung „Straßenverkehrsfläche“ aufgehoben.][§1 Nr.2.3.2 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.2 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird „Fläche für Wald“ festgesetzt.][§1 Nr.2.3.3 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.3 Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird „Reines Wohngebiet“, ein Vollgeschoss, als Höchstmaß sowie eine Grundfläche von 90 m², als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.3.4 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.4 Auf der mit „C“ bezeichneten Fläche wird „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt.][§1 Nr.2.3.5 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.5 Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche wird „Reines Wohngebiet“, ein Vollgeschoss als Höchstmaß, in offener Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig, mit einer Grundflächenzahl von 0,1 und einer Geschossflächenzahl von 0,2, jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Für die Ausweisung der berbaubaren Fläche werden Baugrenzen in einem Abstand von 18 m zur nördlichen, von 5m zur östlichen, von 20 m zur südlichen und von 11 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 123 der Gemarkung Sinstorf festgesetzt.][§1 Nr.2.3.6 | 3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.6 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2008-10-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1b120cb0-91b7-45bc-94aa-9d5e5f051c97]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Sinstorf6|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_735bf975-4d9f-4021-a7a4-e76ab6532670

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_735bf975-4d9f-4021-a7a4-e76ab6532670
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_735bf975-4d9f-4021-a7a4-e76ab6532670
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB472
    xpPlanDate
    • 1958-03-28
    name
    • TB472
    internalId
    • 0505c834-dc65-4052-a79d-7908263c24e9
    technHerstellDatum
    • 2016-09-19
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 314]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5feb9821-a136-4e29-954f-195083edbb31]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7361ce4b-9f36-4af9-b951-05645bffe4a0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7361ce4b-9f36-4af9-b951-05645bffe4a0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7361ce4b-9f36-4af9-b951-05645bffe4a0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn31
    xpPlanDate
    • 1968-02-12
    name
    • Horn31
    internalId
    • acb2debb-843f-4169-b7b6-6f0d2af5f98c
    technHerstellDatum
    • 2014-11-06
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-02-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19bc8fe4-d862-4e1a-9158-dab716fcc926]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_73634efc-344a-46bd-8260-28f78281e169

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_73634efc-344a-46bd-8260-28f78281e169
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_73634efc-344a-46bd-8260-28f78281e169
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D31A
    xpPlanDate
    • 1955-06-14
    name
    • D31A
    internalId
    • 3265ed25-c37a-4347-a18d-0aa1c567c73f
    technHerstellDatum
    • 2016-04-28
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 303]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-06-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c9a644e3-0bcf-489d-901c-7fbb24d3b898]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7368cca9-3135-4c7e-a0d2-fd4c6316d7ad

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7368cca9-3135-4c7e-a0d2-fd4c6316d7ad
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7368cca9-3135-4c7e-a0d2-fd4c6316d7ad
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn63
    xpPlanDate
    • 1992-02-25
    name
    • Langenhorn63
    internalId
    • 17176064-49c8-4065-a478-5db5316a8802
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 63 für den Geltungsbereich nördlich Masenstieg/südlich Tarpenring/westlich Langenhorner Chaussee/östlich Tarpenbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Tarpen — Tarpenring — Tarpen — Langenhorner Chaussee — Südgrenze der Flurstücke 42 und 2670 der Gemarkung Langenhorn — Masen — Masenstieg — Masenkamp — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 7364, Südgrenze des Flurstücks 9824 der Gemarkung Langenhorn — Tarpenbek (Landesgrenze)
    technHerstellDatum
    • 2014-07-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet ist auf Stellplatzflächen nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet soll das auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche anfallende Niederschlagswasser der als „vorgesehene Oberflächenentwässerung" gekennzeichneten Fläche innerhalb der angrenzenden Parkanlage zugeleitet werden.][§2 Nr.6 | Entlang der Langenhorner Chaussee und der Straße Tarpen sind im Mischgebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im Bereich der Gewerbegebiete westlich, südlich und östlich der Straße Tarpenring wird die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325), zuletzt geändert am 16. Januar 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 5, 7), aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-02-25
    gruenordnungsplan
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_86aaef03-f56b-4b2c-8fb9-de3dfa109461]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_737521c4-805b-4fd5-b663-9bc83a0e5818

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_737521c4-805b-4fd5-b663-9bc83a0e5818
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_737521c4-805b-4fd5-b663-9bc83a0e5818
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D233
    xpPlanDate
    • 1955-03-26
    name
    • D233
    internalId
    • 34808082-03cd-4d94-9023-aa85ee8566e2
    beschreibung
    • Wallstraße - Bürgerweide - Alfredstraße - Klaus-Groth-Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-05-04
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 121]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-03-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1feac990-3b5c-43bd-8c5b-db0d24d97770]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1949
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_73bf1f25-d5fd-4a2e-9468-bc4b33bdf961

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_73bf1f25-d5fd-4a2e-9468-bc4b33bdf961
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_73bf1f25-d5fd-4a2e-9468-bc4b33bdf961
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen69
    xpPlanDate
    • 1982-08-17
    name
    • Schnelsen69
    internalId
    • 4ffbd3cd-8dbd-48f2-ad67-be48e332a74d
    beschreibung
    • Der Bebaungsplan Schnelsen 69 für den Geltungsbereich Kulemannstieg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3424, über die Flurstücke 1124 bis 1119, Nordgrenzen der Flurstücke 1119 und 406 der Gemarkung Schnelsen - Bahnanlagen - Südgrenzen der Flurstücke 4933 und 4932 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-04-04
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-08-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_82a2d6b5-3f44-4b72-8001-30563b118a6e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Schnelsen11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung