BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_74715db1-e6a6-45a7-ae73-f47586a2f4f6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_74715db1-e6a6-45a7-ae73-f47586a2f4f6
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    • XPLAN_BP_PLAN_74715db1-e6a6-45a7-ae73-f47586a2f4f6
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal26
    xpPlanDate
    • 2004-09-29
    name
    • Marienthal26
    internalId
    • c16a151f-9dda-47be-a58f-b98cff9073fb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Marienthal 26 für den Geltungsbereich östlich Hammer Straße zwischen Bärenallee und Jüthornstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 510) wird festgestellt: Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenzen der Flurstücke 20 bis 23, 3111, 3292, 25 bis 27, 3207, 29 bis 32, 92 (Freesenstraße), bis 96, 3044, 3051, 122, 121 und 120, Ostgrenzen der Flurstücke 120, 118 bis 110, 59 (Rantzaustraße), 90 bis 84, über das Flurstück 3241 (Bahnanlage), Ostgrenzen der Flurstücke 266, 278 (Claudiusstieg), 294, 2037, 295 bis 297, 2458, 2455, 317 (Trauns Allee), 3152, 328, 329, 340 (Asmusweg), 354, 2389 und 2259, Südgrenzen der Flurstücke 2259 bis 2261, 350, 349, 2156, 2155, 347 und 346, Westgrenzen der Flurstücke 346 bis 343, 340 (Asmusweg), 339, 319 bis 317 (Trauns Allee), 311, 312, 282, 281 und 279, Nordgrenzen der Flurstücke 279, 283 bis 287, über das Flurstück 278 (Claudiusstieg), Westgrenzen der Flurstücke 275 und 276, über das Flurstück 3241 (Bahnanlage), Südgrenzen der Flurstücke 75 bis 66, Westgrenzen der Flurstücke 66, 2072, 60, 59 (Rantzaustraße), 57 bis 53, 3025, 19, 2276 und 20 der Gemarkung Marienthal.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung und zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten wird die vordere Baugrenze in einem Abstand von 10 m zur Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Der Abstand der hinteren Baugrenze zur Straßenbegrenzungslinie wird für die mit „(A)" und „(C)" bezeichneten Flächen mit 26 m und für die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit 28 m festgesetzt. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | In den Wohngebieten ist je Baugrundstück auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche für bauliche Anlagen von 200 m², auf den mit „(C)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 160 m² und auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen eine Grundfläche von 120 m², jeweils als Höchstmaß, zulässig. Für Anlagen, die kirchlichen, kulturellen, sozialen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, können Ausnahmen zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Wohngebäude nur auf den mit „(D)" bezeichneten Flächen zulässig. Der Mindestabstand zwischen vorderer und rückwärtiger Bebauung beträgt 25 m und - falls keine vordere Bebauung vorhanden ist - 25 m zwischen hinterer Baugrenze und rückwärtiger Bebauung.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben derartig hergestellte Flächen unberücksichtigt.][§2 Nr.7 | Für die Bebauung auf den Flurstücken 29, 30, 31, 33, 34, 62 und 67 bis 75 der Gemarkung Marienthal ist eine einseitige Grenzbebauung mit einem eingeschossigen Eingangsvorbau in einer Länge von maximal 8 m innerhalb der Abstandsfläche zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 510]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-09-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_67a8f5de-5656-41c2-b268-c08ee829b105]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_74a2e723-8750-4ad3-8e3d-e4e88e92b87c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_74a2e723-8750-4ad3-8e3d-e4e88e92b87c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_74a2e723-8750-4ad3-8e3d-e4e88e92b87c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D177
    xpPlanDate
    • 1961-02-24
    name
    • D177
    internalId
    • a89b20dc-f7f5-4c04-95d0-a19c69eaa3c8
    technHerstellDatum
    • 2016-04-20
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke im Mischgebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Für die Zwecke der Betriebe in den Gebäuden auf den angrenzenden Grundstücken und zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Reichsgaragenordnung sind gemeinschaftliche Zu- und Abfahrten vorgesehen. Die Kosten für das Bereitstellen der durch Begrenzungslinien bezeichneten Fläche sowie für das Herrichten, Unterhalten, Reinigen und Beleuchten der im Durchführungsplan dargestellten gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrt haben die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemeinsam zu tragen. Die dafür notwendigen privaten Rechte und Pflichten der Beteiligten untereinander werden im Umlegungsverfahren begründet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-02-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f28f00d4-3ecb-4fda-b40b-d0cf7fe1d256]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_74b4cb52-fdb5-49fb-a17d-bdaa1136b869

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_74b4cb52-fdb5-49fb-a17d-bdaa1136b869
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_74b4cb52-fdb5-49fb-a17d-bdaa1136b869
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D79
    xpPlanDate
    • 1957-05-26
    name
    • D79
    internalId
    • a7008d15-e84f-48c9-953c-2c80dc84f484
    beschreibung
    • Bartholomäusstraße - Flotowstraße - Imstedt - Heitmannstraße - Beim alten Schützenhof
    technHerstellDatum
    • 2016-04-14
    texte
    • [Nr. 5e) | Die viergeschossige Wohnhausbebauung (W4g) an der Diederichstrasse auf dem Flurstück 3013 kann erst nach Hinzuerwerb der nicht als Grünfläche ausgewiesenen Teilfläche des Flurstücks 3012 ausgeführt werden.][Nr. 5d) | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 5c) | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) und der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Russ belästigt wird.][Nr. 5b) | Die Traufhöhe der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) soll höchstens 4,5o m betragen.][Nr. 5a) | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen - soweit sie nicht den im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen entsprechen - nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht bzw. nur innerhalb der im Durchführungsplan ausgewiesenen Baulinien und Baustufen wiedererrichtet werden. Sie sind zu beseitigen: aa) bei der Umlegung, spätestens jedoch bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Strassenflächen; bb) ausserhalb der Umlegung bei Ausführung der neuen Bebauung bzw. bei Inanspruchnahme der neu ausgewiesenen Strassen- oder Grünflächen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 419, 420]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-05-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_263e739e-621f-43c3-acc3-dcb8f964fb72]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_74c4a45d-4d1e-4e09-a4d7-2ecf3e22626b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_74c4a45d-4d1e-4e09-a4d7-2ecf3e22626b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_74c4a45d-4d1e-4e09-a4d7-2ecf3e22626b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch10
    xpPlanDate
    • 1969-07-15
    name
    • Hausbruch10
    internalId
    • 2b3a3b1c-dc98-439b-9af9-7d0c0a7bf934
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hausbruch 10 für den Geltungsbereich Lange Striepen — Nordgrenzen der Flurstücke 523 und 534 der Gemarkung Neugraben — Altwiedenthaler Straße — Neuwiedenthaler Straße — Minnerstieg — von der Nordgrenze des Flurstücks 2436 über die Flurstücke 318 bis 312 zur Nordgrenze des Flurstücks 311, Nordgrenzen der Flurstcke 310 bis 308, über die Flurstücke 304 (Ünner Brandheid), 296, 294 bis 291, 289 bis 286 zur Westgrenze des Flurstücks 283, Nordgrenze des Flurstücks 283 der Gemarkung Neugraben — Bahnanlagen — Südgrenze des Flurstücks 2019 der Gemarkung Neugraben — Wiedenthaler Bogen — Hausbrucher Bahnhofstraße — Jungfernmühle — Altwiedenthaler Straße — Südgrenzen der Flurstücke 535 und 2399 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteil 717) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß des Flurstücks 1967 der Gemarkung Neugraben an die verlängerte Straße Wiedenthaler Sand eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-07-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fd2c5361-82e3-4e6e-89ed-9fe91d0169cc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_74ccf2ef-c625-4f6d-881c-25ee412d8b4a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_74ccf2ef-c625-4f6d-881c-25ee412d8b4a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_74ccf2ef-c625-4f6d-881c-25ee412d8b4a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese47
    xpPlanDate
    • 2012-06-12
    name
    • Blankenese47
    internalId
    • 863ba6c6-744c-4082-8f64-637a69338980
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 47 für den Geltungsbereich zwischen Kahlkamp, Hessepark und Op`n Kamp (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kahlkamp – über das Flurstück 2529, Nordostgrenze des Flurstücks 2529, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 823, über das Flurstück 2522 (Am Kiekeberg), Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 798, über das Flurstück 2522 (Am Kiekeberg) – West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 801, Nordgrenze des Flurstücks 2522 (Am Kiekeberg), West- und Nordgrenze des Flurstücks 802, Nordgrenzen der Flurstücke 803 und 804, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 805, Nordgrenze des Flurstücks 2522 (Am Kiekeberg), West- und Nordgrenze des Flurstücks 806, Westgrenzen der Flurstücke 778, 779, 780 und 781 – Blankeneser Bahnhofstraße – Hessepark – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 809 – über das Flurstück 2522 (Am Kiekeberg), Ostgrenzen der Flurstücke 455 und 456, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 457 und 458, über das Flurstück 453, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 452, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2125, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 446, Südgrenze des Flurstücks 2521, über das Flurstück 438 (Beckers Treppe) – Flashoffs Treppe – Op´n Kamp – Westgrenze des Flurstücks 2520, Südgrenze des Flurstücks 1830, über das Flurstück 408 (Steiler Weg), Ost- und Westgrenze des Flurstücks 406, West- und Nordgrenze des Flurstücks 405, Westgrenze des Flurstücks 404, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 392 und 393 – Charitas-Bischoff-Treppe – Südgrenze des Flurstücks 2410, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 843, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 845 der Gemarkung Blankenese.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich festgesetzten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten errechnet sich die zulässige Grundfläche als Höchstmaß jeweils aus den durch Baugrenzen festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Terrassen sind außerhalb der Baugrenzen bis zu 20 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche zulässig.][§2 Nr.3 | Eine Erweiterung der zulässigen Grundfläche eines Gebäudes über die festgesetzten Baugrenzen hinaus bis zu 10 vom Hundert der durch die Baugrenzen festgesetzten Grundfläche ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine Grundfläche von 150 m² nicht überschritten wird und ...][§2 Nr.3.1 | ... durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden und ...][§2 Nr.3.2 | ... keine nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäume beeinträchtigt werden. Das gilt nicht für Terrassen im Sinne von Nummer 2 und für die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen.][§2 Nr.4 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche je Gebäude sind auch die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen. Berechnungsgrundlage ist der ausgewiesene Baukörper und die Anzahl der festgesetzten Vollgeschosse einschließlich Dachgeschoss.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind für Hauptgebäude nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Neigung zwischen 20 Grad und 45 Grad zulässig. Flach geneigte Dächer und Flachdächer können nur ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch das Vorhaben die städtebaulichen Erhaltungsziele für den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs festgesetzten Erhaltungsbereich nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Bei der Ausbildung der Dächer darf die Höhe des Drempels, das heißt der Abstand zwischen der Oberkante des Dachgeschossfußbodens und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Unterkante der Dachhaut, 0,5 m nicht überschreiten.][§2 Nr.7 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Bei Putzbauten sind für die Fassadengestaltung helle Farbtöne zu verwenden. Bei einer Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.9 | Aufgeständerte Gebäude und aufgeständerte Terrassen sowie Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, dass das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.10 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen und Gehölze, die die vorhandenen Blickbeziehungen einschränken, nicht zulässig.][§2 Nr.11 | Stützmauern sind an ihren sichtbaren Seiten mit Feldsteinen oder behauenen Findlingen herzustellen.][§2 Nr.12 | Für an öffentliche Wege angrenzende Einfriedungen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune aus vorwiegend senkrechten Stäben bis zu einer Höhe von 1,2 m, gemessen vom jeweils angrenzenden öffentlichen Weg, zulässig.][§2 Nr.13 | Öffentliche und private Fußwege und Treppen sind an ihren sichtbaren Seiten mit kleinformatigen Feldsteinen, Natursteinpflaster oder Gelbklinkern herzustellen.][§2 Nr.14 | Für die festgesetzten Baum-, Hecken- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Bei Abgang sind an gleicher Stelle gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.15 | Stellplätze sind mit Hecken oder dichtwachsenden Gehölzen einzufassen. Außenwände von Garagen sowie Stützen von Pergolen und Carports sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.17 | Das Niederschlagswasser ist vor Ort flächenhaft über belebte Bodenzonen zu versickern.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223]
    plangeber
    • [Name: 223]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2012-06-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8e1b8306-b1f1-49f1-b963-1df1b97c08c4]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 2004-09-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_74e2ebc8-2b49-455d-845e-e67e4bcbc543

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_74e2ebc8-2b49-455d-845e-e67e4bcbc543
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_74e2ebc8-2b49-455d-845e-e67e4bcbc543
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel24
    xpPlanDate
    • 1982-05-05
    name
    • Poppenbuettel24
    internalId
    • 3227f8b4-3272-413a-92fc-f56e7a42156b
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 24 für den Geltungsbereich Poppenbüttler Landstraße — Kritenbarg — Wentzelplatz — über das Flurstück 1576 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-28
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit (a) bezeichneten Flächen kann ein Vortreten der Erdgeschosse zugelassen werden, wenn diese Vorbauten in der Art von Gartenhofhäusern gestaltet und angeordnet werden. Werden hierbei die Dächer der Vorbauten als begehbare Freiflächen der Wohnungen des zweiten Vollgeschosses ausgebildet, so sind sichtverhindernde Bauteile anzuordnen, die den Einblick in die Gartenhöfe verhindern.][§2 Nr.2 | Für die Wohnbebauung auf den mit (b) bezeichneten Flächen sind an den Außenwänden, Fenstern und Türen, sofern sie dem Verkehrslärm der Straßen Kritenbarg, Poppenbüttler Landstraße und Grotenbleken ausgesetzt sind, bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.3 | Für die Wohnbebauung auf den mit (c) bezeichneten Flächen sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den Fenstern von Wohn- und Schlafräumen vorzusehen, sofern diese schutzwürdigen Räume in den unteren vier Geschossen der Gebäude liegen und zu den Stellplätzen gerichtet sind.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Tiefgaragen sind weitere Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Auf der mit (d) gekennzeichneten Fläche ist die Garage als geschlossenes Bauwerk auszuführen. Auf der gärtnerisch zu gestaltenden Dachfläche dieser eingeschossigen Garage sind Stellplätze nicht zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b1ca5a5e-e7fe-48f5-8130-eae1f3fa1675]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_752148af-0a6b-4662-bb4f-c4c88671942b

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    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
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    • Lurup36(2Aend)
    xpPlanDate
    • 2015-10-14
    name
    • Lurup36(2Aend)
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    • 33f7cafe-6ba8-42ef-9f99-b4e3c7a46fe0
    beschreibung
    • siehe Lurup36
    technHerstellDatum
    • 2018-11-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 | § 2 Nummer 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Lurup 36 vom 26. Januar 1971 (HmbGVBl. S. 16), geändert am 3. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 150), erhält folgende Fassung: „2. Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Internetcafés, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist), sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-10-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
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    • No
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    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_36859a35-15a2-42e4-9713-95807fff8255]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Lurup36|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung][Verbundener Plan: Lurup36(1Aend)|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_752148af-0a6b-4662-bb4f-c4c88671942b&filename=Lurup36(2Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_75246a82-a676-4126-bf82-6e8a603800aa

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt11
    xpPlanDate
    • 1984-01-26
    name
    • Altona-Altstadt11
    internalId
    • be602c8a-b9c5-437b-b415-272b3fe9e2e6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 11 für den Geltungsbereich Schumacherstraße — Billrothstraße — Hospitalstraße — Schomburgstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 204) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den mit (a) gekennzeichneten Flächen an der Schumacherstraße und Schomburgstraße ist das oberste Vollgeschoß nur als Dachgeschoß mit einer Dachneigung von 35 Grad bis 75 Grad zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,50 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an die Fernheizung vorzunehmen.][§2 Nr.4 | Im Bereich der Flurstücke 481, 483, 485 und 1173 der Gemarkung Altona-Nordwest ist ein Durchgang mit 2,00 m Mindestbreite und 3,00 m lichter Höhe zur Gemeinschaftsfläche — Kinderspielplatz — vorzusehen.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]
    plangeber
    • [Name: 204]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-01-26
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5f21ff57-507f-4f7e-b91a-6bcfe3be953c]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1976-08-18
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_75440b90-aa9f-477f-b6c8-cf1aec1b6db4

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek6
    xpPlanDate
    • 1963-07-01
    name
    • Wandsbek6
    internalId
    • 016cef41-ec37-4528-ab33-407b701d7b50
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wandsbek 6 für den Geltungsbereich Bei der Hopfenkarre — Wandse — Schafsteg — Ahrensburger Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei den achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Flächen über den Garagen unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.4 | Einfriedigungen an der Wegegrenze dürfen nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-07-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c33a5bb6-b37a-492f-bbb8-4275761c4435]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_75444f20-3aae-4c60-a3ab-30dddba8c9e9

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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D271
    xpPlanDate
    • 1957-02-22
    name
    • D271
    internalId
    • 10a5d637-921a-470b-8ba6-dbefdab2164a
    technHerstellDatum
    • 2016-05-03
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 124]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-02-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_71608d2e-de17-4a98-93ea-d55d3483d055]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
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    sonstPlanArtWert
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    • 3000
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    • Satzung