Der Bebauungsplan Sasel 6 für den Geltungsbereich Saseler Chaussee — über die Flurstücke 825, 3350 und 826 der Gemarkung Sasel — Saseler Chaussee — Nordostgrenzen der Flurstücke 598 und 4483, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 838, Nordgrenze des Flurstücks 4476 der Gemarkung Sasel — Stratenbarg — Saseler Markt — Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 574, Ostgrenzen der Flurstücke 518 bis 515 der Gemarkung Sasel — Waldweg — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5460 der Gemarkung Sasel — Berner Weg — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 889, Westgrenze des Flurstücks 885, Südgrenze des Flurstücks 883 der Gemarkung Sasel — Dweerblöcken — Südgrenzen der Flurstücke 879, 877 und 876, Südwestgrenze des Flurstücks 876 der Gemarkung Sasel — Kunaustraße — Redder — über das Flurstück 962 der Gemarkung Sasel — Kunaustraße — Südwestgrenze des Flurstücks 870, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 871, Südwestgrenze des Flurstücks 858 der Gemarkung Sasel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 518) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-03
texte
[§2 Nr.1 | Für die an der Saseler Chaussee, an der Stadtbahnstraße und auf der Nordseite des Saseler Marktes zulässige Bebauung sind bauliche Lärmschutzmaßnahmen an den zu den Straßen gerichteten Außenwänden, Türen und Fenstern vorzusehen.][§2 Nr.2 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 838 der Gemarkung Sasel ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils ein eingeschossiges Clubhaus mit den für die festgesetzte Nutzung „Sportplatz" notwendigen Räumen zulässig. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der Sportplatzfläche nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§3 Nr.1 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Die auf den Saseler Markt wirkenden Gebäudeseiten sind in Verblendmauerwerk auszuführen.][§3 Nr.2 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für die Dachdeckung sind mit Ausnahme der Bebauung auf den Flurstücken 835 und 4474 Dachziegel oder Dachpfannen zu verwenden.][§3 Nr.3 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Alle Bauvorhaben sind so zu gestalten, daß sie mit den benachbarten Bauten im Farbton der verwendeten Baustoffe zusammengehörige Gruppen bilden.][§3 Nr.4 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Traufhöhe und Dachneigung sind mit Ausnahme der Bebauung auf den Flurstücken 835 und 4474 den Nachbargrundstücken anzugleichen.][§3 Nr.5 | Für die Flurstücke 3862, 851, 878 bis 881, 883 bis 885, 515 bis 518, 835 und 4474 der Gemarkung Sasel gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Staffelgeschosse sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 518]
[Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Auf die im Durchführungsplan ausgewiesene achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g) finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
4,50 m für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g);
7,00 m für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g);
24,0 m für die achtgeschossige Wohnhausbebauung (W8g).][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der Garagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.8 | Die bauliche Gestaltung der Arkaden auf öffentlichem Grund und der Auskragung in den öffentlichen Grund, insbesondere auch die lichte Höhe, wird entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen im Baugenehmigungsverfahren festgelegt. Eine Unterkellerung ist nicht zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 310]
Der Bebauungsplan Wandsbek 42 für den Geltungsbereich Holzmühlenstraße — über das Flurstück 1245 der Gemarkung Hinschenfelde — Kedenburgstraße — Wandse — Ostgrenze des Flurstücks 2000 der Gemarkung Wandsbek — Ahrensburger Straße — Wandsbeker Zollstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-22
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Verbrauchermärkte unzulässig.][§2 Nr.2 | Das unter der Arkade festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Gaswerke GmbH, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
Der Bebauungsplan St. Georg 18 für den Geltungsbereich St. Georgs Kirchhof — Alstertwiete — An der Alster — Außenalster — An der Alster — Nordostgrenze des Flurstücks 155 der Gemarkung St. Georg-Nord — Koppel (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-10-28
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.
werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Straße Alstertwiete sind Wohnungen oberhalb des sechsten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet an der Straße Alstertwiete auf den Flurstücken 109 bis 111, 113 und 155 der Gemarkung St. Georg-Nord ist das Staffelgeschoß ringsum um 1,5 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
Der Bebauungsplan Bergstedt 9 für den Geltungsbereich Schäferredder — Lottbeker Weg — Ostgrenzen der Flurstücke 185 bis 188, Nordwest- und Ostgrenzen des Flurstücks 190 der Gemarkung Bergstedt — Bergstedter Chaussee — über das Flurstück 253, Ostgrenze des Flurstücks 1550 der Gemarkung Bergstedt — Vogtredder — Bergstedter Chaussee (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-03-01
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerksund Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen. Luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl kann zugelassen werden, daß für den mit (a) gekennzeichneten Teil der Gemeinbedarfsfläche die Firsthöhe von 11,0 m auf 12,0 m und für den mit (b) gekennzeichneten Teil von 11,0 m auf 14,0 m erhöht wird, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 und 4 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 23 für den Geltungsbereich Georg-Wilhelm-Straße — Reinstorfweg — über die Flurstücke 2041 und 2040 der Gemarkung Wilhelmsburg — Remstorfweg — Mengestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-01-24
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schänk- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 5437 der Gemarkung Wilhelmsburg an den Reinstorfweg eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
Der Bebauungsplan Sasel 1 für den Geltungsbereich Bauernvogtkoppel — Nordgrenzen der Flurstücke 3262 und 3217 sowie Westgrenze des Flurstücks 3218 der Gemarkung Sasel — Frahmredder — Saseler Chaussee — Südgrenze des Flurstücks 3231 sowie Nordost- und Südgrenze des Flurstücks 3249 der Gemarkung Sasel — Saselkoppel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 518) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-05
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 518]
Der Bebauungsplan Horn 25 für das Plangebiet Horner Landstraße — Bauerbergweg — Südgrenzen der Flurstücke 328, 334, 333 und 326 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 321 der Gemarkung Horn-Marsch (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-07-13
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Gewerbegebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]