BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7aefc4a5-afbe-4cfd-9a03-4074d8f25a10

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7aefc4a5-afbe-4cfd-9a03-4074d8f25a10
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    • XPLAN_BP_PLAN_7aefc4a5-afbe-4cfd-9a03-4074d8f25a10
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D438
    xpPlanDate
    • 1960-06-19
    name
    • D438
    internalId
    • 9726b0f1-8032-44bf-8afb-10c26377ecb9
    beschreibung
    • Wandse - Bei der Hopfenkarre - Ahrensburger Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-05-26
    texte
    • [Nr. 2.6 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.2 | Die zulässigen Traufhöhen für die eingeschossigen Läden (L1g) betragen höchstens 5,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-06-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d6c3138b-92ec-4ba8-ad70-3a0ebbb40a10]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7af21bbd-99cf-429f-b66d-e5173f7fb434

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7af21bbd-99cf-429f-b66d-e5173f7fb434
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7af21bbd-99cf-429f-b66d-e5173f7fb434
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel31
    xpPlanDate
    • 1984-03-08
    name
    • Poppenbuettel31
    internalId
    • 8e1f77e8-e64d-47e3-878f-a15e6c14a3cd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 31 für den Geltungsbereich Müssenredder — Gemarkungsgrenze Hummelsbüttel/Poppenbüttel — über das Flurstück 4336 der Gemarkung Hummelsbüttel — Tegelsbarg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-10
    texte
    • [§2 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke unter Ausschluß flüssiger und fester Brennstoffe zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3 Nr.1 | Für die Wohnbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die zwei- bis viergeschossigen Baukörper sind architektonisch durch Vor- und Rücksprünge sowie durch Loggien oder Balkone zu gliedern und in ihrem Erscheinungsbild an das Bauwerk Müssenredder 114 bis 122 anzupassen. Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhäuser kann bis zu 3 m, durch Terrassen und Balkone bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Für die Wohnbebauung gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Auf den mit (a) gekennzeichneten Stellplatzflächen sind Holzpergolen zu errichten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-03-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_54ec4c61-04cf-449a-a1c5-6cbc6da4ccfa]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b13c2b7-5bb3-46a5-983f-ad7955bbf272

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7b13c2b7-5bb3-46a5-983f-ad7955bbf272
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7b13c2b7-5bb3-46a5-983f-ad7955bbf272
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn48
    xpPlanDate
    • 1970-01-06
    name
    • Langenhorn48
    internalId
    • 30e98524-c99c-4265-90f6-a2cf65c64234
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 48 für den Geltungsbereich Kortenkamp zwischen Willersweg und Olenland mit südlich angrenzenden Flurstücksteilen und Verlängerung Kortenkamp über die Flurstücke 281 und 303 der Gemarkung Langenhorn bis Raakmoorgraben — Weg Flurstück 685 mit angrenzenden Flurstücksteilen und Verlängerung über die Flurstücke 311 bis 314 der Gemarkung Langenhorn bis Kortenkamp (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-02
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-01-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f8e1300-cb4f-4c99-8098-7fcd74e79e38]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b14343a-24a9-433c-a3f9-b2eaad94842c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7b14343a-24a9-433c-a3f9-b2eaad94842c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7b14343a-24a9-433c-a3f9-b2eaad94842c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB115
    xpPlanDate
    • 1954-09-21
    name
    • TB115
    internalId
    • 0d2bc311-67f9-41fc-917d-04af0a288c08
    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-09-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4197f57d-380d-497e-a83b-d0877fd1ef81]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b469c58-3dce-4180-9d20-a3676620574a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7b469c58-3dce-4180-9d20-a3676620574a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7b469c58-3dce-4180-9d20-a3676620574a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D496
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    name
    • D496
    internalId
    • 52d32c08-6dfe-49ab-bdec-64b828f57d60
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1) 5,0 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1f22cd1b-9d54-4f21-ab15-2e71825ab3cc]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b4ee317-790f-483a-a116-0814c040d811

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7b4ee317-790f-483a-a116-0814c040d811
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7b4ee317-790f-483a-a116-0814c040d811
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D64
    xpPlanDate
    • 1954-07-02
    name
    • D64
    internalId
    • 8e62f398-568e-4d28-9cae-1635baa27870
    technHerstellDatum
    • 2016-04-07
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-07-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_08541bb3-423c-4860-b555-c811a3c5f360]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b53941d-9492-4b08-a485-8d315b4a87d2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7b53941d-9492-4b08-a485-8d315b4a87d2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7b53941d-9492-4b08-a485-8d315b4a87d2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuengamme8
    xpPlanDate
    • 2009-07-17
    name
    • Neuengamme8
    internalId
    • 5ccbf8c2-a94d-4fac-a958-51afca8451f2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neuengamme 8 für den Geltungsbereich Neuengammer Hausdeich Mitte/West (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 606) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dove-Elbe - Ostgrenze des Flurstücks 3831 - Ostgrenze des Flurstücks 163 (Neuengammer Hausdeich) - Ostgrenze des Flurstücks 3832 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 229 - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3833 - Südgrenze des Flurstücks 2382 - über das Flurstück 223 - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4685 - über das Flurstück 4684 - Südgrenze des Flurstück 209 - über das Flurstück 4381 - Westgrenze des Flurstücks 4381 - über das Flurstück 191 - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3736 - über das Flurstück 2823 (Neuengammer Hausdeich) - Westgrenze des Flurstücks 3739 der Gemarkung Neuengamme.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn eine bauordnungsrechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den mit „(b)" gekennzeichneten Dorfgebieten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bauliche Anlagen, die der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlichen Verarbeitung oder dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Stallgebäude, Maschinenhallen mit einer Grundflächenzahl bis zu 0,6 zulässig.][§2 Nr.3 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen nur innerhalb der Baugrenzen zulässig, wenn sie der landwirtschaftlichen Erzeugung, der landwirtschaftlichen Verarbeitung oder dem Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte dienen, wie zum Beispiel Gewächshäuser, Stallgebäude, Maschinenhallen. Befestigte landwirtschaftliche Wege sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(bw)" bezeichneten Flächen ist jeweils nur ein eingeschossiges Betriebswohngebäude mit einer Grundfläche von 150 m² zulässig; einschließlich Nebenanlagen dürfen innerhalb der mit „(bw)" bezeichneten Flächen jeweils auf 225 m² Grundfläche bauliche Anlagen errichtet werden.][§2 Nr.5 | Auf der privaten Grünfläche sind bauliche Anlagen mit Ausnahme von Geh- und Fahrwegen unzulässig.][§2 Nr.6 | Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf straßenseitig höchstens 0,4 m über der vorhandenen oder aufgehöhten Geländeoberfläche liegen. Flächen, die tiefer als 2 m über Normalnull (NN) liegen, sind für Wohngebäude, Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen auf 2 m über NN aufzuhöhen. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig a) für Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.][§2 Nr.7 | In den Dorfgebieten darf die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäusern sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig. Balkone, Dachaufbauten und -einschnitte (zum Beispiel Loggien) sowie Zwerchgiebel dürfen insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht.][§2 Nr.9 | Die Fassaden von baulichen Anlagen sind in rotem bis rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen; für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden ist Putz oder Holzverblendung zulässig. Dies gilt nicht für bauliche Anlagen, die ausschließlich der landwirtschaftlichen Produktion dienen (zum Beispiel Stallgebäude, Maschinenhallen, Gewächshäuser).][§2 Nr.10 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Terrassen, Wintergärten und Sichtschutzwände ist bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zulässig.][§2 Nr.11 | Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Außenwände von Gebäuden deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind entweder mit Sträuchern oder mit Schling- beziehungsweise Kletterpflanzen einzugrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dies gilt nicht für Wohngebäude.][§2 Nr.13 | Je Wohngebäude ist mindestens ein kleinkroniger Laubbaum oder ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.14 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen bei der Pflanzung einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.15 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.16.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Der mit „U" bezeichnete Uferstreifen ist naturnah zu entwickeln. Zulässig sind einheimische, standortgerechte Stauden, Sträucher und Gehölze sowie extensive Grünlandnutzung beziehungsweise Mähwiese.][§2 Nr.16.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „O" bezeichneten Flächen sind mit Obstbaumhochstämmen zu bepflanzen. Vorhandene Obstbäume sind zu erhalten. Je 100 m² ist ein hochstämmiger Obstbaum zu pflanzen und fachgerecht zu pflegen. Die Fläche ist standortgerecht als Wiese zu begrünen und höchstens zweimal, mindestens einmal jährlich nach dem 1. Juli zu mähen; das Mähgut ist von der Fläche zu entfernen. Ein Pflegeumbruch ist unzulässig. Die Fläche darf nicht gedüngt werden. Für die zu erhaltenden oder anzupflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.16.3 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „S" bezeichnete Fläche ist der Eigenentwicklung zu überlassen.][§2 Nr.16.4 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit „GB" bezeichnete geschlossene Gehölzpflanzung ist als artenreicher gestufter Bestand von Feldgehölzen zu erhalten.][§2 Nr.17 | Das anfallende Oberflächenwasser ist den Sielgräben beziehungsweise über offene Entwässerungsgräben der Dove-Elbe zuzuführen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 606]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2009-07-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7ae81ba2-9d93-427b-ba40-e701d98a747b]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b58c280-c76f-471d-b10c-92a7d2064275

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7b58c280-c76f-471d-b10c-92a7d2064275
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7b58c280-c76f-471d-b10c-92a7d2064275
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf22-Winterhude22
    xpPlanDate
    • 2017-09-08
    name
    • Alsterdorf22-Winterhude22
    internalId
    • 1ead5183-0bfa-4754-806f-3857fcb7319d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Alsterdorf 22/Winterhude 22 für den Geltungsbereich nördlich der Hebebrandstraße, westlich der Gleise der S-Bahn-Linie S1 und östlich der U-Bahn-Linie U1 (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407 und 408) wird festgestellt.
    kommentar
    • Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich gem. § 12 Abs. 3 Nr. 5 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. S. 698), zuletzt geändert am 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298, 1303) des Verkehrsflughafens Hamburg Airport. Die untere Begrenzung dieses Schutzbereiches liegt im Plangebiet bei ca. 39,00 m ü. NHN.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Betriebshof Öffentlicher Personennahverkehr“ sind Verwaltungsgebäude, Wartungs- und Werkstattgebäude, Tankstellen, überdachte und nicht überdachte Fahrzeugabstellanlagen, Wasserstofflagerungs- und Wasserstoffproduktionsanlagen, Parkhäuser und Stellplatzanlagen mit den notwendigen Fahrflächen, Unterwerke sowie U-Bahn-Betriebsanlagen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet „Betriebshof Öffentlicher Personennahverkehr“ ist ein Überschreiten der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,6 durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet sind Busabstellanlagen mit einer Überdachung herzustellen, ausgenommen hiervon sind Flächen der Werkstattabstellung.][§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von der Lage der festgesetzten Lärmschutzwände können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(K 1)“ und „(K 2)“ bezeichneten Flächen des Sondergebiets sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in den folgenden Tabellen angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6 Uhr bis 22 Uhr) noch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) über schreiten.Teilfläche LEK, Tag [dB(A)] LEK, Nacht [dB(A)] K 1 54 37 K 2 52 35 Für die folgenden angegebenen Richtungen erhöht sich das Emissionskontingent LEK für die Flächen (K 1) und (K 2) in den Tag- und Nachtzeiträumen um folgendes Zusatzkontingent: Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor A zw. 0°/49° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 15 K 2 8 20 Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor B zw. 49°/133° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 3 K 2 8 13 Richtungssektor für Teilflächen (Bezugspunkt: x = 3568047; y = 5942626) Sektor C zw. 133°/278° (0° im Norden rechtsdrehend) Zusatzkontingent [dB] Tag Zusatzkontingent [dB] Nacht K 1 6 13 K 2 8 15 Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach DIN 45691: 2006-12, Abschnitt 5 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin; Auslegestelle: TU Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek TWI). Die Einhaltung der oben festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.][§2 Nr.6 | Anlagen zur Wasserstofflagerung oder Wasserstoffproduktion sind bis zu einer Betriebsgröße mit einem erforderlichen angemessenen Abstand von maximal 90 m zu schutzwürdigen Nutzungen und nur in der mit „(A)“ bezeichneten Fläche zulässig.][§2 Nr.7 | Lärmschutzwände, die an die privaten Grünflächen angrenzen, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den zur östlichen privaten Grünfläche gewandten Fassadenseiten sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 8 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mindestens 85 vom Hundert (v. H.) der Fläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Verkehrssichere Bestandsgehölze sind in die Pflanzung zu integrieren. Für je 2 m² ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Alle 8 m ist ein großkroniger Baum zu pflanzen; die Abstände können verändert werden, wenn dies zur besseren Kronenentwicklung in Verbindung mit Bestandsgehölzen erforderlich ist.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind ergänzend zum vorhandenen, zu erhaltenden Baumbestand bezogen auf die Gesamtfläche mindestens 85 v. H. der Fläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Im Bereich der Pflanzungen ist für je 2 m² mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Die private Grünfläche mit Vormerkung „vorgesehene Oberflächenentwässerung“ ist naturnah zu gestalten und zu bepflanzen, eine Entwässerungsmulde ist mit belebter Bodenzone und bepflanztem Ufer auszubilden.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für Personenkraftwagen (Pkw) ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, und Heister eine Pflanzhöhe von mindestens 2 m aufweisen.][§2 Nr.14 | Für die An- und Ersatzpflanzungen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich zu erhaltender Gehölze unzulässig.][§2 Nr.15 | Im Sondergebiet ist eine Gesamt-Mindestfläche von 15.000 m² Dachbegrünung auf Gebäuden und Überdachungen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau herzustellen. Alternativ sind Wiesenflächen auf offenem Boden herzustellen.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet sind Fahrwege in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Stellplätze für Pkw sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.18 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Sondergebiet und den privaten Grünflächen – ausgenommen die private Grünfläche Dauerkleingärten – folgende außerhalb des Plangebietes liegende Flächen zugeordnet werden: Teile des Flurstücks 9904, Gemarkung Langenhorn, Bezirk Hamburg-Nord und Teile des Flurstücks 9908, Gemarkung Kirchwerder, Bezirk Bergedorf sowie die Flurstücke 14/3, 186/14, 187/14 und Teile der Flurstücke 14/5, 15/1, 15/5 und 16/1 der Gemarkung Tensfeld, Flur 5, in der Gemeinde Tensfeld, Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.][§2 Nr.19 | Im Sondergebiet sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln zum Beispiel in Form von Natrium- Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und nach oben und zu den inneren und äußeren Grünflächen hin abzuschirmen oder so herzustellen, dass direkte Lichteinwirkungen auf diese Flächen vermieden werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    plangeber
    • [Name: 407]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-09-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version vom 04.05.2017|Datum: 1990-01-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7095e396-5c84-4ba7-99a1-60b281172090]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b79f7e4-c458-4192-ab0a-970c40cd6240

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    • XPLAN_BP_PLAN_7b79f7e4-c458-4192-ab0a-970c40cd6240
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge73
    xpPlanDate
    • 1982-05-25
    name
    • Lohbruegge73
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    • 06a61154-eeab-4e82-8126-a8d65be8f83c
    technHerstellDatum
    • 2016-03-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_deed1246-5f52-46ca-af53-0cf3189196ad]
    planArt
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    • 1000
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    • Normal
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  • XPLAN_BP_PLAN_7b7f314b-a35f-4ee1-89d1-4deba3105738

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    • XPLAN_BP_PLAN_7b7f314b-a35f-4ee1-89d1-4deba3105738
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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
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    • Schnelsen51
    xpPlanDate
    • 1977-12-06
    name
    • Schnelsen51
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    • e34950d7-9b2f-4d28-8c53-33d813ebdead
    beschreibung
    • Holsteiner Chaussee — Burgwedelkamp — Schleswi¬ger Damm — Burgwedel — Scheelring — über das Flurstück 322, Südgrenzen der Flurstücke 4530, 4532 und 4531 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319)
    technHerstellDatum
    • 2013-05-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-12-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_66fb11ea-a4f0-4ffc-8b8a-e44c773b0454]
    planArt
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    • BPlan
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    • Normal
    rechtsstand
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    • Satzung