BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7b79f7e4-c458-4192-ab0a-970c40cd6240

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    • XPLAN_BP_PLAN_7b79f7e4-c458-4192-ab0a-970c40cd6240
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge73
    xpPlanDate
    • 1982-05-25
    name
    • Lohbruegge73
    internalId
    • 06a61154-eeab-4e82-8126-a8d65be8f83c
    technHerstellDatum
    • 2016-03-08
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1982-05-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_deed1246-5f52-46ca-af53-0cf3189196ad]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7b7f314b-a35f-4ee1-89d1-4deba3105738

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    • XPLAN_BP_PLAN_7b7f314b-a35f-4ee1-89d1-4deba3105738
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen51
    xpPlanDate
    • 1977-12-06
    name
    • Schnelsen51
    internalId
    • e34950d7-9b2f-4d28-8c53-33d813ebdead
    beschreibung
    • Holsteiner Chaussee — Burgwedelkamp — Schleswi¬ger Damm — Burgwedel — Scheelring — über das Flurstück 322, Südgrenzen der Flurstücke 4530, 4532 und 4531 der Gemarkung Schnelsen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319)
    technHerstellDatum
    • 2013-05-13
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-12-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_66fb11ea-a4f0-4ffc-8b8a-e44c773b0454]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7baa4524-c0c2-4c4e-bf75-ad23e4ccc41d

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7baa4524-c0c2-4c4e-bf75-ad23e4ccc41d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSHohenfelde(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2020-01-21
    name
    • BSHohenfelde(1Aend)
    internalId
    • edfa51e7-f6d9-4ab9-bbc1-e8d26e5e31a5
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_7baa4524-c0c2-4c4e-bf75-ad23e4ccc41d&filename=BSHohenfelde(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§2 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung des Baustufenplans wird die Festsetzung „Besonders geschütztes Wohngebiet (Verboten sind gewerbliche und handgewerbliche Betriebe, Läden, Wirtschaften, usw.)“ nach der Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21302-n) in die Festsetzung „reines Wohngebiet“ nach § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) geändert.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet entlang der Straßen Kuhmühle und Eilenau sowie entlang der Hochbahnstrecke (U3) an der Uhlandstraße sind bei Wohngebäuden durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | Für die entlang der Hochbahnstrecke (U3) gelegenen Grundstücke im reinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 4 (Wohngebiete nach BauNVO) eingehalten wer- den, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U3) errichtet werden sollen. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.2017 B5), Abschnitt 6.2, nicht überschreitet, soweit Wohngebäude in einem geringeren Abstand als 40 m zur Hochbahnstrecke (U3) errichtet werden sollen. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.4 | Im Geltungsbereich der Anlage bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416,417]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-01-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6c242a24-b5ca-417c-89cb-ff500637f87e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSHohenfelde|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11003
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11003
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7bb906aa-e915-45b9-952a-9afdc638155b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7bb906aa-e915-45b9-952a-9afdc638155b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7bb906aa-e915-45b9-952a-9afdc638155b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel11
    xpPlanDate
    • 1966-11-25
    name
    • Fuhlsbuettel11
    internalId
    • 6713a55f-ecfd-431b-b428-a02be2b03e5c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 11 für das Plangebiet Hummelsbütteler Landstraße — Gnadenbergweg — Alte Landstraße — Ostgrenze des Flurstücks 557 der Gemarkung Fuhlsbüttel — Alster — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-02
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Fuhlsbuettel13]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Es sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-11-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fec1e0ab-115d-46be-9eec-0bc81bd073bb]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7bf594bb-89a4-4365-8dcf-00129624da26

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7bf594bb-89a4-4365-8dcf-00129624da26
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7bf594bb-89a4-4365-8dcf-00129624da26
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen36
    xpPlanDate
    • 2013-11-11
    name
    • Othmarschen36
    internalId
    • 83a8569e-9d11-4cc0-84cb-27457ee3ed6d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 36 für den Geltungsbereich östlich der Reventlowstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Reventlowstraße - über das Flurstück 3573 (Reventlowstraße),Westgrenze des Flurstücks 2829 (Bahnanlage) der Gemarkung Bahrenfeld - Bahnanlage - über das Flurstück 2829 (Bahnanlage), Ostgrenze des Flurstücks 166, Nordgrenze des Flurstücks 123 (Gottorpstraße), über das Flurstück 123 (Gottorpstraße) der Gemarkung Bahrenfeld - Bosselkamp - über das Flurstück 803 (Walderseestraße), Südgrenze des Flurstücks 803 (Walderseestraße) der Gemarkung Othmarschen Walderseestraße - über das Flurstück 803 (Walderseestraße) der Gemarkung Othmarschen - Walderseestraße (südlich der Grünflächen) über das Flurstück 803 (Walderseestraße) der Gemarkung Othmarschen.
    technHerstellDatum
    • 2016-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB als „Erhaltungsbereiche“ bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt die Errichtung, der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. ]anuar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11.]uni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Bei Neu- und Anbauten ist die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im Mittel höchstens bis zu 1,0 m über gewachsenem Gelände (Geländeoberfläche) herzustellen.][§2 Nr.4 | Es wird die abweichende Bauweise festgesetzt. Für diese gelten die Bestimmungen der offenen Bauweise mit der Abweichung, dass die Länge der Gebäude straßenseitig nur 20 m betragen darf.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien, Veranden und Wintergärten kann bis zu einer Tiefe von 2,5 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.6 | In den mit „(A)“ bezeichneten Bereichen sind bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muß ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden, Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig. Für zu erhaltende Bäume und Sträucher sowie Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen und dauerhaft zu erhalten. Als Ersatzpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.8 | Innerhalb von Bauflächen sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigende Bäume sind an anderer Stelle des betreffenden Grundstücks Ersatzpflanzungen vorzunehmen; dabei sind für jeden zu beseitigenden Baum drei Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten sind als Einfriedungen nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit außenseitig angeordneten Hecken zulässig. Notwendige Unterbrechungen für Zufahrten und Eingänge sind zulässig.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplatzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Bauliche oder technische Anlagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels oder zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Überdachte Stellplätze und Garagen sind in den Vorgärten unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-11-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b461f479-85c3-48c1-82cc-95b26e890668]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7bfa85f0-6b15-4739-a8ac-d31e5cc2eb35

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7bfa85f0-6b15-4739-a8ac-d31e5cc2eb35
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7bfa85f0-6b15-4739-a8ac-d31e5cc2eb35
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D397
    xpPlanDate
    • 1958-09-22
    name
    • D397
    internalId
    • fdfa20b2-bbdc-4a02-9a89-5997a3785705
    technHerstellDatum
    • 2016-04-29
    texte
    • [Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.1 Werden an Gebäudeseiten Pegel von 60 dB(A) in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Werden an Gebäudeseiten Pegel von 70 dB(A) am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Zusätzlich ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.1.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.1 für Wohnungen: 2.1.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße sind Wohnungen nur zulässig, wenn nachgewiesen wird, dass die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065) aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.1 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.1 Aufenthaltsräume, insbesondere Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltungen den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit eine Anordnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, ist für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen vorzusehen.][Hamburg-Altstadt 47-Neustadt 49 §2 Nr.2.2.2 | 2. In den Kerngebieten gilt: 2.2 für sonstige Nutzungen: 2.2.2 Entlang der Straßen Bei dem Neuen Krahn/Bei den Mühren/Katharinenkirchhof/Zippelhaus, Caffamacherreihe, Dammtorstraße, Domstraße/Steinstraße, Esplanade, Glockengießerwall, Holstenwall, Johannisbollwerk/Vorsetzen, Jungfernstieg (einschließlich Gänsemarkt Nordseite), Kaiser-Wilhelm-Straße (einschließlich Axel-Springer-Platz), Klosterwall und Ludwig-Erhard-Straße/Willy-Brandt-Straße ist eine kontrollierte Be- und Entlüftung vorzusehen, wenn die vor den Fenstern der Aufenthaltsräume ermittelte Konzentration für Stickstoffdioxid (NO2) über dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass die Konzentration für NO2 an dem Ort, an dem die Frischluft angesaugt wird, unter dem in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen aufgeführten Jahresmittelgrenzwert für NO2 liegt. Alternativ sind geeignete Systeme zur Schadstofffilterung am Ort der Frischluftzufuhr zulässig.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen G5g+1g und G6g finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 2.3 | Die zulässige Traufhöhe für die sechsgeschossige Geschäftshausbebauung (G6g) beträgt höchstens 19,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Fachen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der kellergeschossigen Garage dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 106]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2011-07-05
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-09-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4ddd2144-e201-4595-93e2-6e60d7e16f7c]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Hamburg-Altstadt47-Neustadt49|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7bfea84b-0444-4516-bd42-bcf2c99f6bbf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7bfea84b-0444-4516-bd42-bcf2c99f6bbf
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7bfea84b-0444-4516-bd42-bcf2c99f6bbf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese29
    xpPlanDate
    • 1991-07-02
    name
    • Blankenese29
    nummer
    • 29
    internalId
    • 8b09496a-8a06-421d-99ed-92f4ef143311
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 29 für den Geltungsbereich nordöstlich des Süllbergs zwischen Süllbergsterrasse, Wilmans .Park und Kahlkamp/Süllbergsweg (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süllbergterrasse - R
    technHerstellDatum
    • 2015-05-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder .zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 Nummern 1 und 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 133) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzanpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.4 | Die zulässige Geschoßfläche je Gebäude ist die Summe der Geschoßflächen der Vollgeschosse und des Dachgeschosses bei vollständiger Ausnutzung der überbaubaren Grundstücksfläche.][§2 Nr.5 | Im „Erhaltungsbereich" gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§2 Nr.5.1 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung bis maximal 45 Grad zulässig. Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.5.2 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegende Formate zu verwenden.][§2 Nr.5.3 | Bei Gebäuden in Hanglage sind geschlossene Stützmauern zu errichten. Aufgeständerte Gebäude und Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch gegenüber den übrigen Geschossen so abzusetzen, daß das Erscheinungsbild als Sockelzone optisch wirksam wird.][§2 Nr.5.4 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.5.5 | Auskragungen dürfen über Keller- und Stützwänden nicht mehr als 1,8m tief und 3,5 m lang sein. Überschreitungen der Länge sind zulässig, wenn dadurch die Hälfte der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten wird.][§2 Nr.5.6 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.5.7 | Bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    plangeber
    • [Name: 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-07-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_047a3862-5c23-4661-a508-c994c114fb46]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB556|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL12|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL21|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1986-12-08
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7c137b39-fbee-4ea7-8e0b-0ee8c84ad9d3

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    • XPLAN_BP_PLAN_7c137b39-fbee-4ea7-8e0b-0ee8c84ad9d3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn40
    xpPlanDate
    • 2001-03-14
    name
    • Langenhorn40
    internalId
    • 5b5e81c7-7e1d-4a8a-9d36-a0a74c9bc5d7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 40 für den Geltungsbereich westlich der Langenhorner Chaussee /nördlich der Flughafenstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wittekopsweg - Wischhöfen - Langenhorner Chaussee - Flughafenstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 225, über das Flurstück 2939, Westgrenzen der Flurstücke 2939 und 9855 (alt 9848), West- und Südgrenze des Flurstücks 202 der Gemarkung Langenhorn.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-03
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen, großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe sowie Betriebe mit flächenintensiver Warenpräsentation auf den Freiflächen unzulässig. Ausnahmen nach §7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten geschlossener Bauweise sind oberirdische Stellplätze und Garagen auf den rückwärtigen, nicht überbaubaren Grundstücksteilen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten an der Langenhorner Chaussee und der Flughafenstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Soweit die Anordnung dieser Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Entlang der Langenhorner Chaussee und der Flughafenstraße sind im Bereich des festgesetzten Ausschlusses von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen Grundstückszufahrten zulässig.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche, in den allgemeinen Wohngebieten und in den Kerngebieten 50 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern, Stauden und Bäumen zu bepflanzen. Dabei ist für je 150 m Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten sowie auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten, im Gewerbegebiet und auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.12 | Für Baumpflanzungen sind einheimische Laubbäume zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Außerhalb von Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Die mit "1" bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist durch Initialpflanzungen und natürliche Sukzession in eine durch Stauden und Sträucher geprägte Ruderalfläche zu entwickeln.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-03-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f3737399-9f58-4dd1-bf0f-6bdd0c7b12c5]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7c155b75-a988-464e-8453-b1031bca44ba

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7c155b75-a988-464e-8453-b1031bca44ba
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB1018
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB1018
    internalId
    • a0a9e4c1-71a0-433e-b1e3-a9a7c85ee1f5
    beschreibung
    • Süderquerweg, 5. Bauabschnitt (3 Teile)
    technHerstellDatum
    • 2017-06-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9dee69b6-7ecd-4d4d-9cda-5e576b9b25ce]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7c434163-147b-4bdd-833a-3e697533b399

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7c434163-147b-4bdd-833a-3e697533b399
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB132
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • TB132
    internalId
    • a34dce11-9cde-47e6-98a7-c8ee3ab80cd8
    beschreibung
    • Julius-Ludowieg-Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-11-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_36ce5884-e7be-4da0-853a-0bded9a43954]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung