BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7e3b78c7-25a2-4a0d-91a4-7cdb32e192c0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e3b78c7-25a2-4a0d-91a4-7cdb32e192c0
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    • XPLAN_BP_PLAN_7e3b78c7-25a2-4a0d-91a4-7cdb32e192c0
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt24
    xpPlanDate
    • 1969-12-16
    name
    • Billstedt24
    internalId
    • 9b45c4e4-13cd-4f6f-af7e-e24eacef7bb2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 24 für den Geltungsbereich An der Glinder Au — Bundesautobahn — Mümmelmannsberg — über das Flurstück 820 zur Westgrenze des Flurstücks 889 der Gemarkung Kirchsteinbek — Glinder Au — Südgrenze des Flurstücks 899 der Gemarkung Kirchsteinbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-24
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cca9ced0-8b4d-426a-8988-d31f31c40b69]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e569bdc-a9ea-4e60-b7d6-95f486a5d2e3

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e569bdc-a9ea-4e60-b7d6-95f486a5d2e3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt131
    xpPlanDate
    • 2019-12-06
    name
    • Rahlstedt131
    internalId
    • 8f8650fc-c3b6-4ef9-903f-820b2415816c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 131 für das Gebiet beiderseits der Stapelfelder Straße zwischen Sieker Landstraße und Landesgrenze (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 2372, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2373, Ostgrenzen der Flurstücke 1249 und 2320 – Stapelfelder Straße – Westgrenze des Flurstücks 1138, Süd- und Nordwestgrenze des Flurstücks 2369, Nordgrenze des Flurstücks 1138, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1143, Ostgrenze des Flurstücks 1251 – über die Stapelfelder Straße – Ostgrenzen der Flurstücke 1250 und 118 – Ostgrenze des Flurstücks 128 (Weg Bachstücken), Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 129, Südostgrenze des Flurstücks 1344, über das Flurstück 131 (über das Gewässer Stapelfelder Graben), Ost- Südost- und Südgrenze des Flurstücks 1343, Nordgrenze des Flurstücks 131 (über das Gewässer Stapelfelder Graben), Westgrenze des Flurstücks 1344, Südostgrenze des Flurstücks 132, Nordostgrenze des Flurstücks 134, Nordost-, Südost-, Ost-, Südwest-, Ost-, Südwest- und Ostgrenze des Flurstücks 1395 (über das Gewässer und linkes Ufer des Stapelfelder Graben), Südgrenze des Flurstücks 1395 (linkes Ufer des Gewässers Stellau), Südgrenze und über das Flurstück 1394 (linkes Ufer und über das Gewässer Stellau), Westgrenzen der Flurstücke 1339, 1013 und 1338, Südost- und Westgrenze des Flurstücks 128 (Weg Bachstücken), Westgrenze des Furstückes 149, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 150 (Weg Großlohe), Nordgrenze des Flurstücks 2179, über die Stapelfelder Straße – Westgrenzen der Flurstücke 1249 und 2373, Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 2372 der Gemarkung Neu-Rahlstedt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemmission das Wohnen in den angrenzenden Baugebieten wesentlich stören, wie Lackierereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Logistikbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen und Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstätten, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf). Der Werksverkauf ist auf maximal 10 vom Hundert der Grundfläche, höchstens jedoch auf 250 m² Grundfläche zulässig.][§2 Nr.5 | Abweichend von Nummer 4 sind auf den mit „(1)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete Versandhandelsbetriebe und auf den mit „(2)“ bezeichneten Flächen Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen handeln, zulässig.][§2 Nr.6 | Betriebe des Beherbergungsgewerbes sind ausschließlich in den mit „(3)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete zulässig.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Betriebe und Anlagen unzulässig, die einen Betriebsbereich im Sinne des § 3 Absatz 5 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1275), zuletzt geändert am 8. April 2019 (BGBl. I S. 432), bilden, oder Bestandteil eines solchen Betriebsbereichs wären, in dem gefährliche Stoffe nach § 1 in Verbindung mit Anhang I der Störfall-Verordnung in der Fassung vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 484, 3527), zuletzt geändert am 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882, 3890), vorhanden sind, die den Abstandsklassen I, II, III und IV nach dem Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS-18 vom November 2010): „Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfallverordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung – Umsetzung § 50 BImschG“ zugeordnet werden. Abstandsklasse I = 200 m Abstandsklasse II = 500 m Abstandsklasse III = 900 m Abstandsklasse IV = 1500 m Der Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit kann im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, eingesehen werden.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind offene Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten sind oberhalb der festgesetzten zulässigen Gebäudehöhe auf den Dächern der Gebäude Aufbauten für technische Anlagen bis zu einer Höhe von weiteren 3 m zulässig. Alle Aufbauten für technische Anlagen müssen allseits mindestens 2 m von den Außenwänden des obersten Geschosses zurückliegen. Auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete, in denen eine maximale Gebäudehöhe von 20 m festgesetzt ist, ist in Richtung der öffentlichen Verkehrsfläche oberhalb einer Gebäudehöhe von 17 m eine Rückstaffelung der Fassade mit einer Tiefe von mindestens 3,5 m vorzusehen.][§2 Nr.10 | Die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche sind auf die zulässige Grundfläche anzurechnen. Eine Überschreitung der Grundflächen durch diese Anlagen ist nicht zulässig.][§2 Nr.11 | In den Gewerbegebieten sind nur Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.12 | Dachflächen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen oder als begrünte Retentionsdächer herzustellen. Ausnahmen von der Dachbegrünung können für Terrassen, Flächen zur Belichtung sowie technische Aufbauten mit Ausnahme von Solaranlagen zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Für Außenwände von Gebäuden auf den mit „(5)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind rot-braune Ziegel zu verwenden. Zur Gliederung der Fassade können auch weitere Materialien und Farben zugelassen werden.][§2 Nr.14 | In den Gewerbegebieten sind Großwerbetafeln bis zu einer Größe 15 m² nur ausnahmsweise am Eingang der Gewerbegebiete zur Orientierung zulässig. Oberhalb der Traufhöhe von Gebäuden und an technischen Anlagen sind Werbeanlagen unzulässig.][§2 Nr.15 | Stellplätze sind in den Gewerbegebieten nur in Tiefgaragen, Parkhäusern oder unter Gebäuden zulässig. Die Oberkante von Stellplätzen (Oberkante Boden) unter Gebäuden muss mindestens 1 m unterhalb der Geländeoberfläche liegen. Abweichend von Satz 1 können 20 vom Hundert der nach der Hamburgischen Bauordnung notwendigen Stellplätze als offene Stellplätze zugelassen werden. Für jeden vierten offenen Stellplatz ist ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 60 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Ausnahmen für befestigte Flächen können zugelassen werden. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.17 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete können weitere öffentliche Verkehrsflächen erforderlich werden; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.18 | Drainagen und sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.19 | Auf den mit „(6)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind gewerbliche Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Ausnahmen für Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber werden für diese Bereiche der Gewerbegebiete ausgeschlossen.][§2 Nr.20 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgänger- und Radfahrerverkehr als gemeinsamer Geh- und Radweg sowie als Reitweg zur Verfügung gestellt und unterhalten werden.][§2 Nr.21 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche dem allgemeinen Fußgänger- und Radverkehr zur Verfügung gestellt und unterhalten wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Leitungsträger der Ver- und Entsorgungsbetriebe unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung und Unterhaltung von Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.22 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche den Ver- und Entsorgungsbetrieben zur Verfügung gestellt wird. Weiterhin umfasst es die Befugnis der Ver- und Entsorgungsbetriebe, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung beziehungsweise Verlegung und Unterhaltung von Leitungen beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.23 | Als Einfriedungen an den Straßen sind ausschließlich Hecken bis höchstens 1 m Höhe zulässig. Als Einfriedung zu Grünflächen sind nur Hecken oder durchbrochene Zäune in Verbindung mit Hecken bis höchstens 2 m Höhe zulässig. Die Heckenpflanzungen müssen einen Mindestabstand von 0,50 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten. Einfriedungen innerhalb der Knicks und Knickschutzstreifen sind unzulässig. Ausnahmen von den Sätzen 1 und 2 können zugelassen werden.][§2 Nr.24 | Mindestens 25 vom Hundert der Flächen von Baugrundstücken sind als Vegetationsflächen anzulegen, davon sind 40 vom Hundert mit Sträuchern zu bepflanzen. Vorhandene Knicks und Knickschutzstreifen sind auf die Vegetationsfläche anzurechnen. Die Flächen zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze sind gärtnerisch zu gestalten. Je angefangene 300 m² der Vegetationsfläche ist mindestens ein mittel- oder großkroniger Baum zu pflanzen. Vorhandene Bäume (Überhälter) auf Knickabschnitten des Grundstücks dürfen zu maximal einem Baum auf 30 m Knicklänge angerechnet werden.][§2 Nr.25 | Auf den mit „(7)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist entlang der Baugrundstücksgrenzen je angefangene 20 m Grundstücksfront mindestens ein Baum zu pflanzen. Die Bäume sind in unregelmäßiger Reihung zu pflanzen.][§2 Nr.26 | Auf den mit „(8)“ bezeichneten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein Knickwall mit 3 m Breite und 1 m Höhe aufzusetzen und mit knicktypischen Gehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.27 | Auf den mit „(8)“ und „(9)“ bezeichneten Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind die Knicks dauerhaft zu unterhalten. Die Knicks sind bei Erhaltung von Einzelbäumen alle acht bis zwölf Jahre auf den Stock zu setzen. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Seitlich der Knicks sind Wildkrautsäume zu entwickeln und einmal in der zweiten Jahreshälfte zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen.][§2 Nr.28 | Im Bereich der gemäß der Nummer 27 festgesetzten Knicks können Ausnahmen zugunsten notwendiger Grundstückszufahrten zugelassen werden.][§2 Nr.29 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Mindestens zweimal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Ersatzpflanzungen sind so vorzunehmen, dass der jeweilige Charakter und Umfang der Pflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.30 | Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Ablagerungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Überhälter sind unzulässig. Ausnahmen für wasserwirtschaftliche Belange können zugelassen werden.][§2 Nr.31 | Das Niederschlagswasser ist oberflächlich über naturnah zu gestaltende Mulden und Gräben in ein offenes Entwässerungssystem abzuleiten.][§2 Nr.32 | Innerhalb der Grünflächen geführte Geh- und Fahrwege sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.33 | Innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche sind bauliche Anlagen mit Ausnahme von Stellplätzen und Einfriedungen außerhalb der überbaubaren Fläche unzulässig.][§2 Nr.34 | Für die Flächen zum Schutz und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt:][§2 Nr.34.1 | Auf den mit „A“ bezeichneten Flächen sind 80 vom Hundert als Offenlandfläche (einschließlich Wege und Wasserflächen) anzulegen. Auf 20 vom Hundert der Flächen sind Anpflanzungen von heimischen Gehölzen vorzunehmen, dabei sind vorhandene und anzupflanzende Knicks anrechenbar.][§2 Nr.34.2 | Auf den mit „B“ bezeichneten Flächen ist eine extensive Grünlandfläche zu entwickeln und zu pflegen. Die Flächen dürfen maximal zweimal im Jahr gemäht werden. Eine Nutzung mit maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar ist zulässig.][§2 Nr.34.3 | Die mit „C“ bezeichneten Flächen sind der Eigenentwicklung zu überlassen.][§2 Nr.34.4 | Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche ist eine jährliche Pflegemahd durchzuführen. Das Mähgut ist abzufahren.][§2 Nr.34.5 | Auf den mit „E“ bezeichneten Flächen im Uferbereich der Stellau sind in einer Tiefe von 5 m Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren zu entwickeln und von jeglicher Nutzung durch den Menschen freizuhalten. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Freihaltung und Entwicklung des Gewässers nach Maßgabe der Hamburger Gewässerunterhaltungsrichtlinie bleiben unberührt.][§2 Nr.35 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Gewerbegebieten und den Planstraßen A und B die in Nummer 34 mit Ausnahme der Flurstücke 1013, 1338 und 1339 der Gemarkung Neu-Rahlstedt genannten sowie folgende Flächen außerhalb des Plangebiets zugeordnet: Im Bereich der Großen Heide: Fläche 1: Flurstück 7, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld, 11.932 2 m² Fläche 2: Flurstück 87/6, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld, 13.730m² Fläche 3: Flurstück 88/6, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld 5.548 m² Fläche 4: Flurstück 169 (neu = alt 12/3 teilweise) Gemarkung Stapelfeld 9.184 m² Fläche 5: Flurstück 13, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld 16.364 m² Fläche 6: Flurstück 14, Flur 6, Gemarkung Stapelfeld 9.875 m² Fläche 7: Flurstück 73/3, Flur 5, Gemarkung Stapelfeld 10.527 m² Fläche 8: Flurstück 68/1 teilweise, Flur 5, Gemarkung Stapelfeld 9.600 m² Fläche 9: Flurstück 187/77, Flur 5, Gemarkung Stapelfeld 9.372 m2 Fläche10: Flurstück 65/4, Flur 4, Gemarkung Stapelfeld 8.021 m2 Fläche11: Flurstücke 43/1 und 44, Flur 7, Gemarkung Stapelfeld 18.098 m² Im Naturschutzgebiet Henstedter Moor: Fläche12 Flurstück 77/1, Flur 15, Gemarkung Henstedt 72.981 m2 In Schiphorst: Fläche 13: Flurstücke 13/3 und 16/2, Flur 5, Gemarkung Schiphorst 56.761 m²]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2016-04-12
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-12-06
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e8888408-7407-43c8-8799-86224aa39e23]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e5c187e-6012-4c1d-9761-6d36c746a336

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e5c187e-6012-4c1d-9761-6d36c746a336
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e5c187e-6012-4c1d-9761-6d36c746a336
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity20
    xpPlanDate
    • 2024-10-15
    name
    • HafenCity20
    internalId
    • d04f84c5-59df-48a5-bbe6-13cedab4174a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan HafenCity 20 für das Gebiet am nördlichen Ende des Lohseparks zwischen Stockmeyerstraße und Ericusgraben im Stadtteil HafenCity (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 104) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Stockmeyerstraße – Ericusbrücke – Ericusgraben – über das Flurstück 2541 (Ericusgraben), Ostgrenzen der Flurstücke 2541 und 2544 (Lohsepark), über die Flurstücke 2545 und 2805 (Stockmeyerstraße) der Gemarkung Altstadt Süd.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist ausschließlich die Nutzung Dokumentationszentrum zulässig.][§2 Nr.2 | Entlang der Stockmeyerstraße sind Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Stellplätze sind auf der Fläche für den Gemeinbedarf unzulässig.][§2 Nr.4 | Die Oberkante des Fußbodens des ersten Obergeschosses muss mindestens 5 m und darf höchstens 6,5 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse weitere Geschosse unzulässig. Technikgeschosse und technische oder erforderliche Aufbauten, wie Treppenräume, sind ausnahmsweise auch über den festgesetzten Vollgeschossen zulässig, wenn die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und diese keine wesentliche Verschattung der Nachbargebäude und der Umgebung bewirken. Aufbauten, deren Einhausung und Technikgeschosse sind mindestens 2,5 m von der Außenfassade zurückzusetzen.][§2 Nr.6 | Werbeanlagen sind nur an der Nord- und Südseite des Gebäudes zulässig. Werbeanlagen oberhalb der Attika sind unzulässig. Die Werbeanlage muss in Einzelbuchstaben ausgeführt werden und zur Beleuchtung der Buchstaben darf nur weißes Licht verwendet werden. Schriftzeichen dürfen maximal 1,5 m hoch sein. Die Gestaltung des Gesamtbaukörpers und der Freiflächen darf durch Werbeanlagen nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | Für die Beheizung und Bereitstellung des Warmwassers gilt:][§2 Nr.8.1 | Neu zu errichtende Gebäude sind an ein Wärmenetz anzuschließen, das überwiegend mit erneuerbaren Energien oder Abwärme versorgt wird.][§2 Nr.8.2 | Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 8.1 können zugelassen werden, wenn der berechnete Jahresheizwärmebedarf der Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), zuletzt geändert am 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280 S. 1), den Wert von 15 kWh/m² Nutzfläche nicht übersteigt.][§2 Nr.8.3 | Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungsgebot können zugelassen werden, wenn die Wärmeversorgungsanlagen eines Gebäudes dauerhaft einen erheblich niedrigeren CO2-Ausstoß aufweisen oder in absehbarer Zeit besitzen werden als das Wärmenetz, an das gemäß Nummer 8.1 anzuschließen ist.][§2 Nr.8.4 | Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungsgebot für die Warmwasserversorgung nach Nummer 8.1 können für die Gebäudenutzungszonen zugelassen werden, in denen der Nutzenergiebedarf für Trinkwarmwasser maximal 2,6 kWh je Quadratmeter und Jahr beträgt.][§2 Nr.8.5 | Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 8.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden.][§2 Nr.9 | An den Rändern der hochwassergefährdeten Bereiche sind zum Zwecke des Hochwasserschutzes soweit erforderlich zusätzliche besondere bauliche Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.10 | Das auf der Fläche für den Gemeinbedarf anfallende Niederschlagswasser ist über die bereits vorhandene unterirdische Niederschlagswasserleitung im Osten des Plangebiets direkt in das nächstliegende Gewässer (Ericusgraben) einzuleiten, sofern es nicht gesammelt oder genutzt wird.][§2 Nr.11 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind bauliche Gassicherungsmaßnahmen vorzusehen, die sowohl Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen als auch Gaseintritte in die baulichen Anlagen verhindern.][§2 Nr.12 | Der sichtbare Gebäudeabschluss unterhalb der Oberkante des Fußbodens des Erdgeschosses soll in Material und Farbigkeit passend zum Hauptbaukörper verkleidet werden.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist das Dach als Flachdach oder flachgeneigtes Dach mit einer Neigung bis zu 10 Grad auszuführen.][§2 Nr.14 | Die Dachfläche auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist mit Ausnahme der gemäß Nummer 5 zulässigen Anlagen und technischen Aufbauten zu mindestens 30 vom Hundert (v. H.) mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau extensiv mit standortangepassten Stauden und Gräsern zu begrünen. Darüber hinaus müssen mindestens 20 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken Substrataufbau intensiv mit Stauden und Gräsern begrünt werden. Insgesamt sind jedoch mindestens 150 m² extensiv mit den oben genannten Standards oder alternativ eine bezüglich der Qualitäten gleichwertigen Fläche mit den oben genannten Standards intensiv herzustellen.][§2 Nr.15 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Außenleuchten ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen zulässig. Zum Schutz wild lebender Tierarten sind ausschließlich Leuchtmittel mit warmweißer Farbtemperatur von maximal 3.000 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad Celsius nicht überschreiten. Die Lichtquellen sind geschlossen auszuführen. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen und auf angrenzende Wasserflächen ist zu vermeiden.][§2 Nr.16 | Zur Vermeidung von Vogelschlag sind alle Glasflächen des Dokumentationszentrums durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel ein mehrschichtiger Fassadenaufbau, die Gliederung der Fassade, die Aufbringung wirksamer Markierungen, die Verwendung transluzenter Gläser oder Glasflächen mit einem niedrigen Lichtreflexionsgrad) erkennbar für das Vogelauge zu strukturieren beziehungsweise als Hindernis sichtbar zu machen, wenn der Glasanteil der Fassadenseite größer als 75 v. H. ist oder zusammenhängende Glasflächen von größer 6 m² vorgesehen sind.][§2 Nr.17 | Der nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240), geschützten Tideröhrichtfläche werden Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets in einer Flächengröße von 105 m² als Teil einer Tideröhrichtfläche auf dem Flurstück 773 der Gemarkung Kleiner Grasbrook zugeordnet, die zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten sind.][§2 Nr.18 | Im Lohsepark (außerhalb des Plangebiets) werden die Flurstücke 2738 und 2745 der Gemarkung Altstadt Süd teilweise als Ausgleichsfläche zugeordnet.][§3 | Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 104]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-10-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_57489e02-5e48-4e9c-8b1e-a5c379597212]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e620b63-8b3d-44d1-9e1a-73d122020dee

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e620b63-8b3d-44d1-9e1a-73d122020dee
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e620b63-8b3d-44d1-9e1a-73d122020dee
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB842
    xpPlanDate
    • 1960-02-23
    name
    • TB842
    internalId
    • bec1f22d-c3d6-4cd5-9bcc-87937ca7bd3a
    technHerstellDatum
    • 2016-11-18
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-02-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_32e18d3a-d2c5-4678-b4cd-3898c838aa8a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e676027-41c5-4955-b656-2d76c1d5542c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e676027-41c5-4955-b656-2d76c1d5542c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e676027-41c5-4955-b656-2d76c1d5542c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Farmsen-Berne3-Bramfeld29(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1983-08-09
    name
    • Farmsen-Berne3-Bramfeld29(1Aend)
    internalId
    • 82379e7c-8c1f-414f-947b-071be8ea6242
    beschreibung
    • siehe Farmsen-Berne3-Bramfeld29
    technHerstellDatum
    • 2018-01-05
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Farmsen-Berne3/ Bramfeld29 vom 3. Oktober 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 291) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Straßenverkehrsfläche" (Autobahn) in die Festsetzung "Grünfläche" (Parkanlage) geändert.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]
    plangeber
    • [Name: 514]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-08-09
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d01157a7-fec3-4456-ae21-1be64844814a]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Farmsen-Berne3-Bramfeld29|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_7e676027-41c5-4955-b656-2d76c1d5542c&filename=Farmsen-Berne3-Bramfeld29(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7e75ec81-6cb4-4630-b3c2-1e33f5cdb642

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7e75ec81-6cb4-4630-b3c2-1e33f5cdb642
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7e75ec81-6cb4-4630-b3c2-1e33f5cdb642
    xpVersion
    • 5.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued36
    xpPlanDate
    • 2017-01-10
    name
    • Barmbek-Sued36
    internalId
    • 2ee2d919-c349-441a-b0f5-c9a2a5db57eb
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Barmbek- Süd 36 für den Geltungsbereich zwischen Grete-Zabe-Weg, Dehnhaide, Parkanlage (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dehnhaide – über die Flurstücke 6813 und 6161, Westgrenze des Flurstücks 6813, über das Flurstück 6161, Westgrenze des Flurstücks 6813 der Gemarkung Barmbek.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen kann für Vordächer bis zu einer Tiefe von 1,5 m, für Terrassen einzelner Wohnungen bis zu einer Tiefe von 3 m und für Gemeinschaftsterrassen bis zu einer Tiefe von 5 m ausnahmsweise zugelassen werden, hiervon ausgenommen sind die Bereiche im Kronen- und Wurzelbereich zu erhaltender Bäume.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ebenerdige Stellplätze für den Besucherverkehr können ausnahmsweise zugelassen werden. Tiefgaragen außerhalb der überbaubaren Flächen müssen einschließlich Überdeckung unter Erdgleiche liegen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.8 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist nach Maßgabe der zuständigen Stelle in das straßenbegleitende Gewässer zweiter Ordnung einzuleiten.][§2 Nr.9 | Die Ufer des straßenbegleitenden Gewässers zweiter Ordnung sind einseitig naturnah herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege, oberirdische Stellplätze sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Bauliche und technische Maßnahmen, wie zum Beispiel Drainagen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit Baumpflanzungen vorgenommen werden, muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen und zu mindestens 85 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Technische Aufbauten (zum Beispiel Haustechnik, Solaranlagen) sind bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-01-10
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f90cee0f-e2de-4bd2-a2ef-321ef6c58be4]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7eb4dddc-9257-40e9-a7f5-06d3839795e4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7eb4dddc-9257-40e9-a7f5-06d3839795e4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7eb4dddc-9257-40e9-a7f5-06d3839795e4
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB339
    xpPlanDate
    • 1961-06-20
    name
    • TB339
    internalId
    • 6ff229f8-5e94-449b-a12f-0284708307dd
    technHerstellDatum
    • 2016-06-30
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_73649345-4094-431c-907c-d79d09f5c807]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7ebb5435-a973-475c-9e1a-cc46328c0b94

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7ebb5435-a973-475c-9e1a-cc46328c0b94
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7ebb5435-a973-475c-9e1a-cc46328c0b94
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn34
    xpPlanDate
    • 1973-06-29
    name
    • Horn34
    internalId
    • a06148c4-5d9b-4a11-b4c7-2a0c4f2b1f49
    technHerstellDatum
    • 2014-11-06
    texte
    • [§2 | Außer der im Plan festgesetzten Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_87279932-b451-483f-abbe-3558a288a358]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7ebbf838-6230-4b3b-a229-672514c3e673

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7ebbf838-6230-4b3b-a229-672514c3e673
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7ebbf838-6230-4b3b-a229-672514c3e673
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde1
    xpPlanDate
    • 1964-01-20
    name
    • Neuenfelde1
    internalId
    • 3ebefa17-c8cd-41e5-9d81-bdf7dc587c08
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neuenfelde 1 für das Plangebiet Este- Südwestgrenze des Flurstücks 1508 der Gemarkung Hasselwerder — Neuenfelder Fährdeich — Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Hasselwerder (Bezirk Harburg, Ortsteil 720) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-08-22
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Plangebiet ist reines Wohngebiet. Die Baugrundstücke müssen je Wohnung mindestens 1000 qm groß sein. Zulässig sind nur eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser innerhalb der Baugrenzen, die 20,0 m von der Gewässerlinie der Este, 10,0 m von der Südwestgrenze des Flurstücks 1508 der Gemarkung Hasselwerder sowie 15,0 m vom Neuenfelder Fährdeich und der Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Hasselwerder festgesetzt werden. Die höchstzulässigen Grund- und Geschoßflächenzahlen betragen 0,15.][§2 Nr.2 | Bauliche Anlagen dürfen erst errichtet werden, wenn das gesamte Baugrundstück auf mindestens 3,4 m über Normal-null aufgehöht worden ist. Die Kellerfußböden müssen mindestens 3,4 m über Normalnull liegen. Als Außenmaterial ist roter Vormauerstein zu verwenden. Die Dächer dürfen höchstens 33 Grad geneigt sein, Werbeanlagen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Örtliche Verkehrsfläche ist der Neuenfelder Fährdeich.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 720]
    plangeber
    • [Name: 720]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-01-20
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3b67e3fd-f3a8-45d3-b614-d1edf6b7c435]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_7ebbf838-6230-4b3b-a229-672514c3e673&filename=Neuenfelde1.pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7ed490d4-c2c6-4539-ae1d-4d105dbacbf6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7ed490d4-c2c6-4539-ae1d-4d105dbacbf6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7ed490d4-c2c6-4539-ae1d-4d105dbacbf6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D219
    xpPlanDate
    • 1956-11-27
    name
    • D219
    internalId
    • e830894e-7418-4bab-b118-3c8f6659c50a
    technHerstellDatum
    • 2016-05-09
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 123, 124]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-11-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c93b06a4-f8c0-48af-a19b-3147e2a92430]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung