BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_7ef98b59-72f7-45a4-b63d-45df12d1b93e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7ef98b59-72f7-45a4-b63d-45df12d1b93e
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    • XPLAN_BP_PLAN_7ef98b59-72f7-45a4-b63d-45df12d1b93e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn73
    xpPlanDate
    • 2014-08-12
    name
    • Langenhorn73
    internalId
    • a85d4e1b-c7cd-4d0e-8318-28d086cf24d9
    technHerstellDatum
    • 2017-03-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1 bis 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den Gebäuden parallel zur Langenhorner Chaussee die Schlafräume zur lärmabgewandten Seite zu orientieren. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen sowie Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung (Balkone, Terrassen, Loggien) in den Gebäuden parallel zur Langenhorner Chaussee ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagespegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.3 | Die Dächer der Gebäude sind als Flachdach oder als flach geneigtes Dach mit bis zu 10 Grad Neigung zu errichten und mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen, soweit sie nicht der Belichtung, als Zuwegung oder Terrassenfläche dienen. Der zu begrünende Dachflächenanteil muss mindestens 80 vom Hundert (v.H.) betragen.][§2 Nr.4 | Bei allen mit vier Vollgeschossen festgesetzten Gebäuden sind weitere Voll- und Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.5 | Mindestens 80 v.H. der Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen. Die Errichtung von Tiefgaragen ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Grundstückseinfriedungen und Einfriedungen von Mietergärten sind nur in Form von Hecken oder durchbrochener Zäune in Verbindung mit Hecken, jeweils einheitlich aus einer Gehölzart, zulässig. Die Hecken sind auf einer Höhe von 80 cm bis 120 cm zu halten.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume, Baumgruppen und Heckenanpflanzungen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Für festgesetzte Baumpflanzungen und für Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und bei Abgang zu ersetzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.10 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten ist je 150 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | In den mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Bäumen im Norden des Flurstücks 8569 der Gemarkung Langenhorn sind sechs künstliche Nisthilfen für Halbhöhlen- und Nischenbrüter anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.12 | Auf dem Flurstück 11128 der Gemarkung Langenhorn sind in dem mit „(a)“ bezeichneten Bereich an den nach Süden ausgerichteten Gebäudewänden drei künstliche Nisthilfen für Haussperlinge anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.13 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind mindestens 15 künstliche Nisthilfen für Mauersegler in die Wand zu integrieren und dauerhaft zu unterhalten.][§2 Nr.14 | Für die Erschließung der Flurstücke 2914, 11127 bis 11130 und 2911 der Gemarkung Langenhorn können weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.15 | Auf den Flurstücken 380 und 2925 der Gemarkung Langenhorn ist das anfallende Niederschlagswasser auf den festgesetzten privaten Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser zu versickern. Oberirdisch ausgeführte Versickerungsbereiche sind naturnah zu gestalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2014-08-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_63f94606-b14f-4818-a726-30ada88196cf]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7efe2a48-8d63-4760-bd4e-a6688c2d46ae

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7efe2a48-8d63-4760-bd4e-a6688c2d46ae
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7efe2a48-8d63-4760-bd4e-a6688c2d46ae
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D353
    xpPlanDate
    • 1958-02-17
    name
    • D353
    internalId
    • ca360bf6-ac96-4930-87e9-fbde8ac5f2ed
    technHerstellDatum
    • 2016-02-24
    texte
    • [Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberfläche der kellergeschossigen Garage (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c5326581-965e-4c32-902c-eb65555ff687]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f1347d5-6abc-4ed7-8571-f34a6b8f49c0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7f1347d5-6abc-4ed7-8571-f34a6b8f49c0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7f1347d5-6abc-4ed7-8571-f34a6b8f49c0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf8
    xpPlanDate
    • 1972-02-15
    name
    • Osdorf8
    internalId
    • e2adf2e9-f566-48a3-aa62-1b57ab507f53
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 8 für den Geltungsbereich Jenischstraße - Nordgrenze des Flurstücks 1215, Westgrenze des Flurstücks 1213 der Gemarkung Groß Flottbek - südliche Straßenbegrenzung des Hemmingstedter Weges - in südlicher Richtung über die Flurstücke 1220, 1259, 1217 und 1305 der Gemarkung Groß Flottbek - in südlicher Richtung über die Flurstücke 550 und 494 der Gemarkung Klein Flottbek - Bahnanlagen - Ohnhorststraße - Hesten - einschließlich von Teilen der westlich anschließenden Flurstücke der Gemarkung Klein Flottbek - Südgrenze des Flurstücks 1215 der Gemarkung Groß Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Straße Hesten – Ohnhorststraße sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-02-15
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0c151b02-eb85-4cea-a4e1-5106b8d5d3fb]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Nienstedten17-Osdorf42|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f2f7abd-8c26-4e2d-89be-182ba617b68a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7f2f7abd-8c26-4e2d-89be-182ba617b68a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7f2f7abd-8c26-4e2d-89be-182ba617b68a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf115
    xpPlanDate
    • 2018-08-31
    name
    • Bergedorf115
    internalId
    • 5aa78837-079c-40a5-ac68-d7d3723edde5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 115 für den Geltungsbereich zwischen der Bergedorfer Straße, der Rektor-Ritter- Straße und der Töpfertwiete (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergedorfer Straße – Am Brink – Hassestraße – Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 2063, über das Flurstück 2063, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 2063 der Gemarkung Bergedorf – Rektor-Ritter-Straße – Töpfertwiete.
    technHerstellDatum
    • 2018-10-09
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig; Ausnahmen für Tankstellen werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 [HmbGVBl. S. 505], geändert am 20. Juli 2016 [HmbGVBl. S. 323]), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter gerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Vergnügungsstätten sind nur im Sinne von § 4a Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) zulässig.][§2 Nr.5 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind Wohnungen unzulässig. Ausnahmen für Wohnungen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.7 | Für die Berechnung der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse wird für die Gebäude, bei denen eine Fassade an die Bergedorfer Straße grenzt, die Bergedorfer Straße als Bezugsebene festgesetzt. Für die übrigen Gebäude wird die Töpfertwiete als Bezugsebene festgesetzt.][§2 Nr.8 | Oberhalb des festgesetzten obersten Vollgeschosses sind keine weiteren Geschosse zulässig. Das gilt nicht innerhalb der mit „(B)“ bezeichneten überbaubaren Grundstück sflächen.][§2 Nr.9 | Das oberste Geschoss in den mit „(B)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksflächen muss an mindestens einer Außenwand gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um mindestens 1,5 m zurückgesetzt werden. Die Geschossfläche des obersten Geschosses darf 66 vom Hundert (v. H.) der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses nicht überschreiten.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch untergeordnete Bauteile (zum Beispiel Aufzugsüberfahrten) um bis zu 1 m und durch technische Aufbauten um bis zu 1,5 m überschritten werden. Technische Aufbauten sind um mindestens 1,5 m von den Außenfassaden zurückzusetzen.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet dürfen die Baugrenzen durch Balkone um bis zu 1,5 m und durch Terrassen um bis zu 4 m überschritten werden. Im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen müssen Balkone eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m über Geländeoberkante der angrenzenden Straßenverkehrsfläche einhalten.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen einschließlich Zufahrten und Fluchttreppen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.13 | Die Tiefgaragenzu- und -ausfahrt ist nur an der in der Planzeichnung festgesetzten Stelle zulässig.][§2 Nr.14 | Auf der festgesetzten Fläche für Gemeinschaftsanlagen mit der Zweckbestimmung Kinderspiel- und Freizeitfläche sind oberirdische Gebäude sowie bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen und die nicht der Kinderspiel- und Freizeitnutzung dienen, unzulässig.][§2 Nr.15 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnnutzung erst zulässig, wenn durch die Errichtung von Gebäuden entlang der Bergedorfer Straße der verkehrslärmbezogene Nachtpegel an den lärmabgewandten Gebäudeseiten der Wohnungen auf höchstens 49 dB(A) verringert wird.][§2 Nr.16 | An der Bergedorfer Straße sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.17 | An der Bergedorfer Straße ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an der lärmabgewandten Gebäudeseite oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese Maßnahmen insgesamt eine Pegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugeordneten Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | Im allgemeinen Wohngebiet sind für den mit „c“ bezeichneten Fassadenabschnitt die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Von der Festsetzung kann abgewichen werden, wenn an allen Gebäudeseiten einer Wohnung der verkehrslärmbezogene Tagpegel höchstens 59 dB(A) und der verkehrslärmbezogene Nachtpegel höchstens 49 dB(A) beträgt.][§2 Nr.19 | In ersten, zweiten und dritten Obergeschossen des mit „a“ bezeichneten Fassadenabschnitts sowie im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss des mit „b“ bezeichneten Fassadenabschnitts ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.20 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der obersten Geschosse von Gebäuden, die eine Neigung bis zu 20 Grad aufweisen, mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind auf bis zu 50 v. H. dieser Dachflächen Flächen für nicht aufgeständerte technische Anlagen und zur Belichtung sowie für deren Wartung notwendige Flächen.][§2 Nr.21 | Die nicht überbauten und nicht für Erschließungswege und Terrassen beanspruchten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und gärtnerisch oder als Spielplatzflächen anzulegen. Für Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus im Pflanzbereich auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.22 | Im allgemeinen Wohngebiet außerhalb der durch die Tiefgarage unterbauten Fläche sind Wege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.23 | Im allgemeinen Wohngebiet sind insgesamt 3 Nisthöhlen für den Hausrotschwanz, 5 Mehrfachquartiere für den Haussperling und 20 Nisthöhlen für den Mauersegler an den Gebäudefassaden fachgerecht anzubringen und zu erhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-08-31
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8c015ad1-fdce-47cb-afa8-a0c780f955d8]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f2ff238-0e27-417d-b213-15b38d59001f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7f2ff238-0e27-417d-b213-15b38d59001f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7f2ff238-0e27-417d-b213-15b38d59001f
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB596
    xpPlanDate
    • 1958-04-11
    name
    • TB596
    internalId
    • 2491dca7-de2e-454d-9a17-0947d66f8c40
    technHerstellDatum
    • 2016-09-28
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-04-11
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_eaffaa6f-3dd1-4e42-9296-f86f7fd71749]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f3c556f-8a9b-4dd9-a25a-98cb9d50d5e9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7f3c556f-8a9b-4dd9-a25a-98cb9d50d5e9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7f3c556f-8a9b-4dd9-a25a-98cb9d50d5e9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg1
    xpPlanDate
    • 1968-06-18
    name
    • Wilhelmsburg1
    internalId
    • 5606bb6d-7ba8-4968-a750-ededb6c7f439
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 1 für den Geltungsbereich Georg-Wilhelm-Straße — Hohe-Schaar-Bahn — über die Flurstücke 4127, 4126, 3725, 3724, 3722, 3721, 3719 und 3718, - Westgrenzen der Flurstücke 3716 und 3198, über die Flurstücke 3197, 3708, 3196 und 68/1 der Gemarkung Wilhelmsburg zum Haulander Weg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 712]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-06-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5692832a-0542-4dc6-ac6f-71e64a010988]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f407f26-8a77-4357-acdd-88a6c4dbc840

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7f407f26-8a77-4357-acdd-88a6c4dbc840
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_7f407f26-8a77-4357-acdd-88a6c4dbc840
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D132-2
    xpPlanDate
    • 1959-03-17
    name
    • D132-2
    internalId
    • fa45108c-8f5f-4bcf-a027-5f7398be3950
    technHerstellDatum
    • 2015-04-25
    texte
    • [Nr. 4.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 4.2 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 306]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-03-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_16773d14-aa27-4a04-a152-47c8dc6abebf]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f45e725-bc35-4a8d-a3c5-d7675d2fd47a

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    • XPLAN_BP_PLAN_7f45e725-bc35-4a8d-a3c5-d7675d2fd47a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D343
    xpPlanDate
    • 1958-10-21
    name
    • D343
    internalId
    • 1275751d-a58d-4421-bc4a-068aef68a00a
    technHerstellDatum
    • 2016-05-02
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W 8 (achtgeschossige Wohnhausbebauung) gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: 2.31 für die achtgeschossige Wohnhausbebauung ( W8 ) 24,0 m, 2.32 für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubare Fläche zwischen den Straßen- und Baulinien vor der zwei- und dreigeschossigen Geschäftshausbebauung ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 134]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-10-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f4c8adf2-8e20-4435-b91e-5bb96595a48f]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f5c36b6-19a5-44ad-b9d0-8d7c2a6e374e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7f5c36b6-19a5-44ad-b9d0-8d7c2a6e374e
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    • XPLAN_BP_PLAN_7f5c36b6-19a5-44ad-b9d0-8d7c2a6e374e
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB414
    xpPlanDate
    • 1956-08-03
    name
    • TB414
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    • 899548cf-b7ff-47b2-9f2c-7f7e61ee6068
    technHerstellDatum
    • 2016-09-20
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-08-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_16800455-fd7a-455a-bc62-315fdc630dad]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_7f64941b-9122-482d-9b26-0eda98fbfcce

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_7f64941b-9122-482d-9b26-0eda98fbfcce
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    • XPLAN_BP_PLAN_7f64941b-9122-482d-9b26-0eda98fbfcce
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf13
    xpPlanDate
    • 1989-05-30
    name
    • Volksdorf13
    internalId
    • 62520c57-d446-474f-9905-b2c0e31bbcee
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Volksdorf 13 für den Geltungsbereich östlich der U-Bahn-Haltestelle Volksdorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Claus-Ferck-Straße — über das Flurstück 5985 der Gemarkung Volksdorf — Im Alten Dorfe.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Die Baugrenze in dem mit „(B)" bezeichneten Abschnitt darf durch Gebäudeteile nicht überschritten werden.][§2 Nr.4 | Der Anschluß der Wohnbebauung auf den Flurstücken 1738 und 2672 der Gemarkung Volksdorf ist über das Flurstück 207 (Dorfwinkel) vorzunehmen.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.6 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Die Wiesen in der Parkanlage sind maximal viermal jährlich zu mähen. Die mit „(A)" bezeichnete Fläche in der Parkanlage ist nach Abgang der vorhandenen Bäume als Wiese zu entwickeln.][§2 Nr.8 | Die Geländekante an der Nordgrenze der Flurstücke 145, 506 und 98 darf nicht durch Abgrabungen oder Aufschüttungen verändert werden.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Für An- und Ersatzpflanzungen sind einheimische standortgerechte Arten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.12 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.13 | Bauliche und technische Maßnahmen, die eine dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels bewirken, sind unzulässig.][§2 Nr.14 | Die Ufer der Gewässer innerhalb der Parkanlage sind naturnah zu erhalten und zu entwickeln.][§2 Nr.15.1 | Für bauliche Anlagen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Außenwände von Gebäuden sind rote Klinker zu verwenden. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn die Verwendung von roten Klinkern vorherrschend bleibt.][§2 Nr.15.2 | Für bauliche Anlagen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es sind nur Dächer mit einer Neigung von mindestens 40 Grad zulässig, sofern nicht geringere Dachneigungen festgesetzt sind. Für die Dachdeckung sind anthrazitfarbene Dachziegel zu verwenden.][§2 Nr.15.3 | Für bauliche Anlagen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Es sind nur weiße Fensterrahmen mit Gliederung der Scheibenflächen zulässig; ausgenommen sind Schaufenster im Erdgeschoß.][§2 Nr.15.4 | Für bauliche Anlagen gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 525]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-05-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_193da012-3f23-4003-bc97-a7321f9cfee2]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung