BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_87d5b973-1d51-44b7-87c9-d34cc7e57a5a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_87d5b973-1d51-44b7-87c9-d34cc7e57a5a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_87d5b973-1d51-44b7-87c9-d34cc7e57a5a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder16
    xpPlanDate
    • 1971-01-12
    name
    • Finkenwerder16
    internalId
    • e76b36da-7ebc-4aca-ba48-60ea02945293
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Finkenwerder 16 für den Geltungsbereich Steendiek — Ostfrieslandstraße — Südgrenze des Flurstücks 1928 der Gemarkung Finkenwerder Nord — Bahnanlagen — Südgrenze des Flurstücks 2092, Ostgrenze des Flurstücks 910, über die Flurstücke 910, 905, 909, 885 und 1593 zur Westgrenze des Flurstücks 470 der Gemarkung Finkenwerder Nord — Finkenwerder Norderdeich (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-09
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie Hansestadt hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-01-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0e4e1eba-09e5-492a-934e-12b437865344]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_87f9a2a0-7ba3-4348-93d6-be268f688d77

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_87f9a2a0-7ba3-4348-93d6-be268f688d77
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_87f9a2a0-7ba3-4348-93d6-be268f688d77
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt30-Eimsbuettel33
    xpPlanDate
    • 1996-04-16
    name
    • Lokstedt30-Eimsbuettel33
    internalId
    • 226ba95e-b5d8-4bce-9186-b03ebeadfec9
    technHerstellDatum
    • 2015-03-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe sind nur auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen am Eidelstedter Weg zulässig. Zwischen Deepenstöcken und Sorthmannweg sind Tankstellen und Lagerhallen unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Vergnügungsstätten nach §6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen des Gebiets unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen des Gebiets werden ausgeschlossen. Außerdem sind auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche nördlich der Straße Deepenstöcken Gewerbebetriebe nach § 6 Absatz 2 Nummer 4 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.3 | Für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung können in den Mischgebieten nördlich der Straße Deepenstöcken die festgesetzte Grundfläche und im allgemeinen Wohngebiet an der Stresemannallee die festgesetzte Grundflächenzahl jeweils bis zu 100 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Stresemannallee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen oberhalb der Dachkante von Gebäuden auf Flächen mit einer festgesetzten Gebäudehöhe unzulässig.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen; soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317, 302]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-04-16
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_940ea7bb-c0aa-4f91-857c-4a336291f5f2]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_880f83f4-74ed-47e6-beb4-37af33b4fe6a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_880f83f4-74ed-47e6-beb4-37af33b4fe6a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_880f83f4-74ed-47e6-beb4-37af33b4fe6a
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg35
    xpPlanDate
    • 2004-09-04
    name
    • StGeorg35
    internalId
    • df225399-4770-414b-8897-c0d6f7cbb523
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 35 für den Geltungsbereich zwischen Kreuzweg, Steindamm, Lindenstraße, Böckmannstraße und Adenauerallee (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kreuzweg - Steindamm - Böckmannstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 665 und 547 der Gemarkung St. Georg-Nord - Lindenstraße - Südgrenzen der Flurstücke 1157 und 653 der Gemarkung St. Georg-Nord - Böckmannstraße - Adenauerallee.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-23
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung, eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren sowie großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten unzulässig. In den besonderen Wohngebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 4 a Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den besonderen Wohngebieten sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften sowie Geschäfts- und Bürogebäude nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.5 | In den besonderen Wohngebieten dürfen die festgesetzten Grundflächenzahlen für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des besonderen Wohngebiets ist der dort ansässige Steinmetzbetrieb (Flurstück 559 der Gemarkung St. Georg-Nord) zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik und bauliche Vorkehrungen, wie z. B. Einhausungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Dies gilt vor allem für alle immissionsrelevanten Betriebsaktivitäten, Fahrzeugbewegungen, z. B. von Lastkraftwagen und Gabelstaplern, Materialtransporte sowie der Betrieb der Maschinen.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des besonderen Wohngebiets ist die dort ansässige Tischlerei (Flurstück 519) zulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn durch die Anwendung des Standes der Technik und bauliche Vorkehrungen, wie z. B. Einhausungen sichergestellt wird, dass schädliche Umwelteinwirkungen für die angrenzende Nachbarschaft vermieden werden. Dies gilt vor allem für alle immissionsrelevanten Betriebsaktivitäten, Fahrzeugbewegungen, z. B. von Lastkraftwagen und Gabelstaplern, Materialtransporte sowie der Betrieb der Maschinen.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.9 | Aufenthaltsräume von Gebäuden entlang der Straßen sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Aufenthaltsräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Dächer von ein- und zweigeschossigen Gebäuden sowie Dächer mit einer Neigung bis 20 Grad von drei- und viergeschossigen Gebäuden sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Soweit die Dächer als begehbare Terrassen ausgebildet sind, müssen mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen begrünt werden.][§2 Nr.11 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Mindestens 30 v. H. dieser Begrünung muss mit Laubbäumen und Sträuchern erfolgen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m2 je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | In den als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten sind die Gebäudefassaden und Dachgeschosszonen so zu gestalten, dass in ihrer vertikalen Gliederung der Maßstab der historischen Bebauung gewahrt und zugleich die historischen Grundstücksbreiten erkennbar bleiben. Eine Unterteilung der Fassade in Erdgeschoss und darüber liegende Geschosse muss erkennbar sein.][§3 | Das Ensemble Adenauer Allee 28-33/Pulverteich 24-30 auf den Flurstücken 767 bis 771, das Ensemble Lindenstraße 15-31 auf den Flurstücken 65, 1190, 1191, 1153 bis 1157 und das Ensemble Böckmannstraße 1a, 11 bis 14, 19 bis 22, 26/27 sowie 48 bis 54 auf den Flurstücken 1295, 562, 1256, 1257, 1205, 1809, 657 und 654 sind nach § 6 Absätze 2 und 6 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 114]
    plangeber
    • [Name: 114]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-09-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ca33768a-2aaa-4ecd-9167-b12a22784509]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_88349a7a-6a5e-4445-ab73-27f2fcc7b8e3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_88349a7a-6a5e-4445-ab73-27f2fcc7b8e3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_88349a7a-6a5e-4445-ab73-27f2fcc7b8e3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten4
    xpPlanDate
    • 1965-10-08
    name
    • Nienstedten4
    internalId
    • 7acb2160-df77-493a-8d23-f17c76b58130
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 4 für das Plangebiet Mühlenberg - Manteuffelstraße - Stauffenbergstraße - Elbchaussee - von hier über das Flurstück 2482 zur Nordgrenze des Flurstücks 2599 der Gemarkung Dockenhuden Bezirk Altona, (Ortsteil 221) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-17
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschossflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Bei zweigeschossigen Wohngebäuden sollen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Bei den Baugrundstücken an der Elbchaussee mit Ausnahme der Flurstücke 2464, 3097 und 3101 der Gemarkung Dockenhuden darf die Frontlänge der Wohngebäude 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücke nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m einzuhalten. Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge sind in Vorgärten und Bauwichen unzulässig. Kellergaragen sind an der Elbchaussee nur zulässig, soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, dass sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.5 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser am Pikartenkamp. Auf dieser Fläche sind eingeschossige Garagen zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den §§ 9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei den im Plan rot umrandeten Gebäuden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-10-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_06027c2a-1261-4c9d-8ee0-95181e8f376c]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1960-06-23
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_885b50c9-a853-474b-b25c-d146d2c8ce68

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_885b50c9-a853-474b-b25c-d146d2c8ce68
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_885b50c9-a853-474b-b25c-d146d2c8ce68
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt22
    xpPlanDate
    • 2001-10-19
    name
    • Bergstedt22
    internalId
    • 691e4aaa-2391-44ab-8210-ce24f1b4793a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergstedt 22 für den Geltungsbereich östlich Rodenbeker Straße und nördlich Bergstedter Kirchenstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 524) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rodenbeker Straße - Rodenbeker Straße (Wohnweg) - Ostgrenzen der Flurstücke 2621, 2041 und 1049 der Gemarkung Bergstedt - Bergstedter Kirchenstraße.
    technHerstellDatum
    • 2016-02-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausnahmsweise zulässigen Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2001-10-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c521afbd-f0d6-4902-94e8-8b443aff43db]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8891e658-1f7c-4061-aaad-7ac7915260cf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8891e658-1f7c-4061-aaad-7ac7915260cf
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8891e658-1f7c-4061-aaad-7ac7915260cf
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn11
    xpPlanDate
    • 1965-08-10
    name
    • Horn11
    internalId
    • b9f95cd9-c340-4ca3-a4fe-16316dc25747
    technHerstellDatum
    • 2015-07-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Gewerbegebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 129) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-08-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0c619887-b3fc-47cc-929b-74f4bf278a87]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_88a2741e-b315-41ea-b1ad-0813dcab9f59

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_88a2741e-b315-41ea-b1ad-0813dcab9f59
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_88a2741e-b315-41ea-b1ad-0813dcab9f59
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf9
    xpPlanDate
    • 1968-11-12
    name
    • Eissendorf9
    internalId
    • da0c6536-0d5e-4db7-b306-661549178647
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eißendorf 9 für den Geltungsbereich Grotelertreppe — Grotelerweg — Kleine Straße — Ehestorfer Weg — Triftstraße — Südgrenze des Flurstücks 1935 und Ostgrenze des Flurstücks 2692 der Gemarkung Eißendorf — Große Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-21
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-11-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0164aaf-c7bc-4155-8bc8-759b3d45b0d1]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_88b3e558-427b-4cdc-b62d-bfc232007ffc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_88b3e558-427b-4cdc-b62d-bfc232007ffc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_88b3e558-427b-4cdc-b62d-bfc232007ffc
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder1(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    name
    • Finkenwerder1(1Aend)
    internalId
    • 54a4ea2e-cedd-4a5a-9403-aba84ffd524a
    beschreibung
    • siehe Finkenwerder1
    technHerstellDatum
    • 2014-03-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zum Gesetz zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 werden folgende Nummern 7 bis 10 angefügt:][§1 Nr.2.7 | Im Bereich des Flurstücks 4100 (ehemaliges Flurstück 910 teilweise) der Gemarkung Finkenwerder Nord wird die Festsetzung „Oberirdische Bahnanlagen (Hafenbahn)“ in allgemeines Wohngebiet mit einer Bebaubarkeit von maximal vier Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 1,2 umgewandelt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479).][§1 Nr.2.8 | Zwischen dem Friedhofseingang und der Bahnanlage sowie zwischen Finkenwerder Landscheideweg und Harlinger Landweg ist auf dem Flurstück 4100 in dem in der Anlage bezeichneten Bereich jeweils ein Gehrecht festgesetzt. Das Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§1 Nr.2.9 | Entlang der Bahntrasse im östlichen Plangebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§1 Nr.2.10 | Für die Erschließung des Flurstücks 4100 sind noch örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85), festgesetzt oder für Teilbereiche nach §125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    plangeber
    • [Name: 139]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-06-20
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c81a0045-7d8a-4e95-b2a9-562534392b23]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Finkenwerder1|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_88b3e558-427b-4cdc-b62d-bfc232007ffc&filename=Finkenwerder1(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_88b6f243-623f-41fe-8c94-315c750e434a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_88b6f243-623f-41fe-8c94-315c750e434a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_88b6f243-623f-41fe-8c94-315c750e434a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Klostertor4
    xpPlanDate
    • 1978-05-03
    name
    • Klostertor4
    internalId
    • 378b1d3d-5af0-41bc-9493-37ff2efd010f
    technHerstellDatum
    • 2014-10-02
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-05-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f11cc52d-501c-4af4-8e13-3622280a1dfe]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_88c1bf92-1549-4280-bd4e-de386e4cde64

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_88c1bf92-1549-4280-bd4e-de386e4cde64
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_88c1bf92-1549-4280-bd4e-de386e4cde64
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg65
    xpPlanDate
    • 2006-06-20
    name
    • Harburg65
    internalId
    • cc041f0f-4e33-481f-9fdd-d0259e85e71b
    technHerstellDatum
    • 2015-06-23
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" sind nur ein Bau- und Gartenfachmarkt für die unter Buchstaben a und b genannten Warensortimente mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 19.500 m und eine Imbiss-Gastronomie mit Backwarenverkauf auf einer Geschossfläche von höchstens 500 m², die in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem Bau- und Gartenfachmarkt stehen, zulässig. a) Kernsortimente ohne Beschränkung der Verkaufsflächen: - Holz, - Baumaterial, - Bauelemente wie Fenster, Türen, - Dämmstoffe, - Fliesen, - Badezimmereinrichtung, - Gartenmöbel, - Selbstbaumöbel, - großvolumige Bausätze wie Sauna, Carport, Lauben, Hundehütten, Gewächshäuser, - Rollläden und Gitter, - Installations- und Sanitärbedarf, - Haustechnik, - Eisenwaren, Kleineisenwaren, - Beschläge, - Werkzeuge, - Arbeitskleidung, - bau- und gartentechnische Elektrogeräte, - Spielplatzgeräte, - Zweiradzubehör, - Kraftwagenzubehör (ohne Car-Hifi), - Zäune, - Pflanzen, - Pflanzengefäße, - Torf und Erden, - Dünge- und Pflanzenschutzmittel, - Plastikwaren wie Eimer, Wannen, - Besenwaren. b) Zentrenrelevante Randsortimente mit einer maximalen Geschossfläche von insgesamt 1.200 m²: - Teppiche, - Wohnraumleuchten, - Bastelartikel, - Geschenk- und Dekoartikel, - Glas, Porzellan, Keramik, - Haushaltsgeräte, - Reinigungsartikel, - Heimtextilien, - Campingbedarf, - Zooartikel (einschließlich lebende Tiere), - Schnittblumen, - Fachliteratur.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Bau- und Gartenfachmarkt" kann der mit „(g)" bezeichnete Bereich der Stellplatzfläche auch als Ausstellungsfläche (zum Beispiel für Garten- und Gerätehäuser) genutzt werden.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(h)" bezeichneten Flächen kann eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu 2 m für Gebäudeteile zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(d)" bezeichneten Flächen ist jeweils eine freistehende Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 20 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(e)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante desWerbeträgers von maximal 25 m über Gelände zulässig. Auf der mit „(f)" bezeichneten Fläche ist eine freistehende Werbeanlage als Stele mit vertikalem Schriftzug und Buchstabenfeldbreite von maximal 2,3 m mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 35 m über Gelände zulässig. Auf den mit „(e)" und „(f)" bezeichneten Flächen sind die Buchstabenfeldträger geschlossen in heller Farbe zu errichten. In der mit „(i)" bezeichneten Fläche der privaten Grünfläche ist ein Hinweisschild bis zur Höhe von maximal 5 m über Straßenverkehrsfläche zulässig.][§2 Nr.7 | In den Sondergebieten sind außer den festgesetzten Stellplätzen weitere Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Flächen und in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind innerhalb der Stellplatzflächen auch Flächen für die Abfallentsorgung zulässig.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass hier durch den Grundeigentümer ein allgemein zugänglicher Weg angelegt und unterhalten wird. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | Auf den Flächen zum Anpflanzen und Erhalten von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang von Bäumen Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der festgesetzten Gehölzfläche erhalten bleiben. Gelände aufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Die Flächen des Anpflanzgebotes „(a)" sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei sind je 2 m² eine Pflanze zu verwenden und mindestens 15 großkronige Bäume anzupflanzen.][§2 Nr.13 | Die Flächen des Anpflanzgebotes „(b)" sind dicht mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei sind je 2 m² eine Pflanze zu verwenden und großkronige Bäume in einem maximalen Abstand von 8 m zu pflanzen.][§2 Nr.14 | In dem mit „(c)" bezeichneten Bereich der privaten Grünfläche ist die Abwasseranlage zur Oberflächenentwässerung des Sondergebietes „Großhandelsmarkt" naturnah zu gestalten. Die übrigen Flächen des mit „(c)" bezeichneten Bereichs der privaten Grünfläche sind als Wiese anzulegen und mit mindestens 20 großkronigen Bäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen und nicht überdachten Stellplatzanlagen ist je fünf Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Im Sondergebiet „Großhandelsmarkt" sind 2.500 m² der Dachfläche des Gebäudes mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden den Sondergebieten die außerhalb des Plangebiets liegenden Teilflächen der Flurstücke 1825, 1826, 1829, 7396 und 7398 der Gemarkung Wilhelmsburg zugeordnet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-20
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c0b700cc-1a0e-4641-8598-39488c9c9a79]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung