BP_Plan



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Sorting
  • XPLAN_BP_PLAN_0b896c21-b308-469b-90f8-8bf7ce2d3449

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0b896c21-b308-469b-90f8-8bf7ce2d3449
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    • XPLAN_BP_PLAN_0b896c21-b308-469b-90f8-8bf7ce2d3449
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neugraben-Fischbek33
    xpPlanDate
    • 1973-06-12
    name
    • Neugraben-Fischbek33
    internalId
    • cbc7a4c1-9e43-463a-82f1-901a9151e451
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 33 für den Geltungsbereich Hogenbrook — Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1184, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1169, über das Flurstück 3718 bis zur Westgrenze dieses Flurstücks, über das Flurstück 2429 (Scharlbarg) zur Nordgrenze dieses Flurstücks, Nordgrenze des Flurstücks 1162 (Posteck), über die Flurstücke 1158, 1161 und 1162, Nordgrenzen der Flurstücke 430/117 und 429/117, über die Flurstücke 428/115, 950 (Cuxhavener Straße), 1226 (Rostweg), 1235 und 1233, Südostgrenzen der Flurstücke 4186 und 1201 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-12
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1973-06-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_69770b60-7a4f-49d6-a4eb-150c9be44622]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0b9addb3-110e-4305-a9a6-211f9110d9c8

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    • XPLAN_BP_PLAN_0b9addb3-110e-4305-a9a6-211f9110d9c8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt69(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1981-03-17
    name
    • Billstedt69(1Aend)
    internalId
    • 0bf8d5db-c1c3-463c-baf3-9cb8d1e9a360
    technHerstellDatum
    • 2015-12-07
    aendertPlan
    • [Verbundener Plan: Billstedt69]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_0b9addb3-110e-4305-a9a6-211f9110d9c8&filename=Billstedt69(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 69 vom 27. Juni 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 133) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Bau-grundstück für den Gemeinbedarf" (Alten- und Pflegeheim — Arbeiter-Wohlfahrt) in die Festsetzung „allgemeines Wohngebiet" geändert.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    plangeber
    • [Name: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1981-03-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cd27ab69-df52-4607-92af-53a4c4c035d4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0ba17c39-afb6-462e-a1d2-57602fb2987d

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    • XPLAN_BP_PLAN_0ba17c39-afb6-462e-a1d2-57602fb2987d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB988
    xpPlanDate
    • 1961-01-17
    name
    • TB988
    internalId
    • 013a7966-0648-44c7-a9ad-aa4d178c29e3
    beschreibung
    • Billbrookdeich, Berzeliusstraße, Liebigstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-09-29
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 132]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-01-17
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3c206fe7-a494-4b59-bb8c-2dcfa63e5613]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {urn:xplan:BP_SonstPlanArt:}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0bd63c7c-8301-427c-9a15-fd2e235c941e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0bd63c7c-8301-427c-9a15-fd2e235c941e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0bd63c7c-8301-427c-9a15-fd2e235c941e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel35-Lemsahl-Mellingstedt13
    xpPlanDate
    • 1999-06-18
    name
    • Poppenbuettel35-Lemsahl-Mellingstedt13
    internalId
    • 458daf35-c6bc-4ffa-bd33-a6580b9f8625
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 für den Geltungsbereich südöstlich der Straße Poppenbütteler Berg, zwischen Harksheider Straße und der Straße An der Alsterschleife (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Poppenbütteler Berg - Lemsahler Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1881 und 941 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt - An der Alsterschleife - über das Flurstück 6555 der Gemarkung Poppenbüttel - Kupferhammer - Kramer-Kray-Weg - Jaspersdiek - Harksheider Straße - Auf der Koppel - Südgrenze des Flurstücks 6531, über die Flurstücke 6809 und 4088 (Harksheider Straße), Südgrenzen der Flurstücke 5826 und 3597 der Gemarkung Poppenbüttel - Ulzburger Straße - über das Flurstück 4088 (Harksheider Straße) der Gemarkung Poppenbüttel.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-05
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestaltung der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind sonstige Gewerbebetriebe und Tankstellen unzulässig. Außerdem sind in dem überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Mischgebiet Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze und Garagen zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind Tankstellen allgemein zulässig. Nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Vergnügungsstätten sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash-, Tennishallen und Bowlingbahnen) und Tankstellen unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | Auf der mit „(4)" bezeichneten Fläche für Sport- und Spielanlagen sind innerhalb der überbaubaren Fläche Sporthallen, ein Vereinshaus und ein Umkleidegebäude zulässig. Auf der mit „(5)" bezeichneten Fläche für Sport- und Spielanlagen sind nur Gebäude mit Räumlichkeiten für sportliche Nutzungen (z.B. Gymnastik- und Fitness-räume) zulässig; Tennisplätze sind unzulässig. Weitere bauliche Anlagen des Hochbaus sind auf den mit „(4)" und „(5)" bezeichneten Flächen unzulässig. Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen, soweit ihr Dach nicht als Parkdeck oder Terrasse genutzt wird.][§2 Nr.9 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | In den reinen und den allgemeinen Wohngebieten sind auf den privaten Grundstücksflächen Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr. 11 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Treppenhausvorbauten, Balkone, Loggien, Sichtschutzwände und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Auf dem Flurstück 4949 der Gemarkung Poppenbüttel sind die Gebäude auf den mit „(1)", „(2)" und „(3)" bezeichneten Flächen der Baugebiete jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien und Farben der Außenwände und der Dachdeckung sowie in einer einheitlichen Dachform und Dachneigung zu errichten.][§2 Nr.13 | Für die Erschließung des Flurstücks 6729 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt. Die entlang der Straßen Ohlendieck und Jaspersdiek festgesetzte Fläche für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Knicks kann zur Erschließung der anliegenden Flurstücke unterbrochen werden.][§2 Nr.14 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind nur untergeordnete Gebäude bis zu einer Größe von 10 m² Grundfläche zulässig.][§2 Nr.15 | Im reinen Wohngebiet an der Straße Jaspersdiek und in den allgemeinen Wohngebieten an den Straßen An der Alsterschleife, Poppenbütteler Berg und Harksheider Straße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume, im Kerngebiet und Mischgebiet an der Harksheider Straße die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.16 | In den Baugebieten ist für je 500 m² Grundstücksfläche ein großkroniger Baum, auf Grundstücken mit einer Fläche von unter 500 m² ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.17 | Für festgesetzte Pflanzungen sind Laubgehölze zu verwenden. Zu pflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen.][§2 Nr.18 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels und des Stauwassers fuhren, sind unzulässig.][§2 Nr.19 | Die im Gewerbegebiet festgesetzte Schutzwand ist mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519, 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1999-06-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_363ee376-fffb-4003-bfdc-45ea1e664063]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0bec9c00-edad-4c73-b1a6-1108f60ae4f0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0bec9c00-edad-4c73-b1a6-1108f60ae4f0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0bec9c00-edad-4c73-b1a6-1108f60ae4f0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld6
    xpPlanDate
    • 1970-01-06
    name
    • Bahrenfeld6
    internalId
    • 6993afad-2b70-4e7d-a918-a0970134f5e4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bahrenfeld 6 über den Geltungsbereich Luruper Chaussee - über das Flurstück 1747 zur Nordwestgrenze des Flurstücks 1746, über dieses Flurstück zur Ostgrenze des Flurstücks 1744, Ostgrenze des Flurstücks 1744, Nordgrenze des Flurstücks 1745 der Gemarkung Bahrenfeld - Schnackenburgallee - Kielkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 216) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Brücke einschließlich der erforderlichen Stützen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.2 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Zwischen der Luruper Chaussee und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 216]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-01-06
    versionBauGB
    • [Datum: 1960-06-23]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c8af3316-70fd-4697-8005-94ef4348a0f6]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0bf9531b-f9c5-41d5-a5b7-6687f084115e

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_0bf9531b-f9c5-41d5-a5b7-6687f084115e
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_0bf9531b-f9c5-41d5-a5b7-6687f084115e
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt130
    xpPlanDate
    • 2018-09-26
    name
    • Rahlstedt130
    internalId
    • acdd37c8-0dd3-43cf-a358-32437aaa2f15
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 130 für das Gebiet zwischen Spitzbergenweg und Wildschwanbrook (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 511) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Spitzbergenweg – Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 4306, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5930, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2633 der Gemarkung Meiendorf – Wildschwanbrook.
    technHerstellDatum
    • 2018-10-15
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Teilgebieten „WE 1“ und „WE 2“ des Vorhabengebiets „Wohnen und Einzelhandel“ sind im Sockel Einzelhandelsbetriebe und zugehörige Lagerflächen und Nebenanlagen zulässig. In dem Teilgebiet „WE 1“ ist ein Lebensmittelverbrauchermarkt mit höchstens 2400 m² Verkaufsfläche und eine Bäckerei zulässig. In dem Teilgebiet „WE 2“ ist ein Drogeriemarkt mit höchstens 500 m² Verkaufsfläche zulässig. In den Teilgebieten „WE 1“ und „WE 2“ sind in den Geschossen über dem Sockel Wohnungen sowie Räume für freie Berufe zulässig.][§2 Nr.2 | In den Teilgebieten des Vorhabengebiets „WE 1“ und „WE 2“ sowie dem Teilgebiet des Mischgebiets mit der Bezeichnung „MI 1“ sind nur solche Einzelhandelsbetriebe zulässig, die ein nahversorgungsrelevantes Kernsortiment aufweisen. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind: a) Nahrungs- und Genussmittel, b) Getränke, c) Drogeriewaren, d) Kosmetik, Parfümerie, e) pharmazeutische Artikel (Apotheke), f) Schnittblumen, g) Zeitungen, Zeitschriften.][§2 Nr.3 | In den Teilgebieten der Vorhabengebiete „WE 1“ und „WE 2“ sowie dem Teilgebiet des Mischgebiets mit der Bezeichnung „MI 1“ sind zentrenrelevante Randsortimente auf höchstens 10 vom Hundert der Verkaufsfläche zulässig. Zentrenrelevante Sortimente sind: a) medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), b) zoologischer Bedarf, c) Bücher, d) Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, e) Spielwaren, f) Künstler- und Bastelbedarf, g) Bekleidung aller Art, h) Schuhe, Lederwaren, i) Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, j) Optik- und Fotoartikel, k) Uhren und Schmuck, l) Musikinstrumente und Musikalien, m) Babyausstattung, n) Hobby- und Freizeitbedarf, o) Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), p) Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, q) Telekommunikationsartikel, Computer inklusive Zubehör und Software, r) Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, s) Leuchten und Lampen, t) Elektrogroßgeräte (weiße Ware), u) Haushaltswaren, Hausrat, v) Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), w) Glas, Porzellan, Keramik, x) Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, y) Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen), z) Fahrräder inklusive Zubehör.][§2 Nr.4 | In dem Teilgebiet „WE 3“ sind im Erdgeschoss des Sockels Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe jeweils einschließlich der zugehörigen Lagerflächen und Nebenanlagen zulässig. Im ersten Obergeschoss des Sockels sind nicht störende Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, Arztpraxen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Anlagen für Verwaltungen sowie Räume für freie Berufe jeweils einschließlich der zugehörigen Lagerflächen und Nebenanlagen zulässig. In den Geschossen über dem Sockel sind Wohnungen sowie Räume für freie Berufe zulässig.][§2 Nr.5 | In den Teilgebieten „WE 4“ und „WE 5” sind im Erdgeschoss des Sockels und im ersten Obergeschoss des Sockels Stellplätze und zugehörige Nebeneinrichtungen, Sanitärund Sanitärund Aufenthaltsräume sowie den Wohnungen dienende Nebenräume zulässig. In den Geschossen über dem Sockel sind Wohnungen sowie Räume für freie Berufe zulässig. In dem Teilgebiet „WE 5“ sind im Erdgeschoss des Sockels und im ersten Obergeschoss des Sockels darüber hinaus auch Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.6 | In dem Teilgebiet „MI 1“ sind Einzelhandelsbetriebe nur im Erdgeschoss zulässig. Die Aufnahme einer Einzelhandelsnutzung im Teilgebiet „MI 1“ ist erst zulässig, wenn die im Teilgebiet „MI 2“ bestehende Einzelhandelsnutzung vollständig aufgegeben ist. In dem Teilgebiet „MI 2“ sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Änderungen und Erneuerungen der betrieblichen Anlagen der im Teilgebiet „MI 2“ bestehenden Einzelhandelsnutzung können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Im Mischgebiet sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.8 | Im Mischgebiet sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe unzulässig.][§2 Nr.9 | In den gewerblich geprägten Teilen des Mischgebiets sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), geändert am 20. Juli 2016 (HmbGVBl. S. 323), sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. In den übrigen Teilen des Mischgebietes werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.10 | Im allgemeinen Wohngebiet sind der Versorgung des Gebiets dienende Läden unzulässig.][§2 Nr.11 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Tankstellen und Gartenbaubetriebe ausgeschlossen.][§2 Nr.12 | In der mit „(k)“ bezeichneten Fläche der Fläche für den Gemeinbedarf ist nur ein Kirchturm zulässig.][§2 Nr.13 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet, im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf können Überschreitungen der festgesetzten Gebäudehöhen durch Aufbauten für Nebenanlagen und Haustechnik bis zu 2,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.14 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 4 m und für Balkone bis zu einer Tiefe von 1,2 m zulässig.][§2 Nr.15 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Stellplätze und Tiefgaragen ausschließlich auf den jeweils dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.16 | Im Mischgebiet können Tiefgaragen und Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.][§2 Nr.17 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichnete Fläche als Gehweg hergestellt und dem allgemeinen Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt sowie unterhalten wird. Geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.18 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ und im Mischgebiet ist für alle Außenwände bis zur Höhe von 6,5 m über Gelände Ziegelmauerwerk zu verwenden.][§2 Nr.19 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“, im Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.20 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ und im Mischgebiet ist an den durch Baulinien festgesetzten Fassaden entlang des Spitzbergenwegs und entlang der mit „(a)“ bezeichneten Fassade am Wildschwanbrook durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.21 | In den mit „(y)“ bezeichneten Bereichen sind auf den gesamten obersten Dachflächen Solaranlagen zu errichten. Ausnahmen für andere technische Anlagen können zugelassen werden.][§2 Nr.22 | Im Mischgebiet, im allgemeinen Wohngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.23 | Im Vorhabengebiet „Wohnen und Einzelhandel“ sind Dachflächen mit Ausnahme der mit „(z)“ bezeichneten Flächen, soweit sie nicht zur Belichtung, für Terrassen und für Dachaufbauten zur Aufnahme technischer Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Im Vorhabengebiet „Einzelhandel und Wohnen“ sind die Dachflächen der mit „(z)“ bezeichneten Flächen, soweit sie nicht für Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Zuwegungen, Fahrradstellplätze oder technische Anlagen erforderlich sind, mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und intensiv zu begrünen. In mit Bäumen bepflanzten Bereichen muss die Substratstärke mindestens 80 cm betragen.][§2 Nr.24 | In den mit „(x)“ bezeichneten Bereichen sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden bis zu einer Höhe von 6,5 m über Gelände mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.25 | Für An- und Ersatzpflanzungen von Bäumen sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Die Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.26 | Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers beziehungsweise von Stauwasser führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-09-26
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b59a29cb-0141-4f56-b647-05ee62e2a054]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0c056ad7-b750-4691-ac54-cbf6e6a7b2b7

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt32
    xpPlanDate
    • 1969-10-07
    name
    • Billstedt32
    internalId
    • bacf3df9-1e68-4ee7-a2ce-77af8a6db463
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 32 für den Geltungsbereich Bille — Westgrenze des Flurstücks 1162 der Gemarkung Schiffbek — Billstedter Hauptstraße — über die Flurstücke 1132 bis 1129, 1127 bis 1125, 1123 und 1122 der Gemarkung Schiffbek, Westgrenzen der Flurstücke 725 und 726 der Gemarkung Kirchsteinbek — Korverweg — Schöfferstieg — Kapellenstraße — Ostgrenzen der Flurstücke 730 und 729 der Gemarkung Kirchsteinbek — Steinbeker Hauptstraße — Ostgrenze des Flurstücks 720 der Gemarkung Kirchsteinbek — Steinbeker Weg — Ostgrenze des Flurstücks 688, über das Flurstück 687 der Gemarkung Kirchsteinbek — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-12
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbetriebe sowie Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.2 | Auf dem Flurstück 1057 der Gemarkung Schiffbek sind Anlagen für sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-10-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_abf6e1a8-53b4-4967-b3e2-459c6e90f9b3]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0c32fff0-d0ef-4c08-8683-69a62fd0bfe5

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    • XPLAN_BP_PLAN_0c32fff0-d0ef-4c08-8683-69a62fd0bfe5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn4
    xpPlanDate
    • 1970-10-12
    name
    • Langenhorn4
    internalId
    • 0cd6c242-d8e2-42c6-8084-8966b67c4828
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 4 für den Geltungsbereich Langenhorner Chaussee — Am Ochsenzoll — Querpfad — Stockflethweg — Ostgrenze des Flurstücks 2979 der Gemarkung Langenhorn — Bahnanlagen — Foßberger Moor — Fibigerstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-02-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 526, 1227 und 1226 der Gemarkung Langenhorn an die Fibigerstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet auf den Flurstücken 1224 und 1193 der Gemarkung Langenhorn sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-10-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_621bcdf8-c61b-4e7b-827e-fcd1322261e6]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0c4dbab4-cbe0-4101-a6db-d16955616ca7

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    • XPLAN_BP_PLAN_0c4dbab4-cbe0-4101-a6db-d16955616ca7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf45
    xpPlanDate
    • 1968-07-23
    name
    • Bergedorf45
    internalId
    • e1151a35-74f1-4136-9bab-14df73c89b69
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 45 für den Geltungsbereich Hermann-Distel-Straße — Dreieichenweg — Elisabeth-Thomann-Weg — Reinbeker Weg (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Für das Plangebiet wird die Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil Bergedorf vom 8. Januar 1934 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21300-e) aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-07-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3d9b9b97-45ce-4d6b-a2f5-0dc253128b75]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_0c5937d8-3122-4ec3-a3b0-e62c366575be

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    • XPLAN_BP_PLAN_0c5937d8-3122-4ec3-a3b0-e62c366575be
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt50
    xpPlanDate
    • 1969-07-08
    name
    • Billstedt50
    internalId
    • 0b04c45a-d3cd-41e4-b0ba-a5b235d2b7b7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 50 für den Geltungsbereich Oberschieems — Möllner Landstraße — Letternkamp — Südostgrenzen der Flurstücke 1005, 2085, 2050 und 1017 der Gemarkung Schiffbek — Druckerstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-18
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-07-08
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_de1b0bec-fa77-49b4-82ca-1f0a663d9455]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung