Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hamburg Altstadt 33 für den Bereich nordöstlich der Bergstraße zwischen Ballindamm und Mönckebergstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 101) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Südwestgrenze des Flurstücks 489, über die Flurstücke 1407 (Hermannstraße) und 1404 (Bergstraße), Südwestgrenzen der Flurstücke 428, 429 und 430, Nordwestgrenzen der Flurstücke 430 und 425, Nordostgrenze des Flurstücks 425, Nordwestgrenze des Flurstücks 1407, über das Flurstück 1407, Nordostgrenze des Flurstücks 608, über das Flurstück 1441 (Straße Raboisen), Südostgrenze des Flurstücks 1441, Nordostgrenzen der Flurstücke 94 und 122, über das Flurstück 1414 (Kleine Rosenstraße), Südost-, Süd-, Nordwestgrenze des Flurstücks 1414, Südwestgrenzen der Flurstücke 490 und 620, Südostgrenze des Flurstücks 489 der Gemarkung Altstadt-Nord.
technHerstellDatum
2014-10-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.2 | In der Paulstraße darf die Straßenbegrenzungslinie unterhalb der als Mindestmaß festgesetzten lichten Höhe bei Wahrung einer mindestens 7 m breiten Passage unterschritten werden.][§2 Nr.3 | Die Baulinie gilt nicht unterhalb der Geländeoberfläche.][§2 Nr.4 | Im Eingangsbereich zur Paulstraße kann die Baugrenze für untergeordnete Bauteile um bis zu 5 m überschritten werden.][§2 Nr.5 | Entlang der Straßen Ballindamm, Hermannstraße, Raboisen, Kleine Rosenstraße und Bergstraße kann oberhalb von 29,5 m über Normalnull (NN) die Fassade auf eine Neigung von bis zu 60 Grad gegenüber der Waagerechten zurückgeneigt werden.][§2 Nr.6 | Ausnahmsweise kann oberhalb von 29,5 m über NN im Bereich der mit „a", „b", „c", „d" und „e" festgesetzten Abschnitte für die Anlage von Dachgärten und Dachterrassen in erforderlicher Tiefe hinter die Baulinie zurückgewichen werden.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können für technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Technikräume, Zu- und Abluftanlagen) auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert der jeweiligen Dachflächen um bis zu 4 m überschritten werden. Ansonsten kann eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen bis 0,5 m ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Leitungsrechten sind zulässig. Nutzungen, welche die Herstellung, Verlegung sowie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf die festgesetzten Eckabschrägungen im Bereich der Durchfahrt zwischen Hermannstraße und Raboisen kann verzichtet werden, wenn durch transparente Ausbildung von Gebäudeteilen oder anderer geeigneter Maßnahmen ausreichende Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern gewährleistet sind und wesentliche Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs nicht zu erwarten sind.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 101]
[§1 | Artikel 1
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert:
„In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde)' für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet' geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."]
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[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
Der Bebauungsplan Eißendorf 20 für den Geltungsbereich Bremer Straße — Westgrenze der Flurstücke 1726, 1727, 2885, 1714, 1728 und 1725 der Gemarkung Eißendorf — Kusselhang — Beerentalweg — Ostgrenze des Flurstücks 1550, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1823, Ostgrenze des Flurstücks 1549 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-19
texte
[§2 Nr.1 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Für die mehrgeschossige Bebauung auf dem Flurstück 1550 der Gemarkung Eißendorf ist eine Beheizung nur durch ein Sammelheizwerk zulässig. Ausnahmen für Gasheizung oder elektrische Heizung können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf dem Flurstück 1550 der Gemarkung Eißendorf kann auf den mit — A — gekennzeichneten Flächen eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche um ein Vollgeschoß, auf der mit — B — gekennzeichneten Fläche um zwei Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung der Flurstücke 1549, 1632 und des südlichen Teils des Flurstücks 1823 der Gemarkung Eißendorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
Der Bebauungsplan Bramfeld 32 für den Geltungsbereich Bramfelder Chaussee — Trittauer Amtsweg — Mützendorpsteed — Bramfelder Dorfplatz (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-22
texte
[§2 Nr.1 | Auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken sind Garagen unter Erdgleiche zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig, die dem Bedarf der Anwohner dienen; Lagerhäuser und Lagerplätze sind unzulässig.][§2 Nr.3 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
Der Bebauungsplan Rahlstedt 39 für den Geltungsbereich Bargteheider Straße — Meiendorfer Straße — Krögerstraße — Nordgrenze des Flurstücks 1653, Ostgrenzen der Flurstücke 1653, 2926, 2927, 1652 bis 1650 der Gemarkung Meiendorf — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2036, über die Flurstücke 2039 und 2624 der Gemarkung Oldenfelde — über die Flurstücke 1521, 1979 (Bundesbahn), 1517 bis 1515, 1512 und 397/58 (Wandse) der Gemarkung Meiendorf — über die Flurstücke 3073 (Wandse), 2159 bis 2161 (Eichberg), 2162 und 2163 der Gemarkung Oldenfelde — Eichberg — Ostgrenze des Flurstücks 2164, über das Flurstück 2164, Ostgrenzen der Flurstücke 2163 und 2162, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 2162, über die Flurstücke 2162 und 2987 der Gemarkung Oldenfelde — Eichberg — Reetwischendamm — Warnemünder Weg — über das Flurstück 1979 (Bundesbahn) der Gemarkung Oldenfelde — Delingsdorfer Weg — Oldenfelder Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-27
texte
[§2 | Außer den im Plan ausgewiesenen Garagen unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
Der Bebauungsplan Iserbrook 13 für den Geltungsbereich Iserbrooker Weg — Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 104, Ostgrenze des Flurstücks 123, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 124 und 6/93, über das Flurstück 103 der Gemarkung Sülldorf zum Sapperweg — Südgrenzen der Flurstücke 143 und 153 der Gemarkung Sülldorf — Auerbachstraße — Südgrenze des Flurstücks 103, über das Flurstück 1492, Südgrenzen der Flurstücke 1777, 158, 1772 und 1776 der Gemarkung Sülldorf (Bezirk Altona, Ortsteil 224) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-10-21
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224]
[§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Fahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen Flächen beanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit den Betriebsgebäuden überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m² Verkaufs- und Ausstellungsfläche umfassen.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume, Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet „Nahversorgung" ist ein Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m² sowie sonstiger Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 200 m² zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 außerhalb der mit „(V)" bezeichneten Fläche durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.5 | Die mit „(V)" bezeichnete Fläche ist flächendeckend und dauerhaft zu versiegeln; die festgesetzten GRZ dürfen durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 1,0 überschritten werden. Auf der mit „(V)" bezeichneten Fläche ist die Entfernung von Weichschichten des Bodens unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der mit „(MF)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebiets darf die festgesetzte Gebäudehöhe für technische Anlagen (zum Beispiel Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 2 m überschritten werden; auf den übrigen Flächen um bis zu 5 m.][§2 Nr.7 | Werbeanlagen sind nur für Betriebe zulässig, die im Gewerbe- oder Sondergebiet ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten und in dem Sondergebiet „Nahversorgung" sind Stellplätze und Garagen sowie Nebenanlagen gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung nur innerhalb der Baugrenzen zulässig, notwendige Grundstückszufahrten auch außerhalb. Dies gilt nicht für die mit „(V)" bezeichnete Fläche.][§2 Nr.9 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete und des Sondergebietes sind weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.10 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der nachfolgenden Tabelle 1 angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten.
Tabelle 1: Emissionskontingente
Teilfläche: GE (E1) , LEK, tags: 60 dB (A)/m² , LEK, nachts: 42 dB (A)/m²
Teilfläche: SO , LEK, tags: 60 dB (A)/m² , LEK, nachts: 42 dB (A)/m²
Teilfläche: GE (E2) , LEK, tags: 60 dB (A)/m² , LEK, nachts: 45 dB (A)/m²
Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691 : 2006-12, Abschnitt 5.][§2 Nr.11 | Bis zur Verlagerung des Schaustellerplatzes und bis zur Aufgabe der bestehenden Betriebswohnung im Gebäude Brennerhof 96 sind gemäß § 9 Absatz 2 des Baugesetzbuchs Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der nachfolgenden Tabelle 2 angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Für die festgesetzten Gewerbegebiete sind die Geltungsbereiche dieser Emissionskontingente in der Nebenzeichnung 1 zur Planzeichnung gekennzeichnet.
Tabelle 2: Emissionskontingente mit Betriebswohnung und Schaustellerplatz
Teilfläche: GE (E1) , LEK, tags: 60 dB (A)/m² , LEK, nachts: 42 dB (A)/m²
Teilfläche: GE (E3) , LEK, tags: 54 dB (A)/m² , LEK, nachts: 30 dB (A)/m²
Teilfläche: GE (E4) , LEK, tags: 57 dB (A)/m² , LEK, nachts: 34 dB (A)/m²
Teilfläche: GE (E5) , LEK, tags: 55 dB (A)/m² , LEK, nachts: 34 dB (A)/m²
Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691 : 2006-12, Abschnitt 5.][§2 Nr.12 | Nach einer Verlagerung des Schaustellerplatzes, jedoch bis zur Aufgabe der bestehenden Betriebswohnung im Gebäude Brennerhof 96 sind gemäß § 9 Absatz 2 des Baugesetzbuchs Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der nachfolgenden Tabelle 3 angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung" weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Für die festgesetzten Gewerbegebiete sind die Geltungsbereiche dieser Emissionskontingente in der Nebenzeichnung 2 zur Planzeichnung gekennzeichnet.
Tabelle 3: Emissionskontingente mit Betriebswohnung, ohne Schaustellerplatz
Teilfläche:GE (E1) , LEK, tags: 60 dB (A)/m² , LEK, nachts: 42 dB (A)/m²
Teilfläche:GE (E2) , LEK, tags: 60 dB (A)/m² , LEK, nachts: 45 dB (A)/m²
Teilfläche:GE (E6) , LEK, tags: 57 dB (A)/m² , LEK, nachts: 33 dB (A)/m²
Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691 : 2006-12, Abschnitt 5.][§2 Nr.13 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende oder geruchsbelästigende Betriebe gemäß Spalte 1 der Anlage zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BIm- SchV) in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1691), unzulässig.][§2 Nr.14 | Im Plangebiet sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet und im Sondergebiet „Nahversorgung" sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksfläche als Vegetationsfläche anzulegen. Die Vegetationsflächen sind - mit Ausnahme der Flächen für die notwendige Oberflächenentwässerung - mit einem Baumanteil von mindestens 60 v. H. und einem Strauchanteil von mindestens 20 v. H. zu bepflanzen. Dies gilt nicht für die mit „(V)" bezeichnete Fläche.][§2 Nr.16 | Die festgesetzten privaten Grünflächen sind mit einem Baumanteil von 80 v. H. und einem Strauchanteil von 20 v. H. zu bepflanzen.][§2 Nr.17 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.18 | Geländeaufhöhungen, Abgrabungen oder Ablagerungen sind im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.19 | In den Gewerbegebieten und im Sondergebiet sind 20 v. H. der Dächer mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Ausnahmsweise kann dieser Substrataufbau mindestens 5 cm stark sein, wenn seine dauerhafte Vitalität sichergestellt wird. Dächer mit Neigungen von mehr als 20 Grad, technische Aufbauten und Verglasungen sind von der Begrünung ausgenommen.][§2 Nr.20 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Dies gilt nicht für die mit „(V)" bezeichnete Fläche.][§2 Nr.21 | Die Retentionsbecken sind naturnah zu gestalten, soweit hydraulische Belange nicht entgegenstehen.][§2 Nr.22 | Die Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der Eigenentwicklung (Sukzession) zu überlassen.][§2 Nr.23 | Dem Gewerbe- und Sondergebiet werden für Ausgleichsmaßnahmen die außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücke 194, 195 teilweise und 197 der Gemarkung Altengamme sowie die Flurstücke 124 teilweise und 125 teilweise der Gemarkung Neuengamme zugeordnet.][§2 Nr.24 | Zum Schutz vor Einwirkungen durch erhöhte elektromagnetische Feldstärken, die vom NDR-Mittelwellensender Billwerder ausgehen können, sind beim Umgang mit explosionsfähigen Stoffen bauliche und technische Vorkehrungen zum Schutz vor Funkenbildung durch induzierte Spannungen zu treffen. Bei der Errichtung und Benutzung von großen Krananlagen, langen Leitern, Seilaufzügen oder abgespannten metallischen Masten sind geeignete technische Maßnahmen zum Schutz vor hohen induzierten Berührungsspannungen einzuplanen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 612]