BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_8a1e90c6-31b0-4b60-a7d5-455721001fd2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8a1e90c6-31b0-4b60-a7d5-455721001fd2
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    • XPLAN_BP_PLAN_8a1e90c6-31b0-4b60-a7d5-455721001fd2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt40
    xpPlanDate
    • 2017-10-24
    name
    • Neustadt40
    internalId
    • d7cd30c6-13b9-48f1-b9e6-db2064a835c6
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Neustadt 40 für den Geltungsbereich nördlich der Straße Esplanade (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 108) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Jungfernstieg – Esplanade – Westgrenze des Flurstücks 2360, über das Flurstück 2374 (Gustav-Mahler-Park) der Gemarkung Neustadt Nord.
    technHerstellDatum
    • 2018-01-03
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet „Büro und Verwaltung“ sind Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe sowie Schank und Speisewirtschaften zulässig. Nebenanlagen gemäß § 14 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, 1062), können ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellartige Betriebe, Verkaufsräume und -flächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie sonstige Wohnungen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 7 BauNVO unzulässig. Die Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummern 1 und 2 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit „(a)“ bezeichneten Fläche darf die festgesetzte Gebäudehöhe durch Aufzugsüberfahrten und Aufbauten für Haustechnik um höchstens 0,8 m überschritten werden. Die Fläche ist seitlich zu verkleiden.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugänglicher Weg. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Die gewerblichen Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Innerhalb der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind mindestens fünf Bäume zu pflanzen. Für die anzupflanzen Bäume auf der Tiefgarage muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Substratstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | Für die anzupflanzenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.9 | Im Vorhabengebiet „Büro und Verwaltung“ sind die Dachflächen des obersten Geschosses in einem Umfang von mindestens 150 m² mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2017-10-24
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_683374a2-d447-4c12-ab63-2ecb38f2fb3b]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8a212df3-4d93-4e64-a586-5ea4206a74c8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8a212df3-4d93-4e64-a586-5ea4206a74c8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8a212df3-4d93-4e64-a586-5ea4206a74c8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt110
    xpPlanDate
    • 1995-05-30
    name
    • Rahlstedt110
    internalId
    • 05eaee93-59d5-4296-8601-a26adfc55535
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 110 für den Geltungsbereich Am Knill — Fünfstück — Bekassinenau — Greifenberger Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Gebäudehöhe darf 9 m über öffentlichem Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Unterschiedliche Drempelhöhen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf nicht weniger als 30 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Innerhalb der überbaubaren Flächen ist eine rückwärtige Bebauung zulässig, wenn ein Abstand von 25 m zur vorderen Bebauung eingehalten wird.][§2 Nr.5 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 50 cm über Geländehöhe liegen.][§2 Nr.6 | Im Bereich der vorderen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur zwischen der vorderen Baugrenze und der rückwärtigen Außenwand des Gebäudes zulässig. Im Bereich der rückwärtigen Bebauung sind Garagen und Stellplätze mit Schutzdächern nur in den seitlichen Abstandsflächen zur Nachbargrenze zulässig.][§2 Nr.7 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten vorgesehen werden.][§2 Nr.8 | Pergolen auf ebenerdigen Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.10 | Innerhalb von Bauflächen sind Bäume mit mehr als 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden) zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigende Bäume sind an anderer Stelle des betreffenden Grundstücks Ersatzpflanzungen vorzunehmen; dabei sind für jeden zu beseitigenden Baum drei Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.12 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1995-05-30
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_374d7fc6-8cbb-4310-9668-dd90624c3bc7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8a303b00-6671-4970-a538-2489776f8979

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8a303b00-6671-4970-a538-2489776f8979
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8a303b00-6671-4970-a538-2489776f8979
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marmstorf9
    xpPlanDate
    • 1980-03-03
    name
    • Marmstorf9
    internalId
    • 794333a4-7765-49b8-87c9-123a203e03e1
    technHerstellDatum
    • 2015-05-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Nutzungen nach §5 Absatz 2 Nummern 4, 9 und 10 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummern 1 und 2 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder das Landschaftsbild prägen, oder die von städtebaulicher Bedeutung sind, die Genehmigung versagt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-03-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d1f7c42c-16c9-40cc-bb6c-b052b37a05a9]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8a63bc9c-1647-42d4-88bf-95c7e51f5e85

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8a63bc9c-1647-42d4-88bf-95c7e51f5e85
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8a63bc9c-1647-42d4-88bf-95c7e51f5e85
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB645
    xpPlanDate
    • 1958-10-07
    name
    • TB645
    internalId
    • 616d20fa-49aa-424d-b2a8-ec23e5e15c34
    beschreibung
    • Kinderspielplatz an der Voigtstraße-Rellingerstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-09-16
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 304]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-10-07
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f4ab0039-880b-4689-97ec-3eb99801c042]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8a7c128b-368b-49e4-bf85-19917b01c0a3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8a7c128b-368b-49e4-bf85-19917b01c0a3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8a7c128b-368b-49e4-bf85-19917b01c0a3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Sinstorf15-Marmstorf27
    xpPlanDate
    • 1979-07-03
    name
    • Sinstorf15-Marmstorf27
    internalId
    • 98fcc98f-b6e6-4c7d-b678-95fee7eec372
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Sinstorf 15/Marmstorf 27 für den Geltungsbereich Marienkäferweg — Leuchtkäferweg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1100, Ostgrenzen der Flurstücke 1052 und 1054, Nordgrenze des Flurstücks 133, über das Flurstück 133, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1159, über das Flurstück 118, Westgrenze des Flurstücks 118, Südgrenze des Flurstücks 1159, Ostgrenze des Flurstücks 524, über die Flurstücke 521 (Haithabuweg) und 524, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 524, Westgrenze des Flurstücks 1092 der Gemarkung Sinstorf — Rüsselkäferstieg — über das Flurstück 1125 der Gemarkung Sinstorf (Bezirk Harburg, Ortsteile 708 und 709) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-16
    texte
    • [§2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche sind innerhalb der durch Baugrenzen mit — a— gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteile nur Tennishallen mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen sowie Clubhäuser zulässig. Die Gebäudehöhe darf für Tennishallen nicht mehr als 10,0 m und für Clubhäuser nicht mehr als 5,0 m über Geländeoberfläche betragen. Innerhalb des mit — b — gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils sind ein Clubhaus und eine Platzwartwohnung zulässig. Die Gebäudehöhe darf bei diesen baulichen Anlagen nicht mehr als 4,0 m über Geländeoberfläche betragen. Im übrigen sind auf den Sportflächen auch untergeordnete bauliche Anlagen des Hochbaus wie Wasch-, Umkleide- und Geräteräume zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 708, 709]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-07-03
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5f10bf0e-a3c0-4cbb-a89f-3c3e56c4293e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8a8c8d82-6db6-436e-88c8-e968d58b11e3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8a8c8d82-6db6-436e-88c8-e968d58b11e3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8a8c8d82-6db6-436e-88c8-e968d58b11e3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen8
    xpPlanDate
    • 1970-02-17
    name
    • Rissen8
    internalId
    • 4eeda845-8e76-44a4-8861-0dd188d46a43
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rissen 8 für den Geltungsbereich Brünschentwiete - Wülpensand - Flerrentwiete - Bookweetenkamp (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt
    technHerstellDatum
    • 2015-02-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | [§2 Nr 1. wurde aufgehoben durch Rissen 42]: Im Ladengebiet sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zu­ gelassen werden. Im Obergeschoß sind auch Räume nach 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt. Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche tlie Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Außer der im Plan ausgewiesenen Garage unter Erdgleiche sind weitere Garagen unter Erdgleiche auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]
    plangeber
    • [Name: 226]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-17
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_33a1364a-ae3a-4e3d-96bb-8ab53f9262da]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rissen42|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8a945da8-336b-4d68-8e3a-217bf33886e9

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8a945da8-336b-4d68-8e3a-217bf33886e9
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8a945da8-336b-4d68-8e3a-217bf33886e9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt5-Bahrenfeld28
    xpPlanDate
    • 1971-02-08
    name
    • Eidelstedt5-Bahrenfeld28
    internalId
    • 1f5724ad-f21e-464c-ba76-3ddc52773359
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 5/Bahrenfeld 28 für den Geltungsbereich Schnackenburgallee - über das Flurstück 1761 der Gemarkung Bahrenfeld zur Sylvesterallee - Mühlenau - Farnhornstieg - Binsbarg- Ottensener Straße - Grenze der Gemarkung Eidelstedt - Hogenfeldweg - über das Flurstück 2422 der Gemarkung Ottensen zur Schnackenburgallee (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320, und Bezirk Altona, Ortsteile 215 und 216) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-30
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Bahrenfeld37-Eidelstedt64][Verbundener Plan: Bahrenfeld9-Lurup50]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320,215,216]
    plangeber
    • [Name: Eimsbüttel 320, Altona 215, 216]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-02-08
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_26fe5e15-d8b0-4c00-a1b2-73ab9b6af2e0]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8ab77546-0a65-4b7d-9a0d-ee028d705fb1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8ab77546-0a65-4b7d-9a0d-ee028d705fb1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8ab77546-0a65-4b7d-9a0d-ee028d705fb1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen23
    xpPlanDate
    • 2005-12-07
    name
    • Stellingen23
    internalId
    • 9353c157-d030-440a-ac09-a1c522d7ee00
    technHerstellDatum
    • 2014-07-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, Tankstellen sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungswesens, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen können nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Mischgebiete unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen der Gebiete werden ausgeschlossen. Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen der Mischgebiete sind Wohnnutzungen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinenWohngebieten werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 3, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Die in den Wohn- und Mischgebieten festgesetzte Grundflächenzahl kann für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden, wenn eine Dachbegrünung um das Maß der Überschreitung hergestellt wird.][§2 Nr.5 | In den Gewerbegebieten bleiben bei der Ermittlung der Geschossflächenzahl die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen unberücksichtigt.][§2 Nr.6 | In den Wohn- und Mischgebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis 1,5 m zulässig. Die Überschreitung darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Gebäudefront betragen. Soweit die Überschreitungen der Baugrenze in die Straßenverkehrsfläche hineinragen, ist dort eine lichte Höhe von mindestens 3,5 m über Gelände einzuhalten.][§2 Nr.7 | Auf Flächen der Gewerbegebiete dürfen zur Einhaltung des für ein Wohngebiet in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zulässigen Beurteilungspegels von Lr = 40 dB(A) (allgemeine Wohngebiete) beziehungsweise Lr = 45 dB(A) (Mischgebiete) der immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) maximal 45 dB(A) /m betragen. Der IFSP für den Tageszeitraum darf maximal 60 dB(A) / m2 betragen.][§2 Nr.8 | In den Wohngebieten sind die Wohn- und Schlafräume sowie in den Gewerbe- und Mischgebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | In den Gewerbegebieten sind Werbeanlagen, die nach Richtung, Größe oder Höhenlage zur Randstraße und Warnstedtstraße ausgerichtet sind, nur unterhalb der festgesetzten Traufhöhe zulässig.][§2 Nr.10 | Für die Erschließung der Flurstücke 4387 und 2240 der Gemarkung Stellingen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.11 | Das festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis für den Anschluss des Flurstücks 1956 der Gemarkung Stellingen an die Warnstedtstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis, für den Anschluss des Flurstücks 1956 der Gemarkung Stellingen unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst zudem die Befugnis der E.ON Hanse AG und der Deutschen Telekom AG unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.12 | In den Wohn- und Mischgebieten sind für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Soweit Dächer von Tiefgaragen nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, sind sie mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. In Bereichen, in denen Bäume gepflanzt werden, muss die Schichtstärke mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.14 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | In den Gewerbegebieten sind 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen; davon sind 40 v. H. mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Je 200 m2 Vegetationsfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Nach Nummer 14 anzupflanzende Bäume sind anzurechnen.][§2 Nr.16 | Fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleiben.][§2 Nr.18 | Dächer von Carports sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.19 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.20 | In den Wohngebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Gewerbegebieten und auf gewerblich genutzten Flächen der Mischgebiete sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Lagerplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.21 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.22 | Auf dem Flurstück 4464 der Gemarkung Stellingen ist das von Dachflächen anfallende Oberflächenwasser auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen.][§2 Nr.23 | Auf den im Mischgebiet gelegenen Grundstücksteilen der Flurstücke 1938, 1939 und 1940 der Gemarkung Stellingen ist die Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers in das Regensiel der Warnstedtstraße unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-12-07
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac26e47a-cbaf-4003-af16-c9002292893b]
    planArt
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
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    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8b1cfd46-c2d9-4352-9f78-883ec6e145bb

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    • XPLAN_BP_PLAN_8b1cfd46-c2d9-4352-9f78-883ec6e145bb
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    • 4.1
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    • BP_Plan
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    name
    • Schnelsen11
    internalId
    • 25878243-4ff8-400a-adef-f718ea8619da
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 11 für das Plangebiet Pinneberger Straße — Landesgrenze — Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-11-01
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. luni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791 - r).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 2000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-02-23
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2a175267-280f-4b9a-bbbb-1390f3044f40]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Schnelsen69|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8b1d8907-4b5c-430c-9bce-ce4ce5234399

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    • XPLAN_BP_PLAN_8b1d8907-4b5c-430c-9bce-ce4ce5234399
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB76
    xpPlanDate
    • 1954-11-12
    name
    • TB76
    internalId
    • 8150c732-e62d-4168-9f7a-db44830288ed
    beschreibung
    • Alter Postweg, Haake- u. Gazertstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-11-10
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711, 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1954-11-12
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_28a0934c-a208-4b18-936b-df5d812a00f5]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung