BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_90329d4d-b1dd-4bd0-aebb-f15bcc4450f2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90329d4d-b1dd-4bd0-aebb-f15bcc4450f2
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    • XPLAN_BP_PLAN_90329d4d-b1dd-4bd0-aebb-f15bcc4450f2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D376
    xpPlanDate
    • 1958-03-05
    name
    • D376
    internalId
    • 93096a77-158c-4aad-8a77-82b5b011bc55
    technHerstellDatum
    • 2016-06-13
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen und die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3a16fc11-07df-4175-9920-e3eee7fb7701]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_903e5903-52fe-4802-bf0a-ec6fcafdc1f4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_903e5903-52fe-4802-bf0a-ec6fcafdc1f4
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_903e5903-52fe-4802-bf0a-ec6fcafdc1f4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg21
    xpPlanDate
    • 1978-06-13
    name
    • Harburg21
    internalId
    • c98d1a5f-6583-4caf-8f08-8e4742e6903f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 21 für den Geltungsbereich Helmsweg — Bleicherweg — Buxtehuder Straße — Wallgraben — über das Flurstück 372 der Gemarkung Harburg — Am Soldatenfriedhof — Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 297, über das Flurstück 297 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a2e090de-6493-4432-9132-62cd80d7f69d]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_904f5332-5714-4c54-b577-b66cf4a2b76a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_904f5332-5714-4c54-b577-b66cf4a2b76a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_904f5332-5714-4c54-b577-b66cf4a2b76a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt64
    xpPlanDate
    • 1974-12-17
    name
    • Billstedt64
    internalId
    • 7b6ea647-4f1c-40a5-9a24-d71629e85d09
    technHerstellDatum
    • 2015-03-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen. Ausnahmen für Gasheizung oder elektrische Heizung können zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-12-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_adde336a-0d63-43e6-93b0-c8b71d639add]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90562e94-74ef-4fc4-b05e-b221478432a0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90562e94-74ef-4fc4-b05e-b221478432a0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90562e94-74ef-4fc4-b05e-b221478432a0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D380
    xpPlanDate
    • 1958-09-22
    name
    • D380
    internalId
    • 38565fea-49fd-4c26-845f-bccdf5532cb5
    technHerstellDatum
    • 2016-04-18
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der Garagen (Gem.GaK, Gem.GaE), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,50 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen (ausgenommen die Grundstücke mit einer Geschäftshausbebauung) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (Gem.GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 307]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-09-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a17e6d2c-c26f-4632-a711-bd6e0dda3afd]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90651764-db9c-407f-881a-0bae524e0fdc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90651764-db9c-407f-881a-0bae524e0fdc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90651764-db9c-407f-881a-0bae524e0fdc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen52
    xpPlanDate
    • 2020-04-28
    name
    • Rissen52
    internalId
    • ecd9d086-f62c-4064-a8cd-55f3383bbb9a
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rissen 52 für das Gebiet zwischen der Sülldorfer Landstraße und der Alten Sülldorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 227) wird festgestellt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Alte Sülldorfer Landstraße – West- und Südgrenze des Flurstücks 3942, über das Flurstück 4991, Nordgrenze des Flurstücks 4991, über die Flurstücke 4989 (Sülldorfer Landstraße, B 431) und 4991, Ostgrenze des Flurstücks 5055 der Gemarkung Rissen.
    technHerstellDatum
    • 2020-05-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabengebiet) sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind selbstständige bauliche Anlagen für logistikrelevante Nutzungen, wie zum Beispiel Lagerhallen, Warendurchgangs- und Umschlagslager, Verkehrshöfe, Güterverkehrs- und Verteilzentren sowie Kurier-, Express- und Paketdienstleister sowie solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoffe und/oder Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann. Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, Bordelle und bordellartige Betriebe und Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und Vorführund Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist) nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) sowie Ausnahmen für Wohnungen für Aufsichtsund Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnnutzung bis zur vollständigen Errichtung der Bebauung innerhalb des Gewerbegebiets unzulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für bauliche Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,75 für bauliche Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Bei der Berechnung der Geschossfläche sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume, mitzurechnen.][§2 Nr.9 | Oberer Bezugspunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe ist die Attika. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) ist bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen für Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die Kronenund Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume und Gehölze nicht beeinträchtigt werden. Bei Vordächern, Balkonen und Erkern dürfen die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. An der nach Norden ausgerichteten Fassade des Gewerbebaukörpers ist im zweiten Obergeschoss, entlang der gesamten Fassadenlänge, ausnahmsweise eine Überschreitung der Baugrenze bis zu einer Tiefe von 1,5 m für Fluchtbalkone zulässig.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen und im Garagengeschoss zulässig. Die Garagenzu- und -ausfahrt ist nur an der zeichnerisch festgesetzten Stelle zulässig.][§2 Nr.12 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden ist über alle Geschosse durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, durch die in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB (A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen sind im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss einseitig nach Westen ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An der mit „(B)“ bezeichneten Westfassade sind im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen. In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen sind im Erdgeschoss einseitig nach Osten ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An der mit „(C)“ bezeichneten Ostfassade ist im Erdgeschoss ein Laubengang mit nicht zu öffnenden Fenstern auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen.][§2 Nr.14 | Zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen des allgemeinen Wohngebiets und den überbaubaren Grundstücksflächen des Gewerbegebiets sind entkoppelte Bodenplatten vorzusehen und die sich direkt berührenden Wände als geschlossene Gebäudeabschlusswände ohne Lüftungsöffnungen auszuführen. Im Gewerbegebiet sind Fenster oder Belichtungsöffnungen in den geschlossenen Gebäudeabschlusswänden, auf den Dächern sowie an den nach Westen und Osten gerichteten Fassaden mit nicht zu öffnenden Fenstern auszuführen.][§2 Nr.15 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist über belebte Bodenzonen, Mulden und Rigolen zu versickern. Sollte eine vollständige Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich sein, kann eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das Regensiel in der Straße Alte Sülldorfer Landstraße nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronentraufbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden sind derart mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht einsehbar sind. Im Gewerbegebiet sind Stützmauern mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.18 | In den Baugebieten sind die mit „(D)“ bezeichneten Dachflächen zu 80 vom Hundert (v. H.) der Fläche mit einem mindestens 12 cm starken und die mit „(E)“ bezeichneten Dachflächen zu 50 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens 100 cm betragen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die für Terrassen, Wege, technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen, Anlagen der Beund Entlüftung, Photovoltaikanlangen oder notwendige Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.][§2 Nr.19 | Im Plangebiet sind an den nach Osten oder Westen ausgerichteten Außenwänden der Gebäude drei Nistkästen für Halbhöhlenbrüter sowie drei Flachkästen als Quartiere für Fledermäuse in die Fassade zu integrieren oder anzubringen. An den nach Norden gerichteten Wänden sind zwei Koloniekästen für Sperlinge an geeigneten Stellen anzubringen. Zusätzlich sind drei Nistkästen für Dohlen fachgerecht an Bäumen anzubringen. Alle Nist- und Fledermauskästen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 227]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2017-09-12
    auslegungsStartDatum
    • 2017-10-26
    auslegungsEndDatum
    • 2017-11-27
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2017-02-14
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2017-03-14
    satzungsbeschlussDatum
    • 2020-05-15
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-04-28
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b17def0d-94dd-40d5-a9cf-c199ef81d6aa]
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_907f2495-8a30-48ef-9f7d-2634e41d50eb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_907f2495-8a30-48ef-9f7d-2634e41d50eb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_907f2495-8a30-48ef-9f7d-2634e41d50eb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld14
    xpPlanDate
    • 1970-03-10
    name
    • Heimfeld14
    internalId
    • 3ed3a995-08aa-475f-9fb1-dff2af5d7651
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Heimfeld 14 für das Plangebiet Konsul-Francke-Straße — Alter Postweg — Woellmerstraße — Osterhoffstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-09
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Gemeinschaftsstellfläche auf den Flurstücken 1182 und 1183 der Gemarkung Heimfeld an die Verkehrsflächen eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2f394854-6b15-47e1-bdd7-04374bd28a5c]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90806dcf-7da5-48f5-9621-2451b6605c18

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90806dcf-7da5-48f5-9621-2451b6605c18
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90806dcf-7da5-48f5-9621-2451b6605c18
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D5A
    xpPlanDate
    • 1958-02-17
    name
    • D5A
    internalId
    • 671f62ce-d402-4518-93af-53541a8b19d3
    beschreibung
    • Goethestraße - Schomburgstraße - Schumacherstraße - Große Bergstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-22
    texte
    • [Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen worden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,50 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossige Geschäftshausbebauung (G2g) 7,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c3c4d7f0-837e-4138-96f0-b560a5eef0ac]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9091b746-1b09-4b70-bfc7-59b19cc37fb2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9091b746-1b09-4b70-bfc7-59b19cc37fb2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9091b746-1b09-4b70-bfc7-59b19cc37fb2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB581
    xpPlanDate
    • 1958-03-07
    name
    • TB581
    internalId
    • dd8d411e-f841-4f6e-9928-b5144137b43a
    technHerstellDatum
    • 2016-09-28
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713, 714]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_22937a23-2ec2-4280-bd07-7d60b7838bd5]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90a46d0a-e1a1-4de0-8a9a-de2f7043dc2b

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    • XPLAN_BP_PLAN_90a46d0a-e1a1-4de0-8a9a-de2f7043dc2b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack17
    xpPlanDate
    • 2006-03-21
    name
    • Curslack17
    internalId
    • 09760519-6a3f-4e4f-b61f-639e637b40ba
    technHerstellDatum
    • 2017-04-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind für Wohngebäude Flächen, die tiefer als 2 m über Normalnull (NN) liegen, auf 2 m über NN aufzuhöhen. Des Weiteren sind Geländeaufhöhungen nur zulässig für a) Rampen, die zur Erschließung erforderlich sind, oder b) bis zur Oberkante der für die Erschließung erforderlichen öffentlichen Straßenverkehrsfläche, sofern der Abstand zwischen Hauptgebäude und Straßenverkehrsfläche weniger als 6 m beträgt.][§2 Nr.3 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten über der vorhandenen beziehungsweise aufgehöhten Geländeoberfläche darf straßenseitig 0,4 m nicht überschreiten.][§2 Nr.4 | Die Gebäudehöhe von eingeschossigen Gebäuden darf 9 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe von zweigeschossigen Gebäuden darf 12 m über vorhandenem oder aufgehöhtem Gelände nicht überschreiten. Diese Regelungen gelten nicht für das mit einer Firsthöhe von 14 m bezogen auf NN als Höchstmaß festgesetzte Gebäude.][§2 Nr.5 | Die Außenwände von baulichen Anlagen sind als rotes oder rotbraunes Ziegelmauerwerk auszuführen. Für Nebengebäude und für untergeordnete Teile von Außenwänden von Wohngebäuden, die 30 vom Hundert der jeweiligen Fassadenfläche nicht überschreiten, ist außerdem weiß, braun und grün angestrichenes Holz sowie Holz in Naturfarbe zulässig. Für Nebengebäude sind außerdem weiße Putzflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Dächer von Wohngebäuden und Zwerchhäuser sind als Sattel- oder Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 40 Grad und 50 Grad auszuführen.][§2 Nr.7 | Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.8 | Balkone und Dachaufbauten dürfen, an der breitesten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens ein Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Abweichend hiervon sind im Wohngebiet nördlich des Curslacker Deichs (Flurstück 1781) Balkone und Dachaufbauten bis drei Fünftel der Länge der zugehörigen Gebäudeseite zulässig.][§2 Nr.9 | In das Dach eingeschnittene Loggien, Balkone und Terrassen sind bei Gebäuden auf Grundstücken, die an öffentliche Straßen oder der Dove-Elbe grenzen, nur auf den straßenbeziehungsweise wasserabgewandten Seiten der Gebäude zulässig.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten; geringfügige Abweichungen von der Lage des Weges können zugelassen werden. Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung beziehungsweise der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen beziehungsweise straßenbegleitende Gräben herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH sowie der Vattenfall Europe Hamburg AG sowie der Deutschen Telekom, unterirdische Leitungen zu pflegen und zu unterhalten.][§2 Nr.11 | Auf den Grundstücksflächen, die ausschließlich dem Wohnen dienen, sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Für jedes Wohngebäude ist je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | Für zu erhaltende oder anzupflanzende Bäume, Sträucher und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.15 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.16 | Auf den mit „U" bezeichneten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der Uferstreifen naturnah zu entwickeln. Zulässig sind einheimische, standortgerechte Stauden, Sträucher und Gehölze sowie extensive Grünlandnutzung beziehungsweise Mähwiese.][§2 Nr.17 | Beiderseits der mit „(R)" bezeichneten Wasserflächen sind in einer Breite von 3 m ab Böschungsoberkante Aufhöhungen, Nebenanlagen sowie Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.18 | Das von den privaten Grundstücksflächen und der Fläche für den Gemeinbedarf abfließende Niederschlagswasser ist oberirdisch abzuleiten, sofern ein offenes Entwässerungssystem vorhanden ist.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 604]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-03-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_928ea80a-f0fa-4021-9eaf-7989f9049bbc]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90e1f12c-3c62-4e43-b2cc-3cf23e9bc052

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90e1f12c-3c62-4e43-b2cc-3cf23e9bc052
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90e1f12c-3c62-4e43-b2cc-3cf23e9bc052
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord18
    xpPlanDate
    • 1970-03-02
    name
    • Barmbek-Nord18
    internalId
    • 80be0714-6265-4cad-9fb7-e548bab06f7b
    technHerstellDatum
    • 2015-02-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Auf dem Baugrundstück für eine Hochgarage können im ersten und zweiten Geschoß Läden, Gewerbebetriebe und Tankstellen zugelassen werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 426]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e68f3f02-0d80-482a-abc4-b6e55a95344d]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung