BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_92c19d91-8849-4326-ad2a-2bcaa623a76c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_92c19d91-8849-4326-ad2a-2bcaa623a76c
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    • XPLAN_BP_PLAN_92c19d91-8849-4326-ad2a-2bcaa623a76c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup46
    xpPlanDate
    • 1986-04-25
    name
    • Lurup46
    internalId
    • b49604ee-68d9-4139-b9d9-ea2398a3cdca
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 46 für den Geltungsbereich Farnhornweg - Westgrenze des Flurstücks 2865, Südgrenze des Flurstücks 2707 (Hellgrundweg), über das Flurstück 2707, Westgrenze des Flurstücks 1295, Nordgrenzen der Flurstücke 1295, 1296, 1454, 1297, 1298, 1300, 1301 und 2847, über die Flurstücke 2847, 2848, 2463, 2848, 2408 und 2874 der Gemarkung Lurup - Farnhornstieg - Hellgrundweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung des Gewerbegebietes sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage ergibt sich aus der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt oder auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-04-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d98b9291-a075-4d16-bf5e-6c8153cc572a]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSLurup|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup34|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup35-Bahrenfeld24|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_92c9f95d-01f9-4e43-a698-1c312e75c54c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_92c9f95d-01f9-4e43-a698-1c312e75c54c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_92c9f95d-01f9-4e43-a698-1c312e75c54c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum26
    xpPlanDate
    • 1990-02-27
    name
    • Rotherbaum26
    internalId
    • 60160fb4-088e-4402-9347-7ec727001a25
    technHerstellDatum
    • 2014-06-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Gebäudehöhen des sechsten Vollgeschosses können durch technische Anlagen sowie durch Treppenhäuser und Glasüberbauten um 2,2 m überschritten werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche ist nur eine Halle zulässig. Abweichend von § 2 Absatz 3 der Außenalster-Verordnung vom 29. Mai 1953 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 21301-g) ist das Dach zu verglasen.][§2 Nr.3 | Auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist das Dach der eingeschossigen Bebauung zu begrünen.][§2 Nr.4 | An der Straße Alsterglacis und an der Neuen Rabenstraße sind das Erdgeschoß und das darüberliegende Geschoß durch geeignete Fassaden- und/oder Fenstergestaltung zusammenzufassen. Das sechste Vollgeschoß ist an den Straßenrandseiten der Gebäude um mindestens 1 m zurückzusetzen.][§2 Nr.5 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sind unzulässig. Außerdem sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) sowie Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den Flurstücken 519, 1327 und 1328 der Gemarkung Rotherbaum sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.7 | Stellplätze dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden. Für Tiefgaragen auf den Flurstücken 516, 515, 1496, 1494, 1492, 1442, 1455, 507 und 503 ist nur eine Zufahrt über das Flurstück 503 zulässig.][§2 Nr.8 | Abweichend von Nummer 7 Satz 1 dürfen die Vorgartenflächen der Flurstücke 503, 527 und 525 mit maximal 45 % für ebenerdige Stellplätze des Besucher- und Wirtschaftsverkehrs sowie für Zufahrten und Zugänge in Anspruch genommen werden; auf den Vorgartenflächen der Flurstücke 507 und 1455 sind Stellplätze nicht zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den Flurstücken 503, 527 und 525 kann eine Überschreitung der westlichen Baugrenze für Dachausbildungen über Eingangsbereichen bis zu 20 m bei einer Breite von maximal 3 m zugelassen werden, sofern sie mit den vorhandenen Bauten in der Architektur und den verwandten Baustoffen zusammengehörige Einheiten bilden.][§2 Nr.10 | Auf dem Flurstück 525 kann eine Überschreitung der westlichen Baugrenze im Eckbereich Neue Rabenstraße/Alsterterrasse auf einer Länge von 11 m für die Ausbildung einer rechtwinkligen Gebäudeecke zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Die festgesetzte Traufhöhe von 24,6 m ist bezogen auf das fünfte Vollgeschoß.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Fahrrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, für den Anschluß der nicht überbaubaren Hofflächen auf den Flurstücken 503, 514, 525 und 520 an die Neue Rabenstraße eine Überfahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.13 | Entlang der Warburgstraße und der Straße Alsterglacis sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwäden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.14 | Nach jedem vierten der nach Nummer 8 zulässigen Stellplätze ist ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.15 | Für jeden infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Baum ab 25 cm Stammdurchmesser sind im Plangebiet zwei großkronige Laubbäume (Hartholzarten) zu pflanzen, deren Stammdurchmesser mindestens 20 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden beträgt.][§2 Nr.16 | Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sind im Kronenbereich der nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und die nach Nummer 8 zulässigen Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.18 | Es ist nur Fernheizung zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, leichtes Heizöl, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.19 | Die Gebäudegruppe Alsterglacis 4 bis 8 und Warburgstraße 3 und 5 auf den Flurstücken 1494, 1496, 515, 516, 517 und 1391 der Gemarkung Rotherbaum sowie die Gesamtanlage Neue Rabenstraße 31 und 31a auf dem Flurstück 507 sind nach § 7 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1990-02-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dcc8b704-3c7a-4fdf-9f4c-9d8843496bf7]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_92ddb3ba-c710-49ac-950b-c6d73fbcf3d1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_92ddb3ba-c710-49ac-950b-c6d73fbcf3d1
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    • XPLAN_BP_PLAN_92ddb3ba-c710-49ac-950b-c6d73fbcf3d1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSRahlstedt
    xpPlanDate
    • 1955-01-14
    name
    • BSRahlstedt
    internalId
    • 1446cde6-285e-4814-9660-d070cd6f912a
    technHerstellDatum
    • 2017-01-17
    texte
    • [1. | Die Minestgrundstücksgröße bei der offenen Bebauung soll 1000 qm, bei der Gruppenhausbebauung mit Sielanschlüssen 450 qm und bei Reihenhäusern 200 qm nicht überschreiten.][2. | Zusatz für W2o undn M2o-Gebiet Je Grundstück werden bis zu 2 Wohnungen zugelassen unter der Vorraussetzung, dass die Bestimmungen der Abwasserverordnung von 1940 eingehalten wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-01-14
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0df1d42f-d952-4996-910d-a1c84fa0ddbb]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_92e00bfa-afc6-4f0c-9829-1d0deea7080c

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_92e00bfa-afc6-4f0c-9829-1d0deea7080c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB729
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB729
    internalId
    • 0613248c-91d0-4c3f-a39e-2aeb7db15a0c
    technHerstellDatum
    • 2016-11-21
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a5df83f2-6b75-4870-918a-1d31443b0649]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_92e3284e-c48d-4538-b3e9-0a1c9cdbd655

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_92e3284e-c48d-4538-b3e9-0a1c9cdbd655
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_92e3284e-c48d-4538-b3e9-0a1c9cdbd655
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf8
    xpPlanDate
    • 1969-03-04
    name
    • Eissendorf8
    internalId
    • fd88c96b-207b-445f-bdff-37e59ddda826
    technHerstellDatum
    • 2015-08-27
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-03-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_faeb46a5-743b-4c19-9217-f72b7aec5d76]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Marmstorf21-Eissendorf13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_92e7d7af-d3a9-46f9-8e95-12bffe8c507b

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_92e7d7af-d3a9-46f9-8e95-12bffe8c507b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D73
    xpPlanDate
    • 1956-04-12
    name
    • D73
    internalId
    • 5abfbb19-774e-4848-9905-7f2fe2142b51
    technHerstellDatum
    • 2016-04-14
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-04-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cbb3abec-c284-4d02-8058-827c5aa88f4d]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_92f3a819-be4f-4f94-9e7d-3ab5cadf72c7

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_92f3a819-be4f-4f94-9e7d-3ab5cadf72c7
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    • XPLAN_BP_PLAN_92f3a819-be4f-4f94-9e7d-3ab5cadf72c7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt61
    xpPlanDate
    • 1972-04-25
    name
    • Billstedt61
    internalId
    • f64d3774-fdf4-4801-8ee6-0e12ef119ef3
    technHerstellDatum
    • 2015-03-23
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-04-25
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_18f01a66-f582-4d9e-877f-aac8c2d56461]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_930534f4-083c-411e-a0bd-376723b060ec

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_930534f4-083c-411e-a0bd-376723b060ec
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_930534f4-083c-411e-a0bd-376723b060ec
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf111
    xpPlanDate
    • 2024-09-30
    name
    • Bergedorf111
    internalId
    • 695e4bff-f8fe-42e8-9bfd-3bfb70355cc2
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 111 für ein Gebiet zwischen Neuer Weg, Brookdeich und den Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg – Brookdeich – Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 3109 – Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7412 – Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7869 – Südwestgrenze des Flurstücks 7870 der Gemarkung Bergedorf
    erstellungsMassstab
    • 1000
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Hamburg|Ortsteil: 603]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-09-30
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b91fcc84-4fbc-4916-96dd-f8412accded5]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_930fc222-b57a-4114-b276-8b726ac6a933

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_930fc222-b57a-4114-b276-8b726ac6a933
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_930fc222-b57a-4114-b276-8b726ac6a933
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude81-Barmbek-Nord81
    xpPlanDate
    • 2024-11-12
    name
    • Winterhude81-Barmbek-Nord81
    internalId
    • b5d2ea3f-aa4b-44ec-aaec-8a3808ea0787
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 81/ Barmbek-Nord 81 für den Geltungsbereich zwischen der Straße Alte Wöhr, der Bahnanlage und der Straße Alter Güterbahnhof (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Alter Güterbahnhof – Alte Wöhr – Bahnanlagen – Südgrenzen der Flurstücke 3718 und 3554 der Gemarkung Winterhude.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [2.1 | Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][2.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][2.3 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für bauliche Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][2.4 | Technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) und Aufzugsüberfahrten sind bis zu einer Höhe von 1,5 m allgemein zulässig.][2.5 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Vordächer bis zu einer Tiefe von 2 m zulässig. Die Überschreitungen sind bis zu der Hälfte der Länge einer Fassadenseite zulässig. Balkone im Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig unden bis zu einer Tiefe von 3 m zugelassen werden.][2.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][2.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden kann von einer lärmabgewandten Orientierung abgesehen werden, sofern durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sichergestellt wird, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht über schritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Bei den mit „(B)“ bezeichneten Gebäudeteilen sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][2.8 | Im allgemeinen Wohngebiet ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch dsamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][2.9 | Im allgemeinen Wohngebiet ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technische Maßnahmen (zum Beispiel an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden), Tabell gebiete nach BauNVO), Bezugsquelle: Beuth-Verlag GmbH, Berlin, Einsichtnahmestelle: Technische Universität Hamburg, eingehalten werden. Zusätzlich ist durch die baulichen und technischen Maßnahmen zu gewährleisten, dass der sekundäre Luftschall die ImmissionsrichtwertdeTeniheAnitg m hu genävo6.gust 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503), geändert am 1. Juni 2017 (BAnz. AT 08.06.17 B5), Nummer 6.2 nicht überschreitet.][2.10 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit einem im Mittel 70 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für Bäume muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats auf einer Fläche von 12 m2 mindestens 1,0 m betragen. In den mit „(X)“ bezeichneten hausnelbare Substratüberdeckung bis auf 50 cm reduziert werden.][2.11 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 15 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksflächen mit Stauden, Sträuchern und Bäumen zu bepflanzen. Begrünte unterbaute Flächen können dabei mitgerechnet werden.][2.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 8 kleinkronige Bäume an geeigneter Stelle auf dem Grundstück zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.][2.13 | Für Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kro- nenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetatioanzulegen und zu begrünen. Für Strauch- und Heckenpflanzungen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, mit einer Höhe von mindestens 125 cm, zu verwenden.][2.14 | In den nicht unterbauten Bereichen der privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][2.15 | Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen der Gebäude als Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer Neigung von 20 Grad herzustellen und zu mindestens 80 v. H. mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen.][2.16 | Im allgemeinen Wohngebiet sind drei Nisthilfen für den Feldsperling fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu unterhalten.][17 | Das Risikogebiet Sturmfluthochwasser wird aufgrund von § 9 (6a) BauGB in Verbindung mit § 73 Absatz 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 4. Januar 2023 (BGBl. I. Nr. 5 S. 1) im Bebauungsplan gekennzeichnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408][Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 428]
    veraenderungssperre
    • true
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-11-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bae9c4fb-3961-42fe-864f-f0c0cfe0753d]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9310beac-15ce-4aff-9e0a-f5311d705386

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9310beac-15ce-4aff-9e0a-f5311d705386
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9310beac-15ce-4aff-9e0a-f5311d705386
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt2
    xpPlanDate
    • 1964-01-20
    name
    • Eidelstedt2
    internalId
    • 15d14c29-738a-4674-9c71-1688eac9530d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 2 für das Plangebiet Pinneberger Chaussee — Dürenackersweg — Baumacker — Nordgrenzen der Flurstücke 762 und 776 der Gemarkung Eidelstedt — Dallbregen — Nordgrenzen der Flurstücke 778, 780 und 781 der Gemarkung Eidelstedt — Bahnanlagen — Südgrenzen der Flurstücke 924/76 und 784 der Gemarkung Eidelstedt — Dallbregen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Ladengebäuden 5,0 m, zweigeschossigen Ladengebäuden 7,5 m. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet an der Pinneberger Chaussee sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze, unzulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Läden" sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. ]uni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet geschlossener Bauweise nicht durch Einfriedigungen voneinander getrennt werden. Bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein Kinderspielplatz auf dem Baugrundstück oder in der Nähe anzulegen; je Wohnung sind in der Regel 5,0 qm erforderlich. Die Herrichtung wird im Baugenehmigungsverfahren näher festgelegt. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.6 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, für Reihenhäuser und im Sondergebiet „Läden", und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.8 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§3 Absatz 3, 4 Absatz 3 und 8 Absatz 3 Nummer 2 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-01-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5ea854aa-b5c5-48da-8e93-5a81a67486ec]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Eidelstedt2, 1.Aenderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung