BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_8f6c0a7c-a91d-44b4-a902-8a5a8016490a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f6c0a7c-a91d-44b4-a902-8a5a8016490a
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    • XPLAN_BP_PLAN_8f6c0a7c-a91d-44b4-a902-8a5a8016490a
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf75
    xpPlanDate
    • 1993-04-20
    name
    • Bergedorf75
    internalId
    • cb6e024b-7348-42c9-98a6-02c6d6a9b03c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 75 für den Geltungsbereich zwischen Bergedorfer Schloßstraße/Sachsentor und Chrysanderstraße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bergedorfer Schloßstraße — Nordgrenze des Flurstücks 2500 der Gemarkung Bergedorf — Chrysanderstraße — Mohnhof — Sachsentor — Nordwestgrenze des Flurstücks 4536 der Gemarkung Bergedorf.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet östlich der Bergedorfer Schloßstraße sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen für Verwaltungen sowie sportliche Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet kann eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenzen durch Balkone bis zu 1 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist die Randbebauung an der Chrysanderstraße traufständig mit geneigten Dächern auszubilden. Die Dächer sind mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden.][§2 Nr.7 | Die Anordnung von Stellplätzen ist mit Ausnahme der Flurstücke 4936 und 4937 der Gemarkung Bergedorf nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Die im allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(A)" bezeichneten Teil des Kerngebiets auf Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Für Bäume muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.9 | Mindestens 10 vom Hundert (v. H.) der gärtnerisch anzulegenden Blockinnenflächen im allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(A)" bezeichneten Teil des Kerngebiets sind mit einheimischen Laubbäumen zu bepflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.10 | Auf den Flurstücken 4084 und 1805 im allgemeinen Wohngebiet sind die Außenwände der Bebauung, deren Fenster- und Türanteil unter 15 v.H. der Wandfläche liegt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Die mit „(B)" bezeichneten Außenwände der Gebäude sind als geschlossene Wände auszuführen.][§2 Nr.12 | Das unter der Arkade festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1993-04-20
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1977]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8ecb2462-75b5-45d5-b68f-be642f12f886]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f86674e-ab55-4b7a-bac2-f49e0e4b7922

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f86674e-ab55-4b7a-bac2-f49e0e4b7922
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB223
    xpPlanDate
    • 1960-06-21
    name
    • TB223
    internalId
    • b9fb0d35-3768-42fe-97f4-f509c1c99744
    beschreibung
    • Steinbeker Straße, Süderstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-10-12
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 127, 128]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-06-21
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5d513754-46e8-46f0-ade4-9f628d39d397]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8f9b6be0-aedb-458d-9282-412431c8d775

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8f9b6be0-aedb-458d-9282-412431c8d775
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8f9b6be0-aedb-458d-9282-412431c8d775
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D72
    xpPlanDate
    • 1958-09-21
    name
    • D72
    internalId
    • 1918fabe-5815-4e55-9f4f-2920d28de156
    beschreibung
    • Hamburger Straße - Barmbeker Markt - Dehnhaide - Vogelweide - Wohldorfer Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-04-14
    texte
    • [Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohn- und Mischgebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossige Geschäftshausbebauung (G4g): 13,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossige Geschäftshausbebauung (G3g): 10,0 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossige Geschäftshausbebauung (G2g): 7,50 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g): 5,0 m soweit der Durchführungsplan nichts anderes bestimmt.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g): 4,50 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 421, 423]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-09-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f84b0af-f80f-47cc-890f-1383c1f7dc97]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • DurchfuehrungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8faad0ff-66ab-4f83-bd47-6b4aaf1ec379

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8faad0ff-66ab-4f83-bd47-6b4aaf1ec379
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8faad0ff-66ab-4f83-bd47-6b4aaf1ec379
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf10
    xpPlanDate
    • 1965-10-08
    name
    • Niendorf10
    internalId
    • 31cda34a-2d2f-4db8-9486-7598723b4587
    beschreibung
    • Bebauungsplan Niendorf 10 für das Plangebiet König-Heinrich-Weg — Hessenweg — Ohmoor — Nordgrenzen der Flurstücke 3722 und 575 der Gemarkung Niendorf — Schwabenstieg — Garstedter Weg — Südgrenze des Flurstücks 632, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3882 sowie Südgrenze des Flurstücks 582 der Gemarkung Niendorf — Ohmoor — Südostgrenzen der Flurstücke 437, 436 und 365 der Gemarkung Niendorf — Moorrand — von hier in südlicher Richtung über die Flurstücke 613, 614 und 4251 der Gemarkung Niendorf zum Garstedter Weg — Fuhlsbütteler Weg — Teile der Flurstücke 894 und 890 bis 892 der Gemarkung Niendorf — Fuhlsbütteler Weg — Rahweg — Ostgrenze des Flurstücks 705 sowie Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4054 der Gemarkung Niendorf — Paßborghöhe — Westgrenze des Flurstücks 705 der Gemarkung Niendorf — Quadenweg — Südgrenze des Flurstücks 667 der Gemarkung Niendorf — Langobardenweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-26
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Niendorf33][Verbundener Plan: Niendorf50][Verbundener Plan: Niendorf55][Verbundener Plan: Niendorf78]
    texte
    • [§2 Nr.1 | Soweit im Plan keine Grund- und Geschoßflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen die Höchstwerte nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. ]uni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-10-08
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1962]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_314aa67d-eee3-42a4-a333-6e3ff886e369]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8fc92c3d-5477-416f-8924-fed013b2af50

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8fc92c3d-5477-416f-8924-fed013b2af50
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8fc92c3d-5477-416f-8924-fed013b2af50
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf35-Langenbek7
    xpPlanDate
    • 2004-01-29
    name
    • Wilstorf35-Langenbek7
    internalId
    • a70f36a8-fabe-41ce-ad78-fd97240784d9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 35/ Langenbek 7 für den in der Anlage durch eine durchgehende Linie umgrenzten Geltungsbereich zwischen Radickestraße und Gordonstraße (Bezirk Harburg, Ortsteile 705, 707) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 1284 (Gordonstraße) der Gemarkung Langenbek, über das Flurstück 3229 (Hüllbeen), Westgrenze des Flurstücks 3229, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 3305 (Radickestraße), über die Flurstücke 3305, 3306, 3228 und 3229 (Hüllbeen) der Gemarkung Wilstorf – Ostgrenze des Flurstücks 1284 (Gordonstraße), über das Flurstück 1284 der Gemarkung Langenbek.
    technHerstellDatum
    • 2017-04-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_8fc92c3d-5477-416f-8924-fed013b2af50&filename=Wilstorf35-Langenbek7.pdf | Rechtsplan]
    texte
    • [§2 | Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich des Bebauungsplans wird auf der mit „A“ bezeichneten Fläche Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ festgesetzt. Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird reines Wohngebiet nach § 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgewiesen][§3 | Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    plangeber
    • [Name: 705]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-01-29
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_61c9757a-6b7e-4d75-939e-7ae1fc005e1a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8ff1b135-05a8-4feb-9c2e-1b66c4a0615b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8ff1b135-05a8-4feb-9c2e-1b66c4a0615b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8ff1b135-05a8-4feb-9c2e-1b66c4a0615b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude1
    xpPlanDate
    • 1964-04-01
    name
    • Winterhude1
    internalId
    • 07943f10-22a6-49ad-8daf-14632138396f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 1 für den Geltungsbereich Poßmoorweg — Borgweg — Wiesendamm — Goldbekufer — Goldbekplatz — Moorfuhrtweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 410 bis 413) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-03-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Geschäftshäusern 5,0 m, fünfgeschossigen Wohnhäusern 16,0 m, achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m, dreizehngeschossigen Wohnhäusern 40,0 m, vierzehngeschossigen Wohnhäusern 43,0 m. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 410, 411, 412, 413]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-04-01
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_fa28afcf-e80c-4287-adb2-32d5cd61aa89]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_8ff3518c-b748-47e3-81dc-47ac7b64d5bf

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_8ff3518c-b748-47e3-81dc-47ac7b64d5bf
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_8ff3518c-b748-47e3-81dc-47ac7b64d5bf
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt8
    xpPlanDate
    • 1974-12-17
    name
    • Lemsahl-Mellingstedt8
    internalId
    • f9e33f2d-a5ef-478c-b182-9569631d98fd
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 8 für den Geltungsbereich Lemsahler Landstraße — Treudelberg — Ostgrenze des Flurstücks 922 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt — Alster — Südgrenze des Flurstücks 930, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1030 der Gemarkung Lemsahl- Mellingstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-01-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-12-17
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e47ea608-fafb-493a-9cd2-50c5a58a60f1]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_901f715f-b1d2-4541-a5d6-6c82eab64ac1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_901f715f-b1d2-4541-a5d6-6c82eab64ac1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_901f715f-b1d2-4541-a5d6-6c82eab64ac1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Sued32
    xpPlanDate
    • 2013-03-07
    name
    • Barmbek-Sued32
    internalId
    • 165ce8a5-4280-44b9-b48b-bf7f82a8cd3a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 32 für den Geltungsbereich südlich Holsteinischer Kamp, westlich Marschnerstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 422) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wagnerstraße - U-Bahnhof Hamburger Straße (Louis-Braille-Platz) - Holsteinischer Kamp - Marschnerstraße - Gluckstraße.
    technHerstellDatum
    • 2014-06-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem mit „(A)" bezeichneten Mischgebiet und im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.2 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Tiefgaragen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | In den Baugebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile wie zum Beispiel Vorbauten, Vordächer und Balkone in dem Maß zulässig, dass sie gemäß § 6 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung bei der Bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben können, sofern der Kronenbereich von Straßenbäumen nicht berührt wird.][§2 Nr.5 | In den Baugebieten sind mit Ausnahme der mit „(1)" gekennzeichneten Fassadenbereiche Terrassen im Anschluss an die Hauptnutzung bis zu einer Tiefe von 5 m auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Entlang der mit „(1)" gekennzeichneten Fassadenbereiche dürfen Terrassen außerhalb der überbaubaren Flächen nur eine Tiefe von 3 m aufweisen.][§2 Nr.6 | Auf dem Flurstück 1471 der Gemarkung Barmbek sind Fenster in einer grenzständig an der östlichen Grundstücksgrenze errichteten Fassade sowie untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Grünflächen unzulässig.][§2 Nr.7 | In den Baugebieten sind die bis zu 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen, der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind die erforderlichen Flächen für Wege, Terrassen und Kinderspielflächen. Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.9 | In den Baugebieten ist je angefangene 600 m² der Grundstücksfläche mindestens ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Anpflanzungsgebote sind standortgerechte, einheimische Laubbäume zu verwenden. Es sind großkronige Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.12 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Tiefgaragenzufahrten in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet sind innerhalb der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten überbaubaren Flächen durch die Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.14 | Im allgemeinen Wohngebiet und im Mischgebiet ist für Gebäude innerhalb der mit „(C)" bezeichneten überbaubaren Flächen für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandte Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch bauliche Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 422]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-03-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1bbfd740-9397-4607-9aac-54a5d1ff7e58]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
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    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_902dfac4-8e30-41de-b8a5-5da6665a38a1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_902dfac4-8e30-41de-b8a5-5da6665a38a1
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    xpVersion
    • 6.0
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    • BP_Plan
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    • StGeorg39
    xpPlanDate
    • 2004-10-18
    name
    • StGeorg39
    internalId
    • b9adc57e-3108-483b-85ee-a21055b10558
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 39 für den Geltungsbereich zwischen Lohmühlenstraße - Krankenhaus St. Georg - Bezirksgrenze (Straße Sechslingspforte) - Lübeckertordamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lübeckertordamm - Südwestgrenzen der Flurstücke 663 (Lübeckertordamm), 972 (Lohmühlenstraße) und 1762, über das Flurstück 1762 der Gemarkung St. Georg-Nord - Bezirksgrenze.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der festgesetzten, höchstzulässigen Gebäudehöhen kann für Schornsteine, Antennen und Schutzgeländer zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet kann die Überschreitung der Baugrenzen für Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone und Loggien bis zu 2,5 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse mit Ausnahme der für die Erschließung der Staffelgeschosse notwendigen Fahrstuhl- und Treppenhäuser straßenseitig um mindestens 2 m zurückzusetzen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und der Flächen für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen und Garagengeschossen zulässig.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet entlang der Straßen Sechslingspforte, Lübeckertordamm und der Lohmühlenstraße sind die Aufenthaltsräume sowie im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.9 | Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 50 vom Hundert (v. H.) der Dachflächen von Wohngebäuden mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 75 v. H. der mit Tiefgaragen unterbauten Grundstücksflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Im Bereich von Bäumen beträgt der durchwurzelbare Substrataufbau mindestens 100 cm auf einer Fläche von 12 m² je Baum.][§2 Nr.14 | Für oberirdische Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Die mit „(A)" bezeichnete Fläche des Kerngebiets ist mit einem mindestens 20 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Dachbegrünung darf weder durch Dachdurchbrüche oder Öffnungen noch durch Be- und Entlüftungsanlagen oder sonstige technische Aufbauten unterbrochen werden.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind mindestens 75 v. H. der mit Tiefgaragen unterbauten Grundstücksflächen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.17 | Im Kerngebiet sind die Dachflächen von Gebäuden mit einer Höhe über 13m über Normalnull (NN) und unter 65 m über NN mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Flächen für Dachterrassen, Wege und technische Aufbauten sowie transparente Dächer.][§2 Nr.18 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen sind mindestens drei Bäume zu pflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Bereich der Bäume beträgt der durchwurzelbare Substrataufbau mindestens 100 cm auf einer Fläche von 12 m² je Baum.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-10-18
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4ada4dc5-67c3-4e94-b647-b47278e4c8eb]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90329d4d-b1dd-4bd0-aebb-f15bcc4450f2

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    • XPLAN_BP_PLAN_90329d4d-b1dd-4bd0-aebb-f15bcc4450f2
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D376
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    • 1958-03-05
    name
    • D376
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    • 93096a77-158c-4aad-8a77-82b5b011bc55
    technHerstellDatum
    • 2016-06-13
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen und die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-03-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3a16fc11-07df-4175-9920-e3eee7fb7701]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung