BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_90369556-e290-4336-9df6-c9db335250d9

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    • XPLAN_BP_PLAN_90369556-e290-4336-9df6-c9db335250d9
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf19
    xpPlanDate
    • 1977-02-22
    name
    • Wilstorf19
    internalId
    • 57293174-55b0-4262-898f-a0956e8e429f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Wilstorf 19 für den Geltungsbereich Jägerstraße — Winsener Straße — Nord- und Westgrenze des Flurstücks 2197, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 975, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 973, Nordwestgrenzen der Flurstücke 972 und 964 der Gemarkung Wilstorf — Reeseberg — Kniggestraße — über das Flurstück 1003 (Heckengang) der Gemarkung Wilstorf — Kniggestraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 705) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf der mit A gekennzeichneten Fläche wird die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse oberhalb des Luftgeschosses gezählt.][§2 Nr.2 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Garagen unter Erdgleiche angeordnet werden.][§2 Nr.3 | Dachflächen, die innerhalb von Abstandsflächen liegen, sind als begehbare Terrassen auszubilden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-02-22
    versionBauNVO
    • [Datum: 1968-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_76f00a8c-b5f4-4b68-bbc1-bfbed6459151]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_903e5903-52fe-4802-bf0a-ec6fcafdc1f4

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_903e5903-52fe-4802-bf0a-ec6fcafdc1f4
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    • XPLAN_BP_PLAN_903e5903-52fe-4802-bf0a-ec6fcafdc1f4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Harburg21
    xpPlanDate
    • 1978-06-13
    name
    • Harburg21
    internalId
    • c98d1a5f-6583-4caf-8f08-8e4742e6903f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Harburg 21 für den Geltungsbereich Helmsweg — Bleicherweg — Buxtehuder Straße — Wallgraben — über das Flurstück 372 der Gemarkung Harburg — Am Soldatenfriedhof — Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 297, über das Flurstück 297 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 701) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-09
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 701]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1978-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a2e090de-6493-4432-9132-62cd80d7f69d]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_904f5332-5714-4c54-b577-b66cf4a2b76a

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_904f5332-5714-4c54-b577-b66cf4a2b76a
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_904f5332-5714-4c54-b577-b66cf4a2b76a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt64
    xpPlanDate
    • 1974-12-17
    name
    • Billstedt64
    internalId
    • 7b6ea647-4f1c-40a5-9a24-d71629e85d09
    technHerstellDatum
    • 2015-03-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die Wärmeversorgung ist der Anschluß an eine zentrale Heizversorgung vorzunehmen. Ausnahmen für Gasheizung oder elektrische Heizung können zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1974-12-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_adde336a-0d63-43e6-93b0-c8b71d639add]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90562e94-74ef-4fc4-b05e-b221478432a0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90562e94-74ef-4fc4-b05e-b221478432a0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90562e94-74ef-4fc4-b05e-b221478432a0
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D380
    xpPlanDate
    • 1958-09-22
    name
    • D380
    internalId
    • 38565fea-49fd-4c26-845f-bccdf5532cb5
    technHerstellDatum
    • 2016-04-18
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die Beheizungsanlagen der Garagen (Gem.GaK, Gem.GaE), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der ein- und zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G1g, G2g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,50 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossige Geschäftshausbebauung (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen (ausgenommen die Grundstücke mit einer Geschäftshausbebauung) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (Gem.GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 307]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-09-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a17e6d2c-c26f-4632-a711-bd6e0dda3afd]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90651764-db9c-407f-881a-0bae524e0fdc

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90651764-db9c-407f-881a-0bae524e0fdc
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90651764-db9c-407f-881a-0bae524e0fdc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen52
    xpPlanDate
    • 2020-04-28
    name
    • Rissen52
    internalId
    • ecd9d086-f62c-4064-a8cd-55f3383bbb9a
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rissen 52 für das Gebiet zwischen der Sülldorfer Landstraße und der Alten Sülldorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 227) wird festgestellt. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Alte Sülldorfer Landstraße – West- und Südgrenze des Flurstücks 3942, über das Flurstück 4991, Nordgrenze des Flurstücks 4991, über die Flurstücke 4989 (Sülldorfer Landstraße, B 431) und 4991, Ostgrenze des Flurstücks 5055 der Gemarkung Rissen.
    technHerstellDatum
    • 2020-05-25
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabengebiet) sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind selbstständige bauliche Anlagen für logistikrelevante Nutzungen, wie zum Beispiel Lagerhallen, Warendurchgangs- und Umschlagslager, Verkehrshöfe, Güterverkehrs- und Verteilzentren sowie Kurier-, Express- und Paketdienstleister sowie solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoffe und/oder Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, kunststofferhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann. Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, Bordelle und bordellartige Betriebe und Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten (insbesondere Wettbüros, Spielhallen und Vorführund Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist) nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) sowie Ausnahmen für Wohnungen für Aufsichtsund Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 der BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Wohnnutzung bis zur vollständigen Errichtung der Bebauung innerhalb des Gewerbegebiets unzulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,5 für bauliche Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,75 für bauliche Anlagen im Sinne von § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.][§2 Nr.8 | Bei der Berechnung der Geschossfläche sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in Geschossen, die keine Vollgeschosse sind, einschließlich ihrer Umfassungswände und der zugehörigen Treppenräume, mitzurechnen.][§2 Nr.9 | Oberer Bezugspunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe ist die Attika. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Treppenhäuser, Aufzugsüberfahrten und technische Aufbauten (zum Beispiel Haus- und Klimatechnik, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie) ist bis zu einer Höhe von 1,5 m zulässig.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen für Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m ausnahmsweise zugelassen werden, sofern die Kronenund Wurzelbereiche zu erhaltender Bäume und Gehölze nicht beeinträchtigt werden. Bei Vordächern, Balkonen und Erkern dürfen die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. An der nach Norden ausgerichteten Fassade des Gewerbebaukörpers ist im zweiten Obergeschoss, entlang der gesamten Fassadenlänge, ausnahmsweise eine Überschreitung der Baugrenze bis zu einer Tiefe von 1,5 m für Fluchtbalkone zulässig.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind Stellplätze nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen und im Garagengeschoss zulässig. Die Garagenzu- und -ausfahrt ist nur an der zeichnerisch festgesetzten Stelle zulässig.][§2 Nr.12 | An den mit „(A)“ bezeichneten Fassaden ist über alle Geschosse durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, durch die in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB (A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.13 | In den mit „(B)“ bezeichneten Bereichen sind im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss einseitig nach Westen ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An der mit „(B)“ bezeichneten Westfassade sind im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen. In den mit „(C)“ bezeichneten Bereichen sind im Erdgeschoss einseitig nach Osten ausgerichtete Wohnungen unzulässig. An der mit „(C)“ bezeichneten Ostfassade ist im Erdgeschoss ein Laubengang mit nicht zu öffnenden Fenstern auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen.][§2 Nr.14 | Zwischen den überbaubaren Grundstücksflächen des allgemeinen Wohngebiets und den überbaubaren Grundstücksflächen des Gewerbegebiets sind entkoppelte Bodenplatten vorzusehen und die sich direkt berührenden Wände als geschlossene Gebäudeabschlusswände ohne Lüftungsöffnungen auszuführen. Im Gewerbegebiet sind Fenster oder Belichtungsöffnungen in den geschlossenen Gebäudeabschlusswänden, auf den Dächern sowie an den nach Westen und Osten gerichteten Fassaden mit nicht zu öffnenden Fenstern auszuführen.][§2 Nr.15 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist über belebte Bodenzonen, Mulden und Rigolen zu versickern. Sollte eine vollständige Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich sein, kann eine Einleitung des nicht versickerbaren Niederschlagswassers in das Regensiel in der Straße Alte Sülldorfer Landstraße nach Maßgabe der zuständigen Stelle zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Für die zur Erhaltung festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang gleichartige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten können zugelassen werden. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronentraufbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.17 | Ebenerdige Standplätze für Abfallbehälter außerhalb von Gebäuden sind derart mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht einsehbar sind. Im Gewerbegebiet sind Stützmauern mit Schlingoder Kletterpflanzen zu begrünen.][§2 Nr.18 | In den Baugebieten sind die mit „(D)“ bezeichneten Dachflächen zu 80 vom Hundert (v. H.) der Fläche mit einem mindestens 12 cm starken und die mit „(E)“ bezeichneten Dachflächen zu 50 v. H. mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss der Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens 100 cm betragen. Von einer Begrünung kann in den Bereichen abgesehen werden, die für Terrassen, Wege, technische Dachaufbauten, Dachausstiege, Dachterrassen, Belichtungsöffnungen, Anlagen der Beund Entlüftung, Photovoltaikanlangen oder notwendige Windsog- und Brandschutzstreifen dienen.][§2 Nr.19 | Im Plangebiet sind an den nach Osten oder Westen ausgerichteten Außenwänden der Gebäude drei Nistkästen für Halbhöhlenbrüter sowie drei Flachkästen als Quartiere für Fledermäuse in die Fassade zu integrieren oder anzubringen. An den nach Norden gerichteten Wänden sind zwei Koloniekästen für Sperlinge an geeigneten Stellen anzubringen. Zusätzlich sind drei Nistkästen für Dohlen fachgerecht an Bäumen anzubringen. Alle Nist- und Fledermauskästen sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 227]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2017-09-12
    auslegungsStartDatum
    • 2017-10-26
    auslegungsEndDatum
    • 2017-11-27
    traegerbeteiligungsStartDatum
    • 2017-02-14
    traegerbeteiligungsEndDatum
    • 2017-03-14
    satzungsbeschlussDatum
    • 2020-05-15
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-04-28
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b17def0d-94dd-40d5-a9cf-c199ef81d6aa]
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_907f2495-8a30-48ef-9f7d-2634e41d50eb

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_907f2495-8a30-48ef-9f7d-2634e41d50eb
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_907f2495-8a30-48ef-9f7d-2634e41d50eb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld14
    xpPlanDate
    • 1970-03-10
    name
    • Heimfeld14
    internalId
    • 3ed3a995-08aa-475f-9fb1-dff2af5d7651
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Heimfeld 14 für das Plangebiet Konsul-Francke-Straße — Alter Postweg — Woellmerstraße — Osterhoffstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-09
    texte
    • [§2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Gemeinschaftsstellfläche auf den Flurstücken 1182 und 1183 der Gemarkung Heimfeld an die Verkehrsflächen eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-03-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2f394854-6b15-47e1-bdd7-04374bd28a5c]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90806dcf-7da5-48f5-9621-2451b6605c18

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90806dcf-7da5-48f5-9621-2451b6605c18
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90806dcf-7da5-48f5-9621-2451b6605c18
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D5A
    xpPlanDate
    • 1958-02-17
    name
    • D5A
    internalId
    • 671f62ce-d402-4518-93af-53541a8b19d3
    beschreibung
    • Goethestraße - Schomburgstraße - Schumacherstraße - Große Bergstraße
    technHerstellDatum
    • 2016-06-22
    texte
    • [Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen worden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der zweigeschossigen Geschäftshausbebauung (G2g), der ein- und zweigeschossigen Ladenbebauung (L1g, L2g) und der kellergeschossigen Garage (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossige Ladenbebauung (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die eingeschossige Ladenbebauung (L1g) 4,50 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die zweigeschossige Geschäftshausbebauung (G2g) 7,0 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 204]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-02-17
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c3c4d7f0-837e-4138-96f0-b560a5eef0ac]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_908ed5f6-71c7-4821-a55c-252686bd3f62

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_908ed5f6-71c7-4821-a55c-252686bd3f62
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_908ed5f6-71c7-4821-a55c-252686bd3f62
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen14
    xpPlanDate
    • 1991-04-17
    name
    • Schnelsen14
    internalId
    • f315a252-5bd2-4a68-858d-eac4123f1cf4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 14 für den Geltungsbereich Schleswiger Damm — Grothwisch — Nordgrenze des Flurstücks 6066 der Gemarkung Schnelsen — Burgwedelau- Nebengraben — Königskinderweg — Anna-Susanna-Stieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-05-23
    wurdeGeaendertVonPlan
    • [Verbundener Plan: Schnelsen 83]
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die mit 12 m Tiefe festgesetzten Baukörper kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 2 m bei einer Fassadenbreite von 3 m zugelassen werden. Sie dürfen insgesamt 50 vom Hundert (v. H.) der Fassadenlängen nicht überschreiten. Von dieser Regelung ausgeschlossen ist die unmittelbar zur Parkanlage angrenzende eingeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise.][§2 Nr.2 | Stellplätze können in den Reihenhausgebieten auch in den Vorgärten zugelassen werden. Stellplätze mit Schutzdächern dürfen dort nicht errichtet werden.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten geschlossener Bauweise dürfen außer den im Plan festgesetzten Stellplätzen weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen angeordnet werden. Geringfügige Abweichungen von der Lage und Größe der Stellplätze können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von der Lage und Größe der Gemeinschaftsstandplätze für Abfallbehälter können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 60 der Gemarkung Schnelsen umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 58 umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Spiel-, Freizeit- und Wegeflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Soweit in den Wohngebieten Grundflächenzahlen festgesetzt sind, dürfen diese Zahlen durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133) bezeichneten Anlagen bis zu 80 v.H. überschritten werden.][§2 Nr.9 | In den Wohngebieten entlang des Schleswiger Damms, südlich der auf dem Flurstück 242 ausgewiesenen Parkanlage, sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.11 | Auf der mit „(1)" bezeichneten überbaubaren Fläche des Flurstücks 239 ist nur ein für die Sporteinrichtung notwendiges Vereinsgebäude sowie ein Wohngebäude für einen Platzwart der Sportanlage zulässig. Auf der mit „(2)" bezeichneten überbaubaren Fläche des Flurstücks 241 dürfen nur die für eine Sportanlage notwendigen Geräte- und Umkleideräume errichtet werden. Im übrigen sind Anlagen des Hochbaus auf den Flächen für Sportanlagen und Sporteinrichtungen nicht zulässig. Auf der mit „(3)" bezeichneten überbaubaren Fläche des Flurstücks 239 sind nur die für die Nutzung „Jugendeinrichtung" erforderlichen Räume (insbesondere Gemeinschaftsraum, Club- und Gruppenräume) zulässig.][§2 Nr.12 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§3 Nr.1 | In den Wohngebieten mit geschlossener Bauweise und bei Reihenhäusern sind die Außenwände mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder entsprechend zu verblenden.][§3 Nr.2 | Die Dächer der Neubebauung mit mehr als einem Vollgeschoß sind mit einer Dachneigung bis zu 45 Grad auszubilden; es dürfen nur rote Dachpfannen verwendet werden. Flachdächer sind unzulässig.][§3 Nr.3 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§3 Nr.4 | Eingeschossige Garagen mit Dachstellplätzen sind allseitig und im Dachbereich zu zwei Dritteln mit Rankgerüsten zu umgeben und zu begrünen. Die Garagen sind um 1 m unter Geländeoberkante abzusenken.][§3 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einer durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen.][§3 Nr.6 | Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend zu begrünen.][§3 Nr.7 | Die Dachfläche des Kindertagesheimes ist auf der zur Parkanlage sichtbaren Seite flächendeckend zu begrünen.][§3 Nr.8 | Die Dachflächen der auf der Sportanlage, der Gemeinbedarfsfläche (Flurstück 239) und der Fläche des Spielplatzes am Grothwisch zulässigen Bebauung sind flächendeckend zu begrünen.][§3 Nr.9 | Bauliche Einfriedigungen von Grundstücken dürfen innerhalb eines Abstandes von 5 m gegenüber Parkanlagen eine Höhe von 0,8 m nicht überschreiten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    plangeber
    • [Name: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-04-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1990]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_62415596-ad38-4f2a-b98c-f6f7e1bc566a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90c01379-6176-495b-aed5-f6fc6124f62c

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_90c01379-6176-495b-aed5-f6fc6124f62c
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_90c01379-6176-495b-aed5-f6fc6124f62c
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB72
    xpPlanDate
    • 1952-12-02
    name
    • TB72
    internalId
    • 6fb7ce05-9bdd-4b20-8382-90b9679a1b9b
    beschreibung
    • Rennbahnstraße, Curvenstraße, Durchbruch zur Hirschstraße, Gasweg, Nordschleswigerstraße und Änderungen der einmündenden Straßen
    technHerstellDatum
    • 2016-11-16
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 506, 507, 510]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1952-12-02
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ea627ace-bc80-4acd-bc9a-bf157ca181ba]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_90e571dc-0ad7-4732-b005-d58277f099ee

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    • XPLAN_BP_PLAN_90e571dc-0ad7-4732-b005-d58277f099ee
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB881
    xpPlanDate
    • 1961-06-13
    name
    • TB881
    internalId
    • 6dca84b6-156f-4146-9b2f-5bdd94f34abd
    beschreibung
    • Schenefelder Landstraße (Elbchaussee - Frahmstraße)
    technHerstellDatum
    • 2016-11-17
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221, 222]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-13
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0668465a-d6be-4862-b2e5-e122d20b986b]
    planArt
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    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung