BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_9a67066c-a568-4829-a449-3ff98e29e663

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    • XPLAN_BP_PLAN_9a67066c-a568-4829-a449-3ff98e29e663
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf37
    xpPlanDate
    • 1979-10-16
    name
    • Niendorf37
    nummer
    • 37
    internalId
    • 432cf336-c050-478d-bae1-4c9011301c56
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 37 für den Geltungsbereich Moorflagen — Nordwestgrenze des Flurstücks 41, Westgrenzen der Flurstücke 264, 5950, 266 bis 268, 4670, 270, 272 bis 275, 277, 6665, 284, 5993 und 6281 der Gemarkung Niendorf — Swebenweg — Nordalbingerweg einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-03
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Ausnahmen nach §4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Für die Neubaugebiete ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe oder Wärmeerzeuger mit elektronischer Energie verwendet werden.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung auf den im Plan im "A" gekennzeichneten Flächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach §14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    plangeber
    • [Name: 318]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1979-10-16
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1202ae71-70e8-4c64-a868-b044b06324dc]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Niendorf28|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Niendorf60|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9a7775a3-27d4-47c5-b36c-04caebac3ea5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9a7775a3-27d4-47c5-b36c-04caebac3ea5
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    • XPLAN_BP_PLAN_9a7775a3-27d4-47c5-b36c-04caebac3ea5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm1-Borgfelde11
    xpPlanDate
    • 2021-05-26
    name
    • Hamm1-Borgfelde11
    internalId
    • adeb9078-9fc1-49f2-81ff-94f9f9730717
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm 1/Borgfelde 11 für den Bereich nördlich Hammer Landstraße und westlich Sievekingdamm/Schwarze Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 120 und 121) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Burgstraße – Nord-, West- und Ostgrenze des Flurstücks 1152 der Gemarkung Borgfelde – Nordgrenzen der Flurstücke 28 und 1444 der Gemarkung Hamm-Geest – Schwarze Straße – Sievekingdamm – Hammer Landstraße.
    technHerstellDatum
    • 2021-10-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Mischgebiet sind Geschäfts- und Bürogebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen, Bordelle und bordellartige Betriebe, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind im Erdgeschoss Wohnungen unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen mit der Zweckbestimmung „Sportzentrum“ ist als untergeordnete Nutzung auch eine Kindertagesstätte zulässig.][§2 Nr.4 | Im Mischgebiet sind Überschreitungen der festgesetzten Baugrenzen durch Balkone und Loggien um bis zu 2 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m auf höchstens 35 von Hundert (v. H.) der Fassadenlänge der einzelnen straßenabgewandten Gebäudeseiten zulässig.][§2 Nr.5 | Im Mischgebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,5 durch Balkone und zur Hauptanlage zu rechnende Terrassen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 zulässig.][§2 Nr.6 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,5 für die Herstellung der erforderlichen Zuwegungen, Müllstandorte und Fahrradstellplätze sowie für Tiefgaragen und Kellerräume bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 zulässig.][§2 Nr.7 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,5 für die Herstellung einer Platzfläche, der erforderlichen Zuwegungen, Müllstandorte, Fahrradstellplätze sowie für Tiefgaragen und Kellerräume bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.][§2 Nr.8 | Im Mischgebiet und im Bereich der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen, jedoch nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse sind keine weiteren Geschosse zulässig.][§2 Nr.10 | Die festgesetzten Gebäudehöhen können für Dachzugänge und technische Anlagen (wie zum Beispiel Aufzugsüberfahrten, Zu- und Abluftanlagen, Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) um bis zu 2 m überschritten werden. Dachzugänge und technischen Anlagen sind nur bis zu einer Höhe von 2 m zulässig. Dachzugänge und technische Anlagen (ausgenommen Anlagen zur Gewinnung der Solarenergie) müssen mindestens 3 m von der Traufkante abgerückt werden und dürfen maximal ein Fünftel der jeweiligen Dachfläche bedecken. Sie sind gruppiert anzuordnen und durch Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Freistehende Antennenanlagen sind nicht zulässig.][§2 Nr.11 | Das mit „(1)“ bezeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als Zu- und Abfahrt zur Schule sowie der Verund Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Das mit „(2)“ bezeichnete Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung als allgemein zugängliche Platzfläche sowie der Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Im Mischgebiet sind zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen und zu der mit „(2)“ bezeichneten Platzfläche gerichtete Fassaden von Gebäuden nur in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für einzelne Architekturteile der Außenwände wie Stürze, Gesimse, Brüstungen und Erker können andere Baustoffe zugelassen werden, sofern das rote Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§2 Nr.14 | Im Mischgebiet ist für Schlafräume an lärmzugewandten Gebäudeseiten durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.15 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.16 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind die gewerblichen Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.17 | Die nicht überbauten Grundstücksflächen in dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets und im Bereich der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind zu begrünen. Nicht überbaute Untergeschosse sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Flächen für Terrassen, erforderliche Zuwegungen, Müllstandorte, Fahrradstellplätze und Freitreppen sowie Bereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, sind von der Begrünungspflicht ausgenommen. Es sind jedoch mindestens 70 v. H. der Flächen zu begrünen.][§2 Nr.18 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und außerhalb von unterbauten Grundstücksteilen sind Terrassen, Geh- und Fahrwege sowie Platzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.19 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Teil des Mischgebiets sind alternativ drei großkronige, sechs mittelgroßkronige oder 15 kleinkronige standortgerechte einheimische Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm betragen.][§2 Nr.20 | Im Mischgebiet und im Bereich der Fläche für Sport- und Spielanlagen sind die Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Dachbereiche, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen, Neigungen von mehr als 20 Grad aufweisen sowie Dachterrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen. Es sind jedoch mindestens 70 v. H. der Dachflächen, bezogen auf die jeweilige Gebäudegrundfläche, zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 120, 121]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2021-05-26
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_584dab11-48ca-41b3-b45a-19ca4db1c7d4]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9a846f4b-dd53-4062-97c4-fc24aafa2dea

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9a846f4b-dd53-4062-97c4-fc24aafa2dea
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9a846f4b-dd53-4062-97c4-fc24aafa2dea
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn46
    xpPlanDate
    • 1970-04-07
    name
    • Langenhorn46
    internalId
    • bc3cba8f-42b7-4400-8b4d-cb8be09dddab
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 46 für den Geltungsbereich Krohnstieg zwischen Samlandweg und Langenhorner Chaussee einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Langenhorn sowie Rodenkampweg zwischen St. Jürgens Holz und Krohnstieg einschließlich östlich angrenzender Flurstücke und Flurstücksteile der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-26
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-04-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4c21747d-ef5d-4721-a074-598bfd183ff8]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9aaebe10-11eb-465b-90bb-5dd8db1cb05d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9aaebe10-11eb-465b-90bb-5dd8db1cb05d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9aaebe10-11eb-465b-90bb-5dd8db1cb05d
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB815
    xpPlanDate
    • 1959-12-15
    name
    • TB815
    internalId
    • 79e373f8-9ec3-453a-8446-2c902949b038
    beschreibung
    • Umgehungsstraße Eidelstedt an der Gabelung Duvenacker - Feldweg
    technHerstellDatum
    • 2016-09-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-12-15
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Umgehungsstraße Eidelstedt an der Gabelung Duvenacker - Feldweg]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_746b0721-d0e6-42dc-8981-cc677bcd30d0]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9ab1e954-fa19-4f63-b5a2-015204a97171

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9ab1e954-fa19-4f63-b5a2-015204a97171
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9ab1e954-fa19-4f63-b5a2-015204a97171
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eissendorf2
    xpPlanDate
    • 1969-06-23
    name
    • Eissendorf2
    internalId
    • e34e8ffd-958f-4e55-af00-3ef968c07a3d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eißendorf 2 für den Geltungsbereich Am Hohen Knäbel, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1066; Westgrenzen der Flurstücke 1068 und 2708, West- und Nordgrenze des Flurstücks 665 der Gemarkung Eißendorf — Triftstraße — Nordostgrenzen der Flurstücke 642 bis 644, 1734, 645 bis 650 und 653, über die Flurstücke 654 und 641 der Gemarkung Eißendorf zur Friedhofstraße — Südgrenzen der Flurstücke 1388, 1387, 1382 und 1385 der Gemarkung Eißendorf — Beerentalweg — Strucksbarg (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-09-18
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Großen Straße, der Friedhofstraße und am Beerentalweg werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet am Beerentalweg sind nur Blumen- und Kranzbindereien, Steinmetzbetriebe und ähnliche friedhofgebundene Betriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im Ladengebiet sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-06-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_56d0f8f4-f087-437f-a4d0-69f5a2fdb69b]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9ac680e4-0290-48aa-ac2b-44d048619c35

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9ac680e4-0290-48aa-ac2b-44d048619c35
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9ac680e4-0290-48aa-ac2b-44d048619c35
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Roenneburg10
    xpPlanDate
    • 1972-03-07
    name
    • Roenneburg10
    internalId
    • 31ad7219-ffae-4d1c-b021-a8d0f5d9b66d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rönneburg 10 für den Geltungsbereich Rönneburger Freiheit — über die Flurstücke 339u 536, 624, 337, 336, 501, 500, 525, 334, 333, 303 bis 301 der Gemarkung Rönneburg — Holzhäuser — über das Flurstück 287 der Gemarkung Rönneburg — Pepers Seeg — über das Flurstück 280 der Gemarkung Rönneburg — Rotbergfeld — Am Burgberg — über das Flurstück 269 der Gemarkung Rönneburg — Diekdamm — über die Flurstücke 527, 528, 266, 559 und 558 der Gemarkung Rönneburg — Wittheck — über das Flurstück 353 der Gemarkung Rönneburg — Rönneburger Freiheit — über die Flurstücke 352 bis 349 der Gemarkung Rönneburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 706) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-21
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 706]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1972-03-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b52494d5-b2fc-447e-86c7-fdc48605630a]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9acd3b71-8ff9-44a7-810b-b9ad5badbe67

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9acd3b71-8ff9-44a7-810b-b9ad5badbe67
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9acd3b71-8ff9-44a7-810b-b9ad5badbe67
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt40
    xpPlanDate
    • 1970-07-03
    name
    • Eidelstedt40
    internalId
    • 34974b5c-1477-4150-aa46-6a220ce8f070
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 40 für den Geltungsbereich Furtweg — Elbgaustraße — Wischhofsweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 Nummern 4 bis 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen. § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-07-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_115566df-9bb3-469d-95cd-36088c1b2abc]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9ae1cd3b-3564-47e4-ba5a-20b3ac935977

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9ae1cd3b-3564-47e4-ba5a-20b3ac935977
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    • XPLAN_BP_PLAN_9ae1cd3b-3564-47e4-ba5a-20b3ac935977
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D100
    xpPlanDate
    • 1961-06-19
    name
    • D100
    internalId
    • e663cff6-6d02-4a80-a3c7-78d05b290f2d
    technHerstellDatum
    • 2016-04-13
    texte
    • [Nr. 3.11 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) Soweit der Durchführungsplan. keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 3.12 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) In den einzelnen Baugebieten sind nur solche baulichen Anlagen zulässig, die der Bestimmung des Baugebietes nach Art, Umfang und Zweck entsprechen und durch ihre Benutzung keine Nachteile oder unzumutbaren Belästigungen der näheren Umgebung oder der Allgemeinheit verursachen können. Dies gilt auch für die Änderung der Benutzung baulicher Anlagen und die Benutzung der unbebauten Flächen innerhalb der Baugebiete.][Nr. 3.13 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) Aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Gebäudehöhen. Einzelheiten werden im Baugenehmigungsverfahren festgelegt.][Nr. 3.14 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) Auf Gebäude mit mehr als 5 Vollgeschossen finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung Anwendung.][Nr. 3.15 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) Die Geschoßhöhen sollen nicht mehr als 3,50 m je Vollgeschoß betragen.][Nr. 3.16 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) Die Einzelgebäude sind an die zentrale Beheizungsanlage anzuschließen.][Nr. 3.17 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) Die Bestimmungen der Reichsgaragenordnung sind mit der Maßgabe anwendbar, daß auf mindestens 50 qm Bruttogeschoßfläche 1 Stellplatz zu schaffen ist. Von der sich so ergebenden Anzahl der Stellplätze sind mindestens 60 % in Garagen (selbständige Garagenhäuser oder Kellergaragen) anzulegen. Die restlichen Plätze können als ebenerdige Abstellplätze vorgesehen werden.][Nr. 3.18 | Für Geschäftsgebiet (zentrale Bauten, K und G) Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 3.21 | Für Geschäftsgebiet (K) Die Grundstücke dürfen maximal zu 5/10 bebaut werden.][Nr. 3.22 | Für Geschäftsgebiet (K) Jeder Bauteil muß von den Begrenzungslinien, den Grenzen zu Nachbargrundstücken und der Straßenmitte einen Abstand von mindestens dem 0,5fachen seiner Höhe haben. Weitergehende Bestimmungen der Baupolizeiverordnung bleiben unberührt.][Nr. 3.23 | Für Geschäftsgebiet (K) 35 % der Grundstücksflächen sollen begrünt werden. Eine Unterkellerung dieser Flächen, beispielsweise für Garagen, ist zulässig. Einfriedigungen und Hecken sollen, soweit sie erforderlich sind, eine Höhe von 40 cm nicht überschreiten. Sie sollen mit in die Grünanlage einbezogen werden.][Nr. 3.31 | Für Geschäftsgebiet (G) Bebaubar sind nur die Flächen innerhalb der Baugrenzlinien. Die Gebäude brauchen nicht an einer Baugrenzlinie errichtet zu werden. Die Baugrenzlinien dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden.][Nr. 3.32 | Für Geschäftsgebiet (G) Die Flächen zwischen den Baugrenzlinien und den Grundstücksgrenzen (Straßenlinien, Begrenzungslinien, Grenzen zu Nachbargrundstücken) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (begrünte Fläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-06-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a7187c00-94b1-4232-a8a0-1230691024ee]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9b0d6bdf-2658-4e61-8fd0-e95633114f41

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9b0d6bdf-2658-4e61-8fd0-e95633114f41
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    • XPLAN_BP_PLAN_9b0d6bdf-2658-4e61-8fd0-e95633114f41
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld23
    xpPlanDate
    • 2011-04-12
    name
    • Jenfeld23
    internalId
    • 42098baf-7c27-414f-897c-736cb39fa182
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 23 für den Geltungsbereich zwischen Kuehnstraße/Schöneberger Straße und Kreuzburger Straße sowie zwischen Jenfelder Allee und Charlottenburger Straße/Spandauer Weg, das Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne und Randbereiche (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512), wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kuehnstraße - Wilsonstraße - Schöneberger Straße - Spandauer Weg - Charlottenburger Straße - Südgrenze des Flurstücks 1691, über das Flurstück 1939 - Kreuzburger Straße - Kelloggstraße - Kreuzburger Straße - Südgrenzen der Flurstücke 1950, 2569, 3017, 3015 und 2528, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2421, Westgrenzen der Flurstücke 3013, 3014, 3000, 2999, 3001 und 1419, West- und Nordgrenze des Flurstücks 75, Nordgrenzen der Flurstücke 74, 2552, 72, 71, 70, 1646 und 3008 der Gemarkung Jenfeld.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-14
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Ensemble der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne auf einer Teilfläche des Flurstückes 3001 der Gemarkung Jenfeld ist in den Grenzen der roten Linie des Bebauungsplanes nach § 6 Absatz 2 des Denkmalschutzgesetzes dem Schutz dieses Gesetzes unterstellt. In diesem Bereich sind Stellplätze nur auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig; oberirdische Garagen sind unzulässig.][§2 Nr.2 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Baugenehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete ist höchstens eine Grundfläche von 80 m² je Grundstück zulässig. Ausnahmsweise kann eine Grundfläche von höchstens 120 m² je Grundstück zugelassen werden. Auf diesen Flächen dürfen seitliche Abstandsflächen bis auf 2,50 m verringert werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(1)" und „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter in den Vorgärten, sowie Stellplätze und Garagen außerhalb der dafür festgesetzten Flächen unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen der Wohngebiete sind im Erdgeschoss nur Stellplätze, Standplätze für Abfall- und Wertstoffsammelbehälter und Hauszugänge zulässig. Die offene Tordurchfahrt ist mit einer lichten Höhe von mindestens 3 m zu errichten.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(3)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohn- und Mischgebiete dürfen Stellplätze nur in Tiefgaragen errichtet werden. Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind, soweit auf ihnen nicht Terrassen angelegt werden, mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu bepflanzen.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(1)", „(2)" und „(3)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu 5 Grad zulässig. Auf diesen Flächen sind oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Zahl der Vollgeschosse keine Staffelgeschosse zulässig. Stützkonstruktionen von Anlagen, die der Gewinnung von Solarenergie dienen, sind auf Flachdächern so zu konstruieren, dass sie vom öffentlichen Raum nicht eingesehen werden können. Dachüberstände sind unzulässig. Dacheindeckungen, Dachrinnen und Regenfallrohre dürfen kein Kupfer enthalten. Als Ausnahme sind auf den mit „(15)" bezeichneten Flächen maximal 30 Grad nach Süden geneigte Pultdächer zulässig.][§2 Nr.8 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten kann eine Überschreitung von Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Treppen und Loggien bis zu 1,50 m zugelassen werden. Soweit die vorgenannten Bauteile in die Straßenverkehrsfläche hinein ragen, ist hier mindestens eine lichte Höhe von 4 m einzuhalten. Für Hauseingänge, Loggien und Dachterrassen kann bis zu 2 m hinter die Baulinie zurückgetreten werden. Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 4 m sind in den rückwärtigen Grundstücksbereichen außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(7)" bezeichneten Flächen der Wohn- und Mischgebiete sind neu zu errichtende Gebäude an das Blockheizkraftwerk, welches auf der Betriebsfläche von Hamburg Wasser betrieben wird, über ein Wärmenetz anzuschließen.][§2 Nr.10 | Auf den mit „(4)" bezeichneten Flächen der Allgemeinen Wohngebiete sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Auf den mit „(9)" bezeichneten Flächen ist in den Schlafräumen durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglasten Loggien, Wintergärten in Verbindung mit besonderen Konstruktionen der Schlafzimmerfenster oder in ihrer Wirkung vergleichbarer Maßnahmen sicherzustellen, dass ein Innenraumpegel bei gekippten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Die verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten müssen diesen Innenraumpegel bei gekippten/teilgeöffneten Bauteilen erreichen. Wohn-/ Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.12 | Auf den mit „(10)", „(11)", „(12)" und „(13)" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen) nur zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 für eine Emissionshöhe von 1 m über Gelände weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten. Die Einhaltung der festgesetzten Werte ist im Zuge des jeweiligen Genehmigungsverfahrens nach DIN 45691 nachzuweisen. Emissionskontingente tags und nachts in dB: Fläche 10: in Richtung West: 59 LEK, tags, 45 LEK nachts; in Richtung Süd: 60 LEK, tags, 45 LEK, nachts; in Richtung Ost: 60 LEK, tags, 45 LEK, nachts Fläche 11: in Richtung West: 60 LEK, tags, 45 LEK nachts; in Richtung Süd: 59 LEK, tags, 45 LEK, nachts; in Richtung Ost: 60 LEK, tags, 45 LEK, nachts Fläche 12: in Richtung West: 60 LEK, tags, 45 LEK nachts; in Richtung Süd: 53 LEK, tags, 40 LEK, nachts; in Richtung Ost: 60 LEK, tags, 45 LEK, nachts Fläche 13: in Richtung West: 60 LEK, tags, 45 LEK nachts; in Richtung Süd: 60 LEK, tags, 45 LEK, nachts; in Richtung Ost: 58 LEK, tags, 45 LEK, nachts][§2 Nr.13 | Für die Erschließung der mit „(5)" bezeichneten Flächen des Gewerbegebietes können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis, für die Freie und Hansestadt Hamburg Rad- und Fußwege anzulegen sowie unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.15 | Auf den mit „(6)" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, sofern sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen oder sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör handeln.][§2 Nr.16 | Auf den mit „(14)" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.17 | In den Misch- und Gewerbegebieten sowie im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellung oder Handlung mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.18 | In den Mischgebieten sind Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.19 | Auf der mit „(16)" bezeichneten Fläche des Mischgebiets sind Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.20 | Auf der Fläche für Sport- und Spielanlagen können außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen - Zufahrten und Stellplätze, - Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), und - bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche zugelassen werden.][§2 Nr.21 | In den Baugebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.22 | Auf den mit „(8)" bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 vom Hundert betragen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.23 | Für die nach der Planzeichnung anzupflanzenden und zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und Charakter der Pflanzung erhalten bleibt. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.24 | Die Flächen der Anpflanzgebote sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist für je 2 m² ein Strauch zu verwenden. Es sind großkronige Bäume im Abstand von 8 m bis 10 m zu pflanzen.][§2 Nr.25 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.26 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.27 | Fensterlose Gebäudefassaden und Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.28 | Die Dächer von Garagen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und flächendeckend extensiv zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-04-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_39521d27-c2c7-4412-a640-544fab3fd9f7]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Jenfeld23(1Aend)|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9b2021a3-1a3f-4612-97b2-ae7502b174a2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9b2021a3-1a3f-4612-97b2-ae7502b174a2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9b2021a3-1a3f-4612-97b2-ae7502b174a2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt34
    xpPlanDate
    • 1969-04-21
    name
    • Billstedt34
    internalId
    • 5451643f-d4ca-4436-b906-d81d650e1b44
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 34 für den Geltungsbereich Billstedter Hauptstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1164 der Gemarkung Schiffbek — Bille — Westgrenze des Flurstücks 1166 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-03-13
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-04-21
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_78c76494-60e0-4d20-97f6-42f921a92e34]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung