BP_Plan



Filter
  • XPLAN_BP_PLAN_9c9d196d-7f03-4e2f-9190-dbf4ff66cf96

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    • XPLAN_BP_PLAN_9c9d196d-7f03-4e2f-9190-dbf4ff66cf96
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D495
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    name
    • D495
    internalId
    • 25cc8add-3321-4a79-89fb-10453a2f622f
    technHerstellDatum
    • 2016-05-26
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g, G1) 5,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2) 7,5 m.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.26 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7da2c961-c139-4c56-979a-dfbac975b97b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9cda5aea-528e-490b-ae10-9e56e936c9a6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9cda5aea-528e-490b-ae10-9e56e936c9a6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9cda5aea-528e-490b-ae10-9e56e936c9a6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn49
    xpPlanDate
    • 2024-05-07
    name
    • Horn49
    internalId
    • e58ff993-8dd8-4486-b617-d1b8d0bafc5a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Horn 49 für den Geltungsbereich zwischen dem Weg Kernbek, der nordwestlichen Wiese vom Blohms Park und der Horner Landstraße (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 128) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kernbek – über das Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest (Blohms Park, nördlich an das Haus im Blohms Park angrenzender Fußweg, westlich entlang des nach Norden führenden Fußweges) – Beim Rauhen Hause – über das Flurstück 560 der Gemarkung Horner Geest (Blohms Park, östlich entlang des Fußweges nach Süden, östlich an das Haus im Blohms Park angrenzender Fußweg) – Horner Landstraße.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    technischerPlanersteller
    • Bezirksamt Hamburg-Mitte
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheit und Begegnung" dient der Unterbringung 1.1 von Anlagen für gesundheitliche und soziale Zwecke mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen und 1.2 von Anlagen der Begegnung im Zusammenhang mit den gesundheitlichen und sozialen Nutzungen (zum Beispiel offenes Cafe mit Außenterrasse).][§2 Nr. 2 | 2. Ausnahmsweise können zugelassen werden 2.1 Praxen als Räume für freie Berufe im Sinne von § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6), 2.2 eine Tagungsstätte mit einer untergeordneten Schankund Speisewirtschaft sowie Beherbergung mit einer maximalen Anzahl von 30 Betten, 2.3 Anlagen für kulturelle Zwecke, 2.4 bis zu zwei Wohnungen für Menschen mit besonderem Wohnbedarf oder eine in Grundfläche und Baumasse untergeordnete Wohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheit und Begegnung“ ist ein Störgrad vergleichbar einem allgemeinen Wohngebiet zulässig.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheit und Begegnung" darf die festgesetzte Grundfläche durch Terrassen und Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Bau VO bis zu einer Grundfläche von 1800 m2 überschritten werden.][§2 Nr. 5 | Die Außenwände der Gebäude sind in weiß, grau oder dunkelrot gefärbter Holzverschalung auszuführen. Das Sockelgeschoss des Ostflügels kann auch in rotem Klinker ausgeführt werden. Fenster und Türen sind nur in weißer oder grauer Farbigkeit zulässig.][§2 Nr. 6 | Es sind nur Satteldächer mit 40 bis 50 Grad Dachneigung und dunklen Ziegeln zulässig. Dacheindeckungen mit hochglänzenden oder glasierten Oberflächen sind unzulässig.][§2 Nr. 7 | Überschreitungen der Baugrenzen in allen Geschossen durch Fluchttreppen bis zu 3 m sind ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr. 8 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte mit der Bezeichnung „GF 1“ umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zur Nutzung durch Pflegefahrzeuge und als allgemein zugänglichen Gehweg für Fußgänger. Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte mit der Bezeichnung „GF 2“ umfassen die Befugnis der Feuerwehr Hamburg zur Nutzung als Zufahrt sowie Aufstell- und Bewegungsflächen im Lösch- und Rettungsfall. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten können zugelassen werden.][§2 Nr. 9 | Auf der mit ,,(A)" bezeichneten Zufahrt sind Stellplätze unzulässig.][§2 Nr. 10 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheit und Begegnung“ sind – mit Ausnahme des in der Planzeichnung mit „(A)“ bezeichneten Zufahrtsweges von der Horner Landstraße – Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr. 11 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit standortgerechten Bäumen und Sträuchern innerhalb der festgesetzten Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern vorzunehmen.][§2 Nr. 12 | Im Plangebiet sind im Falle von Abbruch oder Sanierung von Gebäuden sowie Rodung von Fledermausquartiersbäumen geeignete Fledermausersatzquartiere zu schaffen. Die Anzahl der Quartiershilfen bemisst sich nach der Anzahl der durch die Maßnahme verloren gehenden Quartiere.][§2 Nr. 13 | Außenleuchten sind zum Schutz von Fledermäusen, Vögeln und Insekten ausschließlich zum Zwecke der verkehrssicheren Nutzung der öffentlichen und privaten Frei- und Verkehrsflächen und nur mit Leuchtmitteln mit warmweißem Farbspektrum kleiner 2200 Kelvin zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60°C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf Gehölzflächen und Fledermausquartiere ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl und Lichtstärke auf das für die Beleuchtung notwendige Maß zu beschränken.][§2 Nr. 14 | Drainagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwassers führen, sind unzulässig. Kurzfristig erforderliche Grundwasserabsenkungen sind während der Vegetationsperiode (15. März bis 30. September) nur zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen Schäden der umgebenden Bäume ausgeschlossen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 128]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-05-07
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ade3740d-cecf-448e-a861-b1cc869f07fa]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9d19b0b5-d482-4624-ac66-374d3fa02d5b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9d19b0b5-d482-4624-ac66-374d3fa02d5b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9d19b0b5-d482-4624-ac66-374d3fa02d5b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rotherbaum16
    xpPlanDate
    • 1969-03-04
    name
    • Rotherbaum16
    internalId
    • 153fc927-99c3-47c4-9b6e-afe22f3c7947
    technHerstellDatum
    • 2015-03-19
    texte
    • [§2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1969-03-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4e0b1200-64c9-4906-9f7b-90d663cccb0f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9d4af718-c308-4ac9-84fd-f4bb63b8d00d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9d4af718-c308-4ac9-84fd-f4bb63b8d00d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9d4af718-c308-4ac9-84fd-f4bb63b8d00d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf90
    xpPlanDate
    • 2018-04-12
    name
    • Niendorf90
    internalId
    • 5659fcc4-3f5c-4e72-99af-a0026f0f915d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 90 für den Geltungsbereich zwischen Kollaustraße, Vogt-Cordes-Damm, Flughafen, Kleingärten und Papenreye (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt und im ergänzenden Verfahren nach § 214 Absatz 4 des Baugesetzbuchs rückwirkend zum 6. April 2013 in Kraft gesetzt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kollaustraße – über die Flurstücke 3310 (Vogt-Cordes-Damm), 3319, 11316, 11893, 3315, 11192, 12183, 10812, 3310 (Vogt- Cordes-Damm) und 11475, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 11475, über die Flurstücke 11475 und 12195, Ostgrenze des Flurstücks 8164, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8848 der Gemarkung Niendorf – Papenreye.
    technHerstellDatum
    • 2018-05-03
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig; Ausnahmen für Wohnungen und Vergnügungsstätten gemäß § 8 Absatz 3 Nummern 1 und 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den mit „GE 1“ bezeichneten Teilen des Gewerbegebiets sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten im Erdgeschoss dort ansässiger Betriebe des Handwerks oder des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes als untergeordnete Nebenbetriebe zugelassen werden. Diese Verkaufsstätten müssen im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerks- oder Gewerbe betrieb stehen. Die Verkaufsstätte muss dem Betrieb räumlich angegliedert und als dessen Bestandteil erkennbar sein; die Verkaufs- und Ausstellungsfläche muss der mit Betriebsgebäuden des Gewerbe- oder Handwerksbetriebes überbauten Fläche untergeordnet sein und darf maximal 150 m² betragen.][§2 Nr.3 | In den mit „GE 2“ bezeichneten Teilen des Gewerbegebiets sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichböden und sonstigen Flächen beanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln. Randsortimente dürfen auf bis zu 10 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche angeboten werden. Ausnahmsweise können Verkaufsstätten im Erdgeschoss dort ansässiger Betriebe des Handwerks oder des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes als untergeordnete Nebenbetriebe zugelassen werden. Diese Verkaufsstätten müssen im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerks- oder Gewerbe betrieb stehen. Die Verkaufsstätte muss dem Betrieb räumlich angegliedert und als dessen Bestandteil erkennbar sein; die Verkaufs- und Ausstellungsfläche muss der mit Betriebsgebäuden des Gewerbe- oder Handwerksbetriebes überbauten Fläche untergeordnet sein und darf maximal 150 m² betragen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sowie Garagen, mit Ausnahme notwendiger Grundstückszufahrten, nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Auf den Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen ist die Herstellung von Zuwegungen und notwendige Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen nur an Ort und Stätte der Leistung zulässig. Werbeanlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung von bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.7 | Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L(EK) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: TF 1 L(EK), Tag 58 dB (A)/m2 L(EK), Nacht 42dB (A)/m2 TF 2 L(EK), Tag 58dB (A)/m2 L(EK), Nacht 43dB (A)/m2 TF 3 L(EK), Tag 59dB (A)/m2 L(EK), Nacht 44dB (A)/m2 TF 4 L(EK), Tag 57dB (A)/m2 L(EK), Nacht 42dB (A)/m2 TF 5 L(EK), Tag 57dB (A)/m2 L(EK), Nacht 42dB (A)/m2 TF 6 L(EK), Tag 59dB (A)/m2 L(EK), Nacht 46dB (A)/m2 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Hamburg). Bei der Prüfung für die Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel („lauteste Nachtstunde“) maßgebend.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Der bauliche Schallschutz für Aufenthaltsräume ist entsprechend den Bestimmungen der Flugplatz- Schallschutzmaßnahmenverordnung vom 8. September 2009 (BGBl. I S. 2992) auszuführen.][§2 Nr.9 | Innerhalb der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, die Gasansammlungen unter den baulichen Anlagen und den befestigten Flächen und Gaseintritte in die baulichen Anlagen durch Bodengase verhindern.][§2 Nr.10 | Für den mit „a1“ bezeichneten Teil des Gewerbegebiets sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei hier ein Abstandsflächenmaß von 0,4 h, jedoch mindestens 2,5 m, einzuhalten ist und Gebäude maximal 50 m Länge aufweisen dürfen. Für den mit „a2“ bezeichneten Teil des Gewerbegebiets sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei hier ein Abstandsflächenmaß von 0,4 h, jedoch mindestens 2,5 m, einzuhalten ist und Gebäudelängen von mehr als 50 m zulässig sind.][§2 Nr.11 | Im Gewerbegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Der mit „(A)“ bezeichnete Vorgartenbereich entlang der Straße Vogt-Cordes- Damm ist mindestens zu 50 v. H. als Vegetationsfläche anzulegen. Der mit „(B)“ bezeichnete Vorgartenbereich entlang der Kollaustraße ist mindestens zu 30 v. H. als Vegetationsfläche anzulegen. Für die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Tiefgaragen können auf den mit „(A)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen ausnahmsweise auch geringere Anteile an Vegetationsfläche zugelassen werden.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich großkroniger Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten sind zulässig. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Ab - grabungen im Kronentraufbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind Dächer, die größer als 100 m² sind, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für technische Dachaufbauten bis maximal 50 v. H. der Dachfläche.][§2 Nr.16 | Auf den Flurstücken 4245, 4246, 3302, 4411, 12402, 3304, 3305, 3307, 12392 und 6341 der Gemarkung Niendorf sind die zur Straße Vogt-Cordes-Damm ausgerichteten Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Auf den Flurstücken 3308 und 8164 sind die zur Straße Vogt-Cordes-Damm sowie die zu der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ auf den Flurstücken 12107, 12108 und 12195 ausgerichteten Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden][§2 Nr.17 | Im Gewerbegebiet sind auf den privaten Grundstücksflächen die Geh- und Fahrwege sowie Platzflächen in wasser- und luftundurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen.][§2 Nr.18 | Bei Neubauten ist an den nach Süden und Osten ausgerichteten Außenwänden je 15 m Wandlänge mindestens eine künstliche Höhle für Fledermausarten an geeigneten Stellen anzubringen und zu unterhalten.][§2 Nr.19 | Für die Erschließung des Gewerbegebiets sind weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 28. November 2017 (HmbGVBl. S. 361), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 BauGB hergestellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    plangeber
    • [Name: 318]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2018-04-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_88e74b98-5373-47e0-8a48-0922b3ab177a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9d53e76f-0892-4b62-a617-9d2e4a600bf1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9d53e76f-0892-4b62-a617-9d2e4a600bf1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9d53e76f-0892-4b62-a617-9d2e4a600bf1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB410-1
    xpPlanDate
    • 1961-05-16
    name
    • TB410-1
    internalId
    • 815827a2-f209-4b6c-84c2-0e365a8232c4
    technHerstellDatum
    • 2016-09-16
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 302]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-05-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_54ea8ab4-0c6b-4ce0-8cf3-95f5568825da]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11002
    sonstPlanArtWert
    • 11002
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9d62ff7a-8232-416d-a620-e0b08902c7c6

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9d62ff7a-8232-416d-a620-e0b08902c7c6
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9d62ff7a-8232-416d-a620-e0b08902c7c6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • BSIserbrook-Suelldorf(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1955-05-06
    name
    • BSIserbrook-Suelldorf(1Aend)
    internalId
    • ce3b38e8-bad5-4c0d-8a9b-c25e96d19c27
    technHerstellDatum
    • 2017-02-08
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 224, 225]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1955-05-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e07a50b6-6895-4b7e-a5a2-dd5d4057eb38]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11003
    sonstPlanArtWert
    • 11003
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9da9167b-2265-4445-9598-d012457e6ef7

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    • XPLAN_BP_PLAN_9da9167b-2265-4445-9598-d012457e6ef7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf87
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
    name
    • Niendorf87
    internalId
    • 595ae7fd-b698-4cc3-b528-b098288dfb10
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 87 für das Gebiet südöstlich der Straße Dohlenhorst (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dohlenhorst, Nordostgrenze des Flurstücks 11269, Südostgrenzen der Flurstücke 11269, 8350, 1010 bis 1014, 4493, 1015 bis 1017 und 7260 der Gemarkung Niendorf.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Einleitung des auf den rückwärtigen Grundstücksflächen anfallenden Oberflächenwassers in das vorhandene Regenwassersiel beziehungsweise in den Straßengraben ist unzulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 30 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.3 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.4 | Dächer von Garagen und Carports sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    plangeber
    • [Name: 318]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_38f8446f-3852-4ae9-8e48-1e3111b41fb0]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9dca219c-0426-4710-972f-a5d89e2c44a7

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9dca219c-0426-4710-972f-a5d89e2c44a7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt12(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1988-05-03
    name
    • Rahlstedt12(1Aend)
    internalId
    • 0a0e2cac-32d2-4f8a-92df-90607a464d7e
    beschreibung
    • siehe Rahlstedt12
    technHerstellDatum
    • 2018-11-26
    texte
    • [§1 | In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Rahlstedt 12 vom 10. Juni 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112) wird folgende Vorschrift angefügt: „5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe und gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen. Ferner sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-05-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51df63f5-1ea9-4b8b-ba64-d79a33ade981]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt12|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_9dca219c-0426-4710-972f-a5d89e2c44a7&filename=Rahlstedt12(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9dcec563-ee38-43a8-9d66-60421446015d

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9dcec563-ee38-43a8-9d66-60421446015d
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9dcec563-ee38-43a8-9d66-60421446015d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen19-Eidelstedt44(1Aend)
    xpPlanDate
    • 1996-06-20
    name
    • Schnelsen19-Eidelstedt44(1Aend)
    internalId
    • 70ac9ebb-d27b-49b2-8811-26c95f7d0549
    beschreibung
    • siehe Schnelsen19-Eidelstedt44
    technHerstellDatum
    • 2018-11-20
    texte
    • [§1 Nr.1 | Die beigefügte „Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44“ wird dem Gesetz hinzugefügt.][§1 Nr.2 | 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 und 6 angefügt:][§1 Nr.2.5.1 | „5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.1 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird für die „Bäugrundstücke für den Gemeinbedarf“ die Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ durch die Zweckbestimmung »Kindertagesheim und Jugendclub (Freie und Hansestadt Hamburg)“ ersetzt. Für das Maß der baulichen Nutzung wird eine zweigeschossige Bebauung als Höchstmaß mit einer Grundflächenzähl von 0,3 und einer Geschoßflächenzahl von 0,6 jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Die bisherigen Ausweisungen von vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen als Höchstgrenze in geschlossener Bauweise sowie die Baugrenze Zwischen der Vier- und Sechsgeschossigkeit entfallen. Die nordöstliche Baugrenze wird um 10 m in nordöstliche Richtung, die südöstliche Baugrenze um 12 m in nordwestliche Richtung versetzt ausgewiesen. Zwischen der neuen südöstlichen Baugrenze und der mit „E“ bezeichneten Fläche sind Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen nicht zulässig. Für den Jugendclub ist durch Anordnung der Baukörper, geeignete Grundrißgestaltung oder bauliche Maßnahmen sicherzustellen, daß eine Beeinträchtigung des nordöstlich angrenzenden Wohngebiets ausgeschlossen wird.][§1 Nr.2.5.2 | 5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.2 Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche (Flurstück 991 der Gemarkung Eidelstedt) wird die Ausweisung „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf‘ mit der Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen.][§1 Nr.2.5.3 | 5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.3 Auf der mit „C“ bezeichneten Fläche (Flurstück 984) wird die Ausweisung „Baügrundstücke für den , Gemeinbedarf' mit der Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ aufgehoben und als „Flächen für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung Wassergewinnungsänlage (Hamburger Wasserwerke GmbH)“ festgesetzt.][§1 Nr.2.5.4 | „5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.4 Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche (Flurstück 3043 — neu: 4505) wird die Ausweisung „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ aufgehoben und als „Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt.][§1 Nr.2.5.5 | 5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt: 5.5 Auf der mit „E“ bezeichneten Fläche wird die Ausweisung „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen.][§1 Nr.2.6 | 6. Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791 -f), zuletzt geändert am 27. Februar 1996 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 29), wird für die mit „A“, „E“ und „D“ bezeichneten Flächen aufgehoben. Entlang der Ostgrenze des Flurstücks 991 wird die geänderte Grenze des Landschaftsschutzgebiets festgesetzt.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319, 320]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-06-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_f7458d55-2075-4e64-a106-d92a073a7804]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Schnelsen19-Eidelstedt44|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_9dcec563-ee38-43a8-9d66-60421446015d&filename=Schnelsen19-Eidelstedt44(1Aend).pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9e01dc14-4952-4e5c-a422-dd3d6a4c0af2

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9e01dc14-4952-4e5c-a422-dd3d6a4c0af2
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9e01dc14-4952-4e5c-a422-dd3d6a4c0af2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rothenburgsort6
    xpPlanDate
    • 1980-07-09
    name
    • Rothenburgsort6
    internalId
    • 32470519-59dc-48d6-9172-f189d5c5c661
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rothenburgsort 6 für den Geltungsbereich Zollvereinsstraße — West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 633 der Gemarkung Billwerder Ausschlag — Rothenburgstraße — Ausschläger Allee (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 133) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-02
    texte
    • [§2 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-07-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_641e614f-40f7-4b98-b3b4-5d594c29359b]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung