BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_9c355b1a-e112-48c9-ba96-0f8ec3a3bc09

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    • XPLAN_BP_PLAN_9c355b1a-e112-48c9-ba96-0f8ec3a3bc09
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude70
    xpPlanDate
    • 2024-06-25
    name
    • Winterhude70
    internalId
    • f4b81275-a546-44b9-badd-7ac5d8c69521
    beschreibung
    • Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) – Westgrenze des Flurstücks 1261 – Nordgrenze des Flurstücks 1261 – Ostgrenze des Flurstücks 1261 – Südgrenzedes Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) –über das Flurstück 1275 (Mexikoring) – Südgrenze des Flurstücks 1256 – Ostgrenze des Flurstücks 1256 – Südgrenze des Flurstücks 1256 –Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf.
    erstellungsMassstab
    • 500
    hoehenbezug
    • m über NHN
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im urbanen Gebiet sind ausschließlich das Gebiet versorgende Läden mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment (Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Drogeriewaren, Kosmetik, Parfümerie, pharmazeutische Artikel – Apotheke –, Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften) sowie Einzelhandel mit Möbeln und Einrichtungsbedarf zulässig. Einzelhandelsbetriebe sind nur im zweiten Vollgeschoss zulässig.][§2 Nr.2 | Im Plangebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes unzulässig.][§2 Nr.3 | Im urbanen Gebiet sind Tankstellen, Vergnügungsstätten wie Musikclubs, Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von §1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), die der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten dienen, Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter gerichtet ist sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr. 4 | Im Plangebiet auf der mit ,,(A)" bezeichneten Fläche sind Wohnungen im ersten und zweiten Vollgeschoss ausgeschlossen. Auf der mit ,,(B)" bezeichneten Fläche ist das Wohnen allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr. 6 | Im Plangebiet auf der mit ,,(C)" bezeichneten Fläche können Überschreitungen der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Tiefe von 1,5 m zugelassen werden. Die Überschreitungen dürfen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Fassadenfront des jeweiligen Baukörpers betragen. Auf der mit ,,(D)" bezeichneten Baugrenze sind Überschreitungen der Baugrenzen unzulässig.][§2 Nr.7 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie die Befugnis der Versorgungsunternehmen, unterirdische Versorgungsleitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Dächer sind als Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Neigung von bis zu 5 Grad auszuführen und mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen, extensiv zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Dächer sind als Retentionsgründächer zum Rückhalt von Niederschlagswasser auszuführen.][§2 Nr.9 | Einfriedungen zu den öffentlichen Grünflächen sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2024-06-25
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1ed70775-2ba3-40ea-8305-b8913d2936f7]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • Vorhabenbezogener BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9c3d2183-5b40-474d-8587-0b482da948e1

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9c3d2183-5b40-474d-8587-0b482da948e1
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9c3d2183-5b40-474d-8587-0b482da948e1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt2
    xpPlanDate
    • 1962-12-07
    name
    • Rahlstedt2
    internalId
    • 9156842a-f184-4073-a8c1-6a400e284179
    technHerstellDatum
    • 2016-05-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.4 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-12-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6ba087c7-bfeb-45ab-8b84-372080f7f187]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9c4277a6-d51f-486c-bcf0-bfa8438ae4db

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9c4277a6-d51f-486c-bcf0-bfa8438ae4db
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9c4277a6-d51f-486c-bcf0-bfa8438ae4db
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen19-Ottensen51
    xpPlanDate
    • 2006-05-09
    name
    • Othmarschen19-Ottensen51
    internalId
    • f89e9e16-4db4-464f-b91e-70316b63202c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51 für das Gebiet südwestlich der Schnellbahnhaltestelle Bahrenfeld zwischen Baurstraße – Bahnanlagen – Friedensallee – Griegstraße – Behringstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 218 und 211) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach den bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen. Mit Ausnahme der mit „(D)“ bezeichneten Fläche sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) nur Ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(A)“, „(A1)“, „(F)“, „(G)“ und „(H)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind ausschließlich das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)“, „(A1)“, „(B)“ und „(F)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].][§2 Nr.5 | Auf den mit „(A)“, „(A1)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, die nicht in räumlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit Gewerbebetrieben stehen, nur ausnahmsweise zulässig. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].][§2 Nr.6 | Im Mischgebiet sind in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilgebieten Vergnügungsstätten unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den übrigen Teilen des Mischgebiets werden ausgeschlossen. Wohnungen sind nur oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.7 | In den allgemeinen Wohngebieten werden die Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.8 | In den Kerngebieten sind mit Ausnahme der mit „(C)“ bezeichneten Fläche Einkaufszentren und großflächige Handels- oder Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung unzulässig.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(C)“ und „(E)“ bezeichneten Flächen der Kerngebiete sind Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.11 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten sind in den Blockinnenbereichen ebenerdige Stellplätze unzulässig.][§2 Nr.12 | Westlich des Friesenweges kann in den reinen und allgemeinen Wohngebieten die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung um 90 vom Hundert (v. H.) überschritten werden.][§2 Nr.13 | Auf den Kerngebietsflächen und auf den mit „(A)“, „(A1)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,8 für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung um 25 v. H. bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.14 | Auf der Kerngebietsfläche östlich der Johann-Mohr-Straße kann zur Behringstraße eine Überschreitung der Baugrenze von 1,5 m zugelassen werden, wenn die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge betragen.][§2 Nr.15 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.16 | Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg einen allgemein zugänglichen Gehweg und eine Notüberfahrt als Verbindung zwischen der Wohngebiets- und der Gewerbegebietserschließung sowie die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis für Ver- und Entsorgungsunternehmen, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.17 | Entlang der Bahnanlagen sind in den reinen und allgemeinen Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie in den Kerngebieten an der Friedensallee die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.18 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.19 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.20 | In den Wohn- und Mischgebieten sind mindestens 30 v. H. der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.21 | In den Kern- und Gewerbegebieten sind mindestens 15 v. H. der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; für je 200 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.22 | In den Kerngebieten ist entlang der Straßenverkehrsflächen je 12 m Straßenlänge ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.23 | In den an den Bahndamm angrenzenden allgemeinen und reinen Wohngebieten südlich des Gehrechts ist entlang der nördlichen Grundstücksgrenze alle 10 m ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.24 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind dichte Sichtschutzpflanzungen anzulegen; auf 10 v. H. der Fläche sind großkronige Bäume und auf 90 v. H. der Fläche Sträucher zu verwenden.][§2 Nr.25 | Die privaten Grünflächen sind zu mindestens 30 v. H. der Fläche mit Gehölzen zu bepflanzen.][§2 Nr.26 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Die Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.27 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mit Gehölzen und Stauden zu begrünen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.28 | Die den Grünflächen zugewandten Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie den Grünflächen zugewandte fensterlose Fassaden sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.29 | In den Wohn-, Misch- und Kerngebieten, auf der Fläche für den Gemeinbedarf sowie auf den privaten Grünflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze mit Ausnahme von Rampen zu Tiefgaragen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.30 | Auf den mit „(A)“, „(A1)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sowie in den reinen und allgemeinen Wohngebieten westlich des Friesenwegs sind nur Dächer mit einer Neigung bis 23 Grad zulässig. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].][§2 Nr.31 | Auf den mit „(A1)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete darf die Baukörperlänge maximal 50 m betragen. Die zulässige Gebäudehöhe von 15 m über Straßenniveau darf für 50 v. H. der Gebäudelänge um maximal 8 m überschritten werden. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218, 211]
    plangeber
    • [Name: 218, 211]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-05-09
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_af33cbcf-6d2e-4f5d-bc33-bea319f0d8b0]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSGross-Flottbek-Othmarschen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Othmarschen16|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9c6b4a99-855b-4dce-b3a6-352ccc421ab3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9c6b4a99-855b-4dce-b3a6-352ccc421ab3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9c6b4a99-855b-4dce-b3a6-352ccc421ab3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland19
    xpPlanDate
    • 1992-09-01
    name
    • Neuland19
    internalId
    • a607c18f-3857-4dcc-b9d3-a43a08b3f890
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Neuland 19 für den Geltungsbereich östlich der Schnellbahnanlagen zwischen Süderelbe (Diamantgraben) und Neuländer Hauptdeich (Bezirk Harburg, Örtsteil 703) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuländer Hauptdeich — Westgrenze des Flurstücks 1079, Nordgrenzen der Flurstücke 14, 1503, 1504, 1505 und 1502, Ostgrenzen der Flurstücke 1502 und 18 der Gemarkung Neuland — Schweenssand-Hauptdeich.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im zweigeschossigen Sondergebiet sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Dienstleistungsbetriebe mit unmittelbarem Bezug zu diesen Nutzungen zulässig. Ausnahmsweise können auch Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Sondergebiet sind mindestens 30 vom Hundert (v.H.) der Grundstücksfläche (vorrangig auf der Vorgartenfläche) mit großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.3 | Im eingeschossigen Sondergebiet sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 mit der Änderung vom 23. September 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133, II Seiten 885, 1124) zulässig.][§2 Nr.4 | Im eingeschossigen Sondergebiet kann die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. 10 v.H. der Grundstücksfläche sind als offene Vegetationsfläche herzurichten; weitere 10 v.H. der Grundstücksfläche sind (vorrangig auf der Vorgartenfläche) mit großkronigen Laubbäumen und hochwachsenden Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.5 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.6 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. ][§2 Nr.7 | Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 703]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1992-09-01
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_672a734e-ca30-4d98-9173-28bf678ae84f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9c82a4a5-a280-4888-bdaf-1c0fb9356685

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9c82a4a5-a280-4888-bdaf-1c0fb9356685
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9c82a4a5-a280-4888-bdaf-1c0fb9356685
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB723
    xpPlanDate
    • 1959-10-20
    name
    • TB723
    internalId
    • 18e10747-c417-4a3a-a7ba-773228200759
    beschreibung
    • Denickestraße
    technHerstellDatum
    • 2016-11-07
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710, 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-10-20
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0f26f113-d023-4b8f-8bcb-192740b65e26]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9c8dd620-206f-4382-a8fe-ce1c278e1919

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9c8dd620-206f-4382-a8fe-ce1c278e1919
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9c8dd620-206f-4382-a8fe-ce1c278e1919
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB465
    xpPlanDate
    • 1957-10-04
    name
    • TB465
    internalId
    • 0804db88-d222-4754-b038-6a0b3d84cccf
    beschreibung
    • Stargarder-Straße von Am Knill bis Berner-Heerweg und Am Knill von Stargarder-Str. bis Treptower-Str.
    technHerstellDatum
    • 2016-11-14
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1957-10-04
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_92b66846-a730-48f6-ac19-8eb4dfb7a23b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9c9d196d-7f03-4e2f-9190-dbf4ff66cf96

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    • XPLAN_BP_PLAN_9c9d196d-7f03-4e2f-9190-dbf4ff66cf96
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D495
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    name
    • D495
    internalId
    • 25cc8add-3321-4a79-89fb-10453a2f622f
    technHerstellDatum
    • 2016-05-26
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g, G1) 5,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2) 7,5 m.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.26 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die bei der Garage unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7da2c961-c139-4c56-979a-dfbac975b97b]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9ca1390d-ad20-4bda-b82b-d598a01432e8

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    • XPLAN_BP_PLAN_9ca1390d-ad20-4bda-b82b-d598a01432e8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen38
    xpPlanDate
    • 2004-10-18
    name
    • Schnelsen38
    internalId
    • eb5c6b19-5fe9-4cec-90e3-945947610935
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Schnelsen 38 für das Gebiet nördlich und südlich der Halstenbeker Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brummerskamp - Halstenbeker Straße - Wogenmannsburg - Hogenfelder Straße - Bahnanlagen - Halstenbeker Straße - Holsteiner Chaussee - Eidelstedter Brook - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3055 (Brummerskamp), Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 3055 und 6473 der Gemarkung Schnelsen.
    technHerstellDatum
    • 2014-03-31
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Mischgebieten an der Holsteiner Chaussee sind Tankstellen und Gartenbaubetriebe sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), in den überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägten Teilen der Gebiete unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in den übrigen Teilen der Gebiete werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | An der Holsteiner Chaussee, am südlichen Brummerskamp, am Eidelstedter Brook sowie entlang der AKN- Trasse bei einem Gebäudeabstand von weniger als 22 m zur Bahnanlage sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume, im Mischgebiet an der Holsteiner Chaussee die Aufenthaltsräume, durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3 | Nördlich der Halstenbeker Straße sind in den Wohngebieten auf dem Flurstück 4447 der Gemarkung Schnelsen Dach- und Staffelgeschosse oberhalb des dritten Vollgeschosses unzulässig.][§2 Nr.4 | Sofern die Erschließung rückwärtiger Bauvorhaben auf den Flurstücken Nummern 1877 bis 1882 und auf dem Flurstück Nummer 4447 der Gemarkung Schnelsen über einen gemeinsamen Wohnweg erfolgt, sind zur Sicherung der Wohnruhe auf angrenzenden Grundstücken geeignete Maßnahmen zur Abgrenzung, Schalldämmung und Begrünung vorzunehmen.][§2 Nr.5 | In den mit „(A)" bezeichneten Wohngebieten wird die Dachneigung über dem zweiten Vollgeschoss auf maximal 22 Grad begrenzt.][§2 Nr.6 | In den Wohn- und Mischgebieten ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis 2,5 m zulässig.][§2 Nr.7 | Staffelgeschosse oberhalb des zweiten Vollgeschosses in den Wohn- und Mischgebieten sind an der Vorder- und Rückseite um mindestens 1,5 m zurückzusetzen. Die maximale Dachneigung der Staffelgeschosse wird auf 15 Grad begrenzt.][§2 Nr.8 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Geh- und Radweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten anzulegen.][§2 Nr.10 | In den Wohngebieten sind für je 150 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m2 der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Dachflächen von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.12 | Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Soweit Tiefgaragen nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, sind sie mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Auf den privaten Grundstücksflächen der Wohngebiete sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Mischgebieten sind auf gewerblich genutzten Flächen Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Für Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Anzupflanzende großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.17 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und Umfang der Gehölzpflanzungen erhalten bleibt.][§2 Nr.18 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-10-18
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19a9f0e8-c5aa-451f-a71a-efd2352ce518]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9cd654b8-fd88-48cc-918a-6c23a09556a8

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9cd654b8-fd88-48cc-918a-6c23a09556a8
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9cd654b8-fd88-48cc-918a-6c23a09556a8
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • TB423
    xpPlanDate
    • 1956-02-10
    name
    • TB423
    internalId
    • 6b2f3bf9-7246-408d-b027-0f5712f03563
    beschreibung
    • Grünzug Nopitschstraße - Altonaer Hauptkirche
    technHerstellDatum
    • 2016-11-25
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 201, 205]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1956-02-10
    versionBauNVO
    • [Name: Hamburgisches BebauungsplanG 1923|Detail: Hamburgisches BebauungsplanG 1923]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4f8c5e85-1a0d-47c0-bdc5-3cbb6cf8872a]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {}11002
    sonstPlanArtWert
    • TeilbebauungsPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_9d0d352f-5b5f-4599-a457-e1c6d8078081

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_9d0d352f-5b5f-4599-a457-e1c6d8078081
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_9d0d352f-5b5f-4599-a457-e1c6d8078081
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn34
    xpPlanDate
    • 1968-12-11
    name
    • Langenhorn34
    internalId
    • be64fd7e-89ec-4012-b325-8a79378fdfd7
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 34 für das Plangebiet Krohnstieg — West- und Nordgrenze des Flurstücks 3596 der Gemarkung Langenhorn — Eekboomkoppel — Ostgrenzen der Flurstücke 118 und 120 der Gemarkung Langenhorn — Krohnstieg — Rodenkampweg — Jugendparkweg — Weg Flurstück 184 der Gemarkung Langenhorn — An der Baumschule — Westerrode — Jugendparkweg — Westgrenzen der Flurstücke 159 und 158 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden. Die Dächer sollen höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 3,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme der §§2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 und 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1968-12-11
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_546a4e6f-b35f-423c-895e-3bd08c1902fe]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung