BP_Plan



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  • XPLAN_BP_PLAN_b3b029a7-fc70-421b-88c1-4d4257e24fe5

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    • XPLAN_BP_PLAN_b3b029a7-fc70-421b-88c1-4d4257e24fe5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm-Sued5
    xpPlanDate
    • 1997-10-28
    name
    • Hamm-Sued5
    internalId
    • 2d046418-7d77-4d96-af31-475e24ef8e94
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm-Süd 5 für Flächen zwischen der Steinbeker Straße und der Bille (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hammer Deich - Steinbeker Straße - Süderstraße - Südkanal - Bille - Westgrenze des Flurstücks 1850 der Gemarkung Hamm- Marsch.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Ausnahmen nach §4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das Staffelgeschoß allseitig um mindestens 1,5 m zurückzusetzen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ferner sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen und Speditionen) sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, werden ausgeschlossen][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Wassersportanlage" sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Dienstleistungsbetriebe mit unmittelbarem Bezug zu diesen Nutzungen zulässig. Ausnahmsweise können auch Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Zwischen dem allgemeinen Wohngebiet und der angrenzenden Parkanlage sind als Einfriedigungen nur Hecken aus einheimischen Laubgehölzen zulässig.][§2 Nr.6 | Soweit die Tiefgaragendächer nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, ist eine mindestens 50 cm starke durchwurzelbare Überdeckung vorzusehen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen, die mit Stauden oder Sträuchern zu bepflanzen ist.][§2 Nr.8.1 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8.2 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen herzurichten, mindestens 30 vom Hundert dieser Flächen sind mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist ein Laubbaum, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweist, anzupflanzen.][§2 Nr.8.3 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Fensterlose Gebäudefassaden und Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie Garagenwände und Stützen der Schutzdächer von Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wand-beziehungsweise Konstruktionslänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8.4 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Die Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf allen nicht überbauten Flächen ist unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 128]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-10-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf65d83a-931a-4690-a76e-7d7c84968894]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b3bad4a4-a43d-4683-93dc-0de2828112f2

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b3bad4a4-a43d-4683-93dc-0de2828112f2
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Borstel23
    xpPlanDate
    • 1980-07-22
    name
    • Gross-Borstel23
    internalId
    • ccd7e978-3ec8-4138-a01a-9aa0b86197a1
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Borstel 23 für den Geltungsbereich Lokstedter Damm — Schrödersweg — Holunderweg — Brödermannsweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-10
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 406]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-07-22
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1977-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3e650825-b00c-4cc0-a460-1854cc095cc0]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b3eb86e3-2098-4455-9b49-b6e6a63f879b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b3eb86e3-2098-4455-9b49-b6e6a63f879b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b3eb86e3-2098-4455-9b49-b6e6a63f879b
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hausbruch15-Neugraben-Fischbek31
    xpPlanDate
    • 1967-01-27
    name
    • Hausbruch15-Neugraben-Fischbek31
    internalId
    • e4721842-324c-4541-aad5-eaa3a606ec69
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hausbruch 15 / Neugraben-Fischbek 31 für das Plangebiet Ostgrenze des Flurstücks 2083, Südgrenze des Flurstücks 2086, von der Südostecke dieses Flurstücks über das Flurstück 2089 zur Nordwestecke des Flurstücks 2121, von der Westgrenze dieses Flurstücks zur Südgrenze des Flurstücks 2146, Ostgrenze des Flurstücks 2149 der Gemarkung Neugraben — Bahnanlagen (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-08-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagenfläche dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,5 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von weiteren Landschaftsteilen in der Gemarkung Neugraben vom 24. Juni 1953 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-m).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717, 718]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-01-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c59a2992-d078-46a1-8f7c-320a72e8e268]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b3fcab50-7a62-4fea-9b32-d1748425cef3

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b3fcab50-7a62-4fea-9b32-d1748425cef3
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b3fcab50-7a62-4fea-9b32-d1748425cef3
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf110
    xpPlanDate
    • 2013-03-25
    name
    • Bergedorf110
    internalId
    • 643865cf-c8c6-47ab-bc41-7fa0926a2038
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 110 für den Geltungsbereich zwischen dem Weidenbaumsweg, dem Sander Damm und dem Schleusengraben (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 102) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenzen der Flurstücke 5487, 5628 und 5302, - Schleusengraben - Südgrenze des Flurstücks 5331, Westgrenzen des Flurstücks 437 (Weidenbaumsweg), über das Flurstück 4057 (Dusiplatz), Westgrenze des Flurstücks 437 der Gemarkung Bergedorf (Weidenbaumsweg).
    technHerstellDatum
    • 2017-05-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.][§2 Nr.3 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Verkaufsstätten zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen, diesen räumlich untergeordnet sind und nicht mehr als 50 m² Verkaufsfläche umfassen. Ausnahmsweise ist im Gewerbegebiet der Handel mit Kraftfahrzeugen und Booten zulässig, wenn er im unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Wartungs-, Inspektions- und Reparaturdienstleistungen steht. Brennstoffhandel ist allgemein zulässig][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, Kunststoff erhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nachgewiesen werden kann.][§2 Nr.5 | In den Mischgebieten darf die festgesetzte Gebäudehöhe für technische Anlagen (zum Beispiel Dachaufbauten, Zu- und Abluftanlagen) um bis zu 2 m überschritten werden, in den Gewerbegebieten um bis zu 5 m.][§2 Nr.6 | Die Lage der mit „(D)“ bezeichneten privaten Grünflächen darf von der zeichnerisch festgesetzten Abgrenzung geringfügig abweichen.][§2 Nr.7 | In den Mischgebieten dürfen die Baugrenzen durch Terrassen um bis zu 3 m und durch Balkone um bis zu 2 m überschritten werden. Die Länge der Terrassen und Balkone darf 50 vom Hundert der dazugehörigen Fassadenseite nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | In den mit „(A)“ bezeichneten Mischgebieten sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.10 | Die mit „(D)“ bezeichneten privaten Grünflächen dürfen durch Tiefgaragen unterbaut werden.][§2 Nr.11 | Die zulässige Geschossfläche ist um die Flächen notwendiger Garagen, die unterhalb der Geländeoberfläche hergestellt werden, zu erhöhen.][§2 Nr.12 | Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres- Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), zuletzt geändert am 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2449, 2452), den Wert von 15 kWh (je m² * a) Nutzfläche nicht übersteigt. Vom Anschluss- und Benutzungsgebot kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden.][§2 Nr.13 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in den Misch- oder Gewerbegebieten ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die Höhe der auf dem jeweiligen Grundstück vorhandenen Gebäude nicht überragen.][§2 Nr.14 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.15 | Im Gewerbegebiet sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche ein Emissionskontingent LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ von 60 dB(A)/m² tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und von 45 dB(A)/m² nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht überschreiten. Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691, Dezember 2006, Abschnitt 5. Die DIN 45691 kann beim Beuth Verlag GmbH, 10722 Berlin bezogen werden; die DIN kann im Übrigen bei der Technischen Universität Hamburg-Harburg, Universitätsbibliothek sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Fachbibliothek Technik Wirtschaft Innovation, eingesehen werden.][§2 Nr.16 | In den Mischgebieten ist für Wohnnutzungen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form verglaster Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.17 | In den mit „(B)“ bezeichneten Mischgebieten ist für den Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten Richtung Osten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner als 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.18 | In den mit „(C)“ bezeichneten Misch- und Gewerbegebieten sind die Aufenthaltsräume gewerblicher Nutzungen - hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume - durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für die Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. Vorrangig sind Pausen- und Ruheräume der lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.][§2 Nr.19 | Entlang der mit „(F)“ bezeichneten Baugrenze am Weidenbaumsweg ist durch geeignete Fassadengestaltung wie absorbierende Oberflächen, Strukturierung durch Balkone und Erker, Verkleidung, besondere Fensterstürze oder gegliedertes Mauerwerk sicherzustellen, dass eine Schallabsorption erreicht wird, die eine Zunahme der Lärmbelastung an den westlich gegenüberliegenden Wohngebäuden auf höchstens 0,5 dB(A) begrenzt. Die Maßnahmen müssen bis zu einer Fassadenhöhe von 3 m über Straßenniveau durchgeführt werden.][§2 Nr.20 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.21 | In den Misch- und Gewerbegebieten sind je vollendeter 2000 m² Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm in jeweils 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.22 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.23 | Innerhalb der mit „(E)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche sind die Dächer in einem Umfang von mindestens 1000 m² Dachfläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.24 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Gebäude, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kinderspielflächen.][§2 Nr.25 | Außenleuchten sind nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig. Außenleuchten dürfen nicht in Richtung Schleusengraben ausgerichtet werden.][§2 Nr.26 | Auf der Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist der Uferrandstreifen naturnah zu entwickeln, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Zulässig sind nur einheimische und standortgerechte Bepflanzungen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-03-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1990-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1f3f39a2-f0bc-4f4a-8488-01e8ab26d9ea]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b4034fd2-e059-4497-a73f-cdb3f8b921a5

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b4034fd2-e059-4497-a73f-cdb3f8b921a5
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b4034fd2-e059-4497-a73f-cdb3f8b921a5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D123
    xpPlanDate
    • 1958-07-08
    name
    • D123
    internalId
    • 494f1310-2bdd-4a66-8b8d-9a58571fe579
    beschreibung
    • Rostocker Straße - Grützmachergang - Revaler Straße - Brenner Straße - Danziger Straße
    technHerstellDatum
    • 2016-05-11
    texte
    • [Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflachen im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe für die eingeschossige Ladenbebauung beträgt höchstens 4,50 m.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113, 114]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1958-07-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_dd9e657b-27ab-496b-8041-2128c2094a95]
    versionBauNVOText
    • Hamburgisches AufbauG 1957
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    sonstPlanArtWert
    • {www.mysynergis.com/XPlanungR/5.2/0}11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b40ccf2e-9834-4780-b989-1ef556ad915b

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b40ccf2e-9834-4780-b989-1ef556ad915b
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b40ccf2e-9834-4780-b989-1ef556ad915b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D450
    xpPlanDate
    • 1960-10-28
    name
    • D450
    internalId
    • aa07b5e9-17cb-4005-9434-59649b54c799
    technHerstellDatum
    • 2016-05-25
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,5 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.3 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkaden auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1960-10-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3f7ebdca-2f4b-4cec-bc69-67875c9c5b41]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b40ceb45-8b56-4f58-a628-82bdf07e7ef8

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b40ceb45-8b56-4f58-a628-82bdf07e7ef8
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek40
    xpPlanDate
    • 1975-12-03
    name
    • Wandsbek40
    internalId
    • 35b5c6b3-da6d-4bbb-bb06-d81d32238637
    technHerstellDatum
    • 2015-10-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 1827, 1828, 1829, 1830, 2094 und 1832 der Gemarkung Wandsbek kann für die sechs- und achtgeschossige Bebauung ein Garagengeschoß ohne Anrechnung auf die Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.3 | Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1975-12-03
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1dc3304f-c2dc-4adc-94fe-fcabea5e601d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b420a06a-721f-45b8-8bde-d50497ad6e48

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    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b420a06a-721f-45b8-8bde-d50497ad6e48
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt4
    xpPlanDate
    • 1964-05-05
    name
    • Rahlstedt4
    internalId
    • b620a0d9-b368-4575-816f-1d0e05ab7802
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 4 für das Plangebiet Stellau — Ostgrenze des Flurstücks 2437 der Gemarkung Altrahlstedt — Am Sooren — Ostgrenze des Flurstücks 2441 der Gemarkung Altrahlstedt — Am Hegen — Westgrenze des Flurstücks 2360 der Gemarkung Altrahlstedt — Am Sooren — Westgrenzen der Flurstücke 3106 und 2419 der Gemarkung Altrahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-07
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Werbeanlagen sind im Wohngebiet unzulässig. Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind. Ist ein Wohnweg länger als 50,0 m, so sind die Müllgefäße für alle an dem Wohnweg belegenen Grundstücke nicht mehr als 15,0 m von den Fahrwegen entfernt unterzubringen.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Reihenhäuser, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-k).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1964-05-05
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    versionBauNVO
    • [Datum: 1962-01-01]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b6cbe47a-7624-4245-8ee6-1cc74a5d1e98]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b42ac528-c829-4891-af1e-1e33529b86c0

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b42ac528-c829-4891-af1e-1e33529b86c0
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b42ac528-c829-4891-af1e-1e33529b86c0
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen19-Ottensen51(1Aend)
    xpPlanDate
    • 2025-06-24
    name
    • Othmarschen19-Ottensen51(1Aend)
    internalId
    • f3ae010e-4460-4ee9-9054-9a5268113b58
    beschreibung
    • siehe Othmarschen19-Ottensen51
    erstellungsMassstab
    • 1000
    externeReferenz
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_b42ac528-c829-4891-af1e-1e33529b86c0&filename=Othmarschen19-Ottensen51(1Aend).pdf | Verordnung]
    texte
    • [§1 | Die Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51 vom 9. Mai 2006 (HmbGVBl. S. 212) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Othmarschen 19/Ottensen 51“ wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 Nummer 9 wird folgender Satz angefügt: „Im südlichen Kerngebiet zwischen Jürgen-Töpfer-Straße und Behringstraße unter Ausnahme des Flurstücks 2790 sind Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzu-lässig.“]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2025-06-24
    inkrafttretensDatum
    • 2025-07-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung
  • XPLAN_BP_PLAN_b444d666-f725-4f64-8992-c0c604f2be0f

    https://api.hamburg.de/datasets/v1/xplan/collections/bp_plan/items/XPLAN_BP_PLAN_b444d666-f725-4f64-8992-c0c604f2be0f
    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b444d666-f725-4f64-8992-c0c604f2be0f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bramfeld27
    xpPlanDate
    • 1965-07-20
    name
    • Bramfeld27
    internalId
    • f230a3c0-17e1-467c-8f3e-9694a9c0819a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bramfeld 27 für das Plangebiet Bramfelder Chaussee — Steilshooper Straße — Ellernreihe — Maimoorweg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-22
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-07-20
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e691ff23-5063-4a23-b1a0-f2ffc3bba3bb]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung