[§1 Nr.1 | Die anliegende „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 24“ wird der Verordnung hinzugefügt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
„7. In dem in der Anlage schraffiert dar gestellten Bereich zwischen Rebhuhnweg — Nordostgrenzen der Flurstücke 5969 (ehemals nordöstlicher Teil der Flurstücke 2617 und 2618), 2616, 2615, 2614, 2613, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2612 der Gemarkung Niendorf — Bansgraben werden die Festsetzungen für einen vom Rebhuhnweg abzweigenden 5 m breiten öffentlichen Weg sowie für eine Stellplatzfläche mit Einfahrt vom Rebhuhn weg aufgehoben; die Flächen werden als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
Der Bebauungsplan Blankenese 17 / Sülldorf 10 / Rissen 24 für den Geltungsbereich Rissener Landstraße zwischen In de Bargen und Kösterbergstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkungen Rissen und Dockenhuden (Bezirk Altona, Ortsteile 223, 225 und 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-01
erstellungsMassstab
1000
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 223, 225, 226]
Der Bebauungsplan Wandsbek 45 für den Geltungsbereich Puvogelstraße — Wandsbeker Zollstraße — Ahrensburger Straße — Ostgrenzen der Flurstücke 1968, 1940 und 1942, Südgrenze des Flurstücks 1942 der Gemarkung Wandsbek — Kedenburgstraße — Fenglerstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 508) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-10-08
texte
[§2 | Auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken sind Garagen unter Erdgleiche zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 508]
Der Bebauungsplan Horn 19 für das Plangebiet Pagenfelder Straße — Pagenfelder Platz — Weddestraße — Hasencleverstraße — Washingtonallee — Stengelestraße — Weddestraße — Weg Flurstück 1243 der Gemarkung Horn- Geest — Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte., Ortsteil 129) wird festgestellt
technHerstellDatum
2015-07-10
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge auf dem Flurstück 904 der Gemarkung Horn-Geest dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet auf den Flurstücken 705 bis 712, 717 bis 721 und 806 bis 809 der Gemarkung Horn-Geest und die Gemeinschaftsstellfläche auf dem Flurstück 650 für die Flurstücke 431, 695, 715, 745, 747, 758, 760, 765, 767, 788 und 789. Die Stellfläche dient zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im übrigen Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Tuni 1938 (Sammlung des bereinigten hamgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]
Der Bebauungsplan Langenhorn 11 für das Plangebiet Essener Straße — Langenhorner Chaussee — Käkenflur — von hier über das Flurstück 5 zur Südostspitze und Südgrenze des Flurstücks 3949 der Gemarkung Langenhorn — Essener Straße — von hier über die Flurstücke 2813 und 2480 der Gemarkung Langenhorn zur Tarpenbek — Nordgrenzen der Flurstücke 2480 und 2813 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-04-09
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet, im Gewerbegebiet und im Sondergebiet Läden sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetze Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische und öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. Im Gewerbegebiet sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem oder wenig geneigtem Dach auf der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]